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Verheimlichte Erbschaften & Verschwundene Vermögen
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Nach einem Todesfall kommt es immer wieder vor, dass Angehörige den Eindruck haben, dass Vermögen im Nachlass fehlt oder eine Erbschaft nicht vollständig offengelegt wird. Besonders häufig betrifft dies Personen, die im Testament enterbt wurden oder weniger erhalten, als ihnen gesetzlich zusteht.
Für Pflichtteilsberechtigte kann dies erhebliche Auswirkungen haben. Denn der Pflichtteil richtet sich nach dem Wert des gesamten Nachlasses. Wenn Vermögenswerte verschwiegen oder nicht berücksichtigt werden, kann sich der Pflichtteilsanspruch deutlich verringern. Aber auch Vermächtnisse werden von den Erben immer wieder verheimlicht.
Das deutsche Erbrecht stellt jedoch verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um den Nachlass aufzuklären und mögliche Unstimmigkeiten zu prüfen. Pflichtteilsberechtigte haben insbesondere das Recht, Auskunft über den Nachlass zu verlangen und fehlende Informationen einzufordern.
Im Folgenden erfahren Sie, welche Schritte möglich sind, wenn der Verdacht besteht, dass Vermögen verheimlicht wurde.
Inhalte des Artikels
Ihre Handlungsoptionen im Überblick
Wenn Sie vermuten, dass eine Erbschaft verheimlicht wurde oder Vermögenswerte im Nachlass fehlen, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung:
- Auskunft über den Nachlass verlangen: Pflichtteilsberechtigte können vom Erben verlangen, den gesamten Nachlass offenzulegen.
- Ein Nachlassverzeichnis anfordern: Der Erbe muss eine vollständige Übersicht über Vermögenswerte und Schulden des Nachlasses erstellen.
- Ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen: Ein Notar kann beauftragt werden, den Nachlass eigenständig zu ermitteln und zu dokumentieren.
- Schenkungen des Erblassers prüfen: Vermögensübertragungen der letzten zehn Jahre können über den Pflichtteilsergänzungsanspruch relevant sein.
- Wertermittlungen verlangen: Bei Immobilien oder anderen Vermögenswerten kann eine Bewertung durch Sachverständige erforderlich sein.
- Auskunft gerichtlich durchsetzen: Wenn der Erbe Informationen verweigert, können Sie den Anspruch auch gerichtlich durchsetzen.
Erbschaft verheimlicht: Auswirkungen auf den Pflichtteilsanspruch
Im deutschen Erbrecht gibt es Personen, die einen gesetzlichen Anspruch auf einen Erbteil haben. Dazu gehören Kinder, Ehepartner und Eltern verstorbener Personen. Selbst wenn sie in einem Testament oder Erbvertrag von der Erbschaft ausgeschlossen werden, besitzen sie dennoch einen Anspruch auf ihren Pflichtteil.
In der Praxis versuchen sowohl Erblasser als auch Erben immer wieder, den Wert des Pflichtteils zu senken. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass ein Vermächtnis den Pflichtteil nicht beeinflusst und Zuwendungen in Form von Schenkungen der letzten 10 Jahre den Pflichtteil sogar erhöhen.
Doch was tun, wenn Sie als pflichtteilsberechtigte Person oder Vermächtnisnehmer gar nicht über den Erbfall informiert werden? In einigen Fällen kann es vorkommen, dass das Verhältnis zwischen dem Erblasser und der pflichtteilsberechtigten Person so zerrüttet ist, sodass der Erbe gar nicht von dem Tod des Erblassers erfährt. Es scheint, als würde die Erbschaft verheimlicht werden.
In der Regel werden Sie als pflichtteilsberechtigte Person nicht automatisch über Ihren Anspruch auf den Pflichtteil informiert. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich über Ihre Rechte in Bezug auf den Nachlass aufzuklären und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um diese Rechte geltend zu machen.
1. Anspruch auf Auskunft über den Nachlass verlangen
Pflichtteilsberechtigte Personen haben nach § 2314 BGB einen Auskunftsanspruch. Das bedeutet, dass Sie als pflichtteilsberechtigte Person den Erben, seine Miterben oder den Testamentsvollstrecker dazu auffordern können, das Nachlassverzeichnis vorzulegen. Eine Ausschlagung des Auskunftsanspruchs ist nicht möglich. Falls nötig, können Sie die Einsicht vor dem Nachlassgericht einklagen und fordern, dass ein Notar die Höhe des Nachlasses beurkundet.
Zum Nachlassverzeichnis gehören beispielsweise:
- Bankkonten und Wertpapierdepots
- Immobilien und Grundstücke
- Unternehmensanteile
- Fahrzeuge, Schmuck oder Bargeld
- Schulden des Erblassers
Dieser Anspruch dient dazu, den Pflichtteil berechnen zu können.
