Corinna Ruppel Rechtsanwältin
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DGFE Deutsche Gesellschaft für Energiekonzepte 

Käufer von Photovoltaikanlagen werden zu weiteren Zahlungen aufgefordert

Die DGFE Deutsche Gesellschaft für Energiekonzepte bietet Privatpersonen Investitionen in Photovoltaikanlagen an. Diese befinden sich u.a. in Rügen, Baden und Reinsdorf. 

Bereits seit geraumer Zeit gibt es Schwierigkeiten bei der Abwicklung der Verträge. Die Anlagen bringen offensichtlich nicht den prognostizierten Ertrag. Die Käufer erhalten keine Auszahlungen und werden jetzt auch noch aufgefordert, die bei Banken aufgenommen Darlehen zu bedienen. 

Verpflichtungen der DGFE und Käufer aus dem Kaufvertrag

Offensichtlich ist einigen Käufern nicht klar, welche Verpflichtungen sie aus den Verträgen betreffen.

Die Käufer haben mit der DGFE  einen Kaufvertrag geschlossen. Dabei wird der Käufer Eigentümer einer bestimmten Photovoltaikanlage. Er wird nicht Miteigentümer, sondern Alleineigentümer einer Anlage.

Das Grundstück bzw. Gebäude, auf dem sich die Photovoltaikanlage befindet, gehört nicht der DGFE. Ihr steht lediglich eine Nutzungsrecht zu. Dieses überläßt die DGFE dem Käufer während der Dauer des Kaufvertrages. Hierzu tritt der Käufer in den Pachtvertrag ein. 

Im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer zu:

  1. Zahlung des Kaufpreises. Dieser setzt sich zusammen aus dem sofort zu zahlenden Eigenkapital und Beitritt zu einem Darlehen, dass der DGFE von der Bank gewährt wurde.
    Zusätzlich zum Kaufpreis ist noch die Mehrwertsteuer zu zahlen.
  2. Übernahme sämtlicher Reparaturen.
  3. Bei Beendigung und auf Verlangen der Grundstückseigentümer, Rückbau der Anlage auf eigene Kosten.
  4. Bedienung des Bankdarlehens, sollten die Einnahmen nicht ausreichen. Hierzu tritt der Käufer mit Abschluss des Vertrages sämtliche Einnahmen aus der Anlage an die Bank ab. 

Aktuelle Probleme bei dem Betrieb der Photovoltaikanlagen 

Offensichtlich kommt es zu Problemen beim Betrieb der Anlagen. Anders ist nicht zu erklären, wieso die Käufer nunmehr aufgefordert werden, die Bankdarlehen zu bedienen. Allerdings lässt die Kommunikation der DGFE zu wünschen übrig. So fehlen eine Reihe von Informationen. U.a.

  1. Höhe und Verbleib der Einspeisevergütung.
  2. Angaben zur finanzierenden Bank und den Verträgen.
  3. Management und zuverlässiger Betrieb der Anlagen. 

Weiter gilt es zu beachten, dass der Verkäufer sich im Kaufvertrag ein Kündigungsrecht vorbehalten hat, sollte der Käufer seinen Verpflichtungen, u.a. die Bedienung der Bank, nicht nachkommen. 

Wie sollten die Vertragspartner der DGFE sich verhalten?

Vor Einleitung rechtlicher Schritte geht es primär darum, den Sachverhalt aufzuklären. Es ist völlig unklar, wo die einzelnen Projekte stehen. Die Käufer erhalten keinerlei Informationen. Diese gilt es einzufordern. Hierbei ist es wichtig, neben dem Verkäufer noch mit diversen anderen Beteiligten Kontakt aufzunehmen. 

Letztendlich ist auch zu prüfen, ob die Käufer ordnungsgemäß aufgeklärt wurden. Wurde Ihnen die Anlage vermittelt, so war der Vermittler zur ordnungsgemäßen Aufklärung verpflichtet. Hat dieser das unterlassen, sind unter Umständen Schadenersatzansprüche denkbar. 

Als Kapitalmarktrecht Anwalt unterstütze ich Sie gerne bei der Wahrung und Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber der DGFE. Die Kanzlei ist auf Kapitalmarktrecht spezialisiert. Im Rahmen eines ersten kostenlosen Gesprächs können wir Ihre Situation und das weitere Vorgehen gemeinsam besprechen. Gerne vertritt die Kanzlei dann auch Ihre Interessen. 

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Die Autorin

Corinna Ruppel – Rechtsanwältin für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in Rosenheim (Oberbayern)

Corinna Ruppel nutzt ihre Fachexpertise aus ihrer langjährigen Tätigkeit als Kreditspezialistin und Syndikusanwältin, um Privatpersonen und Unternehmen in allen Fragen rund um Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht und Erbrecht zu beraten und zu vertreten. Dabei legt sie besonderen Wert auf Transparenz und eine vertrauensvolle Basis dem Mandanten gegenüber.

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