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DKB Phishing
Haben Betrüger Ihr DKB Konto gehackt? Sind Sie Opfer von einer betrügerischen Attacke geworden? Sie sollten umgehend handeln, um nach DKB Phishing Ihr Geld zurück zu erhalten: Melden Sie schnellstmöglich die Attacke der DKB, stellen Sie Anzeige bei der Polizei und suchen Sie sich anwaltliche Unterstützung.
Wir besprechen in einem kostenlosen Erstgespräch die Erfolgsaussichten Ihres Fall und geben Ihnen eine erste Einschätzung zum weiteren Vorgehen gegen die DBK.
Beispiele: Ausgewählte Erfolgsberichte und Gerichtsurteile zu Betrugsfällen, die CDR Legal in den vergangenen Monaten erstritten hat, finden Sie hier.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste in Kürze
- Wie unsere Mandanten berichten, sind nahezu alle Kreditinstitute von Online Banking Betrug betroffen
- Häufig gelangen beim DKB Phishing Betrüger über eine E-Mail mit einem Link zu einer gefälschten Webseite an Ihre Kontodaten
- Als Opfer einer Phishing-Attacke sollten Sie den Vorfall der DBK melden und bei der Polizei anzeigen
- Die Bank muss bei Online Banking Betrug unter Umständen Schadensersatz leisten und das Geld zurück erstatten
- Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, falls die DBK den Schaden nicht regulieren möchte
Was heißt DKB Phishing?
Phishing ist eine beliebte Methode unter Kriminellen, um an die Bankdaten von Kunden zu gelangen. Sind Sie von einer solchen Phishing-Attacke betroffen? Dann geht es Ihnen wie vielen unserer Mandanten, auch von anderen großen Banken. Sie sind ebenfalls Opfer eines Online Banking Betrugs geworden, weil Ihr Bankkonto durch betrügerische SMS, E-Mails, QR-Codes oder Anrufe gehackt wurde. Diese sehen meistens täuschend echt aus und werden von den Betrügern unter einem Vorwand an Sie verschickt.
Erhalten Sie bei DKB Phishing Geld zurück? Haftet die DKB für den Schaden?
Schadensersatz muss die DKB nach § 675u BGB leisten, wenn Sie die Verfügung nicht autorisiert und ihre vertraglichen Pflichten nicht verletzt haben.
Als nicht autorisiert gilt ein Zahlungsvorgang, wenn die Transaktion nicht wissentlich und willentlich von dem Kontoinhaber oder einer verfügungsberechtigten Person freigegeben wurde. Das gilt auch dann, wenn es den Betrügern durch Ihre Mithilfe gelungen ist, die Überweisung durchzuführen, z.B. bei einem Anruf von einem vermeintlichen Mitarbeiters oder durch die Dateneingabe auf einer gefälschten Website. Schwierig wird es nur dann, wenn Sie die Überweisung selbst freigegeben haben. Aber auch dann können unter Umständen noch Ansprüche geltend gemacht werden.
Haben Sie Ihre vertraglichen Pflichten verletzt, so gilt es zu klären, ob Ihr Verhalten grob fahrlässig war.
Als betroffener Kontoinhaber dürfen Sie Ihre Sorgfaltspflichten nicht verletzen. Beim Online-Banking handeln Sie grob fahrlässig, wenn Sie die im Zahlungsverkehr erforderliche Sorgfalt in schwerem Maße verletzen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie
- Ihre Zugangsdaten telefonisch oder per E-Mail herausgegeben haben
- Online-Banking auf einem nicht geschützten Gerät nutzen
- Ihre PIN zusammen mit der Kreditkarte aufbewahren
- Den Betrügern TANs weiter geben.
Die Beweislast über die Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten liegt in einem ersten Schritt bei der Bank (§ 675l BGB). Erst wenn diese nachgewiesen hat, dass es nicht anders sein kann, als dass Sie die Daten weiter gegeben haben, müssen Sie darlegen, dass Sie das nicht zu vertreten haben.
