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Mittelherkunftsnachweis gefordert
In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass die Banken von ihren Kunden einen Mittelherkunftsnachweis anfordern. Sie sind also mit einer solchen Anforderung nicht alleine, falls Sie davon betroffen sind. Im ersten Moment ist es für die Bankkunden oft ein Schock, da eventuell der Verdacht auf Geldwäsche im Raum steht.
Meistens stammen die Geldmittel aus legalen Quellen, aber manchmal können Sie dennoch keinen Mittelherkunftsnachweis erbringen. Dann ist es unter Umständen sinnvoll, dass Sie die Beratung durch einen kompetenten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste im Überblick
- Die Banken fordern einen Mittelherkunftsnachweis manchmal unter der Voraussetzung, dass ein Verdacht auf Geldwäsche besteht
- Ab bestimmten Summen sind die Kreditinstitute aber auch dazu verpflichtet, die Herkunft der Mittel nachweisen zu lassen
- Beim Mittelherkunftsnachweis geht es nicht nur um Bargeld, sondern ebenfalls unter anderem um Schenkungen oder auch Goldbestände
- Wenn Sie Ihrer Auffassung nach unberechtigt einen Mittelherkunftsnachweis erbringen sollen, kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll sein
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Was ist ein Mittelherkunftsnachweis?
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Banken in Deutschland dazu berechtigt bzw. sogar verpflichtet, einen sogenannten Mittelherkunftsnachweis anzufordern. Wie Sie am Namen ableiten können, geht es darum, dass Sie die Herkunft bestimmter Mittel nachweisen müssen. Häufig sind das Bareinzahlungen, die Sie auf Ihr Konto vornehmen.
Sinn und Zweck der Mittelherkunftsnachweise ist, dass Banken auf diese Weise erfahren müssen, aus welchen Quellen die Gelder stammen. Mögliche Nachweise sind insbesondere:
- Verkaufsbelege
- Quittungen von Bareinzahlungen
- Kontoauszüge
- Erbscheine
- Schenkungsverträge
Sie sollten wissen, dass keinen Mittelherkunftsnachweis vorzulegen dazu führen kann, dass sich der Verdacht auf Geldwäsche gegen Sie ergibt oder erhärtet. Zudem betreffen die geforderten Herkunftsnachweise nicht ausschließlich Bargeld, sondern können sich ebenso auf die Herkunft anderer Vermögenswerte beziehen. Welche das sind, darauf gehen wir im Verlauf unseres Beitrages noch näher ein.
Warum fordern Banken immer häufiger Nachweise?
In den letzten Jahren kommt es zunehmend häufiger vor, dass Kreditinstitute einen Mittelherkunftsnachweis fordern. Der Grund sind im Wesentlichen rechtliche Vorgaben, die im Hinblick auf finanzielle Transaktionen strenger geworden sind. Aufgrund der Herabsetzung bestimmter Grenzen sind immer mehr Privatkunden und nicht nur Unternehmen von einer entsprechenden Mittelherkunftsnachweispflicht betroffen.
Die Kreditinstitute fordern solche Nachweise nicht ohne Grund ein. Wesentlicher Sinn und Zweck ist, dass Sie als Bankkunde belegen müssen, welche Vermögenswerte welchen Quellen entspringen. Das wiederum hat den Grund, dass Sie auf diese Weise nachweisen, dass Ihre Vermögenswerte nicht auf illegale Machenschaften und Straftaten zurückzuführen sind. Dazu gehören in erster Linie:
- Geldwäsche
- Betrug
- Unterschlagung
Die Banken fordern in der Praxis also einen Mittelherkunftsnachweis, um so eventuelle Fälle von Geldwäsche zu identifizieren. Dabei geht es nicht nur um die Aufdeckung krimineller Aktivitäten, sondern insbesondere um die Verhinderung der Terrorismusfinanzierung.
Welche Limits gelten beim Herkunftsnachweis?
Mittelherkunftsnachweis: ab wann? Diese Frage ist interessant, weil sich die Grenzen innerhalb der letzten 20 Jahre reduziert haben. Die Limits zur Nachweispflicht bei Bareinzahlungen und in dem Zusammenhang mit der Bargeldherkunft liegen seit wenigen Jahren bei 2.500 bzw. 10.000 Euro.
Sie müssen hier differenzieren, ob Sie gegenüber der Bank ein Bestands- oder Neukunde sind. Nehmen Sie als Nicht-Bestandskunde eine Bargeldeinzahlung von 2.500 Euro oder mehr vor, ist in dem Fall Preis ein Mittelherkunftsnachweis zu erbringen.
Sind Sie hingegen ein Bestandskunde, dann müssen Sie den Nachweis erst ab einer Mindestsumme von 10.000 Euro erbringen. Die Vorgaben werden insbesondere von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, der BaFin, gemacht.
