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Was ist der Unterschied zwischen einem offenen und einem geschlossenen Fonds?
Fonds erfreuen sich als Geldanlage seit Jahrzehnten einer stetig wachsenden Beliebtheit. Zahlreiche Anleger wissen allerdings nicht, dass es mehrere, zum Teil gravierende Unterschiede zwischen offenen und geschlossenen Fonds gibt.
Inhalte des Artikels
Die Unterschiede im Überblick
Eigenschaft | Offene Fonds | Geschlossene Fonds |
Einnahmen | Kapitalvermögen | Gewerbebetrieb |
Stellung Anleger | Gläubiger | Miteigentümer |
Kapitalbindung | keine | oft 5-10 Jahre |
Risikostreuung | vorhanden | keine |
Risiko | gering bis mittel | hoch |
Rendite | je nach Fonds 1-7% | je nach Fonds 5-10% |
Mindestanlage | 25 bis 50 Euro | 10.000 bis 20.000 Euro |
Was sind offene Fonds?
Mit dem Begriff offene Fonds sind die sicherlich auch Ihnen bekannten klassischen Investmentfonds gemeint.
In dem Fall gibt eine Investmentgesellschaft beliebig viele Fondsanteile aus, die Anleger und Sparer fortlaufend erwerben können. Offene Fonds werden häufig ebenso als Publikumsfonds bezeichnet, weil sie einer breiten Masse von Anlegern und Sparern zugänglich sind. Charakteristisch ist ebenfalls, dass es sich um aktiv gemanagte Fonds handelt.
Der Fondsmanager wählt auf Basis seines Fachwissens, seiner Erfahrungen und seines Ermessens diejenigen Finanzprodukte aus, die er ins Portfolio aufnimmt. In der Praxis finden sich offene Fonds zu über 90 Prozent in den folgenden Varianten am Markt:
- Rentenfonds
- Offene Immobilienfonds
- Geldmarktfonds
- Aktienfonds
- Mischfonds
Was sind geschlossene Fonds?
Im Gegensatz offenen Fonds sind geschlossene Fonds Beteiligungen, bei denen Anleger ihr Kapital für einen bestimmten Zeitraum binden. Zudem sind deutlich höhere Mindestanlagesumme erforderlich. Ein geschlossener Fonds dient nahezu ausschließlich dazu, mit dem eingesammelten Kapital ein bestimmtes Projekt zu finanzieren.
Zudem werden nicht fortlaufend Anteile ausgegeben. Stattdessen findet nach dem Zusammentragen des benötigten Kapitals im wahrsten Sinne des Wortes eine Schließung des Fonds statt. Am Markt finden sich aktuell zahlreiche unterschiedliche geschlossene Fonds, wie:
- Containerfonds
- Schiffsfonds
- Flugzeugfonds
- Erneuerbare Energien Fonds
- Solarfonds
- Waldfonds
- Private Equity Fonds
Vergleichskriterien
Die Stellung des Anlegers
Rechtlich betrachtet macht es einen großen Unterschied, ob Sie Ihr Kapital in einen offenen oder geschlossenen Fonds investieren. Dies zeigt die Stellung des Anlegers, die bei den jeweiligen zwei Fondsvarianten eine gänzlich andere ist.
Bei einem geschlossenen Fonds wird der Anleger nach dem Erwerb der Anteile und der so stattfindenden Beteiligung zum Miteigentümer eines bestimmten Sachwertes, beispielsweise eines Schiffs oder einer Immobilie. Die Einnahmen muss er im Rahmen der Einkommensteuererklärung in der Sparte „Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb“ angeben.
Allerdings haben Anleger bei geschlossenen Fonds kein Mitbestimmungsrecht, wie es zum Beispiel bei Aktien der Fall wäre. Sie gelten demnach als stimmloser Miteigentümer, haben jedoch neben Rechten ebenso einige Pflichten zu erfüllen.
Bei offenen Fonds ist die Stellung des Anlegers eine gänzlich andere. Mit dem Kauf der Anteile an offenen Fonds erwerben Sie kein Miteigentumsrecht. Sie stellen Ihr Kapital für ein Investment zur Verfügung und erhalten dafür einen bestimmten Ertrag. Rechtlich betrachtet sind Sie demnach Gläubiger und die von Ihnen erworbenen Fondsanteile werden als Sondervermögen getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft verwahrt.
Kapitalbindung
Ein gravierender Unterschied zwischen offenen und geschlossenen Fonds kommt bei der Kapitalbindung zum Tragen. Bei nahezu allen offenen Fonds (bis auf offene Immobilienfonds) können Sie Fondsanteile nicht nur jederzeit kaufen, sondern ebenfalls zu jedem gewünschten Zeitpunkt ohne das Einhalten einer Kündigungsfrist wieder veräußern.
