Anlegern drohen aktuell beim Multi Asset Anspar Plan 4 180/240 statt der erhofften Erträge finanzielle Verluste. Über das Vermögen der Multi Asset Anspar Plan 4 180 GmbH & Co. KG und der Multi Asset Anspar Plan 4 240 GmbH & Co. KG wurde nämlich vom Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
Betroffene Anleger fürchten nun nicht nur, dass sie ihre geleistete Einlage nicht zurückerhalten. Ferner steht ebenso im Raum, dass die vereinbarte Ratenzahlung weiter durchgeführt werden muss. Spätestens dann ist die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts empfehlenswert.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste in Kürze
- Zum 1. Februar 2023 wurde vom Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Multi Asset Anspar Plan 4 180 und 240 GmbH & Co. KG eröffnet
- Anleger konnten ihre Beteiligung in Raten einzahlen und müssen neben der Nicht-Rückzahlung des Kapitals sogar weitere Ratenzahlungen befürchten
- Grund für das vorläufige Insolvenzverfahren ist augenscheinlich das Ausbleiben des wirtschaftlichen Erfolges des Multi Asset Anspar Plans
- Anleger sollten jetzt einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, der sie gegenüber der Multi Asset Anspar Plan 4 180/240 GmbH & Co. KG mit ihren Ansprüchen vertritt
Warum musste der Anspar Plan 4 180/240 Insolvenz anmelden?
Mit seinem Beschluss vom 1. Februar 2023 eröffnete das Amtsgericht Hamburg für die Multi Asset Anspar Plan 4 180 GmbH & Co. KG sowie für die Multi Asset Anspar Plan 4 240 GmbH & Co. KG unter den Aktenzeichen 67g IN 31/23 bzw. 67g IN 32/23 das vorläufige Insolvenzverfahren.
Grund für die Anmeldung der Insolvenz ist augenscheinlich, dass der wirtschaftliche Erfolg ausgeblieben ist. Anleger investierten in ein breit diversifiziertes Sachwerte-Portfolio, welches insbesondere aus den folgenden Elementen bestand:
- Logistik
- Erneuerbare Energien
- Immobilien
Wen betrifft die Insolvenz des Multi Asset Anspar Plans?
Betroffen von der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens sind sämtliche Anleger, die sich für die Zeichnung des Ansparplans entschieden haben. Die Besonderheit besteht in dem Fall darin, dass der entsprechende Zeichnungsbetrag nicht in einer Summe und sofort zu leisten war.
Stattdessen gab es eine Ansparphase, die maximal 180 bzw. 240 Monatsraten beinhaltete. Das stellt auch die Basis für die Bezeichnung des Sparplans („180“ und „240“) dar. Mit Einzahlung der entsprechenden Raten wurden die Anleger zu stillen Gesellschaftern.
Das den einzelnen Gesellschaften so zufließende Kapital wurde für die entsprechenden Investments genutzt (Immobilien etc.). Da zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststand, in welche „Projekte“ des Geldes fließt, investierten Anleger in einen sogenannten Blindpool.
Wie kamen Anleger zu den Plänen 4 180/240?
Die Initiatoren der Multi Asset Anspar Pläne ist das Emissionshaus Steiner + Company. Diese boten Anlegern gleich drei Varianten an, nämlich:
- Multi Asset Anspar Plan 4 120
- Multi Asset Anspar Plan 4 180
- Multi Asset Anspar Plan 4 240
Der Unterschied besteht zum einen in der maximalen Dauer der Ansparphase. Zum anderen gibt es gewisse Abweichungen bei der Mindesteinlage, die zwischen 9.000 und 12.000 Euro betrug.
Was droht Anlegern im Insolvenzverfahren des Fonds?
Anlegern droht aufgrund des Insolvenzverfahrens gleich in doppelter Hinsicht ein finanzieller Schaden. Zunächst einmal ist es ungewiss, ob Sie das bereits eingezahlte Kapital zurückerhalten werden. Noch können Forderungen zur Insolvenztabelle nicht angemeldet werden, da es sich bisher um ein vorläufiges Insolvenzverfahren handelt.
Zudem sind die Forderungen der Anleger aufgrund des qualifizierten Rangrücktritts nachrangig, sodass Forderungen anderer Gläubiger vorrangig behandelt werden. Darüber hinaus kann es passieren, dass der zuständige Insolvenzverwalter von den Anlegern die Zahlung der noch offenen Sparplan Raten fordert. Das geschieht auf der Basis, dass vereinbarte Einlagen vollständig geleistet werden müssen, falls dies zum Ausgleich einer eventuellen Verlustbeteiligung notwendig wird.
Was sollten Anleger des Multi Asset Anspar Plans jetzt tun?
Anlegern sollten sich im vorliegenden Fall an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Die Kanzlei CDR-Legal kann beispielsweise prüfen, ob Ansprüche gegen Projektverantwortliche oder Anlageberater bzw. Anlagenvermittler existieren.
In dem Zusammenhang hilft Ihnen CDR-Legal dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Das gilt spätestens für die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens, wenn Sie Ihre Forderungen anmelden können.