Einige Beispiele
Wie wir bereits erwähnt haben, geht es bei einem von Banken geforderten Mittelherkunftsnachweis nicht ausschließlich um Bargeldeinzahlungen. Darüber hinaus können auch folgende Vorgänge und Vermögenswerte eine Nachweispflicht hervorrufen:
- Überweisungen
- Schenkungen
- Angespartes Bargeld
- Gold und andere Edelmetalle
Es kann also zum Beispiel passieren, dass das Kreditinstitut von Ihnen wissen möchte, woher das Geld von einer größeren Überweisung (Eingang) stammt.
Mittelherkunftsnachweis Überweisung
Neben Bareinzahlungen stehen oft Überweisungseingänge im Fokus, wenn es darum geht, die Herkunft der Mittel nachzuweisen. Die Kreditinstitute fordern insbesondere dann einen Nachweis von Ihnen, wenn ein ungewöhnlich hoher Geldeingang auf Ihrem Konto verbucht wird.
Dieser passt dann oftmals nicht zu Ihrer sonstigen Vermögenssituation. Daher besteht in dem Fall die Berechtigung und im Grunde auch die Pflicht der kontoführenden Bank, von Ihnen einen Mittelherkunftsnachweis zu fordern. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sie kaum oder gar kein Vermögen beim Kreditinstitut haben, auf einmal jedoch eine Kontogutschrift von 15.000 Euro erhalten.
Mittelherkunftsnachweis Schenkungen
Ebenfalls häufiger müssen Sie einen Mittelherkunftsnachweis erbringen, falls Sie aufgrund einer Schenkung eine höhere Geldsumme empfangen haben. Das geschieht bei Schenkungen durchaus häufiger. Im Vergleich zu Erbschaft können die Beschenkten nämlich alle zehn Jahren ihren persönlichen Freibetrag erneut in Anspruch nehmen.
Ein sehr guter Mittelherkunftsnachweis im Rahmen von Schenkungen sind Schenkungsverträge. Auch eine schriftliche Erklärung des Schenkenden kann alternativ ausreichend sein, damit Sie als Beschenkter nachweisen können, woher zum Beispiel die Gutschrift auf Ihrem Konto stammt. Bei Schenkungen gelten ebenfalls die zuvor genannten Grenzen, also zum Beispiel als Bestandskunde eine Gutschrift bzw. Einzahlung auf Ihrem Konto von mindestens 10.000 Euro.
Mittelherkunftsnachweis angespartes Bargeld
Es gibt tatsächlich noch eine Reihe von Bundesbürgern, die den Banken nicht unbedingt trauen und stattdessen Bargeld ansammeln. Soll der angesammelte Betrag dann irgendwann auf ein Konto eingezahlt werden, kommen schnell Summen von mindestens 10.000 Euro zusammen.
In dem Fall kann das Kreditinstitut ebenfalls einen Mittelverwendungsnachweis fordern. Dieser Nachweis kann relativ kompliziert werden, wenn Sie zum Beispiel Bargeld über Jahre hinweg angesammelt haben. Sie müssen dann belegen können, woher zumindest etwas größere Anteile an der Gesamtsumme stammen. Dazu dienen, insbesondere im geschäftlichen Bereich, vor nämlich die folgenden Nachweise:
- Rechnungen
- Quittungen
- Steuerunterlagen
- Gutschriftsbelege
Mittelherkunftsnachweis Gold
Immer mehr Menschen in Deutschland entscheiden sich dafür, inflationsgeschützt in Sachwerte wie Gold zu investieren. Seit dem 1. Januar 2020 sind sogenannte Tafelgeschäfte für Barren und Münzen anonym bis einschließlich 1.999,99 Euro in dem Sinne möglich, als dass Sie keinen Ausweis vorlegen müssen.
Was nun den Mittelherkunftsnachweis angeht, gilt auch in diesem Fall die Grenze von 2.500 bzw. 10.000 Euro. Verkaufen Sie also beispielsweise Ihre Goldbarren und erhalten dementsprechend eine Gutschrift von zum Beispiel 11.000 Euro auf Ihrem Konto? Dann wird Sie die Bank voraussichtlich dazu auffordern, einen Mittelherkunftsnachweis zu erbringen. Das ist im Fall von Gold und anderen Edelmetallen recht einfach, indem Sie den Kaufbeleg einreichen.
Bank fordert Nachweis: Was tun?
