Sie sind Unternehmer und Ihr Kunde / Schuldner stellt einen Insolvenzantrag? Sie befürchten einen Ausfall Ihrer Forderung oder Ansprüche des Insolvenzverwalters? Sie sind Anleger und der Insolvenzverwalter Ihres Fonds stellt nun Forderungen gegen Sie? Die Anwälte der Kanzlei CDR Legal unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte und Abwehr von Forderungen in der Insolvenz.
4,9 (201) auf anwalt.de
Über 20 Jahre Erfahrung
Verständliche Rechtsberatung
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Unsere Fachartikel sind bekannt aus:
Was Sie nicht wollen
Was Sie von der Kanzlei CDR-Legal erwarten können
Im letzten Jahrzehnt reichten jährlich über 100.000 Unternehmen Insolvenzanträge ein. Die Tendenz sinkt, dennoch ist das Insolvenzrecht ein präsentes Thema in der Wirtschaft. Die Insolvenz tritt ein, wenn jemand seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr nachkommen kann. Entweder durch akute mangelnde Liquidität oder aufgrund einer drohenden Zahlungsunfähigkeit. Seit der Einführung der Insolvenzverordnung im Jahr 1999 wird zwischen zwei Verfahren unterschieden: Der Regelinsolvenz für Unternehmen und der Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz).
Das Regelinsolvenzverfahren findet auf Unternehmen immer und auf Privatpersonen nur Anwendung, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Das Insolvenzverfahren soll die Zahlungsfähigkeit des Schuldners wiederherstellen oder das Unternehmen geordnet abwickeln. Es gliedert sich in die beiden Hauptphasen des Eröffnungsverfahrens und des (eröffneten) Insolvenzverfahrens. Das übergreifende Insolvenzrecht umfasst dabei viele verschiedene Themen, deren Komplexität wir Ihnen gerne näherbringen. Sie haben Fragen zu dem Antrag auf Insolvenzeröffnung, den verschiedenen Insolvenzgründen oder der Antragsprüfung und Sicherheitsmaßnahmen? Sie möchten mehr über den Ablauf des Insolvenzverfahrens oder die Aufgaben des Insolvenzverwalters erfahren? Sie sind sich unsicher, was es mit der Insolvenzanfechtung oder der Verteilung der Insovenzmasse auf sich hat? Sprechen Sie uns gerne an und wir informieren Sie über alle Themen rund um das Insolvenzrecht. Sind Sie bereits von dem Thema betroffen, vertritt unsere Kanzlei in Rosenheim Sie jederzeit persönlich und individuell.
Ihre Anwältin für Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Insolvenzrecht stellt Ihnen ihre gesamte Expertise zur Verfügung. Sind Sie ein Gläubiger eines insolventen Unternehmens oder will der Insolvenzverwalter Ihnen gegenüber Ansprüche geltend machen? In vielen Einzelentscheidungen könnten Sie anwaltliche Unterstützung benötigen, um den Schaden zu verringern. Wir unterstützen Sie gerne. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung sowohl auf Unternehmens-, als auch auf Bankenseite kennen wir die komplexe Gesetzeslage des Insolvenzrechts. Ihr Ziel steht für uns im Mittelpunkt. Wir von CDR Legal machen uns für Ihre Rechte stark!
In unserer Kanzlei haben Sie stets nur einen persönlichen Ansprechpartner, mit dem Sie individuell Ihren Fall angehen können. In einem kostenlosen Erstgespräch bewerten wir Ihre Ausgangslage und besprechen das weitere Vorgehen. Bevor mögliche Gebühren auf Sie zukommen, informieren wir Sie rechtzeitig darüber. Unser Ziel ist es, Ihren Erfolg wirtschaftlich sinnvoll zu erreichen. Wir setzen unser Wissen und unsere Erfahrungen nicht nur für Sie ein, sondern vermitteln Ihnen diese auch. So wissen Sie zu jedem Zeitpunkt genau über die folgenden Schritte des Verfahrens Bescheid. Dabei ist es gleich, wo Sie sich aufhalten – Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland. Für uns stehen Sie und Ihr Anliegen im Mittelpunkt!
