Von Phishing Attacken sind nahezu alle Banken betroffen, sodass auch Kunden der DKB mit Phishing häufiger in Kontakt geraten. Das DKB Phishing findet auf unterschiedliche Art und Weise statt. Besonders häufig durch E-Mails mit Links, die auf gefälschte Webseiten führen.
Wenn Sie von einer Phishing Attacke betroffen sind, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Dann ist es allerdings wichtig, dass Sie die DKB informieren, damit Ihre Zugangsdaten gesperrt werden. Unter Umständen müssen Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Wenn z.B. die Bank den geforderten Schadenersatz verweigert.
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Bei Phishing handelt es sich stets um einen Betrug. Sind Sie Kunde der Deutschen Kreditbank, dann wird dementsprechend von einem DKB Betrug gesprochen. Dabei können die Betrüger ihre Phishing Attacke und die Betrugsversuche auf mehrere Art und Weise durchführen, insbesondere:
Ziel ist es auch beim DKB Phishing, dass die Betrüger an Online-Banking Zugangsdaten gelangen. Der DKB Kreditkarten Betrug ist ebenfalls eine verbreitete Betrugsmasche. Neben dem DKB SMS-Betrug kommt es besonders häufig zum DKB E-Mail Betrug.
Die Betrugsmasche funktioniert so, dass Sie als Kunde der DKB eine Phishing-Mail erhalten. Diese wiederum weist einen Link auf, den Sie anklicken sollen. Kommen Sie dieser Aufforderung nach, gelangen Sie meistens auf eine gefälschte Webseite. Wenn Sie dort Ihre Zugangsdaten eingeben, haben die Betrüger ihr Ziel erreicht. Sie kennen dann nämlich Ihre Zugangsdaten und können diese fortan missbräuchlich verwenden.
In der letzten Zeit gibt es zahlreiche Betrugsfälle, die auf dem DKB E-Mail Betrug basieren. Das Tückische ist, dass die Betrüger mit zahlreichen, unterschiedlichen Betreffzeilen in der jeweiligen E-Mail arbeiten. So werden Kunden in der jüngeren Vergangenheit insbesondere durch die folgenden Formulierungen dazu verleitet, die E-Mail zu öffnen und auf den entsprechenden Link zu klicken:
Innerhalb der E-Mail werden Sie als DKB Kunde darüber informiert, warum Sie auf den entsprechenden Link klicken sollen, beispielsweise zur Bestätigung persönlicher Daten.
E-Mail Phishing ist allerdings auch bei der DKB nicht die einzige Phishing Masche, die verwendet wird. Darüber hinaus treten zunehmend betrügerische Anrufe auf. Der Betrüger gibt sich zum Beispiel als Mitarbeiter DKB aus und erklärt, dass er aus unterschiedlichen Gründen persönliche Informationen benötigt.
Oftmals sollen Sie dann Daten durch die Kombination von PIN und TAN bestätigen. Nicht selten fordert der vermeidliche DKB Mitarbeiter Sie auch auf, dass Sie Ihre Zugangsdaten bzw. TAN direkt am Telefon nennen. Das sollten Sie natürlich auf keinen Fall tun!
Beim DKB Phishing wird ebenfalls häufig mit einer Schadsoftware gearbeitet, in der Regel ein Trojaner. Dieser zeichnet zum Beispiel Ihre Bildschirmaktivitäten auf, sodass die Betrüger an Ihre Zugangsdaten gelangen können. Aber auch gefälschte Webseiten sowie andere Varianten fallen in diesen Bereich.
Bei gefälschten E-Mails werden Sie als Kunde meistens nur allgemein angesprochen, also nicht mit Ihrem Namen. Das ist durchaus ein Anzeichen für mögliches Phishing und E-Mail Betrug. Deshalb ist eine relativ neuartige Betrugsmasche besonders gefährlich, nämlich das sogenannte Social Engineering.
In dem Fall bringen die Betrüger zunächst einige Ihrer persönliche Daten in Erfahrung, insbesondere Ihren Namen. In der gefälschten E-Mail werden Sie dann mit Ihrem korrekten Namen angesprochen. Gerade deshalb kommen Sie noch weniger auf den Gedanken, dass die Mail nicht von der DKB stammen könnte. Teilweise werden sogar Namen existierender Berater und echte Telefonnummern der DKB in die Mail integriert.
