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Bank kündigt Kredit
Wenn die Bank einen Kredit kündigt, ist das für Sie als betroffenen Kreditnehmer ein sehr unangenehmes Ereignis. Sie sehen sich plötzlich der Situation ausgesetzt, den Restschuldbetrag sofort zurückzahlen zu müssen.
Die Kreditkündigung durch die Bank ist jedoch nicht immer wirksam. Um dies herauszufinden ist es sinnvoll, dass Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bank darf einen Verbraucherkredit mit fester Vertragslaufzeit grundsätzlich nicht ordentlich kündigen
- Außerordentliche Kündigungen kommen nur unter bestimmten Voraussetzungen infrage
- Mögliche Gründe für eine außerordentlich Kündigung sind die Verschlechterung der Sicherheiten, die Gefährdung der Rückzahlung des Kredit und die Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers
- Sollte die Kündigung seitens der Bank aus Ihrer Sicht unberechtigt sein, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt empfehlenswert
Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität
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Kündigungsrecht der Bank beim Kredit
Bei einem Kreditvertrag handelt es sich um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, welches grundsätzlich bindend ist. Daraus resultiert, dass Banken einen Kredit nur ausnahmsweise bei Vorliegen wichtiger Gründe einseitig kündigen dürfen.
Diese Ausnahmefälle sind insbesondere in den §§ 490 bis 498 BGB geregelt.
Ordentliche und außerordentliche Kündigung des Darlehens
Bei einer Kündigung des Kredites durch die Bank ist zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung zu unterscheiden.
Eine ordentliche Kündigung ist im Normalfall nicht möglich, weil die weitaus meisten Darlehensverträge mit einer festen Laufzeit abgeschlossen werden. In dem Fall kann der Kreditgeber den Darlehensvertrag nicht ordentlich kündigen.
Eine außerordentlichen Kündigung darf dagegen jederzeit ausgesprochen werden. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Kündigung durch den Kreditgeber wirksam ist.
Vertragliches Kündigungsrecht bei Krediten (AGB)
Manche Banken haben innerhalb ihrer AGBs ein vertragliches Kündigungsrecht bei Krediten verankert. Das gilt insbesondere für die außerordentliche Kündigung. Die Bank erhofft sich dadurch eine einfacherer Kündigung. Vorausgesetzt, die AGBs sind wirksam vereinbart - auch das ist nicht immer der Fall -, bedeutet das nicht, dass das in den AGBs verankerte, vertragliche Kündigungsrecht auch greift.
Starker Schutz bei Verbraucherdarlehen
Der Gesetzgeber hat sich besonders mit Verbraucherdarlehen befasst und der Kündigung der Kredite durch die Bank. Verbraucherdarlehen sind Darlehen, die von Banken an Privatpersonen zu Konsumzwecken oder zur Finanzierung eines Immobilienkaufs vergeben werden.
Dort ist der Kündigungsschutz besonders hoch. Ordentliche Kündigungen bei festen Laufzeiten sind ausgeschlossen. Aber auch an eine außerordentliche Kündigung werden besondere Anforderungen gestellt. Dies betrifft nicht nur die Kündigungsgrunde, sondern auch die Form. Insbesondere bei der Form kommt es immer wieder zu Fehlern.
Gesetzliche Kündigungsgründe und Pflichten der Banken
Wie bereits ausgeführt, erlaubt der Gesetzgeber die außerordentliche Kündigung in einem engen Rahmen. Es führt hierzu Gründe auf, die zur Kündigung berechtigen. Dies sind:
- Kreditnehmer ist mindestens zwei aufeinanderfolgende Darlehensraten in Verzug
- Gesamtrückstand beträgt mindestens 2,5 Prozent des Darlehens-Nennbetrages (bei Immobilienkrediten)
- Verschlechterung oder drohende Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden
- Gefährdung der Rückzahlung
- Werthaltigkeit einer Sicherheit verschlechtert sich
Bei den mindestens zwei aufeinanderfolgenden Kreditraten, die der Kreditnehmer in Verzug sein muss, ist bei Krediten die nicht der Immobilienfinanzierung dienen, noch etwas zu ergänzen. Es muss sich dabei mindestens um zehn Prozent der Kreditsumme handeln. Hat der Kredit schon eine absolvierte Laufzeit von drei Jahren, sind fünf Prozent Verzug bereits ausreichend.
