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Bundeszentralamt für Steuern
17.08.2025: Aufforderung zum Hochladen von Dokumenten (Fake E-Mail)
Mit dem Betreff „Bundeszentralamt für Steuern – Zugriff auf Mitteilung online“ versuchen Betrüger derzeit, Seriosität vorzutäuschen. Empfänger werden dazu aufgefordert, über einen beigefügten Link ein Portal zu öffnen und Unterlagen hochzuladen. Als Begründung wird eine angebliche Überprüfung innergemeinschaftlicher Transaktionen genannt. Auffällig ist die ungewöhnlich ausführliche und komplexe Erklärung, die gezielt zum Anklicken des Links verleiten soll.
Klar erkennbare Anzeichen für Phishing sind: eine unpersönliche Anrede („Sehr geehrte Damen und Herren“), eine unseriöse Absenderadresse sowie der eingefügte Link.
Hinweis: Das Bundeszentralamt für Steuern selbst stellt auf seiner Website Informationen zur Erkennung solcher Betrugsversuche bereit (BZSt – Betrugsversuche erkennen).

03.03.2025: Verdächtige Benachrichtigung zu rechtlichen Hinweisen (Fake E-Mail)
Betrüger machen auch vor Ämtern nicht Halt: Eine Phishing-Mail, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern an Sie verschickt wurde, informiert über einen Bescheid mit rechtlichen Hinweisen. Die E-Mail wird unter folgendem Betreff versendet: "MEIN BOP: Benachrichtigung der Bundeszentralamts Steuern - <beliebige zwölfstellige Zahl>"
Besonders auffällig ist, dass inhaltlich in der Mail nicht viel steht. Der Link führt sie zu den angeblichen rechtlichen Hinweisen bzw. zur "Benachrichtigung". Klicken Sie diesen auf keinen Fall an und achten Sie bei der Fake-Mail auf weitere Anzeichen für Phishing:
- keine Anrede
- fehlerhafte Absendeadresse
- Link in der E-Mail
- unseriöse Darstellen
Unserer Empfehlung nach, sollten Sie der Aufforderung in der betrügerischen Mail nicht nachkommen und die Mail in den Spam-Ordner verschieben. Meist können Sie auch auf der offiziellen Seite des Bundeszentralamt für Steuern nachsehen, ob eine Warnung für eine solche Mail ausgesprochen wird.

RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
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