Das Wichtigste im Überblick

  • Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Autokäufer Pfando seinen Kunden vermutlich in vielen Fällen Schadenersatz leisten muss
  • Der BGH hat die Sittenwidrigkeit festgestellt und spricht in dem Zusammenhang von Wucher
  • Kunden erhielten zum Teil weniger als die Hälfte des jeweiligen Händlereinkaufpreises für das Fahrzeuges, welches Sie an Pfando veräußert hatten
  • Wer sein Recht auf Schadenersatz durchsetzen möchte, sollte sich an einen kompetenten Rechtsanwalt wenden
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Wie funktioniert Pfando?

Bei Pfando handelt es sich um ein bundesweit tätiges und seitens des Staates zugelassenes Pfandleihhaus. In dieser Eigenschaft hat sich Pfando auf Autoankäufe spezialisiert, sodass es sich um ein Auto-Pfandleihhaus handelt. In dem Zusammenhang kauft das Unternehmen insbesondere von solchen Kunden Autos an, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken.

Eine Besonderheit besteht bei Pfando darin, dass ein möglicher Rückkauf seitens des Kunden durch einen Vertrag ausgeschlossen wurde. Nach dem Ende der ebenfalls im Vertrag abgeschlossenen Mietzeit kann Pfando das entsprechende Auto öffentlich versteigern. Das ist bei Pfandhäusern eher unüblich. Normalerweise haben die Verpfänder die Möglichkeit, den Pfandgegenstand später wieder auszulösen.

Zwar können sich die vorherigen Eigentümer an der Auktion beteiligen. Von einem „Mehrerlös“ sollen die entsprechenden Eigentümer jedoch nicht profitieren können. Zudem ist bei Pfando ein Widerruf in der Form nicht möglich, als dass der einmal durchgeführte Verkauf des Fahrzeuges nicht rückgängig gemacht wird.

Pfando Gerichtsurteil des BGH bringt Klarheit

In einer Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Hamm in einem Fall geurteilt, dass das entsprechende Geschäft auf Grundlage des Paragraphen 138 BGB sittenwidrig wäre. Begründung war in erster Linie, dass im verhandelten Fall der angebotene Kaufpreis weniger als 50 Prozent des zum entsprechenden Zeitpunkt gültigen Händlereinkaufswertes betragen hatte. Dieses Urteil wurde vor wenigen Tagen nun vom Bundesgerichtshof am 16. November 2022 bestätigt.

Auch die Bundesrichter stellten fest, dass es zwischen dem seitens Pfando gezahlten Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert des Autos ein deutliches Missverhältnis gegeben hätte. Damit sei der Tatbestand des Wuchers erfüllt und es handelte sich entsprechend um ein sittenwidriges Geschäft. Damit wurde deutlich, dass die Kunden von Pfando in der Regel gleich mehrere Nachteile hatten, nämlich:

  • Keine Möglichkeit des Rückkaufs des Fahrzeuges
  • Kaufpreis meistens anscheinend maximal 50 Prozent des aktuellen Händlereinkaufswertes
  • Keine Beteiligung am eventuellen „Überschuss“ nach der Versteigerung

Diese Pfando Nachteile dürften noch auf zahlreiche Kunden zutreffen, die ihr Auto in der Vergangenheit an das Auto-Pfandleihhaus veräußert hatten.

Autoverkauf an Pfando: Schadenersatz geltend machen

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes in einem Fall stehen die Chancen für betroffene Autoverkäufer gut, dass sie gegenüber Pfando Schadenersatz geltend machen können. Das dürfte in der Regel unter der Voraussetzung sehr Erfolg versprechend sein, dass der seitens Pfando gezahlte Kaufpreis maximal 50 Prozent des zu dem Zeitpunkt aktuellen Händlereinkaufspreises ausmachte.

Mittlerweile wird angenommen, dass es sich bei dem vor dem BGH verhandelten Fall um keinen Einzelfall handeln dürfte. Daher dürfte es eine Reihe von betroffenen Autoverkäufern geben, die ebenfalls einen deutlich zu geringen Gegenwert für ihr Fahrzeug erhielten.

Eventuell gab es sogar eine Falschberatung vor Abschluss des Vertrages. Mehrere Kunden gaben nämlich an, dass sie nicht darüber in Kenntnis gesetzt wurden, dass sie kein Rückkaufsrecht für ihr an Pfando veräußertes Fahrzeug haben. Da diese Vorgehensweise bei Pfandleihhäusern nicht üblich ist, konnten und mussten die Betroffenen damit auch nicht rechnen.

Von Pfando Schadenersatz fordern: Kompetente Hilfe durch Rechtsanwalt

Fest dürfte stehen, dass der Autoankäufer Pfando nicht von sich aus auf alle betroffenen Kunden zugehen wird, um diese zu entschädigen. Daher müssen Sie als Betroffener selbst aktiv werden. Sind Sie der Auffassung, dass Sie deutlich zu wenig für Ihr Fahrzeug erhalten haben? Dann sollten Sie sich an einen kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Der Anwalt kann für Sie die Schadensersatzforderung gegenüber dem Auto-Pfandleihhaus Pfando geltend machen. Empfehlenswert ist eine Kanzlei wie CDR-Legal, die sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert hat. Haben auch Sie Ihr Auto in der Vergangenheit an Pfando veräußert? Haben Sie das zudem in einem Missverhältnis zum Händlereinkaufswert und damit zu einem deutlich zu geringen Gegenwert getan?

Unter der Voraussetzung kann die Anwaltskanzlei CDR-Legal für Sie aktiv werden. Im ersten Schritt haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen im Rahmen eines kostenfreien, telefonischen Erstgesprächs erläutern. Meistens gibt Ihnen die Kanzlei CDR-Legal bereits zu dem Zeitpunkt Informationen, wie die weitere Vorgehensweise aussehen kann.

Im Fall des Falles wird Sie CDR-Legal auf Ihren Wunsch gerne rechtlich vertreten, wenn es um das Durchsetzen Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auto-Pfandleihhaus Pfando geht.