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Pflichtteil Erbe Kinder
Der Pflichtteil beim Erbe für Kinder gewährleistet, dass diese zumindest einen gesetzlich festgelegten Anteil am Erbe erhalten. Wie hoch der Pflichtteil ist, richtet sich einerseits nach der Pflichtteilsquote und andererseits nach dem Nachlasswert.
Einen Pflichtteilsanspruch haben Kinder auch dann, wenn der verstorbene Elternteil seine Ehefrau oder den Ehemann als Alleinerbin einsetzt. Das Berliner Testament soll dabei in diesem Artikel unbeachtet bleiben.
Der Wert des Pflichtteils richtet sich nach der Anzahl der pflichtteilsberechtigten Kinder, danach, ob noch ein Elternteil lebt und nach dem Güterstand der Eltern.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste im Überblick
- Kinder haben einen Anspruch auf einen Pflichtteil, da sie Erben erster Ordnung sind.
- Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
- Pflichtteilsansprüche können Kindern nur in Ausnahmefällen und bei schweren Verfehlungen gegen den Erblasser verweigert werden.
- Wenn Kinder im Rahmen eines Testaments enterbt werden, haben sie dennoch das Recht, ihren Pflichtteil einzufordern.
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Wer ist grundsätzlich pflichtteilsberechtigt?
Es gibt nur eine Handvoll Personen, die per Gesetz überhaupt einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Neben den direkten Abkömmlingen des Erblassers, also den Kindern, zählen dazu:
- Ehepartner
- Eltern (falls weder Kinder noch Enkelkinder existieren)
- Gleichgeschlechtliche Lebenspartner auf Grundlage des Lebenspartnerschaftsgesetzes
Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?
Wenn Sie feststellen möchten, wie hoch der Pflichtteil für Kinder ist, benötigen Sie dazu den Wert des gesetzlichen Erbes. Der Pflichtteilsanspruch erstreckt sich dann auf exakt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote.
Zur Berechnung des Pflichtteils ist ferner relevant, wie viele Angehörige noch Pflichtteilsansprüche geltend machen können. Es hängt also im Hinblick auf die Höhe des Pflichtteils für Kinder davon ab, wie viele andere Kinder noch vorhandenen sind und ebenfalls einen Pflichtteilsanspruch haben.
Zu berücksichtigen ist außerdem, ob noch ein Elternteil lebt und in welchem Güterstand die Eltern gelebt haben. Denn auch der Güterstand wirkt sich auf die Höhe des Pflichtteils der Kinder aus.
Halten wir also fest, dass die Pflichtteilsquote von Kindern stets die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ist. Dieser ermittelt sich aus der Anzahl der Kinder und dem Güterstand der Eltern.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei einem Kind?
Vergleichsweise einfach ist die Berechnung des Pflichtteils, wenn nur ein erbberechtigtes Kind existiert. Dementsprechend gibt es keine weiteren Pflichtteilsberechtigten.
Wir gehen für unser folgendes Beispiel davon aus, dass der Erblasser ein Kind nebst Ehefrau hinterlässt und mit der er im gesetzlichen Güterstandes gelebt hat (Zugewinngemeinschaft). Der Erblasser hat zudem seine Ehefrau innerhalb eines Testaments als Alleinerbin eingesetzt.
Unter diesen Voraussetzungen beträgt die Pflichtteilsquote des Kindes ein Viertel, also die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beträgt das Vermögen beispielsweise 200.000 Euro, hätte das Kind einen Pflichtteilsanspruch von 50.000 Euro. Etwas anders wäre die Höhe des Pflichtteils, wenn es keinen Ehepartner gäbe. Dann würde das Kind sogar einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 100.000 Euro haben.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei 2 Kindern?
Gibt es zwei erbberechtigte Kinder, stellt sich der jeweilige Pflichtteilsanspruch natürlich etwas anders dar. Im Beispiel gehen wir wiederum davon aus, dass der Erblasser zunächst einen überlebenden Ehepartner und zwei erbrechtliche Kinder hat. Diese Kinder hat der Erblasser allerdings innerhalb des Testaments nicht berücksichtigt, sodass er seine Frau als Alleinerbin eingesetzt hat.
