Die Anlage in Energiegewinnung und Infrastruktur durch die nachrangigen Schuldverschreibungen ThomasLloyd CTI 1 D und CTI 2 D, emittiert von der Cleantech Infrastruktur GmbH, war ein vielversprechender Schritt für viele Privatanleger. Die Verbindung zur ThomasLloyd Group Limited in London weckte großes Vertrauen, trotz eines nun eingetretenen Zustandes der negativen Planabweichung.

Verständnis nachrangiger Schuldverschreibungen

Nachrangige Schuldverschreibungen sind Anlageformen, bei denen die Rückzahlung im Insolvenzfall hinter die Forderungen anderer Gläubiger zurücktritt. Dies stellt einen potenziellen Fallstrick für Anleger dar, da sie im Falle einer Insolvenz des Emittenten höheren Verlustrisiken ausgesetzt sind als bei anderen Anlageklassen.

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Bedeutung der negativen Planabweichung

Eine negative Planabweichung bei einem Investment weist darauf hin, dass die tatsächliche Entwicklung hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückbleibt. Faktoren wie veränderte Marktbedingungen oder unternehmerische Herausforderungen können hierbei eine Rolle spielen und sollten von den Anlegern sorgfältig beobachtet werden.

Risiken und Überlegungen für Anleger

Investitionen in Infrastruktur und Energiegewinnung sind generell langfristig ausgerichtet und mit spezifischen Risiken verbunden. Diese umfassen u.a. politische und regulatorische Änderungen, technologische Entwicklungen und Naturereignisse, die die Rentabilität beeinflussen können.

CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung

Bei Fragen zum aktuellen Investmentstatus oder zu rechtlichen Optionen steht die Kanzlei CDR Legal bereit, um Privatanlegern mit einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Seite zu stehen. Unsere Fachexpertise im Bank- und Kapitalmarktrecht ermöglicht es uns, individuelle Lösungsansätze anzubieten und betroffenen Anlegern Unterstützung zu bieten.

CDR Legal ist seit Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts aktiv und hat bereits mehreren Hundert geschädigten Privatanlegern helfen können. Bei rechtlichen Unklarheiten oder Bedarf an einer Erstberatung empfehlen wir ein kostenfreies Gespräch mit der Kanzleiinhaberin Frau Ruppel (LL.M.).