Das Wichtigste im Überblick

  • Zum 29.12.2022 wurde über das Vermögen der Valvero Sachwerte GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet
  • Bereits im Oktober 2019 teilte die BaFin mit, es gäbe Anhaltspunkte für ein fehlendes Verkaufsprospekt
  • Die Valvero Sachwerte GmbH bot Anlegern Investitionen in Edelmetalle an
  • Anleger sollten rechtlichen Beistand einholen, damit sie ihre Forderungen im späteren Insolvenzverfahren anmelden und durchsetzen können
Kanzlei CDR Legal

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Status: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Aktuell hat das Amtsgerichts Charlottenburg Ende des vergangenen Jahres das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Dies geschah unter dem Aktenzeichen 36v IN 7035/22. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sascha Feies.

Einige Jahre zuvor hatte die BaFin bereits eine Veröffentlichung getätigt, wonach kein notwendiges Verkaufsprospekt der Valvero Sachwerte GmbH vorliegen würde. Diese Information sind datiert im Oktober 2019. Damit läge unter anderem ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vor.

Der vorläufige Insolvenzverwalter Sascha Feies prüft nunmehr, ob Gründe für die Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens vorliegen. Erst nach Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens können Sie als Anleger Ihre Forderung anmelden. Die Entscheidung wird innerhalb der nächsten drei Monate vom Gericht getroffen werden.

Geschäftsmodell der Valvero Sachwerte GmbH

Das Geschäftsmodell der Valvero Sachwerte GmbH bestand darin, Anlegern Investitionen in Edelmetalle anzubieten. Dies geschah unter anderem mit der sogenannten „Valvero GOLD-LEIHE“. Die Konstruktion sah vor, dass Anleger zunächst Gold kauften. Anschließend sollten sie das Edelmetall an Valvero verleihen.

Im Gegenzug wurde den entsprechenden Anleger eine Verzinsung von jährlich bis zu 4,5 Prozent zugesagt. Im rechtlichen Sinne handelt es sich allerdings nicht um eine klassische Leihe,  stattdessen um ein sogenanntes Sachdarlehen. Nach dem Ende der vereinbarten Laufzeit sollten Anleger ihr Gold zurückerhalten bzw. seitens der Valvero Sachwerte GmbH ein Verkaufsangebot unterbreitet bekommen.

Risiken für Anleger im Insolvenzverfahren der Valvero

Das momentane Risiko der Anleger besteht im Hinblick auf die Valvero Sachwerte GmbH darin, das investierte Kapital komplett oder zumindest teilweise zu verlieren. Noch kann allerdings keine Anmeldung der Forderung erfolgen, da das erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich ist. Dann allerdings sollten Anleger ihre Forderungen möglichst schnell anmelden, damit diese in die in Insolvenztabelle aufgenommen werden können.

Zu prüfen ist außerdem, ob dem Anleger ein Aus- oder Absonderungsrecht an „seinem“ Gold zusteht. Dies ist dann der Fall, wenn das Gold individualisiert ist. Z.B. anhand einer spezifischen Nummer.

Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die Anleger auf einem Teil ihres Investments sitzen bleiben. Ein Totalverlust ist ebenfalls nicht ausgeschlossen.

Vergleichbare Fälle betroffener Anleger

In der Vergangenheit gab es schon mehrere ähnlich gelagerte Fälle wie von Valvero, bei denen Anleger ebenfalls zunächst um ihr Gold bangen mussten. Z.B. PIM Gold, Bonus Gold oder DWL.

Teilweise geht es bei diesen vergleichbaren Fällen nicht nur darum, dass Anleger um ihr Kapital bangen müssen. Nicht selten fordert der Insolvenzverwalter sogar Zahlungen zurück, die teilweise (viele) Jahre zurückliegen. Die Kanzlei CDR Legal hat hier bereits eine Reihe von Anlegern vertreten.

Was Anleger der Valvero GmbH jetzt tun können

Noch können Anleger ihre Forderung nicht anmelden, da hierfür zunächst das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet werden muss. Allerdings ist es durchaus ratsam, jetzt in der Form tätig zu werden, sich an einen kompetenten Rechtsanwalt zu wenden. Denn es gilt schon einmal ein mögliches Aus- oder Absonderungsrecht zu prüfen.

Die Anwaltskanzlei CDR-Legal hat Erfahrungen im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Neben der Unterstützung bei der eventuell notwendigen Forderungsanmeldung prüft die Kanzlei ebenfalls, ob Sie eventuell Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen des Unternehmens oder eventuelle Anlagevermittler haben. Schadensersatzansprüche gegen Vermittler sind zum Beispiel dann möglich, wenn diese Sie nicht oder falsch über die Risiken des Investments aufgeklärt haben.