Haben Sie eine Feststellungsklage bezüglich Ihrer Beteiligung an einem der Venture Plus GmbH & Co. Fonds (1, 2, 3 oder 4) erhalten? Derzeit erhalten viele VPlus Anleger solche Klagen vom Amtsgericht Landshut bzw. Landgericht Landshut.
Klageführend sind die Venture Plus Anwälte Ammersbach Unzicker. Diese beabsichtigen Forderungen gegen die Anleger in Höhe von deren ausstehenden Einlagen/Raten durchzusetzen. Die Anwälte behaupten nun, die Beteiligungshöhe der Anleger sei unklar und zur Endabrechnung müsse diesbezüglich Klarheit herrschen.
Nun erhalten viele Anleger, die niemals bestritten haben, ihre Einlage nicht voll erbracht zu haben, diese Feststellungsklagen. Problematisch ist dabei vor allem, dass die Beteiligungshöhe dieser Anleger nach Einschätzung der Kanzlei CDR Legal gar nicht unklar ist. Die betreffenden Anleger haben schließlich niemals bestritten, ihre Einlage nicht voll erbracht zu haben. Und können jetzt darauf verweisen, dass zunächst eine Auseinandersetzungsberechnung vorliegen muss. In diesen Fällen wäre die Klage unbegründet und müsste abgewiesen werden.
Betroffene sollten sich der Feststellungsklage stellen. Sie sollten die vom Gericht gesetzte Frist keinesfalls verstreichen lassen. Sonst ergeht ein Versäumnisurteil und Sie müssten die Kosten des Verfahrens tragen.
Inhalte des Artikels
Hintergrund der Venture Plus (V+) Fonds
Die Gesellschaft wurde 2005 gegründet. Beteiligen konnte man sich an verschiedenen Fonds. U.a. auch an den nunmehr in Liquidation befindlichen V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG und V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG. Die Fonds investierten nicht direkt in eine Anlageklasse, z.B. eine Immobilie. Um das Risiko zu streuen wurde in verschiedene andere Fonds und Vermögensgegenstände investiert.
Mit einem Emissionsvolumen von 50 Mio. bis 100 Mi0. EUR pro Fonds wurden tausende Anleger eingeworben. Die Anleger konnten ihre Beteiligung einmalig oder in Raten zahlen.
Ende 2019 wurde die Liquidation der drei Fonds beschlossen.
Video Einleitung zum Thema „V+ Fonds – muss ich die noch ausstehenden Raten jetzt auf einmal zahlen?“ von Rechtsanwältin Corinna Ruppel
Was sollen Anleger der Venture Plus (V+) Fonds tun?
Als Anleger der V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG oder V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG, sollten Sie sich nicht unter Druck setzen lassen. Vor allem sollten Sie sich gegen etwaige Mahnbescheide zur Wehr setzen. Nach dem jetzigen Kenntnisstand ist eine Zahlung nicht ratsam.
Vor einer Zahlung sind viele offene Punkte zu klären: Welche Raten stehen überhaupt noch aus? Wie hoch ist die Quote, die jeder Anleger zu zahlen hat? Wo ist der Auseinandersetzungsplan? Hat der Anleger seine Anlage vielleicht schon gekündigt?
Falls Sie gerade eine Feststellungsklage erhalten haben, müssen Sie sich der Klage stellen. Die vom Gericht gesetzte Frist sollten Sie keinesfalls verstreichen lassen.
Zur Durchsetzung Ihrer Interessen kann CDR Legal Sie gerne unterstützen. Unsere Kanzlei ist schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Wir begleiten neben Anlegern des Venture Plus (V+) Fonds auch Anleger vieler weiterer Fonds, die sich in Liquidation befinden.
Rufen Sie uns gerne an oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht. Im gemeinsamen Gespräch klären wir Ihre Möglichkeiten und das weitere Vorgehen.