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Über 20 Jahre Erfahrung
Verständliche Rechtsberatung
Egal ob Bürge oder Bürgschaftsnehmer, die Bürgschaft hat für beide eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Eine sorgfältige Prüfung der Ansprüche ist daher unumgänglich. Die Kanzlei CDR-Legal bietet Ihnen dafür die erforderliche Expertise im Bürgschaftsrecht.
Rechtsfragen, bei denen Ihnen die Kanzlei CDR-Legal weiterhilft:
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Im Bürgschaftsrecht treten drei Positionen auf: Der Schuldner, der Bürge und der Gläubiger. Ein Bürgschaftsvertrag ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, der das Rechtsverhältnis zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger regelt. In diesem geht es um eine Forderung, die zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner entstanden ist. Bei größeren Investitionen fordern Gläubiger häufig eine finanzielle Sicherheit – im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kann der Gläubiger demnach seine Ansprüche dem Bürgen gegenüber geltend machen. Der Bürge muss für den Schuldner eintreten. Unter einigen Umständen kann sich der Bürge jedoch seinen Pflichten entziehen.
CDR-Legal vertritt im Bereich Bürgschaftsrecht sowohl Personen, die sich auf der Schuldnerseite befinden, als auch jene, die als Bürge haften sollen. Sie werden über die verschiedenen Arten von Bürgschaften aufgeklärt, sodass Sie Ihre Rechte und Pflichten verstehen und anwenden können. Im ersten Schritt überprüft CDR-Legal für Sie die Ordnungsmäßigkeit des Bürgschaftsvertrags. Denn bereits an dieser Stelle können Fehler der Formalität, Sittenwidrigkeiten, Verjährungen oder Widerrufsrechte zu einer Nichtigkeit des Vertrags führen. Außerdem besitzt der Bürge das Recht zur Einrede. Macht er von diesem Recht Gebrauch, muss die bestehende Verbindlichkeit unter Umständen nicht zahlen.
Ein weiterer Artikel soll Sie über die Gesetzeslage im Bürgschaftsrecht aufklären sowie Fallbeispiele darstellen.
Die Kanzlei steht Ihnen mit Ihrer langjährigen Erfahrung im Bereich Bürgschaftsrecht zur Verfügung. Die Fehler eines Bürgschaftsvertrags sind oft in den kleinsten Details der einzelnen Klauseln zu finden. Es ist also besonders wichtig, den Vertrag sorgfältig zu prüfen. Im nächsten Schritt wird untersucht, ob der Anspruch möglicherweise untergegangen ist, oder als anfechtbar oder unwirksam betrachtet werden kann. Auch wenn Sie als Bürge Gebrauch von Ihrem Recht zur Einrede machen möchten, kann die Kanzlei CDR-Legal Sie auf dem Weg zu Ihrem Ziel unterstützen. In einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch besprechen wir das weitere Vorgehen.
Für die gesamte Kanzlei steht Ihr Anliegen stets im Mittelpunkt. Sie haben nur einen persönlichen Ansprechpartner, mit dem Sie individuell Ihren Fall angehen können. Ihr Ansprechpartner informiert Sie kontinuierlich über die nächsten Schritte und setzt sein Wissen und seine Erfahrungen nicht nur für Sie ein, sondern vermittelt Ihnen diese auch. Dabei ist es gleich, ob Sie CDR-Legal als Privatperson oder als Unternehmen ansprechen. CDR-Legal setzt sich für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein!