Insbesondere aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise wächst die Gefahr einer Firmeninsolvenz für viele Unternehmen rasant. Insolvenz anmelden zu müssen, ist für Geschäftsführer und Gesellschafter ein Ereignis, das mit vielen Gefahren und Unsicherheiten verbunden ist.

Umso wichtiger ist von Beginn an kompetenten Beistand einzuholen. Durch eine erfahrene Anwaltskanzlei. So können Sie jederzeit Rat einholen und Fehler vermeiden, die eventuell schwerwiegende Konsequenzen haben können.

Insolvenzantragspflicht GmbH

Ein Insolvenzantrag muss gestellt werden, wenn das Unternehmen entweder:

  • überschuldet ist oder
  • zahlungsunfähig. 

Ein Insolvenzantrag kann gestellt werden, wenn 

  • die Zahlungsunfähigkeit droht. 

Als Geschäftsführer einer GmbH müssen Sie die Firmeninsolvenz unverzüglich nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung anmelden. Maximal drei Wochen ab Eintritt des Insolvenzgrundes sind dafür Zeit. In der Praxis erfolgt der Antrag auf Insolvenz in der Regel jedoch deutlich vor Ablauf der Maximalfrist und ist auch ratsam.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist verpflichtet, bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes einen Insolvenzantrag zu stellen. Deshalb sprechen wir von einer Insolvenzantragspflicht der GmbH. Die Firmeninsolvenz zu beantragen, ist demzufolge eine Pflicht der Verantwortlichen der Gesellschaft.

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Zielsetzungen bei einer GmbH-Insolvenz

Insbesondere aus drei Gründen sollte die Insolvenz frühzeitig angemeldet werden: 

  • Insolvenzverschleppung vermeiden
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführer vermeiden
  • Sanierung oder Auflösung der Gesellschaft

Der rechtzeitige Insolvenzantrag vermeidet den Straftatbestand einer Insolvenzverschleppung. Von einer Insolvenzverschleppung spricht man, wenn die (drohende) Insolvenz wissentlich und/oder vorsätzlich zu spät bekannt gegeben wird. 

Damit einher geht ein weiteres Ziel, nämlich dass Geschäftsführer der GmbH nicht persönlich haften müssen. Schließlich ist es ein drittes Ziel des Insolvenzantrages, dass die Gesellschaft im optimalen Fall saniert werden kann. Das rettet nicht nur die geschäftliche Existenz, sondern oftmals viele Arbeitsplätze. 

CDR Legal unterstützt Sie in dem Prozess der Beantragung und Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Sollte der Insolvenzverwalter oder Dritte Ansprüche gegen Sie geltend machen, wehren wir diese Forderungen ab und führen die Verhandlungen.

Feststellen der Firmeninsolvenz

Dem Feststellen der Firmeninsolvenz geht stets voraus, dass ein Insolvenzantrag gestellt wurde. Dazu ist die Gesellschaft verpflichtet, wenn einer der folgenden drei Insolvenzgründe vorliegt:

  • Zahlungsunfähigkeit
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung

Je nach Insolvenzgrund muss anschließend der Insolvenzantrag auf Grundlage der §§ 17, 18 oder 19 Insolvenzordnung gestellt werden. Dabei ist es nicht immer einfach für die Verantwortlichen abzuschätzen, ab welchem Wert an Liquidität die Zahlungsunfähigkeit droht. Auch dazu kann eine Anwaltskanzlei Sie kompetent beraten.

Das Insolvenzgericht ist anschließend für die Einleitung des (vorläufigen) Insolvenzverfahrens und dementsprechendes für das Feststellen der Firmeninsolvenz verantwortlich. Der Richter entscheidet im ersten Schritt, ob überhaupt die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bestehen. Insbesondere die folgenden drei Voraussetzungen müssen diesbezüglich erfüllt sein: 

  1. Vorliegen eines zulässigen Insolvenzantrages
  2. Existenz eines Insolvenzgrundes
  3. Mindestens die Verfahrenskosten können durch Insolvenzmasse abgedeckt werden

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist das die Grundlage zur Feststellung der Firmeninsolvenz.