“Ich hatte CDR Legal über Google gefunden auf der Suche nach einem Spezialisten wegen eines Kreditkarten-Frauds. Nach einer kostenlosen Ersteinschätzung hat Frau Ruppel das Mandat übernommen und meine Angelegenheit aus meiner Sicht optimal durchgehandelt - von Bemühungen außergerichtlicher Einigung bis hin zum Gerichtsverfahren gegen die Kreditkarten ausgebende Stelle. Schlussendlich haben wir in der Güteverhandlung einen Kompromiss erzielt- super vorbereitet von CDR Legal. Ich würde CDR Legal jederzeit wieder beauftragen, da höchst professionell und jederzeit ansprechbar; top - so wünscht man sich das!!“
Mandant im Kreditkartenbetrug
Mitverschulden der DKB
Unabhängig von allem Vorgesagten, kann der Bank unter Umständen ein Mitverschulden nachgewiesen werden. So hatten wir einen Fall, in dem innerhalb von Minuten 100 Einzelüberweisungen von dem Konto getätigt wurden. Oder ein vom Kunden gesetztes Überweisungslimit wurde nicht beachtet.
Je nach Schweregrad haftet die Bank für einen Teil oder auch den gesamten Schaden. Das kann z.B. der Fall sein, wenn Sie den Betrug rechtzeitig gemeldet haben, die Bank dennoch die Überweisung ausführt.
Ich bin Betrugsopfer - was muss ich tun?
Wurden Sie Opfer eines DKB Phishing Betrugs? Sperren Sie zuerst Ihr Online Banking Konto. Im zweiten Schritt melden Sie den Vorfall der Deutschen Kreditbank. Eine Anzeige bei der Polizei ist der nächste Schritt.
Haben Sie Nachweise für den Phishing-Angriff? Dann dokumentieren Sie diese durch die Aufbewahrung der E-Mails oder einem Gedächtnisprotokoll bei z.B. einem betrügerischen Anruf. Erstellen Sie zudem Kopien, um Ihr Vorgehen jederzeit nachweisen zu können.
Wichtig ist, dass Sie das Geld von der Bank zurück fordern. Bleibt die Gutschrift aus, schalten Sie einen Rechtsanwalt ein, um die Haftung zu prüfen und Schadensregulierung einzuklagen.
Online Banking Betrugsfall: Wir stehen für unsere Mandanten ein
Als Opfer von einem Online Banking Betrugsfall sollten Sie sich nicht entmutigen lassen. Die Fälle, die wir vertreten, zeigen, dass Sie mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts Ihre Rechte einfordern sollten - auch wenn sich die DKB im ersten Moment weigert, das Geld zurück zu zahlen.
Einer unserer Fälle betrifft einen Betrug mit digitalen Visa-Debitkarten, die ohne Wissen und Zustimmung unseres Mandaten erstellt und für unautorisierte Transaktionen genutzt wurde. So wurden zehn Abhebungen in Höhe von insgesamt 9.280,00 Euro bei der Western Union in Den Haag durchgeführt. Unser Mandat hatte diese Karten weder beantragt noch erhalten. Er vermutet, Opfer einer Phishing-Attacke geworden zu sein, da er zuvor auf eine E-Mail hereingefallen war, die vermeintlich von seiner Bank stammte. In dieser E-Mail wurde er aufgefordert, seine Daten zu bestätigen, was er mithilfe einer mTAN über die DKB-App „TAN2go“ tat. Kurz darauf stellte er die missbräuchlichen Abbuchungen fest, ließ alle Karten sperren und reklamierte die Transaktionen als unautorisiert.
Unser Mandant forderte die DKB dazu auf, den verlorenen Betrag zurück zu erstatten. Wir argumentierten, dass die Bank gemäß § 675u BGB haftet, da er die Zahlungen nicht autorisiert hat. Zudem machten wir in unserer Klage ein Mitverschulden der Bank geltend, da die auffälligen Muster der Transaktionen – mehrere maximale Abhebungen in kurzer Zeit – nicht von der DKB erkannt wurden.
