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Pflichtteil im Erbe
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Berechnung
Auszahlung
Enterbung
Familienangehörige
Der Pflichtteil im Erbrecht ist ein gesetzlich festgelegter Mindestanteil am Erbe, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht, selbst wenn sie im Testament oder Erbvertrag nicht berücksichtigt wurden. Er stellt sicher, dass nahe Verwandte, etwa Kinder, Ehegatten oder Eltern, nicht vollständig enterbt werden können, ohne einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses zu haben.
Der Pflichtteil ist:
- kein Testament,
- kein eigenes Rechtsgeschäft,
sondern ein Anspruch gegen den oder die Erben.
In diesem Ratgeber finden Sie alle relevanten Informationen zum Pflichtteil – von der grundsätzlichen Einordnung bis zur Berechnung, Durchsetzung und Besonderheiten.
Inhalte des Artikels
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel:
- Kinder des Verstorbenen (leibliche und adoptierte Kinder),
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner,
- Eltern des Verstorbenen (wenn keine Kinder oder Enkel vorhanden sind).
Geschwister oder weiter entfernte Verwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch. Die pflichtteilsberechtigte Person muss vom Erblasser im Erbvertrag oder Testament enterbt bzw. nicht bedacht worden sein, um den Pflichtteilsanspruch durchsetzen zu können.
Pflichtteil trotz Testament
Ein Testament kann Sie zwar formal enterben – nicht aber Ihren Pflichtteil zwingend ausschließen. Das bedeutet: Auch wenn Sie im Testament nicht berücksichtigt wurden, kann ein Pflichtteilsanspruch bestehen. Für tiefergehende Informationen lesen Sie den Artikel „Pflichtteil trotz Testament.“
Enterbung – was bedeutet das?
Enterbung bedeutet: Der Erblasser hat Sie im Testament nicht als Erben eingesetzt, obwohl Sie laut der gesetzlichen Erbfolge einen Teil erhalten sollten.
Wichtig:
- Enterbung allein hebt den Pflichtteilsanspruch nicht auf
- Sie müssen aktiv prüfen, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteil zusteht
Über Ihren Anspruch auf den Pflichtteil können Sie die Enterbung anfechten.
Wie wird der Pflichtteil richtig berechnet?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil richtet sich nach der Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und hängt von dem Nettowert des Nachlasses ab. Dabei zu beachten sind folgende Fragen:
- Welche Vermögenswerte zählen zum Nachlass?
- Wie werden Immobilien, Betriebsvermögen, Schulden berücksichtigt?
- Welche Auswirkungen haben Schenkungen auf die Höhe des Pflichtteils?
Unter Umständen kann die Berechnung des Pflichtteils sehr komplex sein, weswegen es sich oft lohnt, einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Weitere Informationen finden Sie in dem Artikel „Pflichtteil berechnen“.
Durchsetzung und Auszahlung des Pflichtteils
Sie haben einen Anspruch – aber wie setzen Sie ihn durch? Dafür sollten Sie die folgenden Punkte beachten:
- Anspruch geltend machen
- Fristen einhalten
- Berechnungsgrundlage beachten
- Gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen
In vielen Fällen ist es sinnvoll, anwaltlichen Rat einzuholen. Vertiefende Informationen finden Sie in dem Artikel „Pflichtteil Auszahlung & Durchsetzung“.
Besondere Konstellationen und weiterführende Themen zum Pflichtteil
Der Pflichtteilsanspruch lässt sich nicht immer schematisch bestimmen. In der Praxis treten häufig besondere Konstellationen auf, bei denen sich Umfang, Berechnung oder Durchsetzung des Pflichtteils deutlich komplizierter gestalten können. Das betrifft vor allem Fälle, in denen Vermögenswerte nicht ohne Weiteres zu bewerten oder aufzuteilen sind oder in denen bereits zu Lebzeiten des Erblassers Vermögensverschiebungen stattgefunden haben.
In diesen Situationen ist eine gesonderte rechtliche Betrachtung erforderlich. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht typischer Sonderfälle, die wir jeweils ausführlich auf eigenen Themenseiten erläutern.
- Pflichtteil für Familienangehörige: Wie hoch ist der Pflichtteil beim Erbe für 2 & 3 Kinder?
- Testamentformen: Können Kinder beim Berliner Testament ihren Pflichtteil einfordern?
- Auskunftsanspruch: Was dürfen Pflichtteilsberechtigte einsehen?
- Immobilien im Erbe: Wie wird mein Pflichtteil bei einer Immobilie ermittelt?
- Wenn Vermögensverschiebung droht: Sondermittel dinglicher Arrest
- Verjährung des Pflichtteils: Wie lange kann ich meinen Pflichtteil einfordern?
- Pflichtteilsergänzungsanspruch: Wie wirkt sich die Pflege eines Erblassers auf den Pflichtteil aus?
Anwaltliche Unterstützung bei Pflichtteilfragen
Haben Sie Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes, stoßen jedoch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auf Widerstand, sollten Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Die Kanzlei CDR Legal ist auf Erbrecht spezialisiert und konnte bereits zahlreiche Mandanten dabei unterstützen, ihre Pflichtteilsansprüche durchzusetzen oder andere Erbstreitigkeiten zu lösen.
In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung zu Ihrer individuellen rechtlichen Lage, werden über Chancen und Risiken informiert und erhalten Hinweise für das weitere Vorgehen.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
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