Hat ein Erblasser Sie in seinem Testament oder Erbvertrag mit einem Vermächtnis bedacht, erhalten Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Erfüllung gegen die Erben (§ 2174 BGB). Damit Sie das Vermächtnis tatsächlich erhalten, müssen Sie den Anspruch jedoch aktiv geltend machen.

Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie Ihr Vermächtnis korrekt einfordern, welche Fristen gelten und welche Schritte bei Verweigerung der Herausgabe möglich sind.

Ihre Handlungsoptionen im Überblick

Als Vermächtnisnehmer sollten Sie strukturiert vorgehen:

  1. Ermitteln Sie den Erben oder Testamentsvollstrecker
  2. Machen Sie Ihr Vermächtnis schriftlich geltend
  3. Setzen Sie eine Frist zur Herausgabe
  4. Prüfen Sie ggf. Verzugszinsen
  5. Bei Nichtreaktion: Verfassen Sie eine Mahnung und erheben unter Umständen eine Klage

Je klarer und rechtssicher die Einforderung erfolgt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer außergerichtlichen Erfüllung.

Vermächtnis – was bedeutet das rechtlich?

Ein Vermächtnis verschafft dem Begünstigten einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erben auf Herausgabe eines bestimmten Gegenstandes, Geldbetrages oder Rechts.

Wichtig ist die Abgrenzung zwischen Erbe und Vermächtnis:

  • Erbe: tritt automatisch in Rechte und Pflichten des Erblassers ein (inkl. Schulden).
  • Vermächtnisnehmer: erhält nur den konkret zugewendeten Gegenstand oder Geldbetrag.

Ein Vermächtnis wird nicht automatisch ausgezahlt oder übertragen, auch wenn die Erben zur Herausgabe der Zuwendung verpflichtet sind (§2175 BGB). Sie müssen ihn aktiv einfordern. Ein Sonderfall ist das Vorausvermächtnis, bei dem eine Person sowohl Erbe als auch Vermächtnisnehmer ist und zusätzlich einen bestimmten Vermögensvorteil erhält.

So fordern Sie Ihr Vermächtnis richtig ein

In der Regel informiert Sie das Nachlassgericht, wenn Ihnen in einem Testament oder Erbvertrag etwas vermacht wurde. Wenn Sie Ihr Vermächtnis einfordern möchten, können Sie sich an die folgenden Schritte halten:

1. Erben oder Testamentsvollstrecker ermitteln

Zunächst sollten Sie klären, wer zur Herausgabe verpflichtet ist: Gibt es einen Alleinerben oder eine Erbengemeinschaft? Ist ein Testamentsvollstrecker beauftragt worden? Sollte Ihnen nicht bekannt sein, wer Erbe sein könnte, kann Ihnen das zuständige Nachlassgericht weiterhelfen. Zwar haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass, dennoch wird er in der Praxis oft vergeben. 

2. Schriftliche Geltendmachung

Den Erben fordern Sie am besten schriftlich dazu auf, Ihr Vermächtnis zur Verfügung zu stellen. Dies kann Ihnen bei Unstimmigkeiten später dabei helfen, die benötigten Beweise vorzulegen. Das Schreiben sollte enthalten:

  • Ihre Anschrift
  • Anschrift des Erben / der Erbengemeinschaft
  • Name des Erblassers
  • genaue Bezeichnung des Vermächtnisses
  • Frist zur Erfüllung
  • Datum und Unterschrift

Jeder Erbfall muss jedoch individuell betrachtet werden. Möchten Sie ein Vermächtnis einfordern und sehen sich mit Hindernissen konfrontiert, kann eine anwaltliche Beratung hilfreich sein. 

3. Fristen beachten

Damit Sie Ihr Vermächtnis richtig einfordern, ist es wichtig, dass Sie sich an die festgelegten Verjährungsfristen halten. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§§ 195, 199 BGB). Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und Sie Kenntnis vom Vermächtnis erlangt haben.

Besondere Konstellationen:

  • 10 Jahre bei Grundstücken oder Immobilien (§ 196 BGB)
  • 30 Jahre, wenn keine Kenntnis vom Vermächtnis bestand
  • Individuelle Fristen aus dem Testament möglich

Wird die Frist versäumt, können Erben die Erfüllung des Vermächtnisses verweigern.

Wenn ein Vermächtnisnehmer zum Zeitpunkt der Erbschaft bereits verstorben ist, verliert das Vermächtnis seine Gültigkeit (§ 2160 BGB). Es geht nicht aufgrund des Todes automatisch auf die Erben des verstorbenen Vermächtnisnehmers über. Dies ist nur möglich, wenn der Erblasser im Testament ein entsprechendes Ersatzvermächtnis (Nachvermächtnis) aufführt.

4. Wenn der Erbe nicht erfüllt

Reagieren die Erben nicht auf Ihr Schreiben oder verweigern sie die Herausgabe des Vermächtnisses, stehen Ihnen weitere rechtliche Schritte offen. In der Praxis empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen:

  1. Mahnung mit erneuter Fristsetzung: Bleibt die erste Aufforderung unbeantwortet, sollten Sie eine formelle Mahnung versenden und eine klare, angemessene Frist zur Erfüllung setzen. Dadurch geraten die Erben in Verzug, sofern sie nicht rechtzeitig leisten.
  2. Verzugszinsen geltend machen: Befinden sich die Erben im Verzug, können Sie regelmäßig Verzugszinsen verlangen (§ 288 BGB). Bei Geldvermächtnissen betrifft dies den geschuldeten Betrag; bei anderen Vermächtnisgegenständen können unter Umständen Nutzungs- oder Herausgabeansprüche relevant sein.
  3. Gerichtliche Durchsetzung (Leistungsklage): Erfolgt weiterhin keine Erfüllung, können Sie Ihr Vermächtnis gerichtlich einklagen. Im Rahmen einer Leistungsklage wird die Herausgabe des konkreten Vermächtnisgegenstandes oder die Zahlung des Geldbetrags beantragt. Nach erfolgreichem Urteil erhalten Sie einen vollstreckbaren Titel, mit dem Sie Ihre Ansprüche nötigenfalls zwangsweise durchsetzen können.

Wie bei jedem Zivilprozess trägt grundsätzlich die unterliegende Partei die Verfahrenskosten. Dennoch sollten mögliche Kosten- und Prozessrisiken vorab sorgfältig geprüft werden.

Gerade bei streitigen Vermächtnissen, unklaren Testamenten oder einer zerstrittenen Erbengemeinschaft ist anwaltliche Unterstützung regelmäßig sinnvoll. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann die Anspruchslage prüfen, die Korrespondenz übernehmen, Fristen rechtssicher formulieren und die gerichtliche Durchsetzung strategisch begleiten. Dies erhöht nicht nur die Erfolgsaussichten, sondern kann auch dazu beitragen, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.

Sonderfall: Vermächtnis einer Immobilie

Bei einem Grundstücks- oder Immobilienvermächtnis besteht der Anspruch auf Übertragung des Eigentums. Hier gelten längere Verjährungsfristen (10 Jahre). Zusätzlich können Fragen entstehen zu Wohnrechten, Nießbrauch, Grundbuchumschreibung und zur notariellen Beurkundung.

Sonderfall: Bankkonto geerbt

Wurde Ihnen ein Bankkonto oder ein bestimmter Geldbetrag vermacht, haben Sie einen Anspruch auf Auszahlung gegenüber den Erben. Die Bank zahlt nicht direkt an den Vermächtnisnehmer aus, da sie nur gegenüber den Erben auskunfts- und leistungspflichtig ist.

Das bedeutet:

  • Die Erben müssen das Konto freigeben oder den Betrag auszahlen
  • Bestehen mehrere Erben, haften sie gemeinschaftlich
  • Erträge wie Zinsen können ebenfalls geschuldet sein

Mit dem Tod des Erblassers fällt das Kontoguthaben vollständig in den Nachlass. Verfügungen werden typischerweise gesperrt ebenso wie Karten und Online-Zugänge, bis das Erbe rechtmäßig zugesprochen wurde. Die Bank führt in dieser Zeit das Einzelkonto als Nachlasskonto weiter. Häufig werden zwingende Zahlungen (z. B. Bestattungskosten gegen Rechnung) bereits vor vollständiger Legitimation aus dem Konto beglichen – ein Rechtsanspruch besteht darauf aber nicht, es handelt sich hier um Kulanz.

Bestehende Daueraufträge/SEPA-Mandate laufen auf dem Bankkonto grundsätzlich weiter, bis sie vom Erbe geändert ändern. Bei autorisierten SEPA-Lastschriftmandaten haben Sie ein 8 Wochen Erstattungsrecht; für nicht autorisierte Abbuchungen bis zu 13 Monate.

Hier finden Sie weitere Informationen über den digitalen Nachlass.

Was kostet die Übertragung eines Vermächtnisses?

Grundsätzlich tragen die Erben die Kosten der Erfüllung, sofern das Testament nichts anderes bestimmt. Dazu können gehören:

  • Notarkosten
  • Grundbuchkosten
  • Übertragungskosten

Gerichtskosten entstehen nur, wenn das Vermächtnis eingeklagt werden muss.

Vermächtnis und Pflichtteil

In bestimmten Konstellationen kann ein Vermächtnis auf den Pflichtteil angerechnet werden oder diesen beeinflussen. Erhält ein Pflichtteilsberechtigter zusätzlich ein Vermächtnis, ist zu prüfen, ob dieses den Pflichtteilsanspruch ganz oder teilweise ersetzt. Unter der Annahme, dass der Pflichtteil einen höheren Wert als der Nachlass besitzt, können Sie auch:

  • das Vermächtnis ausschlagen und den Pflichtteil einfordern
  • das Vermächtnis annehmen und sich auf Ihren Pflichtteilsrestanspruch berufen

Schließlich entfällt ihr Pflichtteilsanspruch nicht automatisch dadurch, dass Sie ein Vermächtnis erhalten sollen. Die Ausschlagung können Sie dem Erben mitteilen. 

Im Erbrecht hat der Pflichtteil in der Regel Vorrang vor einem Vermächtnis. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Anspruch bestimmter naher Angehöriger, selbst wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht als Erben bedacht wurden. Wenn eine Person ihren Pflichtteil geltend macht, wird dieser vor den Vermächtnissen berücksichtigt. Dies auch unabhängig davon, ob eine Nachlassverbindlichkeit besteht oder nicht.

Es gibt jedoch Ausnahmen und spezifische Umstände. Ein Beispiel wäre, wenn der Erblasser ausdrücklich im Testament oder Erbvertrag festgelegt hat, dass bestimmte Vermächtnisse vorrangig bedient werden sollen. In solchen Fällen könnten die Vermächtnisse unter Umständen Vorrang vor dem Pflichtteil haben. Bei Uneinigkeit oder Streitigkeiten zwischen den Erben über die Verteilung des Nachlasses kann auch eine Teilungsanordnung ansetzen. Es ist daher ratsam, sich in erbrechtlichen Fragen an einen Anwalt zu wenden, um die genaue Rechtslage zu klären.

So unterstützt Sie CDR Legal

Die Durchsetzung eines Vermächtnisses ist rechtlich klar geregelt, kann in der Praxis jedoch auf Widerstand stoßen. Die Kanzlei CDR Legal ist auf Erbrecht spezialisiert und unterstützt Sie bei:

  • der rechtssicheren Einforderung Ihres Vermächtnisses
  • der Durchsetzung von Auskunftsansprüchen
  • der Klärung von Fristen
  • der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche

In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation und entwickeln eine passende Strategie zur Durchsetzung Ihres Vermächtnisanspruchs.

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