Firmeninsolvenz beantragen bzw. anmelden

Das Beantragen einer Firmeninsolvenz können grundsätzlich zwei Parteien durchführen. Zum einen haben Sie als Schuldner die Möglichkeit und oft gleichsam die Pflicht, einen sogenannten Eigenantrag auf Insolvenz zu stellen. Dies geschieht beim zuständigen Amtsgericht, welches gleichzeitig das Insolvenzgericht ist.

Alternativ haben ebenso Gläubiger die Möglichkeit, einen sogenannten Fremdantrag zu stellen. In beiden Fällen muss der entsprechende Insolvenzantrag schriftlich beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Vorher sollte sich der Gläubiger jedoch die möglichen (negativen) Konsequenzen für den Schuldner bewusst machen. Eventuell ist eine gütliche Einigung möglich.

Beantragung der GmbH Insolvenz durch Dritte

Mit der Beantragung der GmbH Insolvenz durch Dritte sind Gläubiger gemeint, die einen Fremdantrag auf Insolvenz des Schuldners stellen können. Dafür müssen Gläubiger nicht zwingend immer eine erfolglose Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner anberaumt haben. 

Stattdessen kann unter Umständen auch sofort die Gesamtvollstreckung (Insolvenzverfahren) beantragt werden. Allerdings müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein, um als Dritter (Gläubiger) die GmbH Insolvenz zu beantragen:

  • Glaubhaftmachung einer vorliegenden Forderung
  • Glaubhaftmachung eines vorliegenden Insolvenzgrundes
  • Rechtliches Interesse an der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens existiert

Die Kosten einer Firmeninsolvenz

Welche Kosten bei einer GmbH Insolvenz anfallen, hängt primär von der Insolvenzmasse ab. Daher sind die Kosten sehr individuell, bewegen sich allerdings oftmals im Bereich zwischen 2.000 und 5.000 Euro. Die Gesamtkosten gliedern sich in mehrere Einzelposten, zu denen insbesondere gehören:

  • Eröffnungsverfahren
  • Insolvenzverwalter
  • Grundinsolvenzmasse
  • Sicherungen
  • Gerichtskosten
  • Anwaltskosten
  • Zustellungsgebühren

Einsetzung des Insolvenzverwalters

Hat das Insolvenzgericht die Eröffnung des (vorläufigen) Insolvenzverfahrens beschlossen, setzt es einen (vorläufigen) Insolvenzverwalter ein. Dieser wird anschließend in aller Regel zum Insolvenzverwalter, nachdem das Verfahren vollständig eröffnet worden ist. 

Die Einsetzung des Insolvenzverwalters hat vor allem zum Ziel, dass dieser die in der Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen im ersten Schritt prüft. Daran schließt er die Anerkennung oder Ablehnung der Forderungen an. Ferner hat der Insolvenzverwalter die Aufgabe, eventuelle Ansprüche der Gesellschaft gegenüber Dritten durchzusetzen. 

Das bezieht übrigens auch eventuelle Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer oder andere Teile der Geschäftsleitung ein. Sollte es sich um eine Eigenverwaltung handeln, gibt es keinen Insolvenzverwalter, sondern stattdessen einen Sachwalter.

Firmeninsolvenz Bekanntmachung

Im Zuge der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird gleichzeitig eine Firmeninsolvenz Bekanntmachung vorgenommen. Diese erfolgt vom zuständigen Insolvenzgericht, und zwar durch die Eintragung ins Insolvenzregister. 

Abzurufen sind solche Bekanntmachungen über die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de. Sie können sich alternativ oder zusätzlich ebenso beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) laufende Insolvenzverfahren informieren. Die Insolvenzbekanntmachungen beinhalten insbesondere die folgenden Angaben: 

  • Namen der Gesellschaft nebst Anschrift
  • Geschäftszweig
  • Eröffnungsdatum des Insolvenzverfahrens
  • Sitz des Insolvenzgerichtes
  • Aktenzeichen
  • Anordnungen von Sicherungsmaßnahmen

Ablauf und Dauer einer GmbH Insolvenz

Kommen wir nun zum eigentlichen Ablauf eines Insolvenzverfahrens und in dem Zusammenhang ebenso zur Firmeninsolvenz Abfolge. Der GmbH Insolvenz Ablauf basiert auf einer sogenannten Regelinsolvenz. Das bedeutet, dass es am Ende zwei mögliche Ausgänge des Insolvenzverfahrens gibt. 