Diese Konstellation führt dazu, dass beide Kinder jeweils einen Pflichtteilsanspruch von einem Achtel haben. Das basiert darauf, dass sie per gesetzlicher Erbfolge einen Erbteil von jeweils einem Viertel erhalten hätten. Die andere Hälfte ginge an die Ehefrau.
Bei einem Nachlass in Höhe von beispielsweise 200.000 Euro hat dementsprechend jedes der beiden Kinder einen Pflichtteilsanspruch von 25.000 Euro. Gibt es hingegen keinen überlebenden Ehepartner, verdoppelt sich für beide Kinder jeweils der Pflichtteilsanspruch auf entsprechend 50.000 Euro.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei 3 Kindern?
Wie Sie an den vorangegangenen Beispielen mit ein bis zwei Kindern erkennen, sinkt die Höhe des Pflichtteilanspruchs mit der Anzahl der Pflichtteilsberechtigten. Das wird noch einmal deutlicher, wenn es um die Pflichtteile bei drei Kindern geht.
Die Ehefrau des Verstorbenen ist im Beispiel wiederum Alleinerbin und es gibt drei Kinder. Weiterhin erhält die Ehefrau die Hälfte. Für jedes Kind beträgt der jeweilige Pflichtteilsanspruch ein Zwölftel. Das wiederum bedeutet, dass beim gesamten Nachlass in Höhe von 200.000 Euro jedes der drei Kinder einen Pflichtteilsanspruch von etwas mehr als 16.500 Euro hat. Die Höhe des Pflichtteils verdoppelt sich wiederum, wenn kein überlebender Ehepartner mehr existiert.
Pflichtteil der Kinder auch von Güterstand der Eltern abhängig
Sollte es neben einem oder mehreren Kindern noch einen überlebenden Ehepartner geben, ist die Höhe des Pflichtteilanspruchs auch vom Güterstand der Eltern abhängig. Gibt es etwa ein Kind und haben die Eltern entweder in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft gelebt oder eine Gütertrennung vereinbart, beläuft sich der Pflichtteilsanspruch des Kindes auf ein Viertel. Hatten die Eltern hingegen eine Gütergemeinschaft, wäre der Pflichtteil mit drei Achteln etwas höher.
Pflichtteilergänzungsansprüche seitens der Kinder
Neben dem Pflichtteil können Kinder zudem unter Umständen einen sogenannten Pflichtteilergänzungsanspruch haben. Dieser besteht insbesondere dann, wenn es vor dem Tod des Erblassers Schenkungen an andere Kinder gegeben hat.
Wie ein Anwalt Angehörigen beim Pflichtteil helfen kann
Im Rahmen von Erbschaftsauseinandersetzungen kommt es relativ häufig dazu, dass Kinder ihren Pflichtteil einklagen müssen. Dies gilt vornehmlich unter der Voraussetzung, dass diese durch den Erblasser mittels des Letzten Willen enterbt wurden. Ein qualifizierter Anwalt übernimmt zunächst die Aufgabe, Ihren Pflichtteilsanspruch zu überprüfen.
Die Anwaltskanzlei CDR Legal ist auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisiert.
Im Erstgespräch zum Erbrecht können Sie Ihr Anliegen umfassend mit CDR Legal erörtern. Sie erhalten eine kompetente Rechtsberatung zu Ihrem individuellen Fall sowie eine anwaltliche Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten. Falls Sie in Ihrer Sache weitere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, klären wir Sie über etwaige Anwalts- und Verfahrenskosten frühzeitig auf.
Für das Erstgespräch im Erbrecht erheben wir eine Gebühr von 150 Euro (inkl. MwSt.) Diese Vergütung dient zur Qualitätssicherung in unserer Rechtsanwaltskanzlei und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Anliegen mit einem im Spezialgebiet fachkundigen Anwalt zu erörtern.
