Den Internetbetrug gibt es mittlerweile leider seit mehreren Jahren. Immer häufiger nutzen Kriminelle zum Teil die Unvorsichtigkeit der Verbraucher aus. Deshalb stellt sich unter anderem die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung im Betrugsfall eingreift.

Sollten Sie Opfer eines Internetbetrugs geworden sein, ist eventuell die Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung notwendig. Möchten Sie bei Internetbetrug Ihr Geld zurück von der Versicherung oder im Idealfall vom Betrüger, ist die Beratung durch einen kompetenten Rechtsanwalt sinnvoll.

Das Wichtigste im Überblick

  • Internetbetrug ist leider heutzutage relativ häufig und verursacht meistens Schäden
  • Rechtsschutz kann bei Internetbetrug sinnvoll sein, auch wenn Dritten zum Beispiel durch Ihre Unvorsichtigkeit ein Schaden entsteht
  • Manchmal kann eine Internet Versicherung außerhalb der Rechtsschutzversicherung Sinn machen, insbesondere eine sogenannte Cyber-Versicherung
  • Von der Rechtsschutzversicherung sollte im Betrugsfall eine Deckungszusage vorliegen

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Greift der Rechtsschutz bei Internetbetrug?

Ob bei Internetbetrug die Versicherung in Form der Rechtsschutzversicherung greift oder nicht, kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Grund ist, dass keineswegs jede Rechtsschutzversicherung automatisch den Baustein Internetbetrug integriert hat. Daher kommt es auf die Tarife und Leistungsinhalte innerhalb der Rechtsschutzversicherung an, ob der Rechtsschutz bei Internetbetrug greift oder nicht.

Sollten Sie sich diesbezüglich nicht sicher sein, fragen Sie am besten bei Ihrem Rechtsschutzversicherer nach. Es gibt eine Reihe von Rechtsschutzversicherern, welche den Baustein Internetbetrug - in der Regel kostenpflichtig - als Zusatzoption anbieten.

Umfang des Versicherungsschutzes bei Internetkriminalität

Die Frage nach dem Umfang des Versicherungsschutzes bei Internetkriminalität lässt sich ebenfalls nicht pauschal beantworten. Der Umfang des Rechtsschutzes bei Internetkriminalität ist zudem vom einzelnen Versicherer sowie vom gewählten Tarif abhängig. Mögliche Leistungsinhalte, die im Versicherungsschutz integriert sind, können sein:

  • Kreditkartenbetrug und Datendiebstahl
  • Identitätsdiebstahl
  • Bestellungen im Internet
  • Verlust von Daten

Im Idealfall sollte sich der Umfang des Versicherungsschutzes bei Internetkriminalität zum Beispiel sowohl auf Bestellungen im Internet als auch Identitätsmissbrauch erstrecken. Zudem greift der Versicherungsschutz oft bei Online-Banking Betrug und Verlust von Daten, die zum Beispiel durch Hacker gelöscht wurden. Sie sollten jedoch auch hier in den Versicherungsbedingungen nachlesen, welchen Umfang Ihr Rechtsschutz bei Internetkriminalität hat.

Höhe der Versicherungsleistung bei Internetbetrug

Im Leistungsfall liegt es an der individuellen Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Versicherer, wie hoch die Versicherungsleistung im Zusammenhang mit Internetbetrug ausfällt. Manchmal gibt es keine vertraglichen Begrenzungen. Mitunter allerdings sind Schäden jedoch zum Beispiel auf jährlich 5.000 Euro begrenzt. Die Höhe der Versicherungsleistung ist somit individuell.

Beachten sollten Sie, dass bei grober Fahrlässigkeit eventuell kein Schutz durch die Rechtsschutzversicherung bei Internetbetrug existiert. Das gilt insbesondere dann, wenn noch Dritte geschädigt wurden, und zwar durch Ihr eventuell grob fahrlässiges Verhalten.

