Eine in Deutschland sehr beliebte Möglichkeit, für den Todesfall für den verbliebenen Ehepartner vorzusorgen, ist das Berliner Testament. Damit ist zwar der überlebende Ehepartner finanziell abgesichert, allerdings werden dadurch die Kinder des Erblassers zunächst vom Erbe ausgeschlossen.

Das heißt aber nicht, dass die Kinder des Erblassers gar nichts bekommen. Meistens können die Kinder trotz des Berliner Testaments ihren sogenannten Pflichtteil einfordern. Handelt es sich um das einzige Kind des Erblassers, hat dies in der Regel einen Pflichtteilsanspruch von 25 % des gesamten Erbes. Bei Geschwistern verringert sich dieser Anteil entsprechend.

Sie erwägen, Ihren Pflichtteilsanspruch geltend zu machen? Zur rechtlichen Einschätzung Ihres Falls bietet die Kanzlei CDR Legal Ihnen ein telefonisches Erstgespräch. Hier können Sie Ihre Situation schildern und Sie werden über potenzielle Hürden und wichtige Schritte beim Einfordern des Pflichtteils in Ihrem individuellen Fall informiert.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen dann Erben für den Fall, dass der zweite Ehegatte verstirbt.
  • Ein Berliner Testament kann nach dem Tod des ersten Ehegatten in der Regel nicht mehr geändert werden.
  • Kinder haben auch bei einem Berliner Testament einen Anspruch auf den Pflichtteil. 
  • Der Pflichtteil beim Berliner Testament beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Pflichtteilsstrafklauseln können dazu führen, dass die Kinder bei Geltendmachung des Pflichtteils ihre Stellung als Nacherbe verlieren. Diese Strafklauseln können allerdings nichtig sein.

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Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist eine weitverbreitete Form des gemeinschaftlichen Testaments in Deutschland. Hierbei setzen sich Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Tod des länger lebenden Partners fällt dann der gemeinsame Nachlass den Kindern oder anderen von den Ehepartnern bestimmten Personen zu. 

Oft wird diese Lösung von Ehepartnern gewählt, um eine Absicherung des länger lebenden Ehepartners zu gewährleisten und um Streit um die Erbschaft zu vermeiden.

Es gibt zwei Varianten des Berliner Testaments: die Trennungslösung und die Einheitslösung. Bei der Trennungslösung können die Ehegatten zwei verschiedene Nacherben haben, z.B. jeweils ihre Kinder aus erster Ehe. Bei der Einheitslösung hingegen wird von den Ehegatten gemeinsam bestimmt, wer der Schlusserbe des Überlebenden sein soll. 

Kann der überlebende Ehegatte das Berliner Testament ändern?

Wenn einer der Ehegatten bereits verstorben ist, kann der überlebende Ehegatte das Berliner Testament grundsätzlich nicht mehr allein ändern. 

Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Ehegatten eine sog. Freistellungsklausel vereinbart haben. Ansonsten hat der überlebende Ehegatte nur die Möglichkeit, sich mit den Erben des Erstversterbenden zu einigen oder das Testament gerichtlich ändern zu lassen.

Solange beide Ehepartner noch leben, können sie ein Berliner Testament jederzeit ändern oder sogar aufgeben, solange sie dies gemeinschaftlich beschließen oder ein Ehegatte das Testament widerruft. 

Kann das Berliner Testament durch die Kinder angefochten werden?

Ein Testament anfechten darf nach § 2080 Abs. 1 BGB jeder, der durch eine erfolgreiche Anfechtung einen Vorteil hätte. Damit sind regelmäßig alle (gesetzlichen) Erben bzw. Pflichtteilsberechtigten, also insbesondere Kinder des Erblassers, anfechtungsberechtigt.

