In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass die Banken von ihren Kunden einen Mittelherkunftsnachweis anfordern. Sie sind also mit einer solchen Anforderung nicht allein, falls Sie davon betroffen sind. Im ersten Moment ist es für Sie als Bankkunde vielleicht ein Schock, da eventuell der Verdacht auf Geldwäsche auf Ihnen lastet.

Obwohl die Geldmittel aus legalen Quellen wie einer Schenkung stammen, kann manchmal kein Mittelherkunftsnachweis erbracht werden. Dann ist es oft sinnvoll, dass Sie die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Banken fordern einen Mittelherkunftsnachweis unter der Voraussetzung, dass ein Verdacht auf Geldwäsche besteht
  • Ab bestimmten Summen sind die Kreditinstitute dazu verpflichtet, die Herkunft der Mittel nachweisen zu lassen
  • Beim Mittelherkunftsnachweis geht es nicht nur um Bargeld, sondern auch um eine Schenkung oder Goldbestände
  • Wenn Sie Ihrer Auffassung nach unberechtigt einen Mittelherkunftsnachweis erbringen sollen, kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll sein

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Was ist ein Mittelherkunftsnachweis?

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Banken in Deutschland dazu berechtigt und sogar verpflichtet, einen sogenannten Mittelherkunftsnachweis anzufordern. Dabei geht es darum, dass Sie die Herkunft bestimmter Mittel nachweisen müssen. Häufig sind das Bareinzahlungen, die Sie auf Ihr Konto vornehmen.

Mögliche Nachweise sind insbesondere:

  • Verkaufsbelege
  • Quittungen von Bareinzahlungen
  • Kontoauszüge
  • Erbscheine
  • Schenkungsverträge zwischen dem Schenker und dem Beschenkten

Wenn Sie keinen Nachweis für die Herkunft der Mittel vorlegen, kann das den Verdacht auf Geldwäsche erhöhen. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die geforderten Herkunftsnachweise nicht ausschließlich Bargeld, sondern auch andere Vermögenswerte betreffen. Um welche es sich dabei handelt, berichten wir Ihnen im Laufe dieses Beitrages. 

Warum fordern Banken immer häufiger Nachweise?

In den letzten Jahren kam es immer häufiger vor, dass Kreditinstitute einen Mittelherkunftsnachweis für Geld fordern. Der Grund sind im Wesentlichen rechtliche Vorgaben, die im Hinblick auf finanzielle Transaktionen strenger geworden sind. Aufgrund der Herabsetzung bestimmter Grenzen sind immer mehr Privatkunden und nicht nur Unternehmen von einer entsprechenden Mittelherkunftsnachweispflicht betroffen.

Die Kreditinstitute fordern solche Nachweise nicht ohne Grund ein. Als Bankkunde müssen Sie belegen, welche Vermögenswerte welchen Quellen entspringen. So können Sie nachweisen, dass Ihre Vermögenswerte nicht auf illegale Machenschaften und Straftaten zurückzuführen sind. Dazu gehören in erster Linie:

  • Geldwäsche
  • Betrug
  • Unterschlagung

Die Banken fordern in der Praxis also einen Mittelherkunftsnachweis, um so Fälle von Geldwäsche zu identifizieren. Nicht nur die Aufklärung von Straftaten steht im Fokus, sondern auch die Verhinderung von Terrorismusfinanzierung.

Auch das Finanzamt spielt eine wichtige Rolle bei der Überprüfung der Mittelherkunft in finanziellen Transaktionen. Es gibt eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt für bestimmte Transaktionen, insbesondere wenn es um größere Geldsummen geht. Diese soll sicherstellen, dass Steuern ordnungsgemäß gezahlt werden und die Herkunft der Mittel legal ist. Das Finanzamt ermöglicht so eventuelle Rückforderungen von Steuern und Bußgeldern.

Welche Limits gelten beim Herkunftsnachweis?

Mittelherkunftsnachweis: ab wann? Die Frage ist interessant, da sich die Grenzen der Anzeigepflicht innerhalb der letzten 20 Jahre verringert haben. Die Limits zur Nachweispflicht bei Bareinzahlungen liegen seit wenigen Jahren bei 2.500 bzw. 10.000 Euro.

Sie müssen hier differenzieren, ob Sie gegenüber der Bank ein Bestands- oder Neukunde sind. Nehmen Sie als Neukunde eine Bargeldeinzahlung von mindestens 2.500 Euro vor, ist in dem Fall ein Mittelherkunftsnachweis zu erbringen. Dies auch, wenn es sich um ein Geschenk oder eine Schenkung zu Lebzeiten handelt.

Sind Sie hingegen ein Bestandskunde, müssen Sie den Nachweis erst ab einer Mindestsumme von 10.000 Euro erbringen. Die Vorgaben werden primär von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, der BaFin, gestaltet.