Fordert die Bank von Ihnen einen Mittelherkunftsnachweis, sollten Sie unbedingt tätig werden und die Aufforderung nicht ignorieren. Eine Konsequenz könnte nämlich darin bestehen, dass das Bankinstitut Ihr Konto (vorübergehend) sperrt. Stattdessen ist es sinnvoll, wenn Sie nach dem folgenden Schema vorgehen:
- Schreiben der Bank im Detail lesen
- Persönliche Transaktionen ordnen
- Mittelnachweis erbringen und an die Bank übermitteln
Im ersten Schritt ist es sinnvoll, dass Sie sich das Schreiben des Kreditinstitutes im Detail mit Sinn und Verstand durchlesen. Das ist wichtig, damit Sie sich nicht umsonst Sorgen machen, was die Bank Ihnen eventuell unterstellen könnte. Aus dem Schreiben sollten insbesondere die folgenden Punkte hervorgehen:
- Frist zur Übermittlung des Mittelherkunftsnachweises
- Geht es um eine bestimmte oder mehrere Transaktionen?
- Angedrohte Konsequenzen, falls Sie den Herkunftsnachweis nicht erbringen
Falls bisher noch nicht geschehen, sollten Sie spätestens jetzt Ihre persönlichen Transaktionen ordnen. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel in Form einer Tabelle eine Aufstellung anfertigen, woher welche Mittel aus der Vergangenheit stammen. Das können zum Beispiel Wertpapier- oder auch Krypto-Transaktionen mit den entsprechenden Zahlen und Daten sein.
Nachdem Sie die Mittelherkunft belegen können, sollten Sie die relevanten Unterlagen zum Nachweis an die Bank übermitteln. Das kann mittlerweile meistens online passieren, in erster Linie über die Webseite des entsprechenden Kreditinstitutes.
Wie erbringe ich den Mittelherkunftsnachweis?
Wie Sie den Mittelherkunftsnachweis führen können, hängt davon ab, welche Transaktionen im Detail nachzuweisen sind. Bei Privatpersonen sind es vor allem die folgenden Nachweise, die zum Zweck der Rechtmäßigkeit der Mittel dienen, aus denen die Einzahlungen resultieren:
- Gehalt
- Sonstiges Einkommen
- Immobilienverkauf
- Verkauf von Sachwerten wie Autos
- Einnahmen in Form von Mieten oder Pachten
- Kapitalerträge
- Aufgenommene Kredite
- Schenkungen
- Erbschaften
All diese Vorgänge können Sie entsprechend mit den jeweiligen Belegen nachweisen und damit den Mittelherkunftsnachweis gegenüber der Bank erbringen.
Muss der Herkunftsnachweis erbracht werden?
In erster Instanz kann Sie die Bank nicht dazu zwingen, den Herkunftsnachweis zu bringen. Empfehlenswert ist es dennoch, der Aufforderung nachzukommen. Sie sollten möglichst nicht versuchen, einen Wechsel des Kreditinstituts vorzunehmen, um so dem geforderten Nachweis zu entgehen.
Die Konsequenz wäre nämlich in der Regel, dass die zuständigen Behörden zu der Erkenntnis gelangt, dass Sie etwas verschleiern oder verbergen möchten. Das wiederum würde einen eventuellen Verdacht auf Geldwäsche sogar noch verstärken.
Es ist daher in Ihrem eigenen Interesse, wenn Sie der Aufforderung zum Mittelherkunftsnachweis nachkommen. Das ist auch deshalb empfehlenswert, weil die Bank für gewöhnlich Ihr Konto sperren wird, falls die Frist zur Abgabe des Herkunftsnachweises abgelaufen ist.
Sollten Sie allerdings der Auffassung sein, dass die Forderung nach einem Nachweis unberechtigt ist, nehmen Sie die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch. Dieser kann unter Umständen Einspruch einlegen, sodass Sie keinen Mittelherkunftsnachweis erbringen müssen.
Wie kann ein Bankrechtsanwalt bei Bankstreitigkeiten helfen?
Ein Mittelherkunftsnachweis ist nicht immer leicht zu erbringen, selbst wenn die Anforderung seitens der Bank berechtigt ist. Schwierig wird es zum Beispiel, wenn zahlreiche Transaktionen im Bereich Kryptowährungen stattgefunden haben. Geraten Sie aufgrund dieser Tatsache im Verdacht der Geldwäsche, kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll sein.
Die Kanzlei CDR-Legal hat sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Deshalb sind Sie dort an der richtigen Stelle, wenn es um einen geforderten Mittelherkunftsnachweis geht. CDR-Legal vertritt Sie unter anderem, falls die Nachweisforderung aus Ihrer Sicht unberechtigt ist oder Sie keinen Mittelherkunftsnachweis vorlegen können.
Corinna Ruppel nutzt ihre Fachexpertise aus ihrer langjährigen Tätigkeit als Kreditspezialistin und Syndikusanwältin, um Privatpersonen und Unternehmen in allen Fragen rund um Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht und Erbrecht zu beraten und zu vertreten. Dabei legt sie besonderen Wert auf Transparenz und eine vertrauensvolle Basis dem Mandanten gegenüber.