Damit eine Anfechtung erfolgreich ist, muss allerdings ein stichhaltiger Grund vorliegen. Zu diesen Gründen gehören z.B.: 

  • dass der Erblasser beim Verfassen des Testaments einem Irrtum unterlag (§ 2078 Abs. 1 BGB)
  • dass er getäuscht oder bedroht wurde (§ 2078 Abs. 2 BGB), 
  • dass der Erbe nicht mehr zurechnungsfähig war,
  • dass der eingesetzte Erbe nach § 2339 Abs. 1 BGB erbunwürdig ist.

Nachdem man vom Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat, hat man für die Anfechtung ein Jahr Zeit. Eine Ausnahme besteht, wenn seit dem Erbfall, also dem Tod des Erblassers, 30 Jahre vergangen sind. Eine Anfechtung ist dann nicht mehr möglich. Die Anfechtung eines Testaments muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Das Nachlassgericht informiert dann diejenigen, die durch das angefochtene Testament einen Vorteil erlangen, also die eingesetzten Erben.

Was ist ein Pflichtteilsanspruch? 

Der Pflichtteil ist ein Teil des Erbes, den bestimmte Personen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge einfordern können. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Eine Übereignung bestimmter Nachlassgegenstände ist beim Pflichtteil also ausgeschlossen. Die Höhe des einforderbaren Pflichtteils beträgt 50 % des gesetzlichen Erbteils.

Die Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs kann insbesondere dann schwierig sein, wenn das Erbe kaum Barmittel enthält, sondern beispielsweise in erster Linie eine oder mehrere Immobilien vererbt worden sind.

Wie berechnet sich der Pflichtteil von Kindern bei einem Berliner Testament?

Der Pflichtteil ist der gesetzlich festgelegte Anteil des Nachlasses, den die Erben nach dem Tod des Erblassers erhalten müssen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Pflichtteil nicht durch ein Testament oder andere Verfügungen verändert werden kann. 

Der Pflichtteil beträgt 50 % vom gesetzlichen Erbe. Die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs hängt unter anderem davon ab, wie viele andere Angehörige ebenfalls Ansprüche geltend machen können. Insbesondere bei Kindern hängt die Höhe davon ab, wie viele Geschwister vorhanden sind. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, ob noch ein Elternteil lebt und in welchem Güterstand die Eltern gelebt haben.

Gibt es beispielsweise zwei Kinder und ein Berliner Testament, beträgt der Pflichtteil 25% des gesamten Erbes.
Was steht Ihnen zu?

Wie wirkt sich das Berliner Testament auf den Pflichtteil aus?

Grundsätzlich behalten die Kinder ihren Anspruch auf den Pflichtteil, unabhängig davon, ob ein Berliner Testament existiert. Obwohl sie beim Tod des ersten Elternteils übergangen werden, steht ihnen dennoch ein Pflichtteil gemäß dem Berliner Testament zu, sofern keine anderen Gründe vorliegen, die dazu führen, dass die Kinder ihren Anspruch verlieren.

Genauer gesagt haben die Kinder sogar einen Anspruch auf zwei Pflichtteile beim Berliner Testament – jeweils einen Anspruch für jeden Elternteil. Der erste Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Eintritt des ersten Erbfalls, während der zweite Pflichtteilsanspruch geltend gemacht wird, wenn der verbliebene Elternteil stirbt.

Jedoch kann dieses Arrangement dazu führen, dass der überlebende Ehepartner in finanzielle Schwierigkeiten gerät, da er die geltend gemachten Pflichtteilsansprüche begleichen muss. Aus diesem Grund enthalten viele Berliner Testamente eine Pflichtteilsstrafklausel, die darauf abzielt, die finanzielle Belastung des überlebenden Ehegatten zu reduzieren.

Was regelt eine Pflichtteilsklausel im Berliner Testament?

Eine Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament regelt, dass ein Kind, das seinen Pflichtteil einfordert, wenn der erste Ehegatte stirbt, seine Stellung als Erbe für den Fall, dass der zweite Ehegatte stirbt, verliert. 

