Bereits mehrfach hat die Kanzlei CDR-Legal über die ADCADA GmbH im Zusammenhang mit deren Antrag auf Insolvenz berichtet. Jetzt gibt es etwas Neues zu berichten, das für Anleger wichtig zu beachten ist. Die Gläubiger müssen ihre Forderungen nämlich spätestens bis zum 23. Dezember 2020 anmelden.
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Hintergrundinformationen zur ADCADA GmbH
Falls Sie unsere vorherigen Berichte zu ADCADA nicht gelesen haben, möchten wir noch einmal als Hintergrundinformation kurz zusammenfassen, worum es sich bei ADCADA handelt und weshalb Anleger seit einiger Zeit Sorge um ihr Kapital haben.
Das ursprüngliche Geschäftsmodell der ADCADA GmbH, die sich mittlerweile in mehrere Zweige gegliedert, bestand darin, Premium-Ware einzukaufen und anschließend an den Endkunden zu veräußern. Dies geschah über den Onlineshop FASHIO.ZONE. Mittlerweile ist ADCADA ein sogenannter Multi-Händler, denn das Unternehmen ist ferner in den Bereichen Handel, Immobilien, Service und Finanzen aktiv.
Seit September dieses Jahres fürchten Anleger um Ihr Geld, denn die ADCADA GmbH hat vor gut zwei Monaten unter dem Aktenzeichen 60 IN 352/20 beim Amtsgericht Rostock einen Insolvenzantrag gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Tobias Schulze bestellt.
Erste Warnungen zu ADCADA gehen bereits auf das Jahr 2017 zurück. Damals äußerte die bekannte Fachzeitschrift „Test“ Zweifel an der Seriosität des Angebotes, insbesondere aufgrund der hohen, beworbenen Renditen. Im August erhielten Anleger dann per E-Mail schlechte Nachrichten, nämlich dass bis auf Weiteres alle Zins- und Kapitalrückzahlungen ausgesetzt wurden. Diese negative Tendenz bestätigte sich dann durch den einen Monat später gestellten Insolvenzantrag.
Neuigkeit: Forderungen bis zum 23.12.2020 anmelden
Eine wichtige Neuigkeit für die ADCADA Gläubiger ist nun, dass Forderungen bis spätestens zum 23. Dezember dieses Jahres angemeldet werden müssen.
Ferner wurde die Gläubigerversammlung auf den 2. Februar 2021 angesetzt. Die Aufforderung des Amtsgerichtes Rostock gilt für sämtliche Gläubiger und somit viele Anleger, die ihre Forderungen bisher noch nicht angemeldet haben.
Was sollten Anleger jetzt tun?
Die wichtigste Aufgabe für betroffene Anleger der ADCADA GmbH ist nun, die eigenen Forderungen spätestens bis zum 23.12.2020 anzumelden – falls dies bisher noch nicht geschehen ist. Empfehlenswert ist, dass Sie in dem Zusammenhang einen kompetenten Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragen. Der Grund ist nicht nur, dass dieser sich bestens mit dem Anmelden von Forderungen im Rahmen einer Insolvenz auskennt.
Darüber hinaus ist es wahrscheinlich, dass auch strafrechtliche Vorwürfe relevant sind, da zum Beispiel die Staatsanwaltschaft Rostock bereits wegen des Verdachtes des Kapitalanlagebetruges ermittelte. Dies wiederum könnte dazu führen, dass nicht nur das Unternehmen haftbar zu machen ist, sondern ebenfalls Privatpersonen.
Aufgrund dieser nicht ganz einfachen „Konstruktion“ und der beschriebenen Tatbestände sollten Sie sich an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei wie CDR-Legal wenden. Die Kanzlei berät Sie zunächst unverbindlich und kostenfrei in einem telefonischen Erstgespräch.