Einige Beispiele

Wie wir bereits erwähnt haben, geht es bei einem von Banken geforderten Mittelherkunftsnachweis nicht ausschließlich um Bargeldeinzahlungen. Ebenso können folgende Vorgänge und Vermögenswerte eine Nachweispflicht hervorrufen:

  • Überweisungen
  • Schenkung
  • Angespartes Bargeld
  • Gold und andere Edelmetalle

Mittelherkunftsnachweis Überweisung

Neben Bareinzahlungen stehen oft Überweisungseingänge im Fokus, wenn es darum geht, die Herkunft der Mittel nachzuweisen. Die Kreditinstitute fordern insbesondere dann einen Nachweis von Ihnen, wenn ein ungewöhnlich hoher Geldeingang auf Ihrem Konto verbucht wird. 

Dieser passt oftmals nicht zu Ihrer sonstigen Vermögenssituation und dem bisherigen Erwerb. Daher besteht in dem Fall die Berechtigung und im Grunde auch die Pflicht der kontoführenden Bank, von Ihnen einen Mittelherkunftsnachweis zu fordern. Das kann unter anderem der Fall sein, wenn sie kaum oder gar kein Vermögen beim Kreditinstitut haben, auf einmal jedoch eine Kontogutschrift von 15.000 Euro erhalten. 

Mittelherkunftsnachweis Schenkung

Außerdem müssen Sie einen Mittelherkunftsnachweis erbringen, falls Sie aufgrund einer Schenkung zu Lebzeiten einen höheren Geldbetrag erhalten haben. Im Gegensatz zum Erbfall können die Beschenkten alle zehn Jahre ihren persönlichen Freibetrag erneut in Anspruch nehmen. 

Das bedeutet, dass etwa Eltern ihren Kindern größere Geldbeträge schenken können, ohne dass Schenkungssteuer anfällt, solange der Betrag innerhalb des Freibetrags liegt. Oder auch, wenn es sich um Zuwendungen durch Ehegatten handelt. Um sicherzustellen, dass die Schenkung steuerlich anerkannt wird, ist es ratsam, ein Schenkungsversprechen aufzusetzen und dieses von einem Notar beurkunden zu lassen. Dieses Dokument legt die Bedingungen der Schenkung fest und stellt sicher, dass die Pflichtteilsansprüche anderer potenzieller Erben oder Ehegatten berücksichtigt werden.

Handschenkungen sind eine häufige Form der Schenkung, bei der das übergebene Vermögen sofort den Besitzer wechselt. In solchen Fällen ist es besonders wichtig, die Mittelherkunft klar zu dokumentieren, um eventuellen Rückforderungen oder rechtlichen Problemen vorzubeugen. Auch hier sind vom Erblasser der Anspruch auf den Pflichtteil für alle Erben sowie die Schenkungssteuer zu beachten. 

Ein optimaler Mittelherkunftsnachweis im Rahmen solcher Zuwendungen sind Schenkungsverträge. Auch eine schriftliche Erklärung des Schenkenden kann für den Nachweis möglich sein. Bei einer Schenkung gelten ebenfalls die zuvor genannten Grenzen, also zum Beispiel als Bestandskunde eine Einzahlung auf Ihrem Konto von mindestens 10.000 Euro. Ein Geschenk mit niedrigerem Wert muss nicht nachgewiesen werden.

Mittelherkunftsnachweis angespartes Bargeld

Es gibt tatsächlich noch eine Reihe von Bundesbürgern, die den Banken nicht unbedingt trauen und stattdessen Bargeld ansammeln. Soll das angesammelte Geld später auf ein Konto eingezahlt werden, kommen schnell Summen in Höhe von mindestens 10.000 Euro zusammen. 

In dem Fall kann das Kreditinstitut ebenfalls einen Mittelverwendungsnachweis fordern. Dieser Nachweis kann sehr kompliziert sein, wenn der Erwerb des Bargelds über Jahre hinweg erfolgt ist. Sie müssen zumindest belegen können, woher größere Anteile an der Gesamtsumme stammen. Dazu dienen, insbesondere im geschäftlichen Bereich, die folgenden Nachweise:

  • Rechnungen
  • Quittungen
  • Steuerunterlagen
  • Gutschriftsbelege

Mittelherkunftsnachweis Gold

Immer mehr Menschen in Deutschland entscheiden sich dafür, inflationsgeschützt in Sachwerte wie Gold zu investieren. Seit dem 1. Januar 2020 sind sogenannte Tafelgeschäfte für Barren und Münzen anonym im Wert von bis zu 1.999,99 Euro ohne Vorlage eines Ausweises möglich.

