Der Bundesgerichtshof hat sich am 30.07.2020, VI ZR 367/19, mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Käufer eines VW Diesel Autos nach erfolgreichem Software-Update noch Anspruch auf Schadenersatz hat. Der BGH hat dem Käufer recht geben.
Trotz Software-Update besteht ein Anspruch auf Ersatz des Schadens.
Inhalte des Artikels
Der BGH hat am 30.07.2020, VI ZR 367/19, über folgenden Sachverhalt entschieden?
Der Kläger hatte im April 2013 einen gebrauchten VW Tiguan 2.0 TDI gekauft. Verbaut war ein Motor des Typs EA 189. Der Motor war mit der illegalen Steuerungssoftware versehen und damit von dem Dieselskandal betroffen. Der Kläger lies im Februar 2017 das Software Update aufspielen. 9 Monate später reichte der Kläger Klage beim Landgericht Braunschweig ein. Er verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs.
Bisheriger Prozessverlauf
Das Landgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 06.07.2018, 11 O 2675/17, die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat sich mit Urteil vom 13.08.2019, 7 U 352/18, das Urteil des Landgerichts bestätigt. Das OLG vertrat die Ansicht, dass VW nicht betrogen habe. Im Übrigen mangele es an einem Schaden, da der Kläger bereits vor Erhebung der Klage das Software Update habe aufspielen lassen.
Das OLG setzte damit voraus, dass das Software Update tatsächlich eine vollständige und adäquate Beseitigung des Mangels darstellt und den Schaden vollständig beseitigt. Dies wird aber von vielen nach wie vor bestritten.
Entscheidung des BGH vom 30.07.2020, VI ZR 367/19
Der BGH hat sich mit folgenden Paragraphen auseinandergesetzt:
- 826 BGB – Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung
- 823 BGG – Vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen ein den Schutz eins anderen bezweckenden Gesetzes
- 263 StGB – Betrug zur Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils
Unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 25.05.2020 (VI ZR 252/19) hat der BGH dem Kläger recht geben. Das Urteil des OLG Braunschweig wurde aufgehoben und zur neuen Verhandlung zurückverwiesen.
Der BGH hat drauf verwiesen, dass der Käufer nicht verpflichtet ist, konkrete Personen bei VW zu benennen, die für die illegale Abschalteinrichtung verantwortlich seien. Aufgrund der strategischen Bedeutung der Einrichtung für das Unternehmen ist davon auszugehen, dass höchste Ebenen des Unternehmens daran beteiligt seien. Der Kläger darf ohne nähere Ausführungen behaupten, dass die Entscheidung auf Vorstandsebene getroffen und gebilligt wurde.
Bezüglich des durchgeführten Software-Updates hat der BGH darauf verwiesen, dass der Schaden nicht allein im Zustand des Wagens zu sehen ist. Der Schaden des Käufers ist auch darin zu sehen, dass es durch das sittenwidrige Verhalten des Verkäufers zu einem ungewollten Kauf des Käufers gekommen ist. Ob sich der Wert oder der Zustand der Sache im Nachhinein positiv geändert hat, ist unerheblich.
Bedeutung für Diesel Käufer mit Software-Update
Damit hat der BGH nunmehr im Sinne der Käufer Klarheit geschaffen. Trotz Software-Update haben Käufer einen Schadenersatzanspruch. Der BGH umgeht damit auch die Frage, ob das Software-Update tatsächlich den Mangel behebt. Eine Frage, die vor den Land- und Oberlandesgerichten immer wieder heiß diskutiert wurde.
Entscheidend aus Sicht des BGH ist, dass der Käufer zu einem ungewollten Kauf veranlasst wurde. Daher ist es auch irrelevant, ob das Software-Update vor oder noch Erhebung der Klage aufgespielt wurde.
Rund um den Dieselskandal warten natürlich noch weitere Fragen auf höchstrichterliche Klärung.
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