Bereits im Mai 2016 wurde unter dem Aktenzeichen 509 IN 24/15 das Insolvenzverfahren über den Schiffsfonds MS PANTANAL eröffnet, der von der Harren & Partner Schifffahrt UG & Co. KG aufgelegt wurde. Der zuständige Insolvenzverwalter Tim Beyer fordert die Anteilsinhaber nun auf, bereits erhaltene Auszahlungen auf deren Einlage wieder an die Gesellschaft zurückzuzahlen.
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Hintergrund zum Schiffsfonds MS PANTANAL
Der geschlossene Fonds MS PANTANAL wurde im Jahre 2004 von der Harren & Partner Schiffahrts UG & Co. KG aufgelegt. Es handelte sich um einen klassischen Schiffsfonds, mit dem der Mehrzweckfrachter MS PANTANAL finanziert werden sollte. Die emittierende Gesellschaft wurde bereits 1989 gegründet und ist seit dieser Zeit im Bereich der Kapitalanlage am Schiffsmarkt tätig.
Über die Schiffsbeteiligung in Form eines geschlossenen Schiffsfonds hatten Anleger die Möglichkeit, ihr Kapital zu investieren. Dazu musste eine sogenannte Kommanditeinlage geleistet werden, welche die entsprechenden Anleger zu Gesellschaftern machte. Mit der Schiffsbeteiligung selbst wurde insbesondere der Bau des Mehrzweckfrachters finanziert.
Insolvenzverwalter Tim Beyer fordert erfolgte Auszahlungen zurück
In einem Schreiben informiert der zuständige Insolvenzverwalter Tim Beyer die Anteilsinhaber aktuell darüber, dass er Haftungsansprüche nach §§ 172 Abs. 4 und 171 Abs. 1 Abs. 2 HGB geltend machen müsste. Dies resultiert daraus, dass die Anteilsinhaber in den Jahren vor der Insolvenz des MS PANTANAL mehrfach Auszahlungen auf ihre Einlagen erhielten.
In seinem Anschreiben weist der Insolvenzverwalter darauf hin, dass diesen Entnahmen aus dem Gesellschaftsvermögen keine Gewinne gegenübergestanden hätten. Stattdessen wurden sogar Verluste ausgewiesen, welche durch die an die Anteilsinhaber getätigten Auszahlungen sogar erhöht werden. Aus diesem Grund muss der Insolvenzverwalter seiner Verpflichtung nachkommen, von den entsprechenden Anlegern die Rückzahlung zu verlangen.
Rückforderung von Erträgen und Auszahlungen an Anleger üblich
Nachdem ein Unternehmen insolvent ist, kommt es in der Praxis häufig vor, dass Insolvenzverwalter die an Anleger ausgeschütteten Erträge oder sonstigen Kapitalzuflüsse zurückfordern. Insolvenzverwalter sind sogar zu dieser Maßnahme verpflichtet. Andernfalls würden sie ihren eigenen Verpflichtungen im Zuge der Insolvenzverwaltung nicht nachkommen.
Eine solche Rückforderung wird vorgenommen, wenn es sich um sogenannte gewinnunabhängige Ausschüttungen handelt. Dies beinhaltet meistens, dass die Gesellschaft keinen Realgewinn erzielt hat. Durch die Ausschüttung wird das Gesellschaftsvermögen in der Form angegriffen, dass es zum Zeitpunkt der Insolvenz nicht mehr ausreicht, um sämtliche Gläubiger zu befriedigen. Daher sind solche Forderungen, wie sie aktuell Tim Beyer im Fall des MS PANTANAL Schiffsfonds gegen die Anleger richtet, nichts Ungewöhnliches.
Allerdings muss der Insolvenzverwalter eine Reihe von Voraussetzungen darlegen.
So muss es sich tatsächlich um gewinnunabhängige Ausschüttungen handeln. Das vorhandene Vermögen reicht nicht aus, die existenten Gläubiger zu befriedigen.
Hat er der Verwalter diese Voraussetzungen dargelegt, bleibt dem Anleger als einziger Ausweg noch die Verjährung. Hier gelten nach HGB und BGB unterschiedliche Fristen, die es zu prüfen gilt.
Wie sollten sich Anleger jetzt verhalten?
Nicht nur, dass Anleger vermutlich einen großen Teil ihres in den Schiffsfonds MS PANATAL investierten Kapitals aufgrund der Insolvenz nicht mehr zurückerhalten haben. Jetzt forderte Insolvenzverwalter auch noch Erträge bzw. Auszahlungen auf die Einlagen der Anteilsinhaber zurück, die bereits vor Jahren geflossen sind. Daher stellt sich für betroffene Anleger die berechtigte Frage, was sie nun tun könnten und wie sie sich in einem solchen Fall verhalten.
Der erste Weg sollte darin bestehen, sich an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei wie CDR-Legal zu wenden. Die Kanzlei ist unter anderem mit solchen Rückforderungen seitens der Insolvenzverwalter bestens aus anderen Fällen vertraut und verfügt in diesem Segment somit über umfangreiche Erfahrungen. In einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Ausgangslage und besprechen das weitere Vorgehen.
Die Beratung ist auf jeden Fall sinnvoll, denn nur weil der Insolvenzverwalter Ansprüche stellt, bedeutet dies keineswegs automatisch, dass diese erfüllt werden müssen und Sie keine Widerspruchsmöglichkeiten hätten. Bei der Wahrung Ihrer Interessen unterstützt Sie die Kanzlei CDR-Legal gerne.