Der Pflichtteil beim Erbe für Kinder gewährleistet, dass Sie wenigstens einen gesetzlich festgelegten Anteil am Erbe erhalten. Wie hoch der Pflichtteil ist, hängt sowohl von Ihrer Pflichtteilsquote als auch vom Nachlasswert ab.

Einen Pflichtteilsanspruch haben Sie als Kind auch dann, wenn Ihre Eltern sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und Sie als Kind zum Erben des Letztversterbenden zurückstellen. Das Berliner Testament soll dabei in diesem Artikel unbeachtet bleiben.

Die Höhe des Pflichtteils hängt nicht nur von der Zahl der pflichtteilsberechtigten Kinder ab, sondern auch davon, ob noch ein Elternteil lebt und wie hoch die Güterstände beider Eltern sind.

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Das Wichtigste im Überblick

  • Kinder haben einen Anspruch auf einen Pflichtteil, da sie Erben erster Ordnung sind. 
  • Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Pflichtteilsansprüche können Kindern nur in Ausnahmefällen und bei schweren Verfehlungen gegen den Erblasser verweigert werden.
  • Wenn Kinder im Rahmen eines Testaments enterbt werden, haben sie dennoch das Recht, ihren Pflichtteil einfordern zu können.

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Wer ist grundsätzlich pflichtteilsberechtigt?

Das Gesetz sieht nur für einen beschränkten Personenkreis ein Pflichtteilsrecht vor. Zum einen sind es die Abkömmlinge des Erblassers, also die Kinder, aber auch:

  • Ehegatten
  • Eltern (falls weder Kinder noch Enkel existieren)
  • Gleichgeschlechtliche Lebenspartner auf Grundlage des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Geschwister sind laut BGB keine Pflichtteilsberechtigte, ebenso wenig wie Abkömmlinge anderer Verwandten.

Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?

Wenn Sie feststellen möchten, wie hoch der Pflichtteil für Kinder ist, benötigen Sie dazu den Wert des gesetzlichen Erbes. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote.

Zur Berechnung des Pflichtteils ist ferner relevant, wie viele Angehörige neben Ihnen noch Pflichtteilsansprüche geltend machen können. Im Hinblick auf die Höhe des Pflichtteils für Kinder hängt es von der Anzahl der weiteren Kinder ab, ob diese ebenfalls einen Anspruch auf den Pflichtteil haben und ihn auch einfordern.

Zu berücksichtigen ist außerdem, ob noch ein Elternteil lebt und in welchem Güterstand Ihre Eltern gelebt haben. Denn auch der Güterstand wirkt sich auf die Höhe des Pflichtteils der Kinder aus.

Halten wir also fest, dass die Pflichtteilsquote von Kindern nach BGB stets die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ist. Diese ermittelt sich aus der Anzahl der Kinder und dem Güterstand der Eltern.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei einem Kind?

Vergleichsweise einfach ist die Berechnung des Pflichtteils, wenn Sie das einzige zum Erbe berechtigte Kind in der Erbfolge sind. Schließlich gibt es in diesem Fall keine weiteren Pflichtteilsberechtigten.

Wir gehen für unseren folgenden beispielhaften Fall davon aus, dass der Erblasser Sie als Kind und eine Ehefrau hinterlässt. Er hat mit Ihrer Mutter im gesetzlichen Güterstand gelebt (Zugewinngemeinschaft) und diese zu Lebzeiten innerhalb eines Testaments als Alleinerbin eingesetzt.

Unter diesen Voraussetzungen beträgt die Pflichtteilsquote des Kindes ein Viertel, Sie erhalten also die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beträgt das Vermögen beispielsweise 200.000 Euro, hätte das Kind einen Pflichtteilsanspruch von 50.000 Euro. Etwas anders wäre die Höhe des Pflichtteils, wenn es keinen Ehepartner gäbe. Dann würden Sie als Kind im Erbfall sogar einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 100.000 Euro haben.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei 2 Kindern?

Wenn es zwei erbberechtigte Kinder gibt, stellt sich der Pflichtteilsanspruch natürlich anders dar. Im Beispiel gehen wir davon aus, dass der Erblasser zunächst einen überlebenden Ehepartner und neben Ihnen ein weiteres erbrechtliches Kind hat. Der Erblasser hat Sie und das andere Kind allerdings nicht im Testament berücksichtigt, sodass er seine Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt hat.

