In Deutschland zählen Prämiensparverträge zu den beliebtesten Anlageformen. Besonders häufig wurde in den letzten Jahren ein Produkt mit dem Namen “S-Sparen-Flexibel” abgeschlossen.

Leider fanden in letzter Zeit viele Kunden eine überraschende Nachricht von ihrer Sparkasse in ihrem Briefkasten: die Kündigung ihres Prämiensparvertrags. Es stellt sich heraus, dass einige dieser Kündigungen rechtswidrig sind. Diese Situation hat bei den betroffenen Prämiensparern zu einer Vielzahl von Fragen und Bedenken geführt.

Sie haben eine Kündigung Ihres S-Flexibel-Sparvertrags von Ihrer Sparkasse erhalten? Zur rechtlichen Einschätzung Ihres Falls bietet die Kanzlei CDR Legal Ihnen ein telefonisches Erstgespräch. In diesem werden Sie über Ihre Optionen und Ihre Rechte in Ihrem individuellen Fall informiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit einiger Zeit kündigen mehrere Sparkassen alte, gut verzinste Verträge der Kategorie S-Prämiensparen flexibel.
  • Im Allgemeinen dürfen Banken und Sparkassen Prämiensparverträge nur dann kündigen, wenn die höchste Prämienstufe erreicht ist. 
  • Wenn in Ihrem S-Prämiensparvertrag flexibel eine Laufzeit festgelegt ist, darf die Bank vor dem Ablauf der Laufzeit nicht kündigen. 
  • Häufig wurden Zinsen für die S-Prämiensparen flexibel Verträge von den Banken falsch berechnet oder unwirksame Zinsanpassungsklauseln verwendet. 
  • Der Anspruch auf Nachzahlung der Zinsen verjährt erst, wenn der Vertrag insgesamt beendet wird.

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Der S-Flexibel-Prämiensparvertrag

Das “S-Prämiensparen flexibel” ist ein Ratensparvertrag, bei dem Kunden jeden Monat einen festen Betrag, beispielsweise 100 Euro, einzahlen.

Das Guthaben wird mit einem variablen Zinssatz verzinst. Dieser orientiert sich an einem Referenzzinssatz. Zusätzlich zu dem Zinssatz erhält der Kunde auf die jährlich eingezahlten Raten eine Prämie. Diese Prämie steigt mit der Zeit an und kann bei der höchsten Prämienstufe bis zu 50% betragen.

Ursprünglich wurden diese Verträge vor vielen Jahren mit einer unbefristeten Laufzeit abgeschlossen. Später wurden Laufzeiten vereinbart, zum Beispiel 15 Jahre. 

Warum Sparkassen die “S-Prämiensparen flexibel”-Verträge kündigen

Finanzinstitute, einschließlich der Sparkassen, kündigen laufende Alt-Verträge aus wirtschaftlichen Gründen. Sie wollen die Prämien für hochverzinste alte S-Prämiensparen Flexibel Verträge nicht mehr zahlen. Diese Verträge, die vor etwa 20 Jahren abgeschlossen wurden, sind in der aktuellen Niedrigzinsphase für die Banken finanziell belastend.

Zusätzlich versuchen die Sparkassen, Kunden zur Kündigung oder Beendigung dieser gut verzinsten Verträge zu bewegen. Oft wird argumentiert, die Dauer dieser S-Flexibel-Prämiensparverträge überschreite die normale Laufzeit.

Die Praxis der Kündigung dieser Alt-Verträge wurde zwar in einigen Fällen bereits von deutschen Gerichten bestätigt. Trotzdem sollten Kunden die Rechtmäßigkeit einer solchen Kündigung prüfen und gegebenenfalls Zinsen nachfordern.

Wer ist von den Kündigungen betroffen?

Die Kündigung alter Sparverträge trifft überwiegend Prämiensparer. Sparer, die sich für das "S-Prämiensparen flexibel" entschieden haben, sind davon stark betroffen. Zeitpunkt und Ausmaß der Kündigungswelle variieren von Region zu Region, betreffen aber Kunden im ganzen Bundesgebiet.

Besonders stark betroffen sind Sparkassenkunden im Ruhrgebiet und im Rheinland, wo Kündigungen von "S-flexibel" Sparverträgen massenhaft auftreten. Die Sparkasse reagiert damit auf den Druck von Niedrig- und Negativzinsen, die Sparverträge mit hoher Verzinsung für das Finanzinstitut zu einem Verlustgeschäft machen.

Die Kündigung der Sparverträge ist jedoch nicht nur auf bestimmte Regionen beschränkt. Sie kann deutschlandweit relevant sein, besonders für Kunden, die ihren Vertrag vor längerer Zeit abgeschlossen haben.

S-Flexibel-Prämiensparvertrag: Dürfen Sparkassen die Verträge einfach kündigen?

Die Kündigung von gut verzinsten Altverträgen wie dem “S-Prämiensparen flexibel” ist umstritten und ruft immer wieder Fragen in Bezug auf Verbraucherrechte hervor. 

Ein Urteil des BGH erlaubt Banken theoretisch die Kündigung von Sparverträgen nach Ablauf der Prämiengarantie. Jedoch dürfen diese Verträge nicht vor Ablauf der festgelegten Laufzeit gekündigt werden. 

