Im Zeitalter des Internets können Überweisungen in wenigen Sekunden online angewiesen werden. Trotzdem es weniger Fehler als bei beleghaften Überweisungen gibt, können sich Kunden auch beim Online-Banking vertun. In diesem Fall kommt es für den betroffenen Bankkunden darauf an, den Fehler schnell zu bemerken und der Bank mitzuteilen.

Manchmal ist eine Rückbuchung noch möglich, manchmal hingegen kann die Bank das Geld nicht mehr zurückholen. Dann ist es unter Umständen sinnvoll einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, sollte der Empfänger das Geld nicht zurücküberweisen wollen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Falls Sie eine falsche Überweisung getätigt haben, kann die Bank diese manchmal noch zurückholen
  • Ging der Betrag allerdings bereits von Ihrem Konto ab, wird die Rückforderung deutlich schwieriger und ist manchmal nicht mehr möglich
  • Als Empfänger einer Falschüberweisung dürfen Sie den Betrag nicht einfach behalten
  • Bei Betrugsverdacht kann die Empfängerbank das Geld mit oder ohne Zustimmung des Kontoinhabers oft wieder zurücküberweisen
  • Ihre Hausbank haftet, wenn Sie sich rechtzeitig gemeldet haben und eine Stornierung der Überweisung noch möglich war, diese jedoch nicht erfolgt ist

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Was ist eine Falschüberweisung?

Eine Falschüberweisung meint einen Auftrag zum Transfer von Geld, bei dem es aus Sicht des Auftraggebers einen Fehler gibt. Eine Fehlüberweisung ist dementsprechend eine Transaktion, die nicht mit dem Inhalt ausgeführt wird, den der Kontoinhaber eigentlich übermitteln wollte. Es gibt einige klassische Gründe, aus denen Sie eine fehlerhafte Zahlung vornehmen, insbesondere:

  • Falscher Betrag
  • Falsche IBAN oder Zahlendreher
  • Fehlerhafter Empfänger (Name)
  • Falscher oder unvollständiger Verwendungszweck
  • Doppelüberweisung

Sollte es sich um eine sogenannte Doppelüberweisung handeln, ist die Rücküberweisung häufig ohne größeren Aufwand möglich. Eine Doppelüberweisung beinhaltet, dass Sie den identischen Geldbetrag hintereinander zweimal an den ebenfalls identischen Empfänger überwiesen haben. 

In diesen Fällen können Banken den zweifachen überwiesenen Betrag meistens unkompliziert zurückbuchen. Häufiger bemerken die Kreditinstitute die doppelte Transaktion sogar und stornieren die zweite Überweisung automatisch.

Rechtslage: Wer haftet bei falscher Banküberweisung?

Haben Sie Geld auf das falsche Konto überwiesen? Die Rechtslage sieht nun so aus, dass der falsche Empfänger das Geld nicht behalten darf. Das gilt auch unter der Voraussetzung, dass zwar der Überweisungsempfänger korrekt ist, jedoch beispielsweise zu viel Geld überwiesen wurde. In beiden Fällen ist normalerweise der Zahlungsempfänger dazu verpflichtet, den entsprechenden Betrag – oder die zu viel gezahlte Differenz - zurück zu überweisen.

Sollte er dies nicht tun, gilt das als sogenannte ungerechtfertigte Bereicherung. Grundlage dafür ist vor allem § 812 BGB. Danach besitzt der Auftraggeber einen sogenannten Herausgabeanspruch.

Manchmal kommt allerdings auch die Bank des Auftraggebers als Haftende infrage. Das trifft jedoch nur unter der Voraussetzung zu, dass Bankkunden ihrem Kreditinstitut die Fehlüberweisung rechtzeitig mitgeteilt haben, diese jedoch eine ebenfalls rechtzeitige Stornierung bzw. Rückverweisung versäumt bzw. unterlässt.

Verjährung: Welche Fristen gelten bei Falschüberweisungen?

Gelder falsch überwiesen? Wie lange zurückfordern? Es geht auch in diesem Fall eine sogenannte Verjährungsfrist, wie lange Sie als Auftraggeber die Möglichkeit haben, das Geld vom (falschen) Empfänger zurückzufordern. Dieser Verjährungsfrist ist aber nur dann relevant, wenn Ihre Hausbank das Geld nicht noch stornieren konnte oder der Empfänger es freiwillig zurück überweist.

Grundsätzlich haben Sie die Gelegenheit, die Rückverweisung bis zu drei Jahre einzufordern. Danach ist Verjährung eingetreten und Sie haben keine entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Zahlungsempfänger mehr.

Falschüberweisung: wie lange rückholbar?

Technisch betrachtet ist es nur ein sehr kurzer Zeitraum, innerhalb dessen eine Falschüberweisung noch rückholbar ist. Ohne manuelles Eingreifen der Empfängerbank oder durch die Rücküberweisung durch den Zahlungsempfänger funktioniert das nur, solange der Betrag noch nicht vom Konto des Auftraggebers abgebucht und/oder dem Empfänger gutgeschrieben wurde.

Bei einer online durchgeführten Überweisung gilt die Vorschrift, dass Banken innerhalb des SEPA Raums einen Zeitraum von maximal einem Bankarbeitstag zur Verfügung haben, um die Transaktion auszuführen. Deshalb ist eine Falschüberweisung meistens maximal 24 Stunden rückholbar, oft sogar nur wenige Stunden.

Betrugsverdacht: Überweisung stornierbar?

