Der Pflichtteil im Erbrecht ist ein gesetzlich festgelegter Mindestanteil am Erbe, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht, selbst wenn sie im Testament oder Erbvertrag nicht berücksichtigt wurden. Er stellt sicher, dass nahe Verwandte, etwa Kinder, Ehegatten oder Eltern, nicht vollständig enterbt werden können, ohne einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses zu haben.

Der Pflichtteil ist:

  • kein Testament,
  • kein eigenes Rechtsgeschäft,
    sondern ein Anspruch gegen den oder die Erben.

In diesem Ratgeber finden Sie alle relevanten Informationen zum Pflichtteil – von der grundsätzlichen Einordnung bis zur Berechnung, Durchsetzung und Besonderheiten.

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Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel:

  • Kinder des Verstorbenen (leibliche und adoptierte Kinder),
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner,
  • Eltern des Verstorbenen (wenn keine Kinder oder Enkel vorhanden sind).

Geschwister oder weiter entfernte Verwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch. Die pflichtteilsberechtigte Person muss vom Erblasser im Erbvertrag oder Testament enterbt bzw. nicht bedacht worden sein, um den Pflichtteilsanspruch durchsetzen zu können.

Pflichtteil trotz Testament

Ein Testament kann Sie zwar formal enterben – nicht aber Ihren Pflichtteil zwingend ausschließen. Das bedeutet: Auch wenn Sie im Testament nicht berücksichtigt wurden, kann ein Pflichtteilsanspruch bestehen. Für tiefergehende Informationen lesen Sie den Artikel „Pflichtteil trotz Testament.“

Enterbung – was bedeutet das?

Enterbung bedeutet: Der Erblasser hat Sie im Testament nicht als Erben eingesetzt, obwohl Sie laut der gesetzlichen Erbfolge einen Teil erhalten sollten.
Wichtig:

  • Enterbung allein hebt den Pflichtteilsanspruch nicht auf
  • Sie müssen aktiv prüfen, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteil zusteht

Über Ihren Anspruch auf den Pflichtteil können Sie die Enterbung anfechten.

Wie wird der Pflichtteil richtig berechnet?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil richtet sich nach der Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und hängt von dem Nettowert des Nachlasses ab. Dabei zu beachten sind folgende Fragen:

  • Welche Vermögenswerte zählen zum Nachlass?
  • Wie werden Immobilien, Betriebsvermögen, Schulden berücksichtigt?
  • Welche Auswirkungen haben Schenkungen auf die Höhe des Pflichtteils?

Unter Umständen kann die Berechnung des Pflichtteils sehr komplex sein, weswegen es sich oft lohnt, einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Weitere Informationen finden Sie in dem Artikel „Pflichtteil berechnen“.

Durchsetzung und Auszahlung des Pflichtteils

Sie haben einen Anspruch – aber wie setzen Sie ihn durch? Dafür sollten Sie die folgenden Punkte beachten:

  • Anspruch geltend machen
  • Fristen einhalten
  • Berechnungsgrundlage beachten
  • Gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen

In vielen Fällen ist es sinnvoll, anwaltlichen Rat einzuholen. Vertiefende Informationen finden Sie in dem Artikel „Pflichtteil Auszahlung & Durchsetzung“.

Besondere Konstellationen und weiterführende Themen zum Pflichtteil

Der Pflichtteilsanspruch lässt sich nicht immer schematisch bestimmen. In der Praxis treten häufig besondere Konstellationen auf, bei denen sich Umfang, Berechnung oder Durchsetzung des Pflichtteils deutlich komplizierter gestalten können. Das betrifft vor allem Fälle, in denen Vermögenswerte nicht ohne Weiteres zu bewerten oder aufzuteilen sind oder in denen bereits zu Lebzeiten des Erblassers Vermögensverschiebungen stattgefunden haben.

In diesen Situationen ist eine gesonderte rechtliche Betrachtung erforderlich. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht typischer Sonderfälle, die wir jeweils ausführlich auf eigenen Themenseiten erläutern.

Anwaltliche Unterstützung bei Pflichtteilfragen

Haben Sie Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes, stoßen jedoch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auf Widerstand, sollten Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Die Kanzlei CDR Legal ist auf Erbrecht spezialisiert und konnte bereits zahlreiche Mandanten dabei unterstützen, ihre Pflichtteilsansprüche durchzusetzen oder andere Erbstreitigkeiten zu lösen.

In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung zu Ihrer individuellen rechtlichen Lage, werden über Chancen und Risiken informiert und erhalten Hinweise für das weitere Vorgehen.

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