Die Facto Financial Services AG hat am 27.07.2018 Insolvenz angemeldet. Eine vierstellige Zahl von Kunden mit Lebensversicherungen betroffen. Die Insolvenz von Facto hat die Diskussion um Legal Techs erneut angefacht. Anhand der Facto Financial Services AG bekommen Sie hier einen Überblick
über das Geschäftsmodell dieser Legal Techs – Rechtsdienstleister und bekommen die Vor- und Nachteile aufgezeigt.

Geschäftsmodell der Facto Financial Services AG

Die Firma hat sich auf die Rückabwicklung von Lebensversicherungen spezialisiert. Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, können noch heute widerrufen werden, wenn der Kunde bei Abschluss der Versicherung nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Entschieden hat dies der BGH in seinem viel beachteten Urteil aus 2014 (IV ZR 76/11). Der Widerruf stellt eine wirtschaftlich attraktive Alternative zur Kündigung der Lebensversicherung da. Mehr über die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen des Widerrufs können Sie Hier lesen. 

Im Gegensatz zur Kündigung ist der Widerruf allerdings oft sehr langwierig. Die Versicherungen wehren sich, die Berechnung der Rückabwicklung ist kompliziert. In der Folge wartet der Versicherungsnehmer deutlich länger auf die Zahlung, als bei einer einfachen Kündigung. 

Hier kommen die Legal Techs ins Spiel. Denn ihre Zielgruppe sind Verbraucher, die das Geld möglichst schnell benötigen und/oder die Mittel fehlen für eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung. Ihnen bietet die Facto Financial Services AG verschiedene Geschäftsmodelle an. Modell A ist für Verbraucher mit Rechtsschutzversicherung. Das Unternehmen organisiert die Rückabwicklung gegen eine Beteiligung von bis zu 45 % des erstrittenen Mehrwertes. Modell B ist für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung. Gegen Zahlung einer einmaligen Gebühr im dreistelligen Bereich übernahm die Gesellschaft die Abwicklung und bekam dafür 50 % des Mehrwertes. Das beliebteste Modell war das Modell D. Der Kooperationspartner Star Fund aus Luxemburg kaufte die Police und schüttete dem Kunden sofort ein Teil des Geldes (20 % des Mehrwertes) aus. Weitere Auszahlungen wurden für den Erfolgsfall in Aussicht gestellt. 

Scheinbar führte das Modell D zur Insolvenz der Facto Financial Services AG. Wie bereits oben erwähnt, ziehen sich die Auseinandersetzungen mit den Versicherungen. Die Mittel der Gesellschaft wurden mangels Rückflüssen knapp.

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Vorteile der Legal Techs

  • Wählt der Kunde ein Modell, bei dem er keine Vorleistung erbringen muss, kann er ohne Kostenrisiko seine Recht geltend machen. 

Nachteile der Legal Techs

  • Der Verbraucher muss einen gut Teil seines Erlöses an das Unternehmen abgeben.
  • Je nach Ausgestaltung des Vertrages mit dem Unternehmen, ist der Kunde nicht mehr Herr des Verfahrens. 
  • Zahlt der Verbraucher vorab eine Gebühr, trägt er das Insolvenzrisiko des Unternehmens. D.h. geht wie bei der Facto Financial Services AG das Unternehmen in die Insolvenz, so ist die Anzahlung unter Umständen verloren.

Fazit der Legal Techs

Für Kunden mit einer Rechtsschutzversicherung sind Legal Techs daher keine wirkliche Alternative. Das Kostenrisiko übernimmt die Rechtsschutzversicherung und zusätzlich kann der Verbraucher 100 % des Erlöses aus dem Prozess behalten. Außerdem ist der Verbraucher Herr des Verfahrens und steht in einer direkten Beziehung zu seinem Anwalt. Und ein spezialisierter Anwalt findet sich mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung oder dem örtlichen Anwaltsverein. Dafür ist ein Vermittler mit entsprechender Provisionszahlung nicht erforderlich.

Weiteres Vorgehen für Betroffene der Facto Financial Services AG

Das weitere Vorgehen ist abhängig von dem Vertrag, den der Verbraucher mit der Gesellschaft abgeschlossen hat und davon, ob er eine Vorleistung erbracht hat. Teilweise wird der Verbraucher durch einfache Kündigung den Vertrag auflösen können. Teilweise wird ihm aber auch das Insolvenzrecht eine eigene Geltendmachung seiner Rechte verbieten. An die Gesellschaft geleistete Zahlungen sind vermutlich verloren. 

Welche Rechte also dem Verbraucher zustehen, kann nur nach einer genauen Prüfung der Unterlagen festgestellt werden. Vorrangig ist es den aktuellen Stand des Rechtsstreits zu erfahren und einzuschätzen, ob der
Verbraucher das Verfahren wieder an sich ziehen und selbst betreiben kann. CDR-Legal unterstützt Sie dabei gerne. Oder stöbern Sie in den aktuellen Beiträgen für Ihr Recht rund um’s Geld.