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Pflichtteil bei Unternehmen und Unternehmensanteilen
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Gehören Unternehmen oder Unternehmensanteile zum Nachlass, wirft dies im Pflichtteilsrecht besondere Fragen auf. Anders als bei klassischen Vermögenswerten lässt sich der Wert eines Unternehmens häufig nicht ohne Weiteres bestimmen, zudem können gesellschaftsvertragliche Regelungen den Pflichtteilsanspruch beeinflussen.
Der folgende Überblick zeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten pflichtteilsberechtigten Personen in solchen Fällen offenstehen und welche Aspekte bei der Berechnung und Durchsetzung des Pflichtteils zu beachten sind.
Inhalte des Artikels
Ihre Handlungsoptionen im Überblick
Gehören Sie zu den pflichtteilsberechtigten Personen eines Erbes, zu dem ein Unternehmen oder Geschäftsanteile zählen, sollten Sie bei Ausschluss aus dem Testament folgende Schritte bedenken:
- Auskunft über Unternehmenswerte einfordern, um eine solide Basis für die Berechnung zu schaffen
- Sachgerechte Bewertung des Nachlasses (inkl. Geschäftsanteilen) in die Pflichtteilsberechnung einbeziehen
- Prüfung gesellschaftsvertraglicher Regelungen, etwa Abfindungs- oder Nachfolgeklauseln
- Prüfung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen, wenn Unternehmensanteile vor dem Erbfall übertragen wurden
- Anwaltliche Beratung zur Durchsetzung der Pflichtteilsansprüche
Welche dieser Handlungsoptionen für Sie in Frage kommt, hängt von der konkreten Unternehmensstruktur, der Testamentssituation und dem Nachlasswert ab.
Pflichtteil: Ein Geldanspruch, kein Betriebsanteil
Auch bei Unternehmensvermögen gilt grundsätzlich: Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch. Er berechnet sich nach der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, nicht nach dem Anteil am Unternehmen selbst. Das bedeutet, dass ein Pflichtteilsberechtigter nicht automatisch einen Anteil am Unternehmen erhält, sondern einen Geldbetrag verlangen kann, der seinem Pflichtteil entspricht. Unternehmensanteile gehören zum Nachlass und müssen deshalb in der Nachlasswertberechnung berücksichtigt werden. Die Bewertung dieser Anteile ist häufig komplex, weil der Wert von Unternehmen nicht unmittelbar aus einem Preis oder Verkehrswert ableitbar ist, sondern eine wirtschaftliche Ermittlung erfordert.

Auskunfts- und Wertermittlungsrechte
Pflichtteilsberechtigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass und auf Wertermittlung einzelner Nachlassgegenstände, zu denen auch Unternehmensanteile gehören. Das Nachlassverzeichnis und weitere Unterlagen können helfen, den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert des Unternehmens zu ermitteln.
Oft lassen sich diese Werte ohne externe Hilfe nicht zufriedenstellend bestimmen. Gerade wenn sich Erben über den Wert nicht einig sind, kann es sinnvoll sein, ein wirtschaftliches Gutachten einzuholen, das die Bewertung nach anerkannten Standards durchführt. Auch nach einem Verkauf (z. B. eines Gesellschaftsanteils) kann eine Wertermittlung in Betracht kommen, um den Erlös am tatsächlichen Verkehrswert zu messen.
Wie werden Unternehmensanteile im Pflichtteil bewertet?
Bei Unternehmen kommt es darauf an, den wirtschaftlichen Wert der Anteile zu bestimmen. In der Praxis spielen dabei unter anderem folgende Verfahren eine Rolle:
- Ertragswertverfahren – Bewertung auf Basis der nachhaltig erzielbaren Erträge
- IDW- und DCF-Ansätze – orientiert an künftigen Zahlungsflüssen (Discounted-Cash-Flow-Ansätze)
- Sachgerechte Berücksichtigung von Schulden und Steuern im Nettonachlasswert
Gerade bei inhabergeführten Betrieben oder Familienunternehmen kann der unternehmerische Wert stark von den reinen Bilanzwerten abweichen. Auch Gesellschaftsverträge mit Abfindungs- oder Nachfolgebestimmungen können die praktische Bewertung und das Pflichtteilsrecht beeinflussen.
Gesellschaftsvertragliche Regelungen und Besonderheiten
In vielen Unternehmen enthalten Gesellschaftsverträge Klauseln, die bestimmen, wie Unternehmensanteile im Todesfall behandelt werden. Dazu gehören etwa:
- Abfindungsbeschränkungen (Nachfolgeklauseln): Zur Unternehmensnachfolge sehen Gesellschaftsverträge teils beschränkte Abfindungen für Erben oder ausscheidende Gesellschafter vor (z. B. Buchwert- oder gedeckelte Abfindung), um die Liquidität des Unternehmens zu schützen. Umstritten ist, inwieweit solche Beschränkungen gegenüber Pflichtteilsberechtigten wirken und den Wertansatz beeinflussen.
- Fortsetzungsklauseln: Regelt der Vertrag, dass der Anteil des Verstorbenen nicht auf die Erben übergeht, sondern den verbleibenden Gesellschaftern zufällt, gehört der Anteil nicht zum pflichtteilsrelevanten Nachlass. Etwaige Abfindungsansprüche können gleichwohl in den Nachlass fallen und sind dementsprechend zu berücksichtigen.
- Regelungen, die den realen wirtschaftlichen Zugriff auf Unternehmenswerte beeinflussen
Solche Regelungen sind rechtlich relevant, weil sie den tatsächlichen Wirtschaftswert und damit die Grundlage der Pflichtteilsberechnung verändern können. Auch hier kann eine rechtliche Prüfung helfen, Ihre Ansprüche realistisch zu beurteilen.
Praxis-Hinweise zur Berechnung
Wenn ein Unternehmen Teil des Nachlasses ist, empfiehlt es sich in der Praxis, folgenden strukturierten Ansatz zu verfolgen:
- Nachlassunterlagen sichten, z. B. Nachlassverzeichnis, Gesellschaftsvertrag, Jahresabschlüsse
- Auskunft über Unternehmenswerte einfordern und ggf. formell festhalten
- Bewertung in die Pflichtteilsberechnung einbeziehen, festgesetzt beispielsweise durch ein IDW-orientiertes Wertgutachten
- Prüfen, ob Pflichtteilsergänzungsansprüche in Betracht kommen
- Gegebenenfalls anwaltlich klären, ob gesellschaftsvertragliche Besonderheiten den Pflichtteil beeinflussen
Ein solcher strukturierter Ablauf sorgt dafür, dass Ihre Rechte als Pflichtteilsberechtigter berücksichtigt und fair bewertet werden.
So unterstützt Sie CDR Legal
Wenn Unternehmensvermögen oder Unternehmensanteile Teil des Nachlasses sind, ist eine sachgerechte Bewertung und rechtliche Begleitung besonders wichtig. Die Kanzlei CDR Legal berät Sie nicht nur zur Pflichtteilsberechnung, sondern auch zur Auskunft über Unternehmenswerte, zur Prüfung gesellschaftsvertraglicher Regelungen und zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen die passenden Handlungsoptionen auf.
Erfahren Sie zudem hier, wie Sie Ihren Pflichtteil mit Hilfe eines Anwalts durchsetzen können.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
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