Nach wie vor kommt das DKB Phishing am häufigsten in Form gefälschter E-Mails und SMS vor. Wie solche Mails aussehen und funktionieren, haben wir im vorherigen Abschnitt ausführlich erläutert. Alternativ oder zusätzlich greifen Betrüger immer öfter auf eine Phishing-SMS zurück. Diese richtet sich speziell an Inhaber eines Smartphones, die dann einen in der SMS enthaltenen Link anklicken sollen.
Nach dem Anklicken des Links werden Sie auch hier unwissentlich auf eine gefälschte Webseite weitergeleitet. Geben Sie dort Ihre Zugangsdaten ein, können Betrüger diese fortan missbräuchlich verwenden. Sie sollten also bei SMS genaus wachsam wie bei E-Mail sein, wenn diese angeblich von der DKB stammen.
Die Folge einer Phishing Attacke ist meistens eine unberechtigte Überweisung von Ihrem Konto. Die Täter können mittels Ihrer Zugangsdaten Geld von Ihrem Girokonto auf eigene Konten oder Konten Dritter transferieren. Solch eine Überweisung zurückholen von der DKB ist in der Regel nur dann möglich, wenn noch keine Gutschrift beim Empfänger erfolgt ist. Das ist allerdings selten realistisch, da Sie in der Regel nicht sofort merken, wenn Sie Phishing Opfer geworden sind.
Neben aktuellen Phishing-Attacken mit zum Teil immer ausgeklügelteren Methoden ist der Kreditkartenbetrug auch bei der DKB leider schon eine alte und bewährte Masche. Auch in dem Fall gibt es mehrere Methoden, wie die Betrüger an Ihre relevanten Kreditkartendaten gelangen. Zu den gängigsten Aktionen zählen:
Beim Kreditkartenbetrug heben die entsprechenden Täter oft innerhalb kurzer Zeit höhere Beträge am Geldautomaten ab bzw. verwenden Ihre Kreditkartendaten missbräuchlich im Internet. Auf diese Weise entsteht in kurzer Zeit ein größerer Schaden im vier- oder sogar fünfstelligen Bereich.
Beim DKB Phishing mittels einer Schadsoftware wie einem Trojaner haben Sie nur wenig Möglichkeiten, dies schnell oder überhaupt zu erkennen. Besser sind Ihre Chancen beim DKB Phishing per E-Mail. Nicht selten weisen die entsprechenden Betrugsmails ein oder sogar mehrere Merkmale auf, anhand derer Sie die Phishing Attacke erkennen können. Dazu gehören insbesondere:
Unabhängig vom E-Mail Phishing bei der DKB gibt es noch weitere Anzeichen, auf die Sie zum Selbstschutz vor einer Phishing Attacke achten sollten. Klicken Sie zum Beispiel auf den Link und öffnet sich eine Webseite mit einer ungesicherten Verbindung, ist das ebenfalls ein mögliches Anzeichen für Betrug.
Sollten Sie Opfer einer Phishing-Attacke geworden sein, ist zunächst Ruhe zu bewahren. Je nachdem, ob Ihr Online-Banking oder eventuell Ihre Kreditkarte betroffen sind, kann die DKB unterschiedliche Maßnahmen ergreifen. Wichtig ist also, dass Sie das Phishing umgehend melden.
Ihre DKB Karte sperren zu lassen, ist dringend anzuraten, wenn Ihre Kreditkartendaten oder die Kreditkarte gestohlen wurden. Sind Sie im Bereich Online-Banking Opfer einer Phishing Attacke geworden, sollte umgehend der DKB Zugang gesperrt werden. Alternativ können Sie manchmal auch Ihre Zugangsdaten ändern.
Dann sollten Sie allerdings vorher einen möglichen Trojaner beseitigen, falls die Phishing Attacke durch eine Schadsoftware erfolgt ist. Zusammenfassend sollten Sie nach einem DKB Banking Betrug in Form einer Phishing Attacke oder durch Kreditkartenbetrug die nachfolgenden Aktionen durchführen:
Prinzipiell sind Schäden durch DKB Phishing immer Einzelfälle, die als solche betrachtet werden müssen. Deshalb gibt es keine pauschale Aussage dazu, wer für den Betrugsschaden haftet. Oftmals haben betroffene Bankkunden gute Chancen auf eine Schadensregulierung, wenn ihr Konto durch Phishing gehackt wurde.