Bank kündigt Kredit wegen Arbeitslosigkeit: Hier stellt sich vor allem die Frage, ob dies gleichzusetzen mit einer drohenden, objektiven Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ist. Solche Fälle sind häufig strittig, sodass sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt lohnt.
Neben den gesetzlichen Kündigungsgründen ergeben sich manche Gründe auf Grundlage der AGBs der Banken. Trotzdem muss es sich auch in dem Fall um einen wichtigen Grund handeln, aus dem die Bank den Kreditvertrag kündigen darf. Das wären zum Beispiel:
- Kein Stellen von Kreditsicherheiten entgegen Zusage
- Falsche Angaben im Hinblick auf Vermögensverhältnisse
- Schweres Fehlverhalten gegenüber der Bank
Liegt tatsächlich ein Kündigungsgrund vor, so ist jedoch auch noch die Form einzuhalten. Und hier kommt es immer wieder zu Fehlern.
Im Zusammenhang mit einer Kündigung haben die Kreditinstitute einige Pflichten. Dazu gehört zum Beispiel, dass bei ausstehenden Raten eine Frist von zwei Wochen eingeräumt werden muss. Innerhalb dieses Zeitraums hat der Kreditnehmer die Möglichkeit, den Rückstand auszugleichen.
Darüber hinaus gehört es ebenfalls zu den Pflichten der Banken, dem säumigen Kreditnehmer eine schriftliche Mahnung zukommen zu lassen. Zudem muss die Bank dem Darlehensnehmer ein Gesprächsangebot machen, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
Zusammenfassend gibt es demnach die folgenden Pflichten, welche die Bank im Rahmen einer Kündigung vornehmen erfüllen muss:
- Schriftliche Mahnung
- Frist zur Begleichung offener Raten von 14 Tagen
- Gesprächsangebot an den Kunden
Bankseitige Kreditkündigung ist zu vermeiden: Warum?
Wenn es irgendeine Möglichkeit gibt, sollten Sie eine bankseitige Kreditkündigung unbedingt vermeiden. Der Hauptgrund ist, dass infolge der Kündigung ein negativer Eintrag bei der Schufa vorgenommen wird. Damit Wiederrum wird es schwierig einen neuen Kreditgeber zu finden.
Kredit gekündigt? Das können Sie tun
Wenn die Bank Ihnen die Kreditkündigung androht, sollten Sie zunächst Kontakt mit dem Kreditinstitut aufnehmen. Nicht selten lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden, wie zum Beispiel die Reduzierung der Darlehensrate oder die Verlängerung der Laufzeit.
Sollte Sie jedoch schon die Kündigung erhalten haben, wird es schwierig. Jetzt geht es darum, eine Anschlussfinanzierung zu finden und die Bank dazu zu bewegen sich hier kooperativ zu zeigen.
Die Kanzlei CDR-Legal hat sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und bereits eine Reihe von Kreditnehmern begleitet.
Gültigkeit der Kreditkündigung prüfen
Als Erstes wird CDR-Legal prüfen, ob die von der Bank ausgesprochene Kündigung überhaupt rechtswirksam und damit gültig ist. Dazu müssen in der Regel die im Beitrag erwähnten Kündigungsgründe vorliegen und Form eingehalten werden. Eine ordentliche Kündigung zum Beispiel ist in den seltensten Fällen wirksam, lediglich bei Dispositionskrediten gibt es eventuelle Ausnahmen.
Sollte die Kanzlei zu dem Ergebnis kommen, dass die Kreditkündigung nicht gültig ist, können weitere Schritte eingeleitet werden. Das Prüfen der Kündigung ist also sehr wichtig, damit das weitere Vorgehen festgelegt werden kann.
Kommt man zu dem Ergebnis, dass die Kündigung wirksam ist, gilt es die Bank dazu zu bewegen sich zu gedulden, so dass Sie in Ruhe eine Anschlussfinanzierung finden können.
