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BaFin Bescheide zur Abwicklung des Einlagengeschäfts und Kreditgeschäfts
Vielleicht haben auch Sie jemanden Gelder geliehen oder von jemandem Gelder ausgeliehen? Nun haben Sie Kenntnis von einem Bescheid der BaFin, wonach die Gelder unverzüglich zurückzuzahlen sind. Welche Konsequenzen hat das für Sie?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) agiert als Finanzmarktaufsichtsbehörde und kontrolliert alle Bereiche des Finanzwesens in Deutschland. Somit stellt sie die Finanzstabilität sicher und beaufsichtigt den Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor. In regelmäßigen Abständen erlässt sie immer wieder Bescheide, in denen bestimmten Personen oder Unternehmen das Einlagengeschäft oder Kreditgeschäft untersagt wird.
Im Falle eines Einlagengengeschäfts nimmt eine Person Kredite auf und wird von der BaFin verpflichtet, diese sofort wieder zurückzuzahlen. Bei dem Kreditgeschäft gibt eine Person Kredite an Dritte, obwohl sie nicht über die dazu erforderliche Genehmigung verfügt.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste in Kürze
- Die BaFin kann durch einen entsprechenden Bescheid die Rückabwicklung des Einlagen- oder Kreditgeschäfts anordnen.
- Die Bescheide sind fast immer sofort vollziehbar, unabhängig von der Rechtskraft.
- Als Darlehensgeber können Sie die sofortige Rückzahlung Ihrer Gelder verlangen.
- Aktuelle Bescheide der BaFin:
- 4hundred GmbH, Starnberg
- Florian Gölz, Wiernsheim
- Sanpuro Vertrieb GmbH, Sanpuro-Anleihe 2018, Neuss
- Horst Königstein, Limburg
- RWC Real Win Club UG
- ME Nashua Michael Erdmann Vertriebs GmbH
- Funkenberg Investments Ltd.
- Dr. Werner Kanduth - Vista Equity Partner Deutschland
- Hans Jürgen Drexler
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CDR Legal in Presse & Medien:
Übersicht zur aktuellen Gesetzeslage
Ein Einlagengeschäft ist die Annahme fremder Gelder als Einlagen, die zurückgezahlt werden müssen. Vereinfacht handelt es sich also um ein Darlehen, das der Geldempfänger wieder zurückzuzahlen verspricht.
Wichtige Fallbeispiele
Abwicklung des Einlagengeschäfts
Wie bereits erwähnt ist ein Einlagengeschäft die Annahme fremder Gelder oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, entweder als verzinsliche oder als unverzinsliche Einlage. „Fremd“ bedeutet dabei, dass Gelder weiterhin der Privatperson gehören und nicht endgültig bei dem annehmenden Unternehmen / Person verbleiben sollen. „Unbedingt“ weist darauf hin, dass die annehmende Person das Geld in jedem Fall zurückzahlen muss. „Rückzahlbar“ repräsentiert den Anspruch auf die Rückzahlung. Einlagengeschäfte müssen ab einem gewissen Umfang (Darlehenssumme und Anzahl) schriftlich bei der BaFin beantragt werden.
In einem Fall in Rosenheim hat eine Person Gelder von weiteren Privatpersonen ohne die Erlaubnis der BaFin angenommen. Durch das Versprechen, dass die Summe nach einem vorab bestimmten Zeitraum wieder zurückgezahlt wird, war die Definition § 1 Abs. 1 KWG erfüllt. Die Erlaubnis dazu lag jedoch nicht vor.
Abwicklung des Kreditgeschäfts
Ein Fallbeispiel ist der Bescheid der BaFin an das Unternehmen Fair Pfand Deutschland GmbH. Das Unternehmen gewährte Darlehen und verlangte als Sicherheit die Verpfändung von Waren und Maschinen oder die Eintragung von Grundschulden. Damit war der Tatbestand eines Kreditgeschäfts erfüllt, eine Erlaubnis der BaFin lag jedoch nicht vor. Die BaFin forderte das Unternehmen mit Bescheid vom 05.09.2018 auf, das Kreditgeschäft einzustellen.
Sofortige Vollziehbarkeit der Bescheide
Auf Grundlage des § 49 KWG und des § 310 Abs. 2 VAG hatte das BaFin im ersten aufgeführten Fallbeispiel entschieden, dass die genannte Person sämtliche Gelder unverzüglich zurückzahlen musste. Dies noch bevor der Bescheid bestandskräftig wurde. Die Privatpersonen, die das Geld geliehen hatten, konnten somit auch vor der vereinbarten Fälligkeit die Rückzahlung verlangen. In den Fällen, in denen die genannte Person eine Rückzahlung verweigerte, musste der Anleger trotz der Anordnung der BaFin eine Klage erheben oder einen Mahnbescheid beantragen.
Handlungsempfehlungen
Falls Sie einer Person oder einem Unternehmen Geld für ein nicht genehmigtes Einlagengeschäft gegeben haben und die BaFin einen entsprechenden Bescheid erlassen hat, verlangen Sie die gesamte Summe unverzüglich zurück. Sollten Sie auf der anderen Seite von einem Unternehmen einen Kredit ohne die Zustimmung der BaFin erhalten haben, lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie sich anwaltliche Unterstützung, um weitere Schritte zu besprechen. Lassen Sie prüfen, welche Wege es für Sie gibt, Ihre Interessen zu wahren.
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RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.