Auf Grundlage des Paragraphen 675u BGB sind Kreditinstitute wie die DKB verpflichtet, bei einer nicht autorisierten Überweisung Schadenersatz zu leisten. Sie als Kunde haben allerdings die Aufgabe gegenüber der Bank darzulegen, dass Sie die Transaktion nicht selbst veranlasst haben.
Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn Sie auf die eine oder andere Weise das Phishing belegen können. In den meisten Fällen ist die entscheidende Frage, ob Sie grob fahrlässig gehandelt haben oder nicht. Sollte das nicht der Fall sein, muss die DKB im Normalfall den Betrugsschaden regulieren.
Kann Ihnen die DKB allerdings ein grob fahrlässiges Verhalten nachweisen, bleiben Sie für gewöhnlich auf dem entstandenen Schaden sitzen. Grobe Fahrlässigkeit liegt insbesondere vor, wenn die folgenden Versäumnisse und Verhaltensweisen den DKB Betrug ermöglicht haben:
Sollte Ihnen ein solch grob fahrlässiges Verhalten nicht nachgewiesen werden können, bestehen gute Chancen. In dem Fall wird die DKB den entstandenen Schaden durch Phishing in den meisten Fällen regulieren.
Mit dem Beschwerdemanagement der DKB sind einige Kunden in der jüngeren Vergangenheit augenscheinlich nicht unbedingt zufrieden gewesen. Das gilt wohl auch für gemeldete Schäden durch Phishing-Attacken. Teilweise berichten die entsprechenden Kunden, dass sie entweder keine oder nur sehr allgemeine Antworten bekommen haben. Manchmal war das entsprechende Girokonto sogar für mehrere Wochen gesperrt und nicht nutzbar.
Mittlerweile gibt es eine Stellungnahme der DKB zu Phishing Attacken und den daraus resultierenden Schäden für Kunden. Darin heißt es im Kern, dass Sie als Kunde dazu verpflichtet sind, Ihre TAN geheim zu halten. Ferner müssen Sie die Transaktionsnummern vor dem Zugriff Dritter schützen. Diese Pflichten bestehen allerdings ohnehin immer, also keine neue Info.
Ist das Phishing jedoch beispielsweise durch das Hinterlegen einer nicht dem Kunden gehörenden Mobilfunknummer zum Erhalt einer TAN erfolgt, könnte es zu Problemen kommen. Dann geht die DKB anscheinend davon aus, dass der Kunde die Änderung selbst vorgenommen hat.
Diese Aussagen zeigen: Sie dürfen nicht immer davon ausgehen, dass Ihr durch Phishing entstandener Schaden durch die DKB widerspruchslos ersetzt wird. Daher kann es unter Umständen wichtig und sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen.
Die DKB muss im Grunde immer dann Schadenersatz leisten, wenn Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben und es zu einer nicht durch Sie autorisierten Überweisung gekommen ist. Beim Phishing ist das fast immer der Fall, wenn dieses erfolgreich war. Grundlage für die Schadenersatzpflicht der Banken und somit auch der DKB ist Paragraph 675u BGB.
Ebenfalls muss die DKB Schadenersatz leisten, wenn Sie Ihre vertraglichen Nebenpflichten verletzt hat. Diese bestehen vor allem darin, dass die Bank unverzüglich Schritte zur Schadensminimierung vornehmen muss. Tut sie das nicht, muss sie ebenfalls für den entstandenen Schaden geradestehen.
Damit die DKB Ihren Phishing Schaden ersetzt, müssen Sie die Bank davon in Kenntnis setzen. Das sollten Sie sofort und schriftlich tun. Im Schreiben fordern Sie von der Bank, dass der entstandene Schaden unverzüglich reguliert wird.
Geschieht das nicht innerhalb einer gewissen Frist oder erhalten Sie keine Antwort seitens der DKB? Dann ist die Inanspruchnahme einer Rechtsanwaltskanzlei wie CDR-Legal empfehlenswert.
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