Insbesondere aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise wächst die Gefahr einer Firmeninsolvenz für viele Unternehmen rasant. Insolvenz anmelden zu müssen ist für Geschäftsführer und Gesellschafter ein Ereignis, das mit vielen Gefahren und Unsicherheiten verbunden ist.
Umso wichtiger ist von Beginn an kompetenter Beistand einzuholen. Durch eine erfahrene Anwaltskanzlei. So können Sie jederzeit Rat einholen und Fehler vermeiden, die eventuell schwerwiegende Konsequenzen haben können.
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Ein Insolvenzantrag muss gestellt werden, wenn das Unternehmen entweder
, Ein Insolvenzantrag kann gestellt werden, wenn
Als als Geschäftsführer einer GmbH müssen Sie die Firmeninsolvenz unverzüglich nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung anmelden. Maximal drei Wochen ab Eintritt des Insolvenzgrundes sind dafür Zeit. In der Praxis erfolgt der Antrag auf Insolvenz in der Regel jedoch deutlich vor Ablauf der Maximalfrist und ist auch ratsam.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist verpflichtet bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes einen Insolvenzantrag zu stellen.. Deshalb sprechen wir von einer Insolvenzantragspflicht der GmbH. Die Firmeninsolvenz zu beantragen ist demzufolge eine Pflicht der Verantwortlichen der Gesellschaft.
Insbesondere aus drei Gründen sollte die Insolvenz frühzeitig angemeldet werden:
Der rechtzeitige Insolvenzantrag vermeidet den Straftatbestand einer Insolvenzverschleppung. Von einer Insolvenzverschleppung spricht man, wenn die (drohende) Insolvenz wissentlich und/oder vorsätzlich zu spät bekanntgegeben wird.
Damit einher geht ein weiteres Ziel, nämlich dass Geschäftsführer der GmbH nicht persönlich haften müssen. Schließlich ist es ein drittes Ziel des Insolvenzantrages, dass die Gesellschaft im optimalen Fall saniert werden kann. Das rettet nicht nur die geschäftliche Existenz, sondern oftmals viele Arbeitsplätze.
CDR Legal unterstützt Sie in dem Prozess der Beantragung und Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Sollte der Insolvenzverwalter oder Dritte Ansprüche gegen Sie geltend machen, wehren wir diese Forderungen ab und führen die Verhandlungen.
Dem Feststellen der Firmeninsolvenz geht stets voraus, dass ein Insolvenzantrag gestellt wurde. Dazu ist die Gesellschaft verpflichtet, wenn einer der folgenden drei Insolvenzgründe vorliegt:
Je nach Insolvenzgrund muss anschließend der Insolvenzantrag auf Grundlage der Paragraph 17, 18 oder 19 Insolvenzordnung gestellt werden. Dabei ist es nicht immer einfach für die Verantwortlichen abzuschätzen, ab welchem Wert an Liquidität die Zahlungsunfähigkeit droht. Auch dazu kann eine Anwaltskanzlei sehr gut und kompetent beraten.
Das Insolvenzgericht ist anschließend für die Einleitung des (vorläufigen) Insolvenzverfahrens und dementsprechendes für das Feststellen der Firmeninsolvenz verantwortlich. Der Richter entscheidet im ersten Schritt, ob überhaupt die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bestehen. Insbesondere die folgenden drei Voraussetzungen müssen diesbezüglich erfüllt sein:
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist das die Grundlage zur Feststellung der Firmeninsolvenz.
Das Beantragen einer Firmeninsolvenz können grundsätzlich zwei Parteien durchführen. Zum einen haben Sie als Schuldner die Möglichkeit und oft gleichsam die Pflicht, einen sogenannten Eigenantrag auf Insolvenz zu stellen. Dies geschieht beim zuständigen Amtsgericht, welches gleichzeitig das Insolvenzgericht ist.
Alternativ haben ebenso Gläubiger die Möglichkeit, einen sogenannten Fremdantrag zu stellen. In beiden Fällen muss der entsprechende Insolvenzantrag schriftlich beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Vorher sollte sich der Gläubiger jedoch die möglichen (negativen) Konsequenzen für den Schuldner bewusst machen. Eventuell ist eine gütliche Einigung möglich.
Mit der Beantragung der GmbH Insolvenz durch Dritte sind Gläubiger gemeint, die einen Fremdantrag auf Insolvenz des Schuldners stellen können. Dafür müssen Gläubiger nicht zwingend immer eine erfolglose Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner anberaumt haben.
