Corinna Ruppel Rechtsanwältin
4,9 (201) C. Ruppel auf anwalt.de
Rechtsanwalt Corinna Ruppel

Anwalt im Bereich Bürgschaftsrecht

Rechtsberatung für Bürgen & Bürgschaftsnehmer

4,9 (201) auf anwalt.de
Über 20 Jahre Erfahrung
Verständliche Rechtsberatung

Bürgschaftsrecht

Egal ob Bürge oder Bürgschaftsnehmer, die Bürgschaft hat für beide eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Eine sorgfältige Prüfung der Ansprüche ist daher unumgänglich. Die Kanzlei CDR-Legal bietet Ihnen dafür die erforderliche Expertise im Bürgschaftsrecht.

Rechtsfragen, bei denen Ihnen die Kanzlei CDR-Legal weiterhilft:

  • Was sind die Voraussetzungen einer wirksamen Bürgschaft?
  • Wann kann der Bürge in Anspruch genommen werden?
  • Wann kann der Bürge die Leistung verweigern?
  • Was sind Einreden und Einwendungen?
  • Wann ist die Bürgschaft sittenwidrig?

Dann nutzen Sie Ihre Möglichkeit zum kostenlosen Erstgespräch!

  • Von Anfang an kompetente und engagierte Beratung, sehr gute Kommunikation, kurze Reaktionszeiten. Frau Ruppel sprach stets Klartext. Hab mich immer gut beraten gefühlt. Letztlich hat sie meine Ansprüche zu meiner vollsten Zufriedenheit gerichtlich durchgesetzt. Sehr zu empfehlen!!! Nochmal herzlichen Dank auf diesem Wege.

    U. H.
    Rechtsgebiet: Bankrecht & Kapitalmarktrecht, Bewertung auf Anwalt.de
  • Kompetent, zuverlässig, kundenorientiert, sehr freundlich..
    Rasche Rückmeldung und immer erreichbar (per Telefon oder Mail)..
    Alles top, Danke..

    L. G.
    Rechtsgebiet: Bankrecht & Kapitalmarktrecht, Bewertung auf Anwalt.de
  • Ich habe mich von Frau Ruppel rundum gut betreut und beraten gefühlt. Sie hat sich für meine Interessen eingesetzt, aber auch klar gezeigt was Sinn macht und was nicht. Sie ist authentisch, freundlich und kompetent. Ich kann Frau Ruppel nur empfehlen und bin wirklich froh, dass ich Sie als meine Anwältin gewählt habe.

    J. K.
    Rechtsgebiet: Bankrecht & Kapitalmarktrecht, Bewertung auf Anwalt.de
  • Schnell, kompetent und auf den Punkt: Frau Ruppel hat in einem kurzen Telefongespräch mein Problem verstanden. Nach der Erstberatung hat sie Kontakt mit der Bank aufgenommen. Mein Kreditvertrag wurde neu verhandelt. Alles ohne lange Gerichtsverfahren. So wünscht man sich eine Anwältin. Gerne wieder!

    N. K.
    Rechtsgebiet: Bankrecht & Kapitalmarktrecht, Bewertung auf Anwalt.de
  • Frau Ruppel ist eine sehr kompetente Anwältin , die sich wie in unserem Fall im Bankrecht sehr gut auskennt .
    Wir können Sie mit bestem Gewissen weiter empfehlen , hinzu sei noch zu erwähnen dass sie sehr ausdauernd ist und in unserem Betreff bis zu unserer vollsten Zufriedenheit ,, gekämpft,, hat. Wir möchten uns auf diesem Weg recht Herzlich für ihre Arbeit bedanken

    P. T.
    Rechtsgebiet: Allgemeines Vertragsrecht, Bewertung auf Anwalt.de
  • Wir waren erst skeptisch bzgl. der ‚Fernberatung‘, aber die Antwort kam sehr schnell, freundlich, kompetent und ohne Umschweife. Sehr empfehlenswert!

