Bei einem Kreditkartenbetrug muss unter bestimmten Voraussetzungen die Bank für den entstandenen Schaden aufkommen. Doch auch wenn Sie als betroffene Person im Recht sind, weigern sich die Banken gelegentlich, die Zahlung zu leisten. Erfahren Sie in diesem Artikel, was Sie tun können, wenn Sie Opfer eines Kreditkartenbetrugs geworden sind und die Bank nicht zahlt.

Beispiele: Ausgewählte Gerichtsurteile zu Betrugsfällen, die CDR Legal in den vergangenen Monaten erstritten hat (PDF-Dateien): 318 O 21/23 (LG Hamburg)

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut § 675u BGB haftet die Bank für einen Kreditkartenbetrug, sollten Sie als Opfer Ihre Sorgfaltspflichten nicht vernachlässigt haben
  • Unter Umständen müssen Sie eine Teilhaftung von maximal 50 EUR zahlen
  • Weigert sich die Bank, den Schaden zu ersetzen, sollten Sie einen Anwalt einschalten

Wer haftet bei Kreditkartendiebstahl?

Online Betrüger nutzen verschiedene Betrugsmaschen, um an Ihre Konto- und Kreditkartendaten zu gelangen. Haben sie ihr Ziel erreicht und Ihnen einen finanziellen Schaden zugefügt, muss in der Regel die Bank für den Schaden aufkommen, da die Täter oft nicht aufzufinden sind.

§ 675u BGB regelt die Haftung des Zahlungsdienstleisters im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs. Wenn ein Zahlungsvorgang, wie beispielsweise eine betrügerische Überweisung oder Abbuchung, ohne die Autorisierung des Kunden erfolgt, muss der Zahlungsdienstleister grundsätzlich den Betrag unverzüglich erstatten. Eine Ausnahme ergibt sich, wenn Sie als betroffene Person grob fahrlässig gehandelt haben.

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Fahrlässige Handlung beim Kreditkartenbetrug

Sind Sie mitverantwortlich für die unautorisierte Zahlung, weil Sie grob fahrlässig gehandelt haben, kann in vielen Fällen der Erstattungsanspruch eingeschränkt sein und die Bank zahlt nicht. Als Bankkunde sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Sorgfaltspflichten einzuhalten. Beispiele für fahrlässige Handlungen bei einem Kreditkartenbetrug sind:

  • Weitergabe der PIN: Sie geben Ihre PIN an Dritte weiter, sei es an Freunde, Bekannte oder auch an unberechtigte Personen (z. B. per Telefon oder E-Mail). Dies wird als grob fahrlässig eingestuft, da Sicherheitsvorschriften explizit zur Geheimhaltung verpflichten. Achten Sie deshalb besonders auf Phishing Attacken.
  • Leicht zugängliche Aufbewahrung: Sie notieren Ihre PIN oder Ihr Passwort und bewahren diesen Zettel im Portemonnaie oder an einem Ort auf, an dem er leicht gefunden werden kann. Wird das Portemonnaie gestohlen, hat der Dieb damit Zugang zum Konto. In diesem Fall zahlt die Bank nicht.
  • Verzicht auf Sicherheitsmaßnahmen: Sie lassen Ihr Smartphone oder Ihren Computer ungeschützt und ohne Passwortschutz, obwohl dort Zugangsdaten für das Online-Banking gespeichert sind. So könnten Dritte leicht auf das Konto zugreifen, wenn sie das Gerät in die Hände bekommen.
  • Ignorieren von Sicherheitswarnungen bei Geldautomaten: Wenn Sie bemerken, dass ein Geldautomat manipuliert aussieht (wie beim Skimming), und Sie trotzdem Ihre Karte nutzen, könnte dies als fahrlässiges Verhalten gewertet werden.
  • Nutzung unsicherer Netzwerke: Sie nutzen öffentlich zugängliche und ungesicherte Netzwerke. Wenn die Täter dadurch Daten abgreifen und missbrauchen können, kann dieses Verhalten als Fahrlässigkeit gelten.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Beweislast der fahrlässigen Handlung bei der Bank liegt. Kann die Bank Ihnen nachweisen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben, kann sie die Zahlung des Schadens verweigern.

Was tun, wenn die Bank den Schaden nicht zahlt?

Sind Sie Opfer eines Kreditkartenbetrugs geworden und die Bank zahlt nicht, sollten Sie als Erstes überprüfen, ob Sie eventuell Ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt haben. Ist dies nicht der Fall, muss die Bank den entstandenen Schaden ersetzen. Gelegentlich verweigern die Banken dennoch die Erstattung, obwohl Sie im Recht sind und die Bank bereits mehrfach zur Zahlung aufgefordert haben. 

Folgende Schritte können Sie einleiten, wenn Ihre Bank nicht zahlt:

  • Anzeige bei der Polizei: Erstatten Sie mit Ihren Beweisen und Ihrem Gedächtnisprotokoll Anzeige bei der Polizei. Die Anzeige kann Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber der Bank unterstützen.
  • Charge-Back: Versuchen Sie über Ihr Kreditinstitut die Zahlung zurückzurufen.
  • Schalten Sie einen Anwalt ein: Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Sie in der Kommunikation mit Ihrer Bank und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.

So erhalten Sie mit CDR Legal Ihr Geld zurück

Als auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei unterstützt Sie CDR Legal bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Zahlt die Bank den entstandenen Schaden nicht zurück, gilt es zunächst, die Umstände zu prüfen. In einem kostenlosen ersten Beratungsgespräch schildern Sie uns Ihre Ausgangslage, sodass wir gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen können.

Als Karteninhaber haften Sie bei Kreditkartenbetrug in der Regel nicht für den entstandenen Schaden. Bis zur Verlustmeldung oder Sperrung der Karte tragen Sie meist ein begrenztes Risiko von maximal 50 EUR, was als Teilhaftung bezeichnet wird. Eine höhere oder vollständige Haftung kann nur dann in Frage kommen, wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

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