Diese Situation führt dazu, dass Sie und das andere Kind jeweils einen Pflichtteilsanspruch von einem Achtel haben. Das basiert darauf, dass Sie per gesetzlicher Erbfolge einen Erbteil von einem Viertel erhalten hätten. Die andere Hälfte ginge an die Ehefrau.

Bei einem Nachlass in Höhe von beispielsweise 200.000 Euro hat dementsprechend jedes der beiden Kinder einen Pflichtteilsanspruch von 25.000 Euro. Gibt es hingegen keinen überlebenden Ehepartner, verdoppelt sich Ihr Pflichtteilsanspruch als Kind auf entsprechend 50.000 Euro.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei 3 Kindern?

Wie Sie aus den vorangegangenen Beispielen mit ein bis zwei Kindern erkennen können, sinkt der Pflichtteilsanspruch mit der Anzahl der Pflichtteilsberechtigten. Das wird noch deutlicher, wenn es um die Pflichtteile von drei Kindern geht.

Die Ehefrau des Verstorbenen ist im Beispiel wiederum Alleinerbin und es gibt drei Kinder. Die Ehefrau erhält die Hälfte. Für jedes Kind beträgt der jeweilige Pflichtteilsanspruch ein Zwölftel. Das wiederum bedeutet, dass beim gesamten Nachlass in Höhe von 200.000 Euro jedes der drei Kinder einen Pflichtteilsanspruch von etwas mehr als 16.500 Euro hat. Die Höhe des Pflichtteils verdoppelt sich, wenn kein überlebender Ehepartner mehr existiert.

Pflichtteil der Kinder auch von Güterstand der Eltern abhängig

Sofern neben Ihnen und den weiteren Nachkommen noch ein Ehegatte lebt, hängt die Höhe des Pflichtteils auch von der Gütergemeinschaft Ihrer Eltern ab. Gibt es etwa ein Kind und haben die Eltern in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft gelebt oder eine Gütertrennung vereinbart, beläuft sich der Pflichtteilsanspruch des Kindes auf ein Viertel. Hatten die Eltern hingegen eine Gütergemeinschaft, wäre der Pflichtteil mit einem Achtel etwas niedriger.

Pflichtteilergänzungsanspruch seitens der Kinder

Zusätzlich zu dem Pflichtteil können Kinder auch einen Pflichtteilergänzungsanspruch geltend machen. Dieser besteht insbesondere dann, wenn es vor dem Tod des Erblassers Schenkungen an andere Kinder gegeben hat.

Ein Pflichtteilsergänzungsanspruch im Erbfall spielt im deutschen Erbrecht eine wichtige Rolle und soll den gesetzlich vorgesehenen Pflichtteilsberechtigten davor schützen, durch vorweggenommene Schenkungen des Erblassers benachteiligt zu werden. Daher sieht das Gesetz den Pflichtteilsergänzungsanspruch vor. Dieser Anspruch soll sicherstellen, dass der Wert dieser Schenkungen trotzdem bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt wird. Dabei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass Schenkungen, die der Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre vor seinem Tod vorgenommen hat, auf den Pflichtteil angerechnet werden. Die Berücksichtigung verringert sich jedoch pro Jahr um 10%, so dass eine Schenkung, die 10 Jahre zurückliegt, nicht mehr berücksichtigt wird.

Können Kinder auf ihr Pflichtteilsrecht verzichten?

Mit dem Pflichtteilsverzicht erklärt der Pflichtteilsberechtigte, auf seinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch zu verzichten. Ein solcher Verzicht kann sowohl zu Lebzeiten des Erblassers als auch nach dessen Tod erklärt werden. Da es sich um eine erhebliche Beschränkung des erbrechtlichen Anspruchs handelt, muss er notariell beurkundet werden.

Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand auf sein Pflichtteilsrecht verzichten könnte, zum Beispiel um steuerliche Vorteile zu nutzen oder Nachlassverbindlichkeiten zu vermeiden. Wenn jemand auf sein Pflichtteilsrecht verzichtet, hat er keinen Anspruch mehr auf seinen Pflichtteil und damit auch keinen Anspruch auf die Erstellung oder Einsicht in ein Nachlassverzeichnis.