F.A.Q.
Wie hoch ist der Pflichtanteil im Falle einer Erbschaft?
Der Pflichtanteil einer Erbschaft beträgt in Deutschland grundsätzlich die Hälfte des Nachlasses. Dieser Pflichtanteil ist unabhängig von der Höhe des Nachlasses und kann nicht durch ein Testament oder eine andere Vereinbarung verändert werden. Er gilt für alle gesetzlichen Erben.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei 2 Kindern?
Der Pflichtteil bei 2 Kindern beträgt jeweils ein Viertel des Nachlasses bei einem unverheirateten Erblasser. Ist der Erblasser verheiratet, reduziert sich dieser weiter. Dabei ist erheblich, ob der Erblasser den Ehepartner enterbt hat, oder nicht.
Was ist ein Berliner Testament?
Ein Berliner Testament ist ein Testament, das von einem Ehepaar gemeinsam erstellt wird. Es legt fest, wie die Erben des Ehepaares nach dem Tod des Erstversterbenden behandelt werden sollen. Es kann auch bestimmen, wer den Nachlass des Verstorbenen verwalten soll. Ein Berliner Testament ist eine rechtlich bindende Vereinbarung, die ein Ehepaar treffen muss, um sicherzustellen, dass ihre Wünsche nach dem Tod eines Ehegatten erfüllt werden.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei einem Haus?
Der Pflichtteil bei einem Haus hängt von der gesetzlichen Erbfolge ab. In der Regel beträgt der Pflichtteil aller gesetzlichen Erben die Hälfte des Nachlasses. Die Pflichtteilshöhe hängt ab vom Verwandtschaftsverhältnis sowie dem Verkehrswert der Immobilie.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei 5 Kindern?
Der Pflichtteil muss unter allen Kindern gleichmäßig aufgeteilt werden. Der Anteil jedes Kindes hängt vor allem davon ab, ob der Erblasser zum Zeitpunkt seines Abscheidens verheiratet war. Die Erbquote beträgt bei 5 Kindern 1/5 (unverheiratet) bzw. 1/10 (verheiratet) des gesetzlichen Pflichtteils (50 Prozent des Erbes).
Wann ist ein Berliner Testament sinnvoll?
Ein Berliner Testament ist eine sinnvolle Option für Paare, die sicherstellen möchten, dass ihr Vermögen nach ihrem Tod an diejenige Person geht, die sie wünschen. Es ermöglicht Ehepartnern, einander als Erben zu ernennen, während sie gleichzeitig ihren Kindern einen Teil des Vermögens hinterlassen können. Ein Berliner Testament kann auch verhindern, dass das Vermögen durch Erbschaftssteuerbelastungen reduziert wird.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei Kindern?
Der Pflichtteil für Kinder beträgt in Deutschland grundsätzlich die Hälfte des Erbes. Diese Regelung gilt für jedes Kind, das ein Erbe erhält, unabhängig davon, ob es ein leibliches oder adoptiertes Kind ist. Der Pflichtteil kann durch einen Erbvertrag oder ein Testament nicht geändert werden.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei 2 Kindern und Berliner Testament?
Der Pflichtteil bei 2 Kindern und einem Berliner Testament beträgt jeweils ein Viertel des Nachlasses. Der Pflichtteil ist der Teil des Nachlasses, den die Erben nach dem Tod des Erblassers gesetzlich erhalten müssen. Der Pflichtteil kann nicht durch ein Testament oder eine andere Verfügung verändert werden.
Corinna Ruppel nutzt ihre Fachexpertise aus ihrer langjährigen Tätigkeit als Kreditspezialistin und Syndikusanwältin, um Privatpersonen und Unternehmen in allen Fragen rund um Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht und Erbrecht zu beraten und zu vertreten. Dabei legt sie besonderen Wert auf Transparenz und eine vertrauensvolle Basis dem Mandanten gegenüber.