Durch die Pflichtteilsstrafklausel soll verhindert werden, dass die Kinder nach dem Tod des ersten Ehepartners den überlebenden Partner finanziell benachteiligen können, indem sie ihren Pflichtteil geltend machen.

Allerdings kann eine solche Pflichtteilsstrafklausel in einem Berliner Testament unwirksam sein. Deshalb ist es ratsam, sorgfältig durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob eine Geltendmachung des Pflichtteils ratsam ist.

Wie lange kann ein Pflichtanteilsanspruch beim Berliner Testament geltend gemacht werden?

Gemäß § 2325 BGB kann ein Pflichtteilsanspruch innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis des Eintritts des Erbfalls geltend gemacht werden. Dies gilt auch bei einem Berliner Testament, bei dem Eheleute sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder erst nach dem Tod des zuletzt Versterbenden erben sollen.

So kann CDR Legal Ihnen helfen

Verstirbt eine Person, kommt es häufig zu Auseinandersetzungen über das Erbe. Auch wenn ein Berliner Testament besteht, steht bestimmten Angehörigen noch ihr Pflichtteil zu.

Eine erfahrene Kanzlei wie CDR Legal kann Sie in einem solchen Fall unterstützen. So unterstützt CDR Legal Sie etwa bei verweigerten Auskünften, Unklarheiten bezüglich des Nachlasses oder der Auszahlung Ihres Pflichtteils.

Im Erstgespräch zum Erbrecht können Sie Ihr Anliegen umfassend mit CDR Legal erörtern. Sie erhalten eine kompetente Rechtsberatung zu Ihrem individuellen Fall sowie eine anwaltliche Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten. Falls Sie in Ihrer Sache weitere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, klären wir Sie über etwaige Anwalts- und Verfahrenskosten frühzeitig auf.

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Für das Erstgespräch im Erbrecht erheben wir eine Gebühr von 150 Euro (inkl. MwSt.) Diese Vergütung dient zur Qualitätssicherung in unserer Rechtsanwaltskanzlei und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Anliegen mit einem im Spezialgebiet fachkundigen Anwalt zu erörtern.

F.A.Q.

Was ist das Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, bei dem Ehepartner oder Lebenspartner sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Damit sichert der länger lebende Partner seinen Lebensstandard. Nach dessen Tod erben die Kinder oder andere festgelegte Erben.

Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil beim Berliner Testament?

Erst wenn der länger lebende Partner stirbt, erben die Abkömmlinge. Diese haben beim Tod des ersten Partners grundsätzlich einen Pflichtteilsanspruch, auf den sie aber oft verzichten.

Zählen Schenkungen beim Pflichtteil?

Ja, Schenkungen können den Pflichtteil beeinflussen. Die Details variieren jedoch je nach Zeitpunkt der Schenkung und den spezifischen Umständen.

Wie Pflichtteil beim Berliner Testament geltend machen?

Um den Pflichtteil geltend zu machen, muss der Pflichtteilsberechtigte diesen beim Erben einfordern. Ein notariell beglaubigtes Testament ist nicht zwingend erforderlich, um den Pflichtteil geltend zu machen.

Wie hoch ist der Anspruch auf den Pflichtteil am Erbe?

Der Pflichtteilsanspruch beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die genaue Höhe hängt jedoch von individuellen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Verhältnis zum Erblasser und der Zusammensetzung des Nachlasses.

Wann erben Kinder bei einem Berliner Testament?

Kinder erben bei einem Berliner Testament typischerweise erst nach dem Tod des zweiten Elternteils. Dieses Testament ermöglicht es Ehepartnern, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen.

Wie verhält es sich mit dem Pflichtteil im Berliner Testament?

Das Berliner Testament ermöglicht es Ehepartnern, den anderen als Alleinerben einzusetzen.Der Pflichtteil kann bereits nach dem Tod des ersten Ehepartners beim noch lebenden Ehepartner eingefordert werden.