Die Fondsgesellschaft ist stets dazu verpflichtet, Ihre Anteile zum aktuell gültigen Rücknahmepreis wieder entgegenzunehmen. Einzige Ausnahme sind offene Immobilienfonds, denn dort gilt seit einigen Jahren eine Mindesthaltedauer von zwei Jahren. In der Regel binden Sie Ihr Kapital bei offenen Fonds also nicht, falls Sie sich zum Beispiel für Aktien- oder Rentenfonds entscheiden.
Falls Sie demgegenüber in geschlossene Fonds investieren, sollte Ihnen klar sein, dass es sich dabei um eine langfristige Investition handelt. Bei nahezu allen geschlossenen Fonds gibt es eine Kapitalbindung von mehreren Jahren, oft von 5 bis 10 Jahren. Während dieser Zeit können Sie Ihre Anteile nicht an die Gesellschaft zurückgeben.
Der einzige Weg, wie Sie während der Haltedauer Ihre Anteile liquidieren können, ist der Verkauf am Zweitmarkt. Dieser ist allerdings nicht besonders liquide. Zudem werden Sie mit Abschlägen rechnen müssen, sodass Sie Ihre Anteile unter Wert verkaufen würden.
Sicherheit und Risiken
Ein entscheidender Aspekt bei der Wahl der Geldanlage ist für die meisten Anleger die Sicherheit bzw. das Risiko, welches mit der Kapitalanlage verbunden ist. Grundsätzlich ist das Investment in geschlossene Fonds deutlich riskanter als die Anlage in offene Fonds.
Ein wesentlicher Grund ist die bei geschlossenen Fonds fehlende Risikostreuung. Das Kapital der Investoren wird in der Regel genutzt, um ein einziges Projekt zu finanzieren. Scheitert dieses Projekt oder fallen Verluste an, kann dies sogar zur Insolvenz der Gesellschaft führen, was für Anleger nicht selten mit einem Totalverlust verbunden wäre. Das Risiko beim Investment in geschlossene Fonds ist demnach als sehr hoch einzustufen.
Deutlich geringer ist das Risiko, wenn sich Anleger für offene Fonds entscheiden. Verantwortlich dafür ist hauptsächlich die sogenannte Diversifikation, die Risikostreuung. Ein Aktienfonds zum Beispiel, der vorwiegend in deutsche Standardwerte investiert, hat meistens zwischen 30 bis vor 50 unterschiedliche Aktienwerte im Portfolio.
Somit würde es den Wert des Fondsanteils nur geringfügig belasten, wenn es zum Beispiel bei einer dieser Aktien einen großen Kursverlust geben würde. Ein weiterer Sicherheitsaspekt bei offenen Fonds ist die Tatsache, dass die Anteile des Anlegers als Sondervermögen verwahrt werden. Demnach sind diese Anteile selbst bei einer Insolvenz der Fondsgesellschaft geschützt, da sie nicht in die Insolvenzmasse fallen. Lediglich das Kursrisiko der im Portfolio enthaltenen Werte ist bei offenen Fonds nicht zu vermeiden.
Rendite
Einen weiteren Unterschied zwischen offenen und geschlossenen Fonds gibt es bezüglich der Rendite. Die erzielbare Rendite ist jedoch in großem Umfang vom einzelnen Fonds abhängig. Allerdings gelten geschlossene Fonds als renditestark, haben dafür jedoch das bereits erwähnte hohe Risiko. Durchschnittlich können Anleger bei geschlossenen Fonds durchaus mit Renditen zwischen sieben bis zehn Prozent im Jahr rechnen.
Bei offenen Fonds hängt die Rendite insbesondere von der Zusammensetzung des Fonds und der Fondsart ab. Mit Renten- oder Geldmarktfonds lassen sich zum Beispiel in der Niedrigzinsphase nur äußerst geringen Renditen von meistens nicht einmal 1,5 Prozent erzielen. Offene Immobilienfonds weisen eine durchschnittliche Rendite zwischen drei bis vier Prozent auf, während Aktienfonds nach Abzug der Gebühren auf durchschnittliche Renditen zwischen fünf bis sieben Prozent kommen.
Mindestanlagesumme
Deutliche Unterschiede gibt es zwischen offenen und geschlossenen Fonds auch bezüglich der Mindesteinlage. Anteile an offenen Fonds haben oft einen Gegenwert zwischen 20 und 200 Euro. Zudem ist es möglich, auch Bruchteile zu erwerben.
Daraus ergibt sich, dass ein Investment in offene Fonds meistens schon ab 20 oder 50 Euro möglich ist. Zudem können Sparer einen Fondssparplan nutzen, um so regelmäßig Vermögen aufzubauen.
Bei geschlossenen Fonds ist die sogenannte Mindesteinlage deutlich höher. Je nach Fonds sind es meistens zwischen 10.000 und 20.000 Euro, die Anleger mindestens investieren müssen. Somit sind geschlossene Fonds weder für Sparer noch für Kleinanleger geeignet, sondern vorrangig für Anleger mit mittlerem oder höheren Vermögen, die zudem über Erfahrungen am Anlagemarkt verfügen sollten.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
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