Hintergrund zur Insolvenz der ClinicAll Germany GmbH

Am 28. November des vergangenen Jahres (2019) eröffnete das Amtsgericht Düsseldorf über das Vermögen der ClinicAll Germany GmbH das Insolvenzverfahren (Az. 502 IN 155/19). Der Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens waren sowohl die Zahlungsfähigkeit als auch die Überschuldung des Unternehmens.

Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr. Gläubiger konnten ihre Ansprüche bis zum 20. Januar 2020 anmelden. Vor der Insolvenz hatte die ClinicAll Germany GmbH bereits versucht, im Zuge eines Schutzschirmverfahrens noch selbst handlungsfähig zu bleiben. Diese sogenannte freiwillige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung nach §270b InsO scheiterte jedoch, sodass Anleger weiterhin um ihr investiertes Kapital fürchten.

Zur Entwicklung: Handelbar ist die Anleihe bis zum 12.11.2020 unter der WKN A1619V bzw. der ISIN: DE000A1619V9 mit einem Kuponwert von 6,500%. Bis zum 01.11.2021 wird sie unter der WKN A2BPB9 bzw. der ISIN DE000A2BPB92 handelbar sein, mit einem Kuponwert von 6,000%.

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Verbindlichkeiten nicht durch ausreichend Eigenkapital gedeckt

Zur Insolvenz der ClinicAll Germany GmbH kam es, weil Verbindlichkeiten in Millionenhöhe existierten, für deren Abdeckung nicht ausreichend Eigenkapital vorhanden war. Bereits einige Zeit zuvor berichteten die Medien in dem Zusammenhang von den entsprechenden Fehlbeträgen innerhalb der Jahresabschlüsse.

Dennoch sammelte das Unternehmen weiterhin massiv Geld seitens der Anleger ein. Dies in erster Linie durch ausgegebene Anleihen, Inhaber-Schuldverschreibungen sowie durch Beteiligungen am Unternehmen in Form eines Nachrangdarlehens.

Geschäftsmodell der ClinicAll Germany GmbH

Das Geschäftsmodell von ClinicAll besteht darin, Schnittstellen zwischen Betreibern von Kliniken sowie digitalen Angeboten herzustellen. Darüber hinaus bietet das Unternehmen den Patienten auch Softwarelösungen an, unter anderem in Form von Apps.

Mittlerweile gibt es durchaus Stimmen, dass es sich beim Geschäftsmodell - zumindest teilweise - eventuell um ein Schneeballsystem gehandelt haben könnte. Sollte dies der Fall sein, müssen betroffene Anleger sich nicht nur um ihr investiertes und noch nicht zurückgezahltes Kapital fürchten. Es kann unter Umständen dazu kommen, dass sogar bereits vereinnahmte Erträge und Kapitalrückflüsse aus den Anlagen zurückzuzahlen sind.

Enge Verflechtung mit der Muttergesellschaft ClinicAll International Corporation

Die Muttergesellschaft der ClinicAll Germany GmbH ist das in New York ansässige Unternehmen ClinicAll International Corporation. Der Mutterkonzern hatte Anleger bereits Ende November des vergangenen Jahres per Post darum gebeten, dem Unternehmen weiter zu vertrauen, da dessen wirtschaftliche Lage in der Realität besser sei als in den Medien dargestellt.

Inhalt des Briefes ist unter anderem, dass sich das Barvermögen zu dem Zeitpunkt, zu dem das Schutzschirmverfahren beantragt wurde, auf etwa 1,5 Millionen Euro belaufen würde. Ferner wurde von Umstrukturierungsmaßnahmen gesprochen, um die Anleger weiterhin für sich zu gewinnen. Letztendlich hat die Praxis leider gezeigt, dass alle Bemühungen umsonst waren und Anleger aufgrund der ClinicAll Insolvenz mindestens um ihr investiertes und noch nicht zurückgezahltes Kapital fürchten müssen.

Was können betroffene Anleger aktuell tun?

In der aktuellen Situation ist es noch nicht möglich, Anlegern einen eindeutigen Rat zu geben, was sie nun tun sollten. Dennoch bietet es sich an, mindestens vorsorglich die Fachkenntnisse und Erfahrungen der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CDR-Legal in Anspruch zu nehmen.

Immerhin besteht der begründete Verdacht, dass Anleger ihr Kapital entweder zum großen Teil oder sogar komplett nicht zurück erhalten werden, welches sie zuvor per Anleihen, IHS oder Nachrangdarlehen investiert hatten.

Wurde Ihnen die Anlage von einem Berater empfohlen, sind außerdem Ansprüche auf Schadenersatz wegen Falschberatung denkbar.

Zusätzlich kann das Problem entstehen, dass Anleger vielleicht sogar bereits erhaltene Erträge oder die teilweise erfolgte Rückzahlung Ihres Investitionskapitals im Nachhinein an die ClinicAll Germany GmbH zurückzahlen müssen. Dies wäre unter der Voraussetzung nicht unwahrscheinlich, dass es sich tatsächlich um ein Schneeballsystem gehandelt haben sollte.

In beiden Fällen ist es sinnvoll, sich qualifizierten Rat einzuholen und über mögliche rechtliche Schritte beraten zu lassen. In einem unverbindlichen Gespräch informiert Sie CDR-Legal gerne darüber, welche Handlungsoptionen bestehen und ob es akuten Handlungsbedarf gibt.