Der Pflichtteil im Erbrecht ist ein gesetzlich festgelegter Mindestanteil am Erbe, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht, selbst wenn sie im Testament oder Erbvertrag nicht berücksichtigt wurden. Der Zweck des Pflichtteils ist es, diese Personen vor vollständigem Ausschluss von der Erbschaft zu schützen.

Unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung

Schaffen Sie sich Klarheit über Ihre rechtliche Situation und besprechen Sie mit uns im ersten kostenlosen Beratungsgespräch Ihre Erfolgschancen.

  • Spezialisierte Anwälte
  • Transparenz, Zuverlässigkeit & Zielorientierung
  • Ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen & Risiken
Termin vereinbaren

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel:

  • Kinder des Verstorbenen (leibliche und adoptierte Kinder),
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner,
  • Eltern des Verstorbenen (wenn keine Kinder oder Enkel vorhanden sind).

Geschwister oder weiter entfernte Verwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch. Die pflichtteilsberechtigte Person muss vom Erblasser im Erbvertrag oder Testament enterbt bzw. nicht bedacht worden sein, um den Pflichtteilsanspruch durchsetzen zu können.

Ihre rechtliche Unterstützung: Mit Empathie, Kompetenz und Transparenz.

Schaffen Sie sich Klarheit über Ihre rechtliche Situation – kostenlos und unverbindlich im Erstgespräch. So funktioniert’s:

Ihre Vorteile bei CDR Legal

  • Ausschließliche Annahme von Fällen mit realistischen Erfolgschancen
  • Volle Kostentransparenz vor jeder Leistung
  • Anwälte mit langjähriger Erfahrung und juristischer Präzision
08031 / 7968029
Termin vereinbaren
Mehr über die Kanzlei
Finanztip
Stiftung Warentest - Logo
Bekannt aus Kommentar der Frankfurter Allgemeinen
Bekannt aus Kommentar Süddeutschen

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil richtet sich nach der Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und hängt von dem Nettowert des Nachlasses ab. Unter Umständen kann die Berechnung des Pflichtteils sehr komplex sein, weswegen es sich oft lohnt, einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Die Kanzlei CDR Legal unterstützt Sie gerne in Fragen rund um Ihren Pflichtteil. Denn neben dem Nachlasswert ist auch die Berücksichtigung von Schenkungen besonders wichtig. Falls Immobilien zum Erbe und somit zum Pflichtteil gehören, ist eine genaue Betrachtung der Nachlasswerte unerlässlich.

Zunächst müssen Sie alle Vermögenswerte des Nachlasses berechnen und von diesen im Anschluss die Nachlassverbindlichkeiten abziehen. Zu diesen zählen:

  • Geld- und Steuerschulden
  • Kosten, die mit dem Erbfall entstehen (Beerdigungskosten und Kosten für eine eventuelle Nachlassverwaltung)

Die Erbschaftssteuer und der Wert der Vermächtnisse werden nicht von dem Nachlasswert abgezogen.

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch schützt pflichtteilsberechtigte Personen vor Benachteiligungen durch Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten vorgenommen hat, um den Nachlass zu schmälern. Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers erfolgt sind, werden dabei anteilig berücksichtigt (§ 2325 BGB). Der Wert der Schenkung wird für jedes vergangene Jahr seit der Zuwendung um 10 % reduziert (sogenanntes Abschmelzungsmodell), bis nach zehn Jahren keine Anrechnung mehr erfolgt.

Ausnahmen gelten bei Schenkungen an Ehepartner – hier beginnt die Zehnjahresfrist erst mit der Auflösung der Ehe, z. B. durch Scheidung. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch wird zusätzlich zum regulären Pflichtteilsanspruch geltend gemacht, wodurch sichergestellt wird, dass Pflichtteilsberechtigte ihren Mindestanteil am Vermögen erhalten.

Auskunftsanspruch pflichtteilsberechtigter Personen

Pflichtteilsberechtigte Personen haben gemäß § 2314 BGB einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass, um ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen zu können. Der Erbe ist verpflichtet, ein vollständiges und detailliertes Nachlassverzeichnis zu erstellen, das alle Aktiva (z. B. Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge, Schmuck) und Passiva (z. B. Schulden, Beerdigungskosten) des Verstorbenen umfasst. Falls Sie Falschangaben im Nachlassverzeichnis vermuten, wenden Sie sich gerne ebenfalls an uns.

Auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten muss dieses Verzeichnis durch einen Notar erstellt oder ergänzt werden. Außerdem können Auskünfte über Schenkungen, die der Verstorbene in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod gemacht hat, eingefordert werden, da diese für die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs relevant sein können. Der Auskunftsanspruch dient der Transparenz und der Sicherstellung, dass Pflichtteilsberechtigte ihren gesetzlichen Mindestanspruch korrekt berechnen und einfordern können.

Kann ein Pflichtteilsanspruch verjähren?

Der Anspruch auf den Pflichtteil unterliegt der Verjährung, die gemäß § 195 BGB drei Jahre beträgt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Erblasser verstorben ist und der Pflichtteilsberechtigte von seinem Anspruch sowie den relevanten Umständen (z. B. Enterbung, Höhe des Nachlasses) Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können.

Hat der Pflichtteilsberechtigte keine Kenntnis, tritt die Verjährung spätestens 30 Jahre nach dem Tod des Erblassers ein (§ 199 BGB). Um die Verjährung zu unterbrechen, kann der Pflichtteilsberechtigte rechtzeitig rechtliche Schritte einleiten, wie etwa die Geltendmachung des Anspruchs durch Klage oder ein Mahnverfahren. Es ist daher ratsam, den Pflichtteilsanspruch frühzeitig zu prüfen und geltend zu machen.

So kann CDR Legal Ihnen helfen

Haben Sie Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes, stoßen jedoch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auf Widerstand, sollten Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Die Kanzlei CDR Legal ist auf Erbrecht spezialisiert und konnte bereits zahlreiche Mandanten dabei unterstützen, ihre Pflichtteilsansprüche durchzusetzen oder andere Erbstreitigkeiten zu lösen.

In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung zu Ihrer individuellen rechtlichen Lage, werden über Chancen und Risiken informiert und erhalten Hinweise für das weitere Vorgehen.

Wie hilfreich fanden Sie den Artikel?

Klicken Sie auf die Sterne, um den Artikel zu bewerten

Durchschnittliche Bewertung: 4.8 / 5. Anzahl der Bewertungen: 146

Bisher gibt es keine Bewertungen des Artikel

We are sorry that this post was not useful for you!

Let us improve this post!

Tell us how we can improve this post?