Nach Einreichung der Klage und Zustellung der Klageschrift erstattete die Bank den Betrag, woraufhin das Verfahren mit einer Erledigterklärung beendet wurde (LG Berlin, 37 O 149/23). Ein ähnlicher Fall mit demselben Geldautomaten deutet darauf hin, dass die Bank möglicherweise ihr eigenes Mitverschulden erkannt hat.
Weitere Erfolgsberichte finden Sie auch hier.
DKB Kreditkarten- und Überweisungsbetrug
Die Folge einer Phishing Attacke ist meistens eine unberechtigte Überweisung von Ihrem Konto. Die Täter können mittels Ihrer Zugangsdaten Geld von Ihrer Girokarte auf eigene Konten oder Konten Dritter transferieren. Eine solche Überweisung rückgängig zu machen, ist in der Regel nur dann möglich, wenn noch keine Gutschrift beim Empfänger erfolgt ist. Das ist allerdings selten realistisch, da Sie oft nicht sofort merken, dass Sie ein Phishing Opfer geworden sind.
Auch der Kreditkartenbetrug ist eine alte und bewährte Masche. Es gibt mehrere Methoden, wie die Betrüger hier an die relevanten Daten Ihrer Karte gelangen. Zu den gängigsten Aktionen zählen:
- Diebe stehlen Ihre Kreditkarte
- Täter greifen Ihre PIN zur Kreditkarte ab, insbesondere an Geldautomaten
- Sie geben Ihre Kreditkartendaten auf einer gefälschten Webseite ein
- Betrüger hacken die Original-Webseite und gelangen an Ihre Kreditkartendaten
Beim Kreditkartenbetrug nutzen die Täter Ihre Daten missbräuchlich im Internet oder heben innerhalb kurzer Zeit höhere Beträge am Geldautomaten ab. Auf diese Weise entsteht ein größerer Schaden im vier- oder sogar fünfstelligen Bereich.
Durch Phishing versuchen Betrüger an Ihre Online Banking Zugangsdaten zu gelangen. Eine weitere beliebte Masche für Angriffe ist auch der DKB Kreditkarten Betrug.
Beim sogenannten Phishing erhalten Sie als Kunde der DKB eine E-Mail, in der die Bank als Absender erscheint. In dieser befindet sich ein Link, den Sie anklicken sollen. Kommen Sie der Aufforderung nach, gelangen Sie im Betrugsfall auf eine gefälschte Webseite. Wenn Sie dort Ihre Zugangsdaten eingeben, können Betrüger sie missbräuchlich verwenden, um Zahlungen zu tätigen.
Auch per E-Mail gibt es zahlreiche Betrugsversuche. Die Verbraucherzentrale warnt davor, dass die Betrüger mit mehreren unterschiedlichen Betreffzeilen in der jeweiligen E-Mail arbeiten. Sie nutzen vorwiegend die auffordernde Formulierungen, die Angst und Druck verbreiten, um Sie als Kunden zur Öffnung der E-Mail anzuregen.
Innerhalb der E-Mail werden Sie als DKB Kunde darüber informiert, warum Sie auf den entsprechenden Link klicken sollen, beispielsweise zur Bestätigung persönlicher Daten oder zur Erhöhung der Sicherheit. Es gibt jedoch einige Hinweise, an denen Sie erkennen können, dass es sich um eine betrügerische E-Mail handelt.
So werden Sie zum Beispiel in der E-Mail als Kunde allgemein angesprochen, also nicht mit Ihrem Namen. Auch kleinere Rechtschreibfehler und die Domain des Absenders können darauf hinweisen, dass es sich um eine Phishing Mail handelt. Besonders gefährlich wird jedoch eine neuere Betrugsmasche, und zwar das sogenannte Social Engineering. In diesem Fall finden die Betrüger zunächst Ihren Namen und andere persönliche Daten heraus, sodass die E-Mails noch realistischer erscheinen. Teilweise werden sogar Namen existierender Berater und echte Telefonnummern der DKB in die Mail integriert.