    R. D.
    Rechtsgebiet: Allgemeine Rechtsberatung, Bewertung auf Anwalt.de
  • Wenn dringend Hilfe benötigt wird, dann ist man hier absolut gut aufgehoben.
    Sehr freundliche Anwältin, hilft schnell und unkompliziert

    C. S.
    Rechtsgebiet: Allgemeine Rechtsberatung, Bewertung auf Anwalt.de
  • Kompetent, zuverlässig, kundenorientiert, sehr freundlich …
    Rasche Rückmeldung und immer erreichbar (per Telefon oder Mail)..
    Alles top, Danke …

    L. G.
    Rechtsgebiet: Bankrecht & Kapitalmarktrecht, Bewertung auf Anwalt.de
  • Wir wussten nicht weiter und hatten Frau Ruppel zur Seite. Nicht nur sehr nett sondern auch sehr kompetent und unkompliziert. Wir sind sehr zufrieden, da es nur ein paar Anrufe und Mails bedarf und denn auch sehr schnell ging. Sehr zu empfehlen.

    R. W.
    Rechtsgebiet: Allgemeine Rechtsberatung, Bewertung auf Google my Business/Google Maps
  • Frau Ruppel ist sehr kompetent in Sachen Bankrecht. Man merkt ihre die Erfahrung als ehemalige Bankmitarbeiterin an. Freundlich, verbindlich und klare Ansagen. Mein Problem hat sie zügig und erfolgreich gelöst. Ich kann sie Anwältin in Finanzfragen sehr empfehlen. Gerne Wieder.

    G. S.
    Rechtsgebiet: Bankrecht, Bewertung auf Google my Business/Google Maps

Ihre Kanzlei im Bereich Bürgschaftsrecht

Welche Fälle umfasst das Bürgschaftsrecht?

Im Bürgschaftsrecht treten drei Positionen auf: Der Schuldner, der Bürge und der Gläubiger. Ein Bürgschaftsvertrag ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, der das Rechtsverhältnis zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger regelt. In diesem geht es um eine Forderung, die zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner entstanden ist. Bei größeren Investitionen fordern Gläubiger häufig eine finanzielle Sicherheit – im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kann der Gläubiger demnach seine Ansprüche dem Bürgen gegenüber geltend machen. Der Bürge muss für den Schuldner eintreten. Unter einigen Umständen kann sich der Bürge jedoch seinen Pflichten entziehen.

Leistungen der Kanzlei CDR-Legal 

CDR-Legal vertritt im Bereich Bürgschaftsrecht sowohl Personen, die sich auf der Schuldnerseite befinden, als auch jene, die als Bürge haften sollen. Sie werden über die verschiedenen Arten von Bürgschaften aufgeklärt, sodass Sie Ihre Rechte und Pflichten verstehen und anwenden können. Im ersten Schritt überprüft CDR-Legal für Sie die Ordnungsmäßigkeit des Bürgschaftsvertrags. Denn bereits an dieser Stelle können Fehler der Formalität, Sittenwidrigkeiten, Verjährungen oder Widerrufsrechte zu einer Nichtigkeit des Vertrags führen. Außerdem besitzt der Bürge das Recht zur Einrede. Macht er von diesem Recht Gebrauch, muss die bestehende Verbindlichkeit unter Umständen nicht zahlen.

Ein weiterer Artikel soll Sie über die Gesetzeslage im Bürgschaftsrecht aufklären sowie Fallbeispiele darstellen.

Rechtsberatung: So kann CDR-Legal Ihnen helfen

Die Kanzlei steht Ihnen mit Ihrer langjährigen Erfahrung im Bereich Bürgschaftsrecht zur Verfügung. Die Fehler eines Bürgschaftsvertrags sind oft in den kleinsten Details der einzelnen Klauseln zu finden. Es ist also besonders wichtig, den Vertrag sorgfältig zu prüfen. Im nächsten Schritt wird untersucht, ob der Anspruch möglicherweise untergegangen ist, oder als anfechtbar oder unwirksam betrachtet werden kann. Auch wenn Sie als Bürge Gebrauch von Ihrem Recht zur Einrede machen möchten, kann die Kanzlei CDR-Legal Sie auf dem Weg zu Ihrem Ziel unterstützen. In einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch besprechen wir das weitere Vorgehen.

