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Hanseatisches Fußball Kontor Invest GmbH
Rechtsanwältin
Diejenigen Anleger, die nicht reagierten, erhalten nun ein weiteres Schreiben. Diesmal von dem Rechtsanwalt Dr. Thomas Rühle von der Kanzlei Ludwig Wöhren Schetschenko. Darin werden sie unter Fristsetzung und Kostentragung erneut zur Zahlung aufgefordert.
Inhalte des Artikels
Kurz zu den bisherigen Ereignissen
Bereits im Jahr 2013 zeigten die Bilanzen der Hanseatisches Fußball Kontor Investor GmbH rote Zahlen. Trotz mehrerer Mahnschreiben und des Einsatzes von Anwälten kam die Gesellschaft ihren Verpflichtungen nicht nach. Mit Beschluss vom 14.02.2017, 580 IN 568/16, bestellte das Amtsgericht Schwerin den Rechtsanwalt Marc Odebrecht zum Insolvenzverwalter.
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Wie begründet der Insolvenzverwalter der Hanseatisches Fußball Kontor Invest GmbH seinen Anspruch?
Der Insolvenzverwalter verweist darauf, dass die Anleger der Gesellschaft ein „Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt“ gewährt haben.
Was sind Nachrangdarlehen?
Etwa 2.500 Anleger investierten in Form eines Nachrangdarlehens insgesamt mehr als 24 Millionen Euro Kapital in verschiedene Fonds des Unternehmens. Nachrangdarlehen sind eine typische Form von Investitionsmöglichkeiten in Gesellschaften. Allerdings sind diese häufig sehr riskant.
Denn im Falle einer Insolvenz werden Gläubiger mit einem Nachrangdarlehen nachrangig, nach allen anderen Gläubigern, bedient. Dies betrifft nun auch die Anleger der Hanseatischen Fußball Kontor Invest GmbH. Erst nach der Befriedigung aller anderen Verbindlichkeiten nimmt der Insolvenzverwalter die Begleichung des Nachrangdarlehens vor. Das Risiko dieser Anlagemöglichkeit wird meistens, wie auch im Fall der Hanseatischen, mit großzügigen Zinsversprechungen ausgeglichen.
Noch riskanter wird es für Anleger mit einem qualifizierten Nachrang. Der Anleger hat dann schon vor der Insolvenz keinen Anspruch mehr auf Zahlung, wenn durch diese Zahlungsunfähigkeit droht. Und hier setzt der Insolvenzverwalter mit seinem Anspruch an.
Insolvenzanfechtung nach § 143 InsO – rechtsgrundlose Leistung
Der Insolvenzverwalter verweist darauf, dass die Gesellschaft bereits seit dem 01.04.2014 drohend zahlungsunfähig gewesen sei. Sie sei bereits zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich nicht mehr in der Lage gewesen, ihre Zahlungspflichten in der Zukunft zu erfüllen. In der Folge hätten die Anleger der Hanseatisches Fußball Kontor Invest GmbH aufgrund der qualifizierten Nachrangklausel keine Zahlung mehr verlangen dürfen. Dies betrifft sowohl die Zinszahlungen als auch die Rückzahlungen der Anlage.
Jene Zahlungen aber, auf die kein Anspruch besteht, hat der Bundesgerichtshof als rechtsgrundlos eingestuft. Der Empfänger solcher Zahlungen ist noch nach Jahren zur Rückzahlung verpflichtet.
Wie können sich die Anleger der Hanseatisches Fußball Kontor Invest GmbH gegen den Anspruch wehren?
Grundsätzlich sind die Ausführungen des Insolvenzverwalters und seines Anwalts auf dem Papier rechtlich zutreffend. Aber: Die Kanzlei CDR-Legal Rechtsanwalts GmbH hat die Unterlagen geprüft und Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Anspruchs.
Hierbei wurde sich zunächst die Frage gestellt, ob tatsächlich ab 01.04.2014 die Zahlungsunfähigkeit drohte. Und dann ist da noch die Nachrangklausel: Diese ist für einen normalen, durchschnittlichen Verbraucher völlig unverständlich. Es bestehen daher aus Sicht der Kanzlei gute Chancen, diese Klausel anzugreifen. In der Folge wären die Anleger wie „normale“ Gläubiger zu behandeln. Erhaltene Zahlungen wären nicht anfechtbar.
Was können Anleger tun?
Sie als Anleger der Hanseatisches Fußball Kontor Invest GmbH sollten sich in jedem Fall anwaltliche Unterstützung suchen. Es gilt zu prüfen, ob der Insolvenzverwalter alle Voraussetzungen der Anfechtung nachweisen kann und ob die Nachrangklausel gültig ist.
Außerdem könnten Sie in Betracht ziehen, Ihren Finanzberater unter bestimmten Umständen auf Schadensersatz wegen Falschberatung zu verklagen. Denn informierte dieser Sie nicht ausreichend über die äußerst hohen Risiken dieser Investition, hat er seine Pflichten verletzt und kann somit zur Rechenschaft gezogen werden.
Als Kanzlei im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts kann CDR-Legal Sie unterstützen. Melden Sie sich und nutzen Sie gerne die Möglichkeit zu einem kostenlosen Erstgespräch, damit wir gemeinsam Ihre Chancen bewerten und die weitere Vorgehensweise besprechen können.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) nutzt ihre Fachexpertise, um Sie in allen Fragen des Bank- und Erbrechts sowie des Kapitalmarkt- und Insolvenzrechts zu beraten und zu vertreten. Dabei legt sie besonderen Wert auf Transparenz und eine vertrauensvolle Basis dem Mandanten gegenüber.