Es treten zunehmend betrügerische Anrufe auf. Der Betrüger gibt sich zum Beispiel als Mitarbeiter der DKB aus und erklärt, dass er aus unterschiedlichen Gründen persönliche Informationen von Ihnen benötigt. Oftmals sollen Sie dann Ihre Daten durch die Kombination von PIN und TAN bestätigen. Nicht selten fordert der vermeintliche DKB Mitarbeiter Sie auch dazu auf, Ihre Zugangsdaten bzw. TAN direkt am Telefon zu nennen.
Außerdem arbeiten die Betrüger beim DKB Phishing oft mit einer Schadsoftware, bei der es sich in der Regel um einen Trojaner handelt. Dieser zeichnet unter anderem Ihre Bildschirmaktivitäten auf, sodass die Betrüger an Ihre Zugangsdaten gelangen können.
Beim DKB Phishing mittels einer Schadsoftware wie einem Trojaner haben Sie nur wenig Möglichkeiten, dies schnell oder überhaupt zu erkennen. Besser sind Ihre Chancen beim DKB Phishing per E-Mail. Nicht selten weisen die entsprechenden Betrugsmails ein oder sogar mehrere Merkmale auf, anhand derer Sie die Phishing Attacke erkennen können. Dazu gehören insbesondere:
- Kleinigkeiten in der Absender E-Mail-Adresse weisen von der Original-Adresse ab
- (Kleinere) Rechtschreib- oder Grammatikfehler in der Mail
- Keine namentliche Ansprache
- Sie werden (zeitlich) unter Druck gesetzt, dass ein Nichtnachkommen der geforderten Aktion große Nachteile haben würde
Unabhängig vom E-Mail Phishing bei der DKB gibt es noch weitere Anzeichen, auf die Sie zum Selbstschutz vor einer Phishing Attacke achten sollten. Klicken Sie zum Beispiel auf den Link und öffnet sich eine Webs
Mit dem Beschwerdemanagement der DKB sind einige Kunden zuletzt augenscheinlich nicht zufrieden gewesen. Das gilt auch für gemeldete Schäden durch Phishing-Attacken. Teilweise berichten Kunden, dass sie entweder keine oder nur sehr allgemeine Antworten bekommen haben. Manchmal war das entsprechende Girokonto sogar für mehrere Wochen gesperrt und nicht nutzbar.
Mittlerweile gibt es eine Stellungnahme der Bank zu DBK Phishing Attacken und den daraus resultierenden Schäden für Kunden. Darin heißt es im Kern, dass Sie als Kunde dazu verpflichtet sind, Ihre TAN geheim zu halten. Ferner müssen Sie die Transaktionsnummern vor dem Zugriff Dritter schützen. Diese Pflichten bestehen allerdings ohnehin immer. Es handelt sich dabei also um keine neue Information.
Ist das DBK Phishing jedoch etwa durch das Hinterlegen einer fremden Mobilfunknummer zum Erhalt einer TAN erfolgt, könnte es zu Problemen kommen. Dann geht die DKB anscheinend davon aus, dass der Kunde die Änderung selbst vorgenommen hat.
Diese Aussagen zeigen: Sie dürfen nicht immer davon ausgehen, dass der entstandener Schaden von der DKB widerspruchslos ersetzt und wegen DKB Phishing Geld zurück erstattet wird. Daher kann es unter Umständen wichtig und sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen.
Was tun bei Online Banking Betrug?
Laden Sie jetzt Ihre persönliche Checkliste herunter. Wenn sie Ihnen hilft, dann freuen wir uns über eine Bewertung hier oder rechts unten auf Ihrer Checkliste.
