Von der Corona Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) konnten in jüngster Vergangenheit schon einen Zuschuss für unternehmerische Beratungen bekommen. Allerdings stellte sich die Beantragung als kompliziert heraus. Die bürokratischen Herausforderungen verlangsamten den Prozess. Nun können die Unternehmen jedoch deutlich einfacher einen Berater beauftragen. Grund hierfür ist die Erweiterung des Programms „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ des Wirtschaftsministeriums.
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Was beinhaltet der Zuschuss des Programms „Förderung unternehmerischen Know-Hows?
Das Wirtschaftsministerium fördert mit seinem aktuellen Programm Beratungsleistungen mit bis zu € 4.000,- (netto). Dies, ohne dass die KMUs einen Eigenanteil leisten müssen. Die Behörde zahlt den jeweiligen Berater direkt. Dabei können die Unternehmen den Betrag auf mehrere Beratungen verteilen. Hier finden Sie das offizielle Schreiben des Ministeriums dazu. Allerdings müssen die Unternehmen für den Zuschuss einige Voraussetzungen erfüllen.
An wen richtet sich das Programm?
Von dem Programm profitieren können
- Jungunternehmen (nicht länger als zwei Jahre am Markt),
- Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach der Gründung),
- Unternehmen in Schwierigkeiten, unabhängig vom Gründungsjahr.
Ausgeschlossen sind unter anderem
- Unternehmen oder Freiberufler, die selbst beratend tätig sind,
- Unternehmen in oder unmittelbar vor einem Insolvenzverfahren,
- Gemeinnützige Unternehmen.
Welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss?
Um den Zuschuss des Programms „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ zu beantragen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die jeweiligen Unternehmen müssen ihren Sitz in Deutschland. Außerdem sollen sie laut rechtlicher Definition einem KMU entsprechen. Darüber hinaus müssen sie nachweisen, dass die Notwendigkeit einer Beratung durch die Corona Krise entstanden ist.
Beantragung des Zuschusses
Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch führen. Dies geschieht mit einem regionalen Ansprechpartner. Lediglich für Bestandsunternehmen ist das Gespräch freiwillig. Anschließend dürfen zwischen diesem Gespräch und der Antragstellung nicht mehr als drei Monate verstreichen.
Der Antrag kann nur online über die Plattform des BAFA ausgefüllt werden. Erst bei Gewährung des Zuschusses kann schließlich die unternehmerische Beratung beginnen. Laut aktuellem Stand können die Anträge bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Abschließend finden Sie hier das Merkblatt für Unternehmer des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
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