Vorfälligkeitsentschädigung umgehen
Sollte die Bank einen Kredit kündigen, darf sie keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Meistens ist es allerdings vorteilhafter, wenn Sie den Kredit Ihrerseits kündigen. Dann jedoch dürfen Kreditinstitute in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen.
Durch ein Gespräch mit der Bank sollten Sie versuchen, diese Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen bzw. zu vermeiden. Manchmal ist eine Einigung diesbezüglich durchaus möglich. Ein anderer Weg kann darin bestehen, den bereits gekündigten Kredit zu widerrufen. Ist der Widerruf wirksam, müssen Sie ebenfalls keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
Gekündigten Kredit widerrufen
Statt die Kündigung des Kredites durch die Bank hinzunehmen oder selbst eine Darlehenskündigung vorzunehmen, kann der Widerruf des Kredites eine gute Option sein. In der Praxis haben bereits mehrere Landgerichte und Oberlandesgerichte entschieden, dass ein bereits gekündigter Kredit noch widerrufen werden kann.
Das besagt zum Beispiel ein Hinweisbeschluss vom 06.05.2013, (Az.: 3 U 21/13) des OLG Celle. Der Widerruf des Kredites hat den Vorteil, dass die ausgesprochene Kündigung der Bank unwirksam wäre. Das wiederum bedeutet, dass Sie keinen negativen Schufa-Eintrag oder sonstige Nachteile einer Kündigung befürchten müssen.
F.A.Q.
Was tun bei Kreditkündigung durch Bank?
Bei einer Kreditkündigung durch die Bank ist es ratsam, sofort zu handeln und juristischen Beistand zu suchen. Ein Experte im Bankrecht kann helfen, die Situation zu bewerten und die besten nächsten Schritte zu bestimmen.
Warum wurde mein Kredit gekündigt?
Die Kündigung Ihres Kredits kann aufgrund mehrerer Faktoren erfolgen, darunter verspätete oder ausstehende Zahlungen, Veränderungen in Ihrer Kreditwürdigkeit oder Verstöße gegen die Kreditvereinbarung. Es ist empfehlenswert, sich rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Situation zu analysieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Wann darf Bank Kredit fristlos kündigen?
Nach § 490 Abs. 1 BGB kann ein Darlehensgeber den Kreditvertrag fristlos kündigen, wenn der Darlehensnehmer seine vertraglichen Pflichten so schwer verletzt hat, dass dem Darlehensgeber ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann. Dazu zählen in der Regel versäumte Ratenzahlungen.
Welche Maßnahmen nach Kredit-Kündigung durch Bank?
Nach einer Kreditkündigung ist es empfehlenswert, einen Anwalt zu konsultieren. Wir können Ihnen helfen, Ihre rechtlichen Optionen zu prüfen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Handeln Sie möglichst schnell, um negative Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation zu minimieren.
Welche Konsequenzen hat die Kündigung des Kredits?
Die Kündigung eines Kredits kann ernsthafte finanzielle Auswirkungen haben, einschließlich erhöhter Zahlungsverpflichtungen und potenzieller Schäden für Ihre Bonität. Es ist daher essentiell, sich rechtzeitig professionellen Rat einzuholen.
Was gilt es bei einer Kredit-Kündigung zu beachten?
Eine Kredit-Kündigung erfordert ein hohes Maß an Vorsicht, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Es ist wichtig, die Kündigungsfristen und -bedingungen in Ihrem Vertrag genau zu prüfen. Bei Unsicherheiten empfehlen wir, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Gibt es Fristen für die Rückzahlung eines Kredits?
Die Rückzahlungsfristen für Kredite sind in der Regel im Kreditvertrag festgelegt und können variieren. Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, um zusätzliche Kosten oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Zahle ich Vorfälligkeitsentschädigung, wenn die Bank den Kredit kündigt?
Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird in der Regel nur dann fällig, wenn der Kreditnehmer den Kredit vorzeitig ablöst. Bei einer Kündigung durch die Bank entfällt diese Gebühr. Allerdings sollte man immer den spezifischen Kreditvertrag prüfen, da die genauen Bedingungen dort festgelegt sind.
Was passiert mit ausstehenden Raten bei Kreditkündigung?