Ein Beispiel: Online Banking Betrug

Lassen Sie uns an einem praktischen Beispiel zeigen, in welchen Fällen die Rechtsschutzversicherung im Betrugsfall einspringt und daher sinnvoll sein kann. Wir gehen davon aus, dass keine separate Internetversicherung in Form einer Cyber-Versicherung besteht, sondern lediglich eine gewöhnliche Rechtsschutzversicherung.

Nehmen wir an, dass bei Ihnen ein Online Banking Betrug stattgefunden hat, der durch Phishing verursacht wurde. Durch missbräuchliche Überweisungen von Ihrem Konto konnten die Betrüger auf diese Weise einen Schaden von 3.000 Euro verursachen. Diesen hätten Sie gerne von Ihrer Bank ersetzt, weil Sie sich Ihrer Auffassung nach nicht fahrlässig verhalten haben.

Gehen weiter davon aus, dass Ihr kontoführendes Kreditinstitut die Schadensübernahme verweigert. Dann bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als Ihr Recht durch einen Anwalt einzufordern. Exakt in solchen Situationen würde die Rechtsschutzversicherung bei Internetbetrug greifen, falls der Schutz in Ihrem Tarif enthalten ist. Die Rechtsschutzversicherung würde insbesondere die folgenden Kosten übernehmen:

  • Beratung durch den Rechtsanwalt
  • Rechtsanwaltshonorare für Aktivitäten
  • Kosten für eventuelle Gutachter
  • Gerichtskosten

In diesem Beispiel wird deutlich, wie sinnvoll bei Internetbetrug eine Rechtsschutzversicherung sein kann. Teilweise können durch Anwalts- und Gerichtskosten mehrere Tausend Euro als Kosten entstehen.

Was tun bei Internetbetrug?

Wenn es zu einem Internetbetrug gekommen ist, gilt es, erst einmal Ruhe zu bewahren. Sie sollten überlegen, was in dem Fall wichtig und zu tun ist. Je nachdem, ob ein Schaden eingetreten ist, wie groß dieser ist und wer davon betroffen ist, sollten Sie insbesondere an die folgenden Maßnahmen denken:

  1. Beweise sichern und Daten speichern
  2. Schaden begrenzen (falls noch möglich)
  3. Anzeige bei der Polizei
  4. Bank informieren
  5. Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen

Lassen Sie uns kurz auf die einzelnen Maßnahmen und Vorgehensweise eingehen. Wenn möglich, sollten Sie Beweise sichern. Das bezieht sich zum Beispiel auf das Speichern von E-Mails oder SMS, falls es sich um einen klassischen Phishing Angriff gehandelt hat.

Manchmal ist es möglich, den Schaden zu begrenzen. Das kann dadurch geschehen, dass Sie eventuell eine Überweisung vom Konto noch zurückbuchen lassen können. Zudem ist es bei Kreditkartenbetrug dringend anzuraten, die Karte sperren zu lassen. Dann haben die Betrüger zumindest nicht die Möglichkeit, noch mehr unberechtigte Transaktionen durchzuführen.

In den meisten Fällen ist bei Internetbetrug ebenfalls eine Anzeige bei der Polizei ratsam. Das ist teilweise sogar eine Voraussetzung dafür, dass die Rechtsschutzversicherung ihrer Leistungspflicht nachkommt. Die Bank sollten Sie ebenfalls informieren, falls es zu unberechtigten Konto- und/oder oder Kreditkartenabbuchungen gekommen ist.

In letzter Instanz kann es sinnvoll sein, dass Sie die Beratung eines Rechtsanwalts beanspruchen. Zuvor sollten Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung allerdings eine Deckungsanfrage stellen, ob die Kosten übernommen werden. Worum es sich dabei handelt, erfahren Sie im kommenden Abschnitt unseres Beitrages.

Was ist eine Deckungsanfrage? Wer stellt sie?

Falls Sie auf Internetbetrug hereingefallen sind und deshalb Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie im ersten Schritt eine sogenannte Deckungsanfrage stellen. Dabei handelt es sich um eine Anfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung, ob im vorliegenden Fall eine Deckung seitens des Versicherers besteht.