Stattdessen kann unter Umständen auch sofort die Gesamtvollstreckung (Insolvenzverfahren) beantragt werden. Allerdings müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein, um als Dritter (Gläubiger) die GmbH Insolvenz zu beantragen:
Welche Kosten bei einer GmbH Insolvenz anfallen, hängt vor allem von der Insolvenzmasse ab. Daher sind die Kosten sehr individuell, bewegen sich allerdings oftmals im Bereich zwischen 2.000 und 5.000 Euro. Die Gesamtkosten gliedern sich in mehrere Einzelposten, zu denen insbesondere gehören:
Hat das Insolvenzgericht die Eröffnung des (vorläufigen) Insolvenzverfahrens beschlossen, setzt es einen (vorläufigen) Insolvenzverwalter ein. Dieser wird anschließend in aller Regel zum Insolvenzverwalter, nachdem das Verfahren vollständig eröffnet worden ist.
Die Einsetzung des Insolvenzverwalters hat vor allem zum Ziel, dass dieser die in der Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen im ersten Schritt prüft. Daran schließt er die Anerkennung oder Ablehnung der Forderungen an. Darüber hinaus hat der Insolvenzverwalter die Aufgabe, eventuelle Ansprüche der Gesellschaft gegenüber Dritten durchzusetzen.
Das bezieht übrigens auch eventuelle Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer oder andere Teile der Geschäftsleitung ein. Sollte es sich um eine Eigenverwaltung handeln, gibt es keinen Insolvenzverwalter, sondern stattdessen einen Sachwalter.
Im Zuge der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird gleichzeitig eine Firmeninsolvenz Bekanntmachung vorgenommen. Diese erfolgt vom zuständigen Insolvenzgericht, und zwar durch die Eintragung ins Insolvenzregister.
Abzurufen sind solche Bekanntmachungen über die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de. Sie können sich alternativ oder zusätzlich ebenso beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) laufende Insolvenzverfahren informieren. Die Insolvenzbekanntmachungen beinhalten insbesondere die folgenden Angaben:
Kommen wir nun zum eigentlichen Ablauf eines Insolvenzverfahrens und in dem Zusammenhang ebenso zur Firmeninsolvenz Abfolge. Der GmbH Insolvenz Ablauf basiert auf einer sogenannten Regelinsolvenz. Das bedeutet, dass es am Ende zwei mögliche Ausgänge des Insolvenzverfahrens gibt.
Auf der einen Seite kann die Liquidierung bzw. Auflösung der Gesellschaft erfolgen. Auf der anderen Seite ist ebenfalls eine Sanierung der Firma möglich. Dabei gestaltet sich der GmbH Insolvenz Ablauf wie folgt:
Nach dem Stellen des Insolvenzantrages beschließt das Insolvenzgericht zunächst Sicherungsmaßnahmen. Diese haben zum Ziel, das Vermögen der GmbH zu blockieren. Nachdem der vorläufige Insolvenzverwalter bestellt wurde, prüft dieser die Vermögenswerte. Dann versucht er, diese zu liquidieren.
Nachdem der Insolvenzverwalter mit dem zuständigen Insolvenzgericht korrespondiert hat, entscheidet das Gericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das geschieht unter der Voraussetzung, dass ein Eröffnungsgrund vorliegt und die Insolvenzmasse mindestens so groß ist, dass die Verfahrenskosten abgedeckt werden können.
Schließlich hängt es von der Entscheidung der Gläubigerversammlung ab, ob eine Sanierung der Gesellschaft möglich ist oder eine Liquidation stattfinden muss. Über welchen Zeitraum sich die Dauer eines Firmen-Insolvenzverfahrens erstreckt, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen Größe der Firma, Anzahl der Gläubiger und der Schuldenhöhe ab. Oft liegt die Dauer bei drei bis vier Jahren.
Schon bevor ein Insolvenzantrag seitens des Geschäftsführers gestellt wird, sollten Sie sich an eine kompetente Anwaltskanzlei wie CDR-Legal wenden. Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei prüft zunächst, ob das Stellen eines Insolvenzantrages zwingend notwendig ist. Alternativ gibt es mitunter die Option, die GmbH aufgrund einer sogenannten Vermögenslosigkeit aufzulösen.
Abgesehen von dieser Option sollten Sie bei einer drohenden Insolvenz möglichst umgehend eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei beauftragen. CDR-Legal gibt Ihnen beispielsweise konkrete Handlungsempfehlungen und Sie vermeiden dadurch, eigene Pflichtverletzungen zu begehen.
Die Anwaltskanzlei hilft Ihnen beispielsweise beim Ausfüllen des Insolvenzantrages und der Gläubigerauflistung. In dem Zusammenhang sollten Sie sich an CDR-Legal wenden, weil Sie dort unter anderem von den folgenden Leistungen profitieren:
Darüber hinaus berät Sie die Anwaltskanzlei ausführlich und klärt auf, welche Optionen es gibt, um für Ihre Firma und Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Dies besteht sicherlich oft darin, dass Ihr Privatvermögen nicht angegriffen wird und die Gesellschaft im Idealfall saniert und weiter fortgeführt werden kann. Das sichert nicht nur Ihre Existenz, sondern auch die eventuell vieler Mitarbeiter.
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