Die Zusammenarbeit mit CDR-Legal

Für die gesamte Kanzlei steht Ihr Anliegen stets im Mittelpunkt. Sie haben nur einen persönlichen Ansprechpartner, mit dem Sie individuell Ihren Fall angehen können. Ihr Ansprechpartner informiert Sie kontinuierlich über die nächsten Schritte und setzt sein Wissen und seine Erfahrungen nicht nur für Sie ein, sondern vermittelt Ihnen diese auch. Dabei ist es gleich, ob Sie CDR-Legal als Privatperson oder als Unternehmen ansprechen. CDR-Legal setzt sich für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein!

Antworten auf oft gestellte Fragen

Wie lange dauert die Bearbeitung der kostenlosen Erstberatung?

Immer wieder erleben wir, dass gerade bei der ersten Anfrage unsere Mandanten eine schnelle Rückmeldung benötigen. Daher daher setzen wir alles daran, Ihnen schon am nächsten Arbeitstag eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles zu geben. Nicht immer ist das möglich. Aber auch dann melden wir uns bei Ihnen und besprechen den zeitlichen Rahmen, innerhalb dem Sie eine Antwort erhalten.

Ziel der kostenlosen Erstberatung ist es

  • Ihre Ziele und Wünsche zu erfahren
  • Ihnen die Chancen und Risiken ihres Falles aufzuzeigen
  • Ihnen einen Überblick über die Kosten zu geben
  • Ihnen, wenn möglich, verschiedene Lösungen vorzuschlagen

Erst dann können Sie und wir entscheiden, ob Ihre Ziele und Wünsche erreichbar sind und wir zusammen zum Erfolg kommen.

Sollte die Ersteinschätzung doch einmal längere Zeit in Anspruch nehmen und Kosten unumgänglich sein, sagen wir Ihnen das rechtzeitig vorher!

Ich habe CDR-Legal beauftragt. Was passiert jetzt?

In einem ersten Schritt führen wir noch einmal ein ausführliches Gespräch mit Ihnen und befassen uns noch einmal intensiv mit den Unterlagen Ihres Falles und der aktuellen Rechtsprechung. Zusammen mit Ihnen entwickeln wir dann eine Strategie, die für Sie wirtschaftlich beste Lösung zu erreichen. Je nachdem kann es die Aufnahme außergerichtlicher Verhandlungen oder aber auch die sofortige Klage sein. Wir informieren Sie zeitnah über alle Schritte und stehen Ihnen für Fragen immer zur Verfügung.

Wie viel kostet die Beauftragung von CDR-Legal?

Vorab, uns ist es wichtig, unsere Beauftragung zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg zu machen. Daher achten wir von Anfang darauf, dass die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zu Ihrem Erfolg stehen. Schließlich möchten wir Ihnen zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg verhelfen.

Die Höhe unserer Gebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und damit von dem Streitwert. Falls es der Fall erfordert, können wir aber auch eine Pauschale, einen Stundensatz oder eine erfolgsorientierte Vergütung vereinbaren. Das ist abhängig vom Fall und unserem Ziel Ihnen zum wirtschaftlichen Erfolg zu verhelfen.

Da die Frage der Vergütung aber auch immer Teil der kostenlosen Erstberatung ist, können Sie aber sicher sein vorab die Kosten zu kennen, die auf Sie zukommen können.

Wer zahlt die Kosten der Beauftragung von CDR-Legal?

Hier möchten wir Sie nicht im Unklaren lassen. Grundsätzlich sind das Sie. Sollten Sie aber eine Rechtsschutzversicherung haben, so stellen wir im Rahmen der kostenlosen Erstberatung ebenfalls die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung. Abhängig vom Fall kann auch der Gegner zur Deckung Ihrer Kosten verpflichtet werden. Auch bei der Geltendmachung dieses Anspruchs unterstützen wir Sie.

Was unterscheidet CDR-Legal von anderen Kanzleien?

Unser Ziel ist nicht die große, Sie in allen Rechtsfragen beratende Kanzlei. Die Gründerin der Kanzlei blickt zurück auf eine langjährige Erfahrung im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht und das auch aus der Perspektive der Bank. Diese Kenntnisse sollen für Sie gewinnbringend eingesetzt werden. Dabei ist uns der persönliche Kontakt zu Ihnen als Mandant wichtig. Uns ist bewusst, dass es gerade auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts zum Teil um große, existenzbedrohende Summen geht. Gerade deswegen sind wir für Sie immer erreichbar und tuen alles Ihrer persönlichen Situation gerecht zu werden.