Einerseits kann die Liquidierung bzw. Auflösung der Gesellschaft erfolgen. Auf der anderen Seite ist ebenfalls eine Sanierung der Firma möglich. Dabei gestaltet sich der GmbH Insolvenz Ablauf wie folgt:

  1. Stellen des Insolvenzantrages seitens des Geschäftsführers oder durch Dritte
  2. Insolvenzgericht legt Sicherungsmaßnahmen fest
  3. Insolvenzverwalter wird eingesetzt
  4. Vermögenswerte der Gesellschaft werden - wenn möglich - liquidiert
  5. Insolvenzgericht legt - nach Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter - bei Vorliegen eines Eröffnungsgrundes die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fest
  6. Gläubigerversammlung wird beschlossen (falls genügend Gesellschaftsvermögen existiert)
  7. Gläubigerversammlung entscheidet (in der Regel) über Sanierung oder Auflösung der Gesellschaft
  8. Aufnahme der berechtigten Forderungen der Gläubiger in die Insolvenztabelle
  9. Verteilung des vorhandenen Vermögens an die Gläubiger

Nach dem Stellen des Insolvenzantrages beschließt das Insolvenzgericht zunächst Sicherungsmaßnahmen. Diese haben zum Ziel, das Vermögen der GmbH zu blockieren. Nachdem der vorläufige Insolvenzverwalter bestellt wurde, prüft dieser die Vermögenswerte. Dann versucht er, diese zu liquidieren. 

Nachdem der Insolvenzverwalter mit dem zuständigen Insolvenzgericht korrespondiert hat, entscheidet das Gericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das geschieht unter der Voraussetzung, dass ein Eröffnungsgrund vorliegt und die Insolvenzmasse mindestens so groß ist, dass die Verfahrenskosten abgedeckt werden können.

Schließlich hängt es von der Entscheidung der Gläubigerversammlung ab, ob eine Sanierung der Gesellschaft möglich ist oder eine Liquidation stattfinden muss. Über welchen Zeitraum sich die Dauer eines Firmen-Insolvenzverfahrens erstreckt, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen Größe der Firma, Anzahl der Gläubiger und der Schuldenhöhe ab. Oft liegt die Dauer bei drei bis vier Jahren. 

Unterstützung durch einen Rechtsanwalt einholen

Schon bevor ein Insolvenzantrag seitens des Geschäftsführers gestellt wird, sollten Sie sich an eine kompetente Anwaltskanzlei wie CDR-Legal wenden. Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei prüft zunächst, ob das Stellen eines Insolvenzantrages zwingend notwendig ist. Alternativ gibt es mitunter die Option, die GmbH aufgrund einer sogenannten Vermögenslosigkeit aufzulösen. 

Abgesehen von dieser Option sollten Sie bei einer drohenden Insolvenz möglichst umgehend eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei beauftragen. CDR-Legal gibt Ihnen etwa konkrete Handlungsempfehlungen und Sie vermeiden dadurch, eigene Pflichtverletzungen zu begehen. 

Die Anwaltskanzlei hilft Ihnen beispielsweise beim Ausfüllen des Insolvenzantrages und der Gläubigerauflistung. In dem Zusammenhang sollten Sie sich an CDR-Legal wenden, weil Sie dort unter anderem von den folgenden Leistungen profitieren: 

  • Beratung der Geschäftsführung von Unternehmen in der Krise
  • Vermögensschutz für Geschäftsführer und Gesellschafter
  • Lösungen zur Krisenbewältigung und Insolvenzvermeidung
  • Verhandlungen mit Kreditinstituten und Gläubigern
  • Einschätzung zur Feststellung von Insolvenzgründen
  • Schutz vor Insolvenzverschleppung
  • Begleitung und Verteidigung im Insolvenzverfahren

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Überdies berät Sie die Anwaltskanzlei ausführlich und klärt auf, welche Optionen es gibt, um für Ihre Firma und Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Dies besteht sicherlich oft darin, dass Ihr Privatvermögen nicht angegriffen wird und die Gesellschaft im Idealfall saniert und weiter fortgeführt werden kann. Das sichert nicht nur Ihre Existenz, sondern auch die Ihrer Mitarbeiter.