Als digitale Rechtsanwaltskanzlei und nicht zuletzt durch Corona bilden wir die Kommunikation mit unseren Mandaten vorrangig über Videokonferenzen und Telefongespräche ab. Die Übermittlung der Unterlagen erfolgt in der Regel über E-Mail. Das spart für alle Beteiligten Zeit und ermöglicht uns den Fokus auf die eigentliche Rechtsberatung zu setzen.
Als Rechtsanwälte im Bereich Bankenrecht, Kapitalanlagen, Erbrecht und Insolvenzrecht ist es unsere Mission Sie transparent und verständlich zu beraten. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant ist unserer Auffassung nach nur auf Augenhöhe möglich.
Immer wieder erleben wir, dass gerade bei der ersten Anfrage unsere Mandanten eine schnelle Rückmeldung benötigen. Daher daher setzen wir alles daran, Ihnen schon am nächsten Arbeitstag eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles zu geben. Nicht immer ist das möglich. Aber auch dann melden wir uns bei Ihnen und besprechen den zeitlichen Rahmen, innerhalb dem Sie eine Antwort erhalten.
Ziel der kostenlosen Erstberatung ist es
Erst dann können Sie und wir entscheiden, ob Ihre Ziele und Wünsche erreichbar sind und wir zusammen zum Erfolg kommen.
Sollte die Ersteinschätzung doch einmal längere Zeit in Anspruch nehmen und Kosten unumgänglich sein, sagen wir Ihnen das rechtzeitig vorher!
In einem ersten Schritt führen wir noch einmal ein ausführliches Gespräch mit Ihnen und befassen uns noch einmal intensiv mit den Unterlagen Ihres Falles und der aktuellen Rechtsprechung. Zusammen mit Ihnen entwickeln wir dann eine Strategie, die für Sie wirtschaftlich beste Lösung zu erreichen. Je nachdem kann es die Aufnahme außergerichtlicher Verhandlungen oder aber auch die sofortige Klage sein. Wir informieren Sie zeitnah über alle Schritte und stehen Ihnen für Fragen immer zur Verfügung.
Vorab, uns ist es wichtig, unsere Beauftragung zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg zu machen. Daher achten wir von Anfang darauf, dass die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zu Ihrem Erfolg stehen. Schließlich möchten wir Ihnen zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg verhelfen.
Die Höhe unserer Gebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und damit von dem Streitwert. Falls es der Fall erfordert, können wir aber auch eine Pauschale, einen Stundensatz oder eine erfolgsorientierte Vergütung vereinbaren. Das ist abhängig vom Fall und unserem Ziel Ihnen zum wirtschaftlichen Erfolg zu verhelfen.
Da die Frage der Vergütung aber auch immer Teil der kostenlosen Erstberatung ist, können Sie aber sicher sein vorab die Kosten zu kennen, die auf Sie zukommen können.
Hier möchten wir Sie nicht im Unklaren lassen. Grundsätzlich sind das Sie. Sollten Sie aber eine Rechtsschutzversicherung haben, so stellen wir im Rahmen der kostenlosen Erstberatung ebenfalls die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung. Abhängig vom Fall kann auch der Gegner zur Deckung Ihrer Kosten verpflichtet werden. Auch bei der Geltendmachung dieses Anspruchs unterstützen wir Sie.
Unser Ziel ist nicht die große, Sie in allen Rechtsfragen beratende Kanzlei. Die Gründerin der Kanzlei blickt zurück auf eine langjährige Erfahrung im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht und das auch aus der Perspektive der Bank. Diese Kenntnisse sollen für Sie gewinnbringend eingesetzt werden. Dabei ist uns der persönliche Kontakt zu Ihnen als Mandant wichtig. Uns ist bewusst, dass es gerade auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts zum Teil um große, existenzbedrohende Summen geht. Gerade deswegen sind wir für Sie immer erreichbar und tuen alles Ihrer persönlichen Situation gerecht zu werden.