Sie sind Unternehmer und Ihr Kunde / Schuldner stellt einen Insolvenzantrag? Sie befürchten einen Ausfall Ihrer Forderung oder Ansprüche des Insolvenzverwalters? Sie sind Anleger und der Insolvenzverwalter Ihres Fonds stellt nun Forderungen gegen Sie? Die Anwälte der Kanzlei CDR Legal in Bremen unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte und Abwehr von Forderungen in der Insolvenz.
4.9 (175) auf anwalt.de
Über 20 Jahre Erfahrung
Verständliche Rechtsberatung
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Unsere Fachartikel sind bekannt aus:
Was Sie nicht wollen
Was Sie von uns erwarten können
Unsere Rechtsanwaltskanzlei CDR Legal in Bremen-Mitte liegt im Bezirk der Bahnhofsvorstadt und ist fußläufig vom Bremer Hauptbahnhof in wenigen Gehminuten erreichbar.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie vor Ort zum Bankrecht, Kapitalanlagen, dem Insolvenzrecht sowie zum Erbrecht. Langjährige Erfahrung in diesen Schwerpunkten zeichnet unsere Kanzlei aus und es liegt uns am Herzen, für unsere Mandanten das bestmögliche wirtschaftliche Ergebnis zu erzielen. CDR Legal steht für Transparenz und Fairness und für eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
Unsere Erstberatung können Sie sowohl vor Ort in unsere Rechtsanwaltskanzlei unweit des ZOB Bremen in Anspruch nehmen, als auch telefonisch und sogar virtuell per Videokonferenz. Uns ist dabei besonders wichtig, dass Sie eine verständliche und ehrliche Rechtsberatung erhalten, so dass Sie die Chancen und Risiken Ihres speziellen Falles besser verstehen und einschätzen können.
Unser Büro in Bremen Hbf. ist durchgehend erreichbar, auch abends und an den Wochenenden und Feiertagen – so gewährleisten wir unseren Mandanten kurze Reaktionszeiten.
Als digitale Rechtsanwaltskanzlei und nicht zuletzt durch Corona bilden wir die Kommunikation mit unseren Mandaten vorrangig über Videokonferenzen und Telefongespräche ab. Die Übermittlung der Unterlagen erfolgt in der Regel über E-Mail. Das spart für alle Beteiligten Zeit und ermöglicht uns den Fokus auf die eigentliche Rechtsberatung zu setzen.
Als Rechtsanwälte im Bereich Bankenrecht, Kapitalanlagen, Erbrecht und Insolvenzrecht ist es unsere Mission Sie transparent und verständlich zu beraten. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant ist unserer Auffassung nach nur auf Augenhöhe möglich.
Immer wieder erleben wir, dass gerade bei der ersten Anfrage unsere Mandanten eine schnelle Rückmeldung benötigen. Daher daher setzen wir alles daran, Ihnen schon am nächsten Arbeitstag eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles zu geben. Nicht immer ist das möglich. Aber auch dann melden wir uns bei Ihnen und besprechen den zeitlichen Rahmen, innerhalb dem Sie eine Antwort erhalten.
Ziel der kostenlosen Erstberatung ist es
Erst dann können Sie und wir entscheiden, ob Ihre Ziele und Wünsche erreichbar sind und wir zusammen zum Erfolg kommen.
Sollte die Ersteinschätzung doch einmal längere Zeit in Anspruch nehmen und Kosten unumgänglich sein, sagen wir Ihnen das rechtzeitig vorher!
In einem ersten Schritt führen wir noch einmal ein ausführliches Gespräch mit Ihnen und befassen uns noch einmal intensiv mit den Unterlagen Ihres Falles und der aktuellen Rechtsprechung. Zusammen mit Ihnen entwickeln wir dann eine Strategie, die für Sie wirtschaftlich beste Lösung zu erreichen. Je nachdem kann es die Aufnahme außergerichtlicher Verhandlungen oder aber auch die sofortige Klage sein. Wir informieren Sie zeitnah über alle Schritte und stehen Ihnen für Fragen immer zur Verfügung.
Vorab, uns ist es wichtig, unsere Beauftragung zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg zu machen. Daher achten wir von Anfang darauf, dass die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zu Ihrem Erfolg stehen. Schließlich möchten wir Ihnen zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg verhelfen.
Die Höhe unserer Gebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und damit von dem Streitwert. Falls es der Fall erfordert, können wir aber auch eine Pauschale, einen Stundensatz oder eine erfolgsorientierte Vergütung vereinbaren. Das ist abhängig vom Fall und unserem Ziel Ihnen zum wirtschaftlichen Erfolg zu verhelfen.
Da die Frage der Vergütung aber auch immer Teil der kostenlosen Erstberatung ist, können Sie aber sicher sein vorab die Kosten zu kennen, die auf Sie zukommen können.
Hier möchten wir Sie nicht im Unklaren lassen. Grundsätzlich sind das Sie. Sollten Sie aber eine Rechtsschutzversicherung haben, so stellen wir im Rahmen der kostenlosen Erstberatung ebenfalls die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung. Abhängig vom Fall kann auch der Gegner zur Deckung Ihrer Kosten verpflichtet werden. Auch bei der Geltendmachung dieses Anspruchs unterstützen wir Sie.
Unser Ziel ist nicht die große, Sie in allen Rechtsfragen beratende Kanzlei. Die Gründerin der Kanzlei blickt zurück auf eine langjährige Erfahrung im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht und das auch aus der Perspektive der Bank. Diese Kenntnisse sollen für Sie gewinnbringend eingesetzt werden. Dabei ist uns der persönliche Kontakt zu Ihnen als Mandant wichtig. Uns ist bewusst, dass es gerade auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts zum Teil um große, existenzbedrohende Summen geht. Gerade deswegen sind wir für Sie immer erreichbar und tuen alles Ihrer persönlichen Situation gerecht zu werden.