Anders ausgedrückt: Sie erfragen bei der Rechtsschutzversicherung, ob die anfallenden Kosten übernommen werden. Das sind in erster Linie Anwalts- und eventuelle Gerichtskosten. Sie sind zur Anmeldung eines Schadens und damit zur Deckungsanfrage verpflichtet.

Grundlage ist der Paragraph 53 des Versicherungsvertragsgesetzes. Sollten Sie keine Deckungsanfrage stellen, ist der Rechtsschutzversicherer nicht dazu verpflichtet, die entstehenden Kosten zu übernehmen. Erhalten Sie eine positive Reaktion auf Ihre Deckungsanfrage, ist das die Deckungszusage seitens des Versicherers.

Stellen können Sie die Deckungsanfrage beim Versicherer selbst. Alternativ übernimmt das häufig die Anwaltskanzlei, die Sie mit Ihrer Vertretung beauftragt haben.

So erhalten Sie mit CDR Legal Ihr Geld zurück

Beim Internetbetrug ist es meistens schwierig bis unmöglich, die Betrüger tatsächlich für den Schaden haftbar zu machen. Sollte dies realisierbar sein, ist der Gang zum Rechtsanwalt sinnvoll. Bei Betrug im Internet berät und vertritt Sie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CDR-Legal.

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Das gilt ebenfalls unter der Voraussetzung, dass sich zum Beispiel Ihre Bank bei einem Online Banking Betrug weigert, den Schaden zu regulieren. Die Kanzlei CDR Legal berät Sie im ersten Schritt in einem kostenfreien, telefonischen Erstgespräch. Anschließend vertritt CDR-Legal Ihre Interessen, beispielsweise bei Internetbetrug gegenüber Ihrer Bank.

F.A.Q.

Was deckt die Rechtsschutz Versicherung im Betrugsfall?

Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und Zeugen. Allerdings kann der Umfang des Versicherungsschutzes je nach Vertragsbedingungen variieren.

Zahlt Rechtsschutzversicherung bei Betrug?

Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten für Rechtsstreitigkeiten wegen Betrugs abdecken, aber es hängt immer von den spezifischen Bedingungen des Versicherungsvertrags ab.

Was tun, wenn Rechtsschutzversicherung bei Betrug nicht zahlt?

Es ist entscheidend, sofort juristischen Beistand zu suchen. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Wer haftet bei durch Betrug leergeräumtes Konto?

Bei Betrugsfällen kann die Bank haften, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat. Allerdings hängt die genaue Haftung von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab.

Ist ein Betrug in allen Fällen ein Antragsdelikt?

Betrug ist grundsätzlich ein Offizialdelikt und wird somit von Amts wegen verfolgt. Nur in bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei geringwertigen Sachen, wird ein Strafantrag benötigt.

Wie hilft die Rechtsschutzversicherung bei Betrug?

Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und andere mit rechtlichen Auseinandersetzungen verbundene Ausgaben ab.

Geld zurück von Rechtsschutzversicherung bei Kontobetrug?

Ja, in vielen Fällen deckt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Kontobetrug ab. Geld zurück gibt es so zwar nicht "von", wohl aber "mit" der Rechtsschutzversicherung. In jedem Fall ist es wichtig, die genauen Bedingungen Ihrer Versicherungspolice zu überprüfen.

Welche Beweise sind notwendig bei Internetbetrug?

Bei Internetbetrug ist es wichtig, alle relevanten Informationen und Beweise zu sammeln. Dazu gehören Kommunikationen wie E-Mails und Chat-Protokolle, Transaktionsdetails und andere digitale Beweise. IP-Adressen können ebenfalls hilfreich sein, um den Standort des Betrügers zu ermitteln.

Deckt die Rechtsschutzversicherung Anwaltskosten bei Internetbetrug?

Ja, in den meisten Fällen deckt Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten bei Internetbetrug ab. Allerdings hängt dies von den spezifischen Bedingungen Ihrer Police ab.