Etwas aussichtsreicher ist Ihre Situation bei einer so nicht gewollten Überweisung, falls ein Betrugsverdacht besteht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Überweisung zwar keinen Fehlerbetrag oder falschen Empfänger beinhaltet, Sie jedoch den Verdacht haben, in einem sogenannten Fake-Shop etwas gekauft zu haben. Der Ablauf sollte dann wie folgt aussehen:

  • Der Hausbank Ihren Verdacht mitteilen
  • Strafanzeige bei der Polizei stellen
  • Kostenpflichtigen Überweisungsrückruf bei Ihrer Bank veranlassen
  • Rücküberweisung durch Empfängerbank (falls noch Guthaben vorhanden)

Der positive Nebeneffekt besteht zudem darin, dass in solchen Fällen meistens die Konten gesperrt werden, die für die Zahlungseingänge verwendet werden. Das schützt weitere Kunden davor, ebenfalls Geld an den Inhaber eines Fake-Shops zu überweisen und nicht zurückzubekommen.

Kosten: Was kostet die Rückzahlung des Geldes?

Für das Zurückholen von falsch überwiesenem Geld können die Kreditinstitute Gebühren verlangen. Immerhin liegt der Fehler nicht bei ihnen, sie haben jedoch einen zusätzlichen Aufwand. In aller Regel berechnen die Banken eine Gebühr zwischen 10 bis 20 Euro. Sollten Sie also beispielsweise lediglich einen Betrag von zum Beispiel 15 Euro falsch überwiesen haben, ist die Rückbuchung finanziell oft nicht lohnenswert.

Geld falsch überwiesen: Was tun?

Sollten Sie feststellen, dass Sie irrtümlich Geld falsch überwiesen haben, müssen Sie möglichst schnell handeln. Das bedeutet, dass Sie Ihre Bank umgehend über die Fehlüberweisung informieren. Idealerweise geschieht das innerhalb weniger Stunden oder noch besser Minuten. Wenig Chancen bestehen jedoch bei heutigen Echtzeitüberweisungen, denn dort wird das Geld quasi sofort verbucht. 

Zudem sollen Sie sich notieren, mit wem Sie bei der Bank gesprochen haben. Sollte die Rückbuchung noch möglich gewesen sein, der Mitarbeiter die Stornierung jedoch versäumen, haben Sie Ansprüche gegenüber dem Kreditinstitut. 

Vor Belastung des eigenen Kontos

Ob die Bank die Überweisung stornieren bzw. erfolgreich zurückholen kann, hängt insbesondere davon ab, wie schnell Sie reagieren. Daraus wiederum resultiert, ob bereits eine Belastung des Betrages auf Ihrem Konto erfolgt ist oder noch nicht. 

Sollte der Betrag noch nicht von Ihrem Bankkonto abgebucht und auch noch nicht beim (irrtümlichen) Empfänger gutgeschrieben worden sein, bestehen gute Chancen auf eine Rückbuchung. 

Nach Geldeingang auf dem Empfängerkonto

Kaum eine Chance auf eine (sofortige) Rückbuchung des irrtümlich überwiesenen Geldes haben Sie unter der Voraussetzung, dass der Geldeingang bereits auf dem Empfängerkonto erfolgt ist. Dann sind Sie auf das Mitwirken der Empfängerbank und vor allem des Empfängers angewiesen.

In solchen Fällen kann das Geld nur noch manuell und mit Zustimmung des Empfängers zurücküberwiesen werden. Ihre Hausbank allerdings kann dann technisch keine Stornierung mehr vornehmen, sondern sich allenfalls mit der Empfängerbank auseinandersetzen und um Rücküberweisung bitten.

In solchen Fällen sieht der Ablauf nach Gutschrift des Betrages beim Empfänger wie folgt aus: 

  1. Sie kontaktieren Ihre Hausbank
  2. Ihre Bank setzt sich mit der Empfängerbank in Verbindung
  3. Die Empfängerbank kontaktiert ihren Kunden und bittet um die Erlaubnis einer Rücküberweisung

Nicht in allen Fällen ist allerdings der (irrtümliche) Zahlungsempfänger dazu bereit, eine solche Rückverweisung vorzunehmen oder zu gestatten. Dann kann es unter Umständen sinnvoll und vor allem notwendig sein, dass Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden

Auf dem Zivilweg haben Sie in aller Regel einen Rückerstattungsanspruch, denn der Empfänger darf das Geld nicht einfach behalten. Ausnahmen kann es lediglich gehen, sollte der Zahlungsempfänger das Geld bereits - unwissentlich - ausgegeben haben. 

So kann CDR-Legal Ihnen helfen

Haben Sie fälschlicherweise Geld überwiesen und weigert sich der Empfänger, dies zurück zu überweisen? In solchen Fällen kann Ihnen eventuell die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei CDR-Legal helfen. Normalerweise besteht ein Herausgabeanspruch, den Sie mittels eines Anwalts durchsetzen können.

Insofern würde sich CDR-Legal an die Empfängerbank bzw. direkt an den Empfänger wenden, um diesen zur Rücküberweisung zu veranlassen. Schwieriger kann es wirklich werden, wenn der Empfänger den Betrag bereits ausgegeben hat und nichts von der falschen Gutschrift bemerkt hatte. Dennoch ist auch in einem solchen Fall ein Versuch sinnvoll, das Geld durch die anwaltliche Vertretung zurückzuerhalten.

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Auf jeden Fall können Sie sich zunächst bei CDR-Legal im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs per Telefon informieren, welche Optionen Sie haben. Oft kann die Anwaltskanzlei zu dem Zeitpunkt schon beurteilen, wie Ihre Chancen auf Rückerhalts des überwiesenen Betrages stehen.