Als Vermächtnisnehmer hingegen haben Sie keinen generellen Auskunftsanspruch. Dennoch können Sie unter der Annahme, dass die Kenntnis über die Höhe des Nachlasses von Relevanz ist, die Einsicht in das Nachlassverzeichnis durchsetzen. Sollte Ihnen die Einsicht verweigert werden, suchen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt auf.
2. Schenkungen der letzten 10 Jahre prüfen
Dies ist weniger für Vermächtnisnehmer interessant, pflichtteilsberechtigte Personen sollten diesen Schritt jedoch unbedingt ergreifen: Denn häufig wird Vermögen nicht erst nach dem Todesfall versteckt oder verschwiegen, sondern bereits zu Lebzeiten als Schenkung übertragen.
Typische Beispiele sind:
- größere Geldgeschenke
- Immobilienübertragungen
- Übertragungen auf Angehörige oder Lebenspartner
Solche Schenkungen können unter Umständen den Pflichtteilsergänzungsanspruch beeinflussen.
3. Vermögen und Transaktionen überprüfen
Wenn Vermögen plötzlich fehlt, sollten Sie als Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter überprüfen:
- ob ungewöhnliche Kontobewegungen vor dem Todesfall stattgefunden haben
- ob Vermögenswerte auf andere Personen übertragen wurden
- ob möglicherweise unberechtigte Entnahmen erfolgt sind
In solchen Fällen können weitere rechtliche Schritte notwendig sein.
Was tun, wenn Vermögen, Nachlassgegenstände und Bargeld verschwunden sind?
Wenn Sie feststellen, dass aus der Erbschaft Vermögen, Nachlassgegenstände und Bargeld verschwunden sind, gibt es einige Schritte, die Sie einleiten können.
- Dokumentation und Überprüfung: Überprüfen Sie zunächst sorgfältig alle verfügbaren Unterlagen, um sicherzustellen, dass das Vermögen tatsächlich fehlt. Dokumentieren Sie alle Informationen über die vermissten Gegenstände oder Gelder, einschließlich Datum, Ort und mögliche Umstände des Verschwindens.
- Benachrichtigung der relevanten Parteien: Informieren Sie unverzüglich alle relevanten Parteien über das Verschwinden, einschließlich des Nachlassgerichts, des Testamentsvollstreckers (falls vorhanden), der anderen Erben und gegebenenfalls der örtlichen Polizei.
- Prüfung von Bankkonten und Transaktionen: Überprüfen Sie, wenn möglich, alle Bankkonten und Transaktionen des Verstorbenen sowie alle Konten, auf die das Vermögen übertragen wurde. Kontrollieren Sie auch, ob es ungewöhnliche oder verdächtige Transaktionen gab.
- Durchführung einer Inventur: Führen Sie eine gründliche Inventur aller Nachlassgegenstände durch, um festzustellen, welche Gegenstände von dem Erblasser oder der Erblasserin fehlen. Dies kann auch dazu beitragen, festzustellen, ob das Verschwinden auf Diebstahl zurückzuführen ist.
- Einleitung rechtlicher Schritte: Wenn Sie den Verdacht haben, dass das Vermögen gestohlen wurde oder anderweitig unrechtmäßig vermisst wird, sollten Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Dies könnte die Einleitung von Ermittlungen durch die Polizei, die Beantragung eines Gerichtsverfahrens oder die Inanspruchnahme eines Anwalts umfassen.
- Informieren Sie die Versicherungsgesellschaft: Wenn das Vermögen durch eine Versicherung abgedeckt war, informieren Sie die entsprechende Versicherungsgesellschaft über den Vorfall und beantragen Sie gegebenenfalls eine Entschädigung.
- Überprüfen Sie das Testament und andere Dokumente: Überprüfen Sie das Testament sowie alle anderen relevanten Dokumente, um festzustellen, ob es Anweisungen oder Hinweise gibt, die das Verschwinden des Vermögens erklären könnten.
Wie es dazu kommt, dass Vermögen verschwindet
Theoretisch ist es möglich, dass eine Person geerbt und die Erbschaft verheimlicht hat, sodass Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer nichts davon erfahren. In den meisten Fällen verschwindet das Geld jedoch bereits vor dem Todesfall, sodass die im Erbschein benannte Person kaum einen Nachlass vorfindet. Ein Beweggrund dafür kann eine möglichst vollständige Enterbung von pflichtteilsberechtigten Personen sein. Genutzte Wege sind unter anderem:
- Geheime Konten oder Depots
- Versteckte Bargeldreserven
- Verwendung von Offshore-Konten oder Trusts
- Übertragung auf nahestehende Personen (Zuwendungen in Form von Schenkungen)
Das Verstecken von Vermögenswerten vor den rechtmäßigen Erben und pflichtteilsberechtigten Personen kann rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Erfahren Sie, dass Ihnen eine Erbschaft verheimlicht oder Vermögenswerte absichtlich verborgen wurden, können Sie rechtliche Schritte einleiten. In einigen Fällen kann die bewusste Manipulation des Nachlasses auch strafrechtliche Folgen mit sich tragen.