Wie ein Anwalt Angehörigen beim Pflichtteilsanspruch helfen kann

Bei Erbschaftsauseinandersetzungen kommt es relativ häufig dazu, dass Kinder ihren Pflichtteil einklagen müssen. Das gilt meistens, wenn der Erblasser sie durch den letzten Willen enterbt hat. Ein qualifizierter Anwalt übernimmt zunächst die Aufgabe, Ihren Pflichtteilsanspruch zu überprüfen.

Die Anwaltskanzlei CDR Legal ist auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisiert.

Im Erstgespräch zum Erbrecht können Sie Ihr Anliegen umfassend mit CDR Legal erörtern. Sie erhalten eine kompetente Rechtsberatung zu Ihrem individuellen Fall sowie eine anwaltliche Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten. Falls Sie in Ihrer Sache weitere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, klären wir Sie über etwaige Anwalts- und Verfahrenskosten frühzeitig auf.

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Für das Erstgespräch im Erbrecht erheben wir eine Gebühr von 150 Euro (inkl. MwSt.). Diese Vergütung dient zur Qualitätssicherung in unserer Rechtsanwaltskanzlei und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Anliegen mit einem im Spezialgebiet fachkundigen Anwalt zu erörtern.

F.A.Q.

Wie hoch ist der Pflichtanteil im Falle einer Erbschaft?

In Deutschland ist der Pflichtteil einer Erbschaft in der Regel die Hälfte des Nachlasses. Dieser Pflichtanteil ist unabhängig von der Höhe des Nachlasses und kann nicht durch ein Testament oder eine andere Vereinbarung im Erbfall verändert werden.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei 2 Kindern?

Der Pflichtteil bei 2 Kindern beträgt jeweils ein Viertel des Nachlasses bei einem unverheirateten Erblasser. Wenn der Erblasser verheiratet ist, reduziert sich der Erbanteil weiter. Es ist wichtig zu wissen, ob der Erblasser den Ehepartner enterbt hat oder nicht.

Was ist ein Berliner Testament?

Ein Berliner Testament ist ein Testament, das ein Ehepaar zu Lebzeiten gemeinsam erstellt. Es legt fest, wie die Erben des Ehepaares nach dem Tod ihres Ehegatten behandelt werden sollen. Es kann auch bestimmen, wer den Nachlass des Verstorbenen verwalten soll. Ein Berliner Testament ist eine rechtlich bindende Vereinbarung, die ein Ehepaar treffen muss, um sicherzustellen, dass ihre Wünsche nach dem Tod eines Ehegatten erfüllt werden.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei einem Haus?

Auch hier errechnet sich die Pflichtteilsquote wie bereits beschrieben. In diesem Zusammenhang soll aber darauf verwiesen werden, dass der Pflichtteilsanspruch immer nur auf Geld gerichtet ist. Sie haben keinen Anspruch auf das Haus bzw. Teile davon.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei 5 Kindern?

Der Pflichtteil muss unter allen Kindern gleichmäßig aufgeteilt werden. Der Anteil jedes Kindes hängt vor allem davon ab, ob der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes verheiratet war. Die Erbquote beträgt bei 5 Kindern 1/5 (unverheiratet) bzw. 1/10 (verheiratet) des gesetzlichen Pflichtteils (50 Prozent des Erbes) nach dem BGB.

Wann ist ein Berliner Testament sinnvoll?

Ein Berliner Testament ist eine sinnvolle Option für Paare, die sicherstellen möchten, dass ihr Vermögen nach ihrem Tod an diejenige Person geht, die sie vorgesehen haben. Es ermöglicht Ehepartnern, einander als Erben zu ernennen, während sie gleichzeitig ihren Kindern einen Teil des Vermögens hinterlassen können.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei Kindern?

Der Pflichtteil für Kinder beträgt in Deutschland grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Diese Regelung gilt für jedes Kind, unabhängig davon, ob es ein leibliches oder adoptiertes Kind ist. Der Pflichtteil kann durch einen Erbvertrag oder ein Testament nicht geändert werden.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei 2 Kindern und Berliner Testament?

Der Pflichtteil bei 2 Kindern und einem Berliner Testament beträgt nach Tode des ersten Elternteils jeweils ein Achtel des Nachlasses. Der Pflichtteil ist der Teil des Nachlasses, den die Erben nach dem Tod des Erblassers gesetzlich erhalten müssen und demnach verlangen können. Der Pflichtteil kann nicht durch ein Testament oder eine andere Verfügung verändert oder ausgeschlossen werden.