Bei Apple Pay handelt es sich um ein Zahlungssystem des Software-Giganten Apple, das ursprünglich für die eigenen Geräte wie das iPhone oder das iPad entwickelt wurde. Der wesentliche Inhalt bei Apple Pay besteht darin, dass auf diese Weise das Bezahlen mittels Smartphone möglich ist. Die zu Grunde liegende Technik ist die sogenannte Near Field Communication (NFC).
In letzter Zeit gibt es immer häufiger Betrugsfälle im Bereich Apple Pay. In dem Fall finden nicht autorisierte Zahlungen statt. Dann sollten Sie sich an einen kompetenten Rechtsanwalt wenden, um Ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen.
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Auf Grundlage des Paragraphen 675u BGB sind die Zahlungen, welche im Rahmen eines Apple Pay Betruges stattfinden, sogenannte nicht autorisierte Zahlungsanweisungen. Das wiederum bedeutet, dass die entsprechende Bank für den Schaden haftbar gemacht werden kann. Lediglich unter der Voraussetzung, dass dem Betroffenen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, ist eine Anrechnung eines gegenläufigen Schadensersatzanspruches möglich.
In der Praxis ist es für die Banken allerdings meist sehr schwierig, eine solche grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. Zudem haftet das Kreditinstitut regelmäßig auch dann, wenn entgegen dessen Pflichten keine sogenannte starke Kundenauthentifizierung vorgenommen wurde. Es bestehen für Betroffene also sehr gute Chancen, dass die Bank bei einem Apple Pay Betrug für den Schaden haften muss.
Eine einheitliche Masche im Bereich der Apple Pay Betrugsfälle gibt es nicht. Stattdessen hängt es insbesondere vom jeweiligen Online-Banking ab, in welcher Form die Betrüger vorgehen. Trotzdem gibt es gerade im Bereich der Apple Pay Betrugsfälle aus den letzten Monaten Gemeinsamkeiten, was das entsprechende Vorgehen der Täter angeht.
In vielen Fällen kam es deshalb zum Apple Pay Betrug, weil die Betrüger Sicherheitslücken im Online-Banking ausnutzen, konkret beim System pushTAN. Dies wiederum basiert auf einer App, sodass davon auch Apple Pay betroffen ist.
In der ersten Phase des Betrugs gelangen die Täter an die Zugangsdaten zum Online-Banking. In vielen Fällen besuchen Kunden z.B. gefälschte Webseiten und geben dort ihre Zugangsdaten zum Online-Banking ein.
Nachdem sich die Täter so die Zugangsdaten verschafft haben, schalten sie innerhalb des Online-Bankings Apple Pay frei. Der eigentliche Betrug findet dadurch statt, dass innerhalb der Bezahlart „Bezahlen mit Smartphone“ keine Verknüpfung mit dem Handy des Betroffenen stattfindet, sondern stattdessen mit dem Smartphone der Betrügers. Hierzu rufen Sie den Kontoinhaber an und geben z.B. vor, von der Bank beauftragt zu sein und eine Sicherheitslücke schließen zu müssen. Sie entlocken dann dem Bankkunden eine TAN Nummer zur Freischaltung von Apple Pay auf dem Handy der Betrüger.
Ist nun die Freischaltung von Apple Pay erfolgt, können die Täter ganz einfach durch das Bezahlen und die Belastung des Kontos des Betroffenen einkaufen und unautorisierte Zahlungen durchführen. Zusammengefasst verläuft der Apple Pay Betrug also häufig wie folgt ab:
Die Apple Pay Betrugsfälle beruhen in der Regel nicht auf einer mangelnde Sicherheit des Zahlungssystems von Apple, sondern auf einem nicht ausreichend sicheren Online-Banking. In den letzten Monaten sind in der überwiegenden Mehrheit solche Systeme vom Apple Pay Betrug betroffen, bei denen das Online-Banking auf der pushTAN basiert. Das ist zum Beispiel bei vielen Sparkassen der Fall. Aber auch bei anderen Banken wird dieses System in großer Breite genutzt.
Die Schwachstelle sehen Experten darin, dass die entsprechende Zahlungsanweisung ausschließlich über das Smartphone gesteuert werden kann. Dazu ist lediglich die entsprechende App notwendig. Es wird eine TAN generiert und die Freigabe der Zahlung erfolgt ebenfalls über das Smartphone.
In vielen Fällen reicht beim Einloggen ins System neben der Kontonummer oder einem Benutzernamen die Eingabe eines Passwortes. Es findet jedoch keine 2-Faktor-Authentifizierung statt. Das ist ein Hauptgrund dafür, dass viele Online-Banking Systeme in dieser Hinsicht anscheinend nicht ausreichend sicher sind.
Zunächst einmal hat Apple selbst in der Vergangenheit bereits etwas getan, um besser vor möglichen Betrugsfällen zu schützen. So gibt es mittlerweile eine sogenannte Betrugspräventionsbewertung. In dem Fall werden bestimmte Daten analysiert, sodass Auffälligkeiten bei Zahlungen möglichst schnell erkannt werden sollen.
Aber auch Kunden selbst können etwas tun, um den Betrug zu verhindern oder zumindest den Schaden möglichst gering zu halten, nämlich:
Wie eingangs bereits erwähnt, sind in den meisten Fällen die Banken für Schäden haftbar, welche durch nicht autorisierte Zahlungsanweisungen veranlasst wurden. In dem Fall haben Betroffene die Möglichkeit, die Schadensregulierung von dem entsprechenden Kreditinstitut zu fordern.
Zusätzlich ist sicherlich auch eine polizeiliche Anzeige angeraten, damit der Vorgang dokumentiert wird. Sollte das Bankinstitut im ersten Schritt nicht auf Ihre Forderungen eingehen und eine Schadensübernahme verweigern, bietet sich der Gang zum Rechtsanwalt an. Dieser kann Ihre Forderung noch einmal deutlich Nachdruck verleihen und gegebenenfalls weitere, rechtliche Schritte einleiten.
Bei CDR Legal handelt es sich um eine Anwaltskanzlei, die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert hat. Das bedeutet, dass auch das Thema Apple Pay Betrug dort genau richtig ist. Zunächst können Sie Ihr Anliegen bei CDR Legal im Rahmen eines kostenfreien, telefonischen Erstgesprächs schildern.
Im Anschluss daran hilft Ihnen CDR Legal dabei, Ihre Schadensersatzansprüche – meistens gegenüber der Bank – durchzusetzen. Da jeder Betrugsfall im Einzelnen betrachtet wird, ist es wichtig, bei den Schadensersatzforderungen rechtlich korrekt vorzugehen.
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