Wer im Testament übergangen oder enterbt wurde, ist nicht automatisch rechtlos gestellt. Das deutsche Erbrecht schützt nahe Angehörige durch den sogenannten Pflichtteil. Dieser gewährt bestimmten Personen einen gesetzlichen Mindestanspruch in Geld, auch wenn sie nicht als Erben eingesetzt wurden. Dazu zählen Kinder, Ehepartner und gegebenenfalls Eltern des Erblassers (nur wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind).

Wie hoch der Pflichtteil ist, wer ihn geltend machen kann und welche Faktoren bei der Berechnung eine Rolle spielen, erfahren Sie im Folgenden. Der Artikel gibt Ihnen eine strukturierte Orientierung, ersetzt jedoch keine individuelle rechtliche Prüfung.

Kostenloses
Erstgespräch vereinbaren

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Maßgeblich ist dabei nicht der im Testament festgelegte Erbanteil, sondern die gesetzliche Erbquote, die sich ohne letztwillige Verfügung ergeben hätte. Um den Pflichtteil also berechnen zu können, müssen Sie zunächst die Pflichtteilsquote ermitteln.

Die konkrete Höhe hängt unter anderem ab von:

  • der Anzahl der Abkömmlinge,
  • einem überlebenden Ehegatten,
  • dem ehelichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft),
  • der Zusammensetzung und dem Wert des Nachlasses.

Von welchem Wert wird der Pflichtteil berechnet?

Um den Pflichtteil zu berechnen, wird die Pflichtteilsquote mit dem Nettonachlass multipliziert. Der Nettonachlass ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Nachlasswert und den Nachlassverbindlichkeiten. Zum Nachlass zählen insbesondere:

  • Immobilien und Grundstücke (bewertet nach dem Verkehrswert),
  • Bankguthaben, Wertpapiere und sonstige Vermögenswerte,
  • bewegliche Gegenstände von wirtschaftlichem Wert.

Abzuziehen sind unter anderem:

  • Geld- und Steuerschulden des Erblassers,
  • Beerdigungskosten und Kosten der Nachlassabwicklung,
  • Zugewinnausgleichsforderung, falls der überlebende Ehepartner eine solche Forderung stellt
  • Kosten einer Nachlassverwaltung.

Sollte es im Zuge von Erbschaftsstreitigkeiten zu Prozesskosten kommen, werden auch diese von dem Nachlass abgezogen. Sie können somit die Pflichtteilsberechnung beeinflussen.

Nicht vom Nachlasswert abzuziehen sind hingegen Vermächtnisse oder die Erbschaftsteuer der Erben. Ein Beispiel zur Pflichtteilsberechnung finden Sie im nächsten Abschnitt.

Pflichtteil berechnen – Beispiel für Kinder

Bei der Berechnung des Pflichtteils für Kinder hängt die Pflichtteilsquote insbesondere davon ab, ob ein Ehegatte überlebt hat und in welchem Güterstand die Ehe geführt wurde.

Beispiel (Zugewinngemeinschaft):
Ein Elternteil verstirbt, der andere Elternteil lebt noch. Es gibt ein Kind, der Nettonachlass beträgt 400.000 Euro.

  • Gesetzlicher Erbteil des Kindes: 1/2
  • Pflichtteil: 1/4
    → Pflichtteilsanspruch: 100.000 Euro

Bei mehreren Kindern verteilt sich der gesetzliche Erbteil entsprechend, wodurch sich auch die Pflichtteilsquote reduziert. Hätten Sie in diesem Fall noch Geschwister, müssten Sie sich Ihren gesetzlichen Erbteil und somit auch den Pflichtteil mit ihnen teilen. Bei einem weiteren Geschwisterkind würde Ihre Pflichtteilquote auf ein Achtel sinken, bei zwei Geschwisterkindern auf ein Zwölftel. Das liegt daran, dass das Viertel, das Ihnen als Einzelkind zusteht, sich bei Geschwistern auf alle Kinder verteilt

Abweichende Ergebnisse ergeben sich bei Gütertrennung oder Gütergemeinschaft, da sich hier die gesetzlichen Erbquoten anders gestalten.

Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen

Hat der Erblasser zu Lebzeiten Vermögenswerte verschenkt, kann dies den Pflichtteilsanspruch beeinflussen. Um eine gezielte Aushöhlung des Pflichtteils zu verhindern, sieht das Gesetz den Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) vor.

Dabei werden Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall ganz oder teilweise dem Nachlass hinzugerechnet. Je länger die Schenkung zurückliegt, desto geringer fällt die Anrechnung aus (sogenanntes Abschmelzungsmodell).