Doch nicht jede Vermögensverschiebung ist automatisch rechtswidrig. In einigen Fällen handelt es sich um zulässige Schenkungen oder um legitime Ausgaben des Erblassers.
Vor Gericht Prozesskostenhilfe beantragen und Vermögen verschweigen: Ein Fall aus der Praxis
Vor Gericht eine Erbschaft zu verschweigen, kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Eine Frau aus dem Ostalbkreis musste im Jahr 2018 vor dem Amtsgericht erscheinen, da ihr vorgeworfen wurde, ihre Erbschaft verheimlicht zu haben. Zwei Jahre zuvor hatte sie für das Verfahren ihrer Scheidung eine Prozesskostenhilfe beantragt. Dafür musste sie ihre finanzielle Situation offenlegen.
Allerdings waren die Angaben unvollständig. Sie verschwieg wesentliche Vermögenswerte wie ein Sparkonto, Genossenschaftsanteile und Grundstücke, die sie zuvor geerbt hatte. Deswegen sah sie sich mit einem Strafbefehl konfrontiert. Ihr Verteidiger argumentierte, dass die Unterschlagung keine Absicht gewesen sei, sondern auf psychische Belastungen durch die Scheidung zurückzuführen sei.
Die Frau zahlte letztlich die gesamte Prozesskostenhilfe zurück und wurde freigesprochen. Jedoch geht es eindeutig gegen die gesetzlichen Vorschriften, Erbschaften zu verheimlichen.
Rechtliche Unterstützung bei verheimlichten Erbschaften
Wenn Vermögenswerte fehlen oder der Nachlass unvollständig erscheint, kann eine rechtliche Beratung helfen, die tatsächliche Vermögenslage zu klären.
Die Kanzlei CDR Legal ist auf Erbrecht spezialisiert und kann Sie unter anderem dabei unterstützen,
- den Auskunftsanspruch durchzusetzen
- Nachlassverzeichnisse zu prüfen
- verschwundene Vermögenswerte zu ermitteln
- Pflichtteilsansprüche korrekt zu berechnen.
In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihrer Situation sowie Hinweise zum weiteren Vorgehen. Gehören Sie zu den pflichtteilsberechtigten Personen, können Sie Ihren Anspruch mit einem Anwalt durchsetzen.
F.A.Q.
Was kann ich tun, wenn mir eine Erbschaft verheimlicht wird?
Warten Sie nicht ab, sondern werden Sie selbst aktiv. Besonders pflichtteilsberechtigte Personen sollten ihre Ansprüche selbst prüfen, Auskunft über den Nachlass verlangen und bei verweigerter oder unzureichender Auskunft frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Habe ich bei einer verheimlichten Erbschaft ein Recht auf Auskunft?
Pflichtteilsberechtigte Personen nach § 2314 BGB können Auskunft über den Nachlass verlangen, insbesondere durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses. Auch Miterben sind einander gegenüber zur Auskunft verpflichtet. Vermächtnisnehmer haben hingegen regelmäßig keinen generellen Auskunftsanspruch.
Wie gehe ich vor, wenn Vermögen aus dem Nachlass plötzlich verschwunden ist?
Gehen Sie strukturiert vor: Sichern und prüfen Sie Unterlagen, dokumentieren Sie Auffälligkeiten, verlangen Sie Auskunft über sämtliche Nachlassgegenstände, informieren Sie relevante Stellen wie Nachlassgericht oder Testamentsvollstrecker, kontrollieren Sie Konten und Transaktionen, führen Sie eine Inventur durch und leiten Sie bei Verdacht rechtliche Schritte ein. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob Testament oder andere Dokumente Hinweise auf den Verbleib des Vermögens geben.
Sind Erben untereinander auskunftspflichtig?
Nicht automatisch. Miterben müssen einander nicht allein wegen ihrer Stellung generell über den gesamten Nachlass Auskunft erteilen. Auskunftspflichten bestehen aber in einzelnen gesetzlich geregelten Fällen, etwa bei ausgleichungspflichtigen Zuwendungen oder wenn ein Miterbe Nachlassgegenstände in Besitz hat. Im Übrigen ergeben sich Mitwirkungs- und Informationspflichten aus der gemeinschaftlichen Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
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