Auch hier gilt für den Mittelherkunftsnachweis die Grenze von 2.500 bzw. 10.000 Euro. Verkaufen Sie beispielsweise Ihre Goldbarren und erhalten dementsprechend eine Gutschrift von 11.000 Euro auf Ihrem Konto? Dann wird die Bank Sie voraussichtlich dazu auffordern, einen Mittelherkunftsnachweis zu erbringen. Das ist im Fall von Gold und anderen Edelmetallen recht einfach, indem Sie den Kaufbeleg einreichen.

Bank fordert Nachweis: Was tun?

Fordert die Bank von Ihnen einen Herkunftsnachweis, sollten Sie unbedingt tätig werden und die Aufforderung nicht ignorieren. Eine Konsequenz könnte nämlich darin bestehen, dass das Bankinstitut Ihr Konto (vorübergehend) sperrt. Stattdessen ist es sinnvoll, dem folgenden Schema zu folgen:

  1. Schreiben der Bank im Detail lesen
  2. Persönliche Transaktionen ordnen
  3. Mittelnachweis erbringen und an die Bank übermitteln

Im ersten Schritt sollten Sie sich das Schreiben des Kreditinstitutes im Detail mit Sinn und Verstand durchlesen. Das ist wichtig, damit Sie sich nicht umsonst Sorgen machen, was die Bank Ihnen eventuell unterstellen könnte. Aus dem Schreiben sollten insbesondere die folgenden Punkte hervorgehen:

  • Frist zur Übermittlung des Mittelherkunftsnachweises
  • Angabe der betroffenen Transaktionen
  • Angedrohte Konsequenzen, falls Sie den Herkunftsnachweis nicht erbringen

Falls bisher nicht geschehen, sollten Sie spätestens jetzt Ihre persönlichen Transaktionen ordnen. Das bedeutet, dass Sie etwa in Form einer Tabelle eine Aufstellung anfertigen, woher welche Mittel aus der Vergangenheit stammen. Das können zum Beispiel Wertpapier- oder auch Krypto-Transaktionen mit den entsprechenden Zahlen und Daten sein.

Nachdem Sie die Mittelherkunft belegen können, sollten Sie die relevanten Unterlagen zum Nachweis an die Bank übermitteln. Dies kann heutzutage in der Regel online geschehen, hauptsächlich über die Webseite des entsprechenden Kreditinstitutes.

Wie erbringe ich den Mittelherkunftsnachweis?

Wie Sie den Mittelherkunftsnachweis führen können, hängt davon ab, welche Transaktionen im Detail nachzuweisen sind. Bei einer privaten Person sind es primär die folgenden Nachweise, die die Herkunft ihrer Mittel belegen können:

  • Gehalt
  • Sonstiges Einkommen
  • Verkauf von Immobilien
  • Verkauf von Sachwerten wie Autos
  • Einnahmen in Form von Mieten oder Pachten
  • Kapitalerträge
  • Aufgenommene Kredite
  • Schenkung
  • Erbschaften

All diese Vorgänge können Sie entsprechend mit den jeweiligen Belegen nachweisen und damit den Mittelherkunftsnachweis gegenüber der Bank erbringen. Oft genügt ein einfacher Vertrag über den Gegenstand als Nachweis. Grundstücke und Immobilien benötigen eine notariell unterzeichnete Beurkundung (§§ 311b und 311c BGB).

Muss der Herkunftsnachweis erbracht werden?

In erster Instanz kann Sie die Bank nicht dazu zwingen, den Herkunftsnachweis zu bringen. Empfehlenswert ist es dennoch, der Aufforderung nachzukommen. Sie sollten möglichst nicht versuchen, das Kreditinstitut zu wechseln, um so dem geforderten Nachweis zu entgehen.

Denn die Konsequenz wäre, dass die zuständigen Behörden zu der Erkenntnis gelangen, dass Sie etwas verbergen möchten. Das wiederum würde einen eventuellen Verdacht auf Geldwäsche sogar noch verstärken.

Es ist daher in Ihrem eigenen Interesse, wenn Sie der Aufforderung zum Mittelherkunftsnachweis nachkommen. Das ist auch deshalb empfehlenswert, weil die Bank für gewöhnlich Ihr Konto sperren kann, falls Sie den Herkunftsnachweis nicht rechtzeitig einreichen. Eine Schenkung können Sie zum Beispiel sehr einfach nachweisen, indem Sie den Schenker um eine entsprechende Bestätigung vom Notar bitten.

Sollten Sie allerdings der Auffassung sein, dass die Forderung nach einem Nachweis unberechtigt ist, nehmen Sie die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch. Dieser kann unter Umständen Einspruch einlegen, sodass Sie keinen Mittelherkunftsnachweis erbringen müssen.

Was ist bei Schenkungen zu beachten?