So erhalten Sie mit CDR Legal Ihr Geld zurück
Die DKB muss den durch Phishing entstandenen Schaden ersetzen und Geld zurück erstatten, sofern sie Ihnen keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann oder sie ihre vertraglichen Nebenpflichten verletzt hat. Setzen Sie die DKB von dem Schaden in Kenntnis und verlangen Sie schriftlich die Leistung von Schadensersatz durch die DKB.
Sollte die DKB nicht (fristgerecht) auf Ihre Forderung reagieren und sich weigern, das durch DKB Phishing verlorene Geld zurück zu zahlen, ist oft anwaltliche Unterstützung erforderlich. Als Ihre Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten wir regelmäßig von Online-Banking-Betrug betroffene Mandanten und setzen mit unserer langjährigen Erfahrung und Fachexpertise im Bank- und Finanzrecht ihre Ansprüche durch.
F.A.Q.
Wie bekommt man bei DKB Betrug Geld zurück?
Wenn Sie Opfer eines Betrugs sind, sollten Sie umgehend Ihre Bank kontaktieren und den Vorfall melden. Stellen Sie zudem Anzeige bei der Polizei und suchen Sie sich anwaltliche Unterstützung, falls die Bank die Schadensregulierung verweigert.
Wie verhalte ich mich nach DKB Online-Banking Betrug?
Sperren Sie zuerst Ihr Online Banking Konto. Im zweiten Schritt melden Sie den Vorfall der Deutschen Kreditbank. Eine Anzeige bei der Polizei folgt als nächstes. Wichtig ist, dass Sie das Geld von der Bank zurück fordern. Bleibt die Gutschrift aus, schalten Sie einen Rechtsanwalt ein, um die Haftung zu prüfen und Schadensregulierung einzuklagen.
Haftet die DKB bei Betrug?
Schadensersatz muss die DKB nach § 675u BGB leisten, wenn Sie die Verfügung nicht autorisiert und ihre vertraglichen Pflichten nicht verletzt haben.
Welche Maschen gibt es beim DKB Betrug?
DKB-Betrugsmaschen variieren, häufig handelt es sich um Phishing-Versuche, bei denen Betrüger sensible Daten abfangen wollen. Sie geben sich als DKB aus und senden E-Mails oder SMS, die zur Eingabe persönlicher Informationen auffordern.
Was ist DKB Phishing?
DKB Phishing bezieht sich auf betrügerische Aktivitäten, bei denen Betrüger versuchen, vertrauliche Informationen wie Ihre Login-Daten oder Bankinformationen zu erhalten, indem sie sich als Deutsche Kreditbank (DKB) ausgeben.
Wie erkenne ich eine gefälschte DKB-Website?
Achten Sie auf die URL: Eine echte DKB-Website beginnt immer mit "https://www.dkb.de". Seien Sie wachsam gegenüber Rechtschreib- und Grammatikfehlern und prüfen Sie, ob Ihre Verbindung sicher ist - ein kleines Schlosssymbol sollte in der Adresszeile angezeigt werden.
Wie schützt man sich vor DKB Konto-Betrug?
Um sich vor DKB Konto-Betrug zu schützen, sollten Sie niemals Ihre persönlichen Daten oder Anmeldedaten online teilen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Geräte immer auf dem neuesten Stand sind und nutzen Sie starke, einzigartige Passwörter.
Wie schnell muss man nach DKB Betrug reagieren?
Schnellstmöglich! Melden Sie den Betrug unverzüglich bei der DKB, um potenziellen Schaden zu minimieren. Je schneller Sie handeln, desto besser die Chance, weitere Verluste zu verhindern und Ihr Geld zurückzubekommen.
Welche Rechte hat ein DKB Kunde bei Betrug?
Als DKB-Kunde haben Sie das Recht, bei Betrug sofort Ihre Bank zu kontaktieren, den Vorfall zu melden und Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Sie können auch eine Rückerstattung der verlorenen Beträge verlangen. Ob dies Aussicht auf Erfolg besitzt, hängt von den genauen Umständen und den Bedingungen Ihrer Bank ab.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.