Für die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs ist zunächst der Wert der Schenkung zum Zeitpunkt der Übertragung zu ermitteln. Anschließend wird dieser Wert dem Nachlasswert hinzugerechnet. Danach wird die Pflichtteilsquote (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils) auf diesen ergänzten Nachlass angewendet. Ziel dieser Regelung ist es, zu verhindern, dass Erblasser ihren Pflichtteilsberechtigten durch Schenkungen kurz vor dem Tod den Pflichtteil faktisch entziehen.

Insbesondere bei erheblichen Schenkungen, etwa von Immobilien, Unternehmensanteilen oder größeren Geldbeträgen, sollten Sie prüfen lassen, ob und in welchem Umfang ein Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht. Die Frage der Berechnung kann komplex sein, weil sowohl der Wert der Schenkung als auch Zeitfaktoren und mögliche Gegenleistungen eine Rolle spielen.

Pflichtteil bei besonderen Vermögenskonstellationen

Die Berechnung des Pflichtteils ist nicht in jedem Fall schematisch möglich. Insbesondere dann, wenn der Nachlass aus komplexeren Vermögenswerten besteht oder der Erblasser zu Lebzeiten Gestaltungen vorgenommen hat, können sich Besonderheiten ergeben, die den Pflichtteilsanspruch beeinflussen. In solchen Fällen ist zu prüfen, welche Vermögenswerte in welcher Form zu berücksichtigen sind und ob ergänzende Ansprüche bestehen.

Im Folgenden finden Sie typische Konstellationen, bei denen die Pflichtteilsberechnung besondere rechtliche Fragen aufwirft. Zu jedem dieser Themen stellen wir Ihnen vertiefende Informationen auf eigenen Seiten zur Verfügung.

Pflichtteil bei Immobilien im Erbe

Immobilien spielen bei der Pflichtteilsberechnung häufig eine zentrale Rolle. Maßgeblich ist der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erbfalls. Streit entsteht oft über die Bewertung oder über bestehende Belastungen. Hier finden Sie Details zur Pflichtteilsberechnung bei Immobilien.

Pflichtteil und Nießbrauch

Hat der Erblasser Vermögen, insbesondere eine Immobilie, unter Vorbehalt eines Nießbrauchs übertragen, ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang diese Schenkung bei der Pflichtteilsberechnung zu berücksichtigen ist. Nießbrauchsgestaltungen führen häufig zu komplexen Bewertungsfragen. Lesen Sie hier, wann der Nießbrauch bei der Pflichtteilsberechnung relevant ist.

Pflichtteilsergänzung bei Pflegeleistungen

Wurden zu Lebzeiten des Erblassers umfangreiche Pflegeleistungen durch Angehörige erbracht, kann dies Auswirkungen auf den Pflichtteil haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt eine Pflichtteilsergänzung in Betracht, wenn Pflegeleistungen nicht angemessen ausgeglichen wurden. Erfahren Sie hier mehr zur Pflichtteilsergänzung bei Pflegeleistungen.

Pflichtteil bei Unternehmen und Unternehmensanteilen

Gehören Unternehmen oder Gesellschaftsanteile zum Nachlass, ist die Pflichtteilsberechnung regelmäßig besonders anspruchsvoll. Neben Bewertungsfragen sind auch gesellschaftsrechtliche Regelungen und Nachfolgeklauseln zu berücksichtigen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Pflichtteil bei Unternehmen.

Wann lohnt sich ein Anwalt bei der Berechnung des Pflichtteils?

Wer seinen Pflichtteil geltend machen möchte, sollte die Höhe des Anspruchs genau kennen. Gerade bei umfangreichen Nachlässen oder Streitigkeiten mit Erben ist eine rechtliche Begleitung sinnvoll.

Denn die Pflichtteilsberechnung geht in vielen Fällen über eine einfache Quote hinaus. Vorleistungen, Schenkungen, Unternehmensvermögen oder familiäre Besonderheiten können den Anspruch erheblich beeinflussen. Deshalb ist in komplexeren Fällen stets eine Einzelfallprüfung erforderlich.

So unterstützt Sie CDR Legal

Die Kanzlei CDR Legal berät Sie umfassend im Erbrecht: Von der Pflichtteilsberechnung über Auskunftsansprüche bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihres Anspruchs. In einem ersten kostenlosen Gespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen mögliche Handlungsoptionen auf.

Wie hilfreich fanden Sie den Artikel?

Klicken Sie auf die Sterne, um den Artikel zu bewerten

Durchschnittliche Bewertung: 4.8 / 5. Anzahl der Bewertungen: 211

Bisher gibt es keine Bewertungen des Artikel

We are sorry that this post was not useful for you!

Let us improve this post!

Tell us how we can improve this post?