Der Herkunftsnachweis von Geld ist ein wichtiger Aspekt bei finanziellen Transaktionen und Schenkungen. Bei einer Schenkung spielt das Schenkungsversprechen eine entscheidende Rolle. Ein Schenkungsversprechen ist ein notariell beurkundetes Dokument, das die Bedingungen und den Gegenstand der Schenkung festlegt. Dieses Dokument stellt sicher, dass eine eventuelle Schenkungsteuer berücksichtigt wird.

Der Herkunftsnachweis ist wichtig, um die Legitimität der Mittel, die in einen Schenkungsgegenstand fließen, zu überprüfen. Es ermöglicht, die Herkunft des Geldes nachzuverfolgen und sicherzustellen, dass es legal erworben wurde. Dies ist besonders relevant, da Schenkungsteuer in einigen Fällen anfallen kann, wenn der Wert des Schenkungsgegenstands einen bestimmten Betrag überschreitet.

Wie kann ein Bankrechtsanwalt bei Bankstreitigkeiten helfen?

Ein Mittelherkunftsnachweis ist nicht immer leicht zu erbringen, auch wenn die Anforderung seitens der Bank berechtigt ist. Schwierig wird es zum Beispiel, wenn zahlreiche Transaktionen im Bereich der Kryptowährungen stattgefunden haben. Geraten Sie aufgrund dieser Tatsache im Verdacht der Geldwäsche, kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll sein.

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Die Kanzlei CDR-Legal hat sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Deshalb sind Sie hier an der richtigen Stelle, wenn es um einen geforderten Mittelherkunftsnachweis geht. CDR-Legal vertritt Sie unter anderem, falls die Nachweisforderung aus Ihrer Sicht unberechtigt ist oder Sie keinen Mittelherkunftsnachweis vorlegen können.

F.A.Q.

Wie viel darf man pro Jahr steuerfrei verschenken?

Die steuerfreie Schenkung liegt derzeit bei 20.000 Euro pro Jahr für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Für Kinder beträgt der Betrag 400.000 Euro, wobei dieser Freibetrag alle zehn Jahre erneut genutzt werden kann. Wenden Sie sich an uns, um eine optimale Steuerstrategie zu entwickeln.

Muss ich als Beschenkter im Fall einer Schenkung selbst aktiv werden?

Gemäß § 518 BGB ist eine Schenkung, die einen Gegenstand betrifft, dessen Übertragung eine besondere Form erfordert, nur wirksam, wenn die Schenkung in der für die Übertragung des Gegenstandes bestimmten Form erfolgt. Bei Immobilien ist beispielsweise eine notarielle Beurkundung erforderlich. Daher muss der Beschenkte in solchen Fällen aktiv werden und die Schenkung durch seine Unterschrift annehmen.

Was muss erbrechtlich bei einer Schenkung beachtet werden?

Eine Schenkung kann unter Umständen auf den Pflichtteil angerechnet werden, wenn der Erblasser innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung verstirbt. Es ist wichtig, diese Auswirkungen zu verstehen und eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden.

Muss eine Schenkung beim Finanzamt angezeigt werden?

Eine Schenkung kann unter bestimmten Umständen der Schenkungssteuer unterliegen und muss daher beim Finanzamt angegeben werden. Allerdings gibt es Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren.

Wie wird eine Schenkung zu Lebzeiten steuerlich behandelt?

Eine Schenkung zu Lebzeiten kann steuerlich günstig sein, da es Freibeträge gibt, die alle 10 Jahre genutzt werden können. Jedoch hängt die genaue Besteuerung von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem.

In welchen Fällen kann man Schenkung widerrufen?

Nach § 530 BGB kann der Schenker die Schenkung widerrufen, wenn sich der Beschenkte ihm gegenüber einer groben Undankbarkeit schuldig macht. Außerdem kann eine Schenkung unter Auflagen widerrufen werden, wenn die Auflagen nicht erfüllt wurden (§ 528 BGB).

Muss die Schenkung notariell beurkundet werden?

Nach § 311b BGB müssen Schenkungen von Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurechten und aufschiebenden Bedingungen oder Auflagen, die mit diesen Rechten verbunden sind, notariell beurkundet werden.

Was tun bei fehlendem Nachweis zur Schenkung?

Bei fehlendem Nachweis einer Schenkung kann es zu rechtlichen Schwierigkeiten kommen, insbesondere wenn es um Erbschaftsangelegenheiten geht.

Gibt es gesetzliche Anforderungen an Schenkungen?

Nicht jede Schenkung ist formbedürftig. Nur bestimmte Schenkungen, wie z.B. Grundstücksschenkungen, erfordern eine notarielle Beurkundung.

Genügt der Kontoauszug als Nachweis für Bargeldschenkung?

Ein Kontoauszug allein kann zwar einen Geldtransfer belegen, aber nicht unbedingt den Charakter als Schenkung nachweisen. Ein schriftlicher Vertrag oder eine Quittung, in dem die Schenkung ausdrücklich festgehalten wird, ist daher empfehlenswert.