Das BGH-Urteil adressiert speziell die Kündigung von teuren, alten Sparkonten – ein Umstand, der viele Kunden erstaunte und hinsichtlich zukünftiger Verträge verunsicherte.

S-Flexibel-Prämiensparvertrag: Kündigung nur bei der höchsten Prämienstufe

Ein Großteil der von Banken ausgesprochenen Kündigungen sind rechtswidrig. Der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Gericht, hat im Mai 2019 entschieden, dass Sparkassen Prämiensparverträge nicht ordentlich kündigen dürfen, solange die höchste Prämienstufe nicht erreicht ist (BGH, 14.5.2019 - XI ZR 345/18).

Es gibt jedoch immer noch Uneinigkeit darüber, ob die Bank das Recht zur Kündigung hat, wenn die höchste Prämienstufe erreicht wurde, in der Prämienstaffel jedoch mehrere Jahre mit der Höchstprämie ausgewiesen sind.

 Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass in einem solchen Fall die Kündigung bis zum letzten ausgewiesenen Sparjahr ausgeschlossen ist (OLG Nürnberg, 29.3.2022 - 14 U 3259/20). Das Oberlandesgericht Celle hingegen hat eine ordentliche Kündigung erlaubt (OLG Celle, 18.10.2021 - 3 U 140/21).

S-Flexibel-Prämiensparvertrag: Laufzeitvereinbarung schließt Kündigung aus

Wenn Sie in Ihrem S-Flexibel-Prämiensparvertrag eine Laufzeit vereinbart haben, gibt es einige wichtige Dinge, auf die Sie achten sollten:

Erstens ist es wichtig zu wissen, dass eine vorzeitige Kündigung des Vertrags durch die Bank nicht zulässig ist, auch wenn die höchste Prämienstufe erreicht wurde. Die Sparkassen müssen sich dann an die vereinbarte feste Laufzeit halten, die beispielsweise 99 Jahre oder 1180 Monate betragen kann.

Zweitens sollten Sie wissen, dass eine Kündigung des Prämiensparvertrags durch die Sparkassen möglich ist, jedoch müssen dabei bestimmte rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Wenn Ihre Sparkasse Ihren Vertrag kündigt, haben Sie Anspruch auf eine Zahlung der Zinsen oder können diese nachträglich einfordern.

Zinsen beim S-Flexibel-Prämiensparen: Steht Ihnen eine Nachzahlung zu?

Einige Sparkassen haben beim Abschluss von Prämiensparverträgen Vertragsmuster genutzt, in denen unwirksame Zinsanpassungsklauseln enthalten waren. Zinsanpassungen müssen sich an einem der Leitzinssätze der Bundesbank orientieren und für den Kunden kalkulier- und nachvollziehbar sein.

In vielen Fällen haben die Banken den Sparern zu wenig Zinsen ausbezahlt. Ist dies der Fall, besteht ein Anspruch auf Nachzahlung gegen die Bank.

Der Anspruch auf die Nachzahlung beginnt erst dann zu verjähren, wenn der ganze Vertrag beendet ist. Insofern können auch fehlerhafte Zinsen nachgefordert werden, deren Auszahlung schon länger zurückliegt. Dies ist besonders bei alten Verträgen relevant.

Kündigung des S-Flexibel-Prämiensparvertrags: Was können Sie tun?

Wenn Ihr Sparvertrag gekündigt wurde, gibt es Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um Ihre Rechte zu schützen und möglicherweise die Kündigung anzufechten. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können:

  • Holen Sie sich rechtlichen Rat ein: Wenn Sie Zweifel oder Bedenken haben, suchen Sie einen Anwalt auf, der sich auf Finanzrecht spezialisiert hat. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, zu verstehen, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen und Ihnen eine geeignete Vorgehensweise zu empfehlen.
  • Dokumentieren Sie alles: Halten Sie alle relevanten Informationen fest, einschließlich der Kommunikation mit Ihrer Bank oder anderen beteiligten Parteien. Bewahren Sie Kopien von Briefen, E-Mails und anderen Unterlagen auf, die im Zusammenhang mit der Kündigung stehen.
  • Erkunden Sie alternative Optionen: Wenn die Kündigung Ihres Sparvertrags nicht rückgängig gemacht werden kann, erkunden Sie andere Anlageoptionen und sprechen Sie mit einem Finanzberater über alternative Möglichkeiten, Ihr Geld anzulegen.

So kann CDR Legal Ihnen helfen

Einige Sparkassen haben aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase die Zinsen aus den Prämiensparverträgen des Typs “S-Flexibel-Prämiensparen” fehlerhaft berechnet oder die Verträge sogar rechtswidrig gekündigt.

Eine erfahrene Kanzlei wie CDR Legal kann Sie in einem solchen Fall unterstützen. So unterstützt CDR Legal Sie etwa bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung, bei der Prüfung der Zinsen sowie deren Nachforderung und im Kontakt mit Ihrer Bank oder Sparkasse. 

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Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs klären wir, wie Sie auf die Kündigung Ihrer Bank oder Sparkasse reagieren können. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, vertreten wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.