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Digitaler Nachlass
In Zeiten der Digitalisierung häufen sich die Spuren, die wir online hinterlassen: E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Online-Banking, Streaming-Abos und vieles mehr.
Doch was passiert mit all diesen digitalen Daten bei Tod? Wer darf darauf zugreifen? Und wie kann man zu Lebzeiten vorsorgen, damit die Erben Zugriff auf alle relevanten digitalen Konten und den digitalen Nachlass besitzen?
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste in Kürze
- Mit dem Tod hinterlässt der Erblasser auch digitale Konten, Profile etc.
- Zugriff auf die digitalen Daten der verstorbenen Person haben in der Regel die Erben
- Um vorzusorgen und den Zugang zum Nachlass zu erleichtern, sollte der Erblasser alle relevanten Informationen zu den digitalen Konten zur Verfügung stellen und eine rechtswirksame Vollmacht erteilen
Was ist digitaler Nachlass?
Wir alle bewegen uns wie selbstverständlich im Internet, tätigen Überweisungen über das Online Banking und legen neue Konten an. Aber was passiert eigentlich mit genau diesen Daten? Wie können Erben darauf zugreifen?
Der digitale Nachlass umfasst sämtliche digitale Spuren, die eine Person im Laufe ihres Lebens hinterlässt. Dazu zählen unter anderem:
- E-Mail-Konten
- Social-Media-Profile (z. B. Facebook, Instagram, X, LinkedIn)
- Cloud-Speicher (z. B. Google Drive, Dropbox)
- Konten bei Online-Shops und Streaming-Diensten
- Digitale Verträge und Abonnements
- Kryptowährungen
- Online-Banking und Bezahldienste (z. B. PayPal)
Diese Daten sind nicht nur persönlich, sondern oft auch wirtschaftlich relevant. Dies betrifft die Nachlassplanung, aber auch, wenn es darum geht, dass Erben auf die digitale Konten nach dem Tod des Erblassers zugreifen können.
Wer hat Zugriff auf meinen digitalen Nachlass nach dem Tod?
Lange Zeit war unklar, ob digitale Inhalte wie analoge Nachlassgegenstände vererbt werden können. 2018 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden, dass digitale Inhalte wie Briefe zu behandeln sind und damit vererbbar sind (Az. III ZR 183/17). Das Urteil wurde relevant, da Eltern den Zugriff auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter erhalten wollten.
Damit gehört der digitale Nachlass zum Gesamtnachlass und fällt an die Erben. Diese erhalten grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie die verstorbene Person. Allerdings gestaltet sich der Zugang in der Praxis oft schwierig, wenn die Passwörter vor dem Tod nicht an die Erben weitergegeben wurden oder weitere Daten fehlen.
Vor welchen Herausforderungen stehen Erben?
Besonders, wenn der Tod des Erblassers plötzlich eintritt, stehen Erben im Bezug auf den digitalen Nachlass häufig vor Herausforderungen:
- Keine Kenntnis über vorhandene Konten und Verträge
- Fehlende Zugangsdaten
- Datenschutz und Nutzungsbedingungen der Anbieter (z.B. Paypal, Facebook oder Google)
- Komplexe rechtliche Grauzonen
Besonders bei international agierenden Anbietern ist es nicht immer einfach, Auskünfte zu erhalten oder Konten zu löschen. Ohne klare Regelungen durch den Verstorbenen kann dies zu langwierigen Auseinandersetzungen führen bis den Erben Zugriff auf die Konten gewährleistet wird.
Digitaler Nachlass: wie sorge ich vor?
Um den digitalen Nachlass rechtzeitig zu regeln und den Erben die Abwicklung zu erleichtern, sollten Sie folgende Schritte beachten:
- Bestandsaufnahme erstellen: Legen Sie eine Liste aller digitalen Dienste an, die Sie nutzen, inklusive Benutzernamen.
- Zugangsdaten sicher aufbewahren: Nutzen Sie Passwort-Manager oder analoge Dokumente (z. B. handschriftlich im Tresor), um Ihre Zugangsdaten zu speichern.
- Digitales Testament verfassen: Bestimmen Sie in einer separaten Verfügung, was mit Ihren digitalen Konten geschehen soll und wer sich darum kümmern darf.
- Vollmacht erteilen: Eine rechtswirksame Vollmacht über den Tod hinaus kann einer Vertrauensperson Zugriff auf Ihre Konten ermöglichen.
- Anbieterfunktionen nutzen: Viele Plattformen bieten inzwischen eigene Tools zur Nachlassregelung an (z. B. Google Inaktivitätsmanager, Facebook Gedenkzustand).
So kann CDR Legal Ihnen helfen
Der digitale Nachlass ist ein immer wichtiger werdender Teil der Nachlassplanung. Wenn Sie frühzeitig Vorsorge zu Ihren digitalen Daten treffen, bewahren Sie Ihre Erben vor organisatorischen und emotionalen Belastungen. Dokumentieren Sie Ihren digitalen Nachlass sorgfältig, sorgen Sie für klare Verfügungen und nutzen Sie technische Hilfsmittel, um auch digital für den Ernstfall vorzusorgen.
Haben Sie Fragen zur Nachlassplanung oder benötigen Unterstützung, um Erbstreitigkeiten auszuschließen, so können Sie Ihr Anliegen in unserem kostenlosen Erstgespräch erörtern. Wir geben Ihnen eine kompetente Rechtsberatung zu Ihrem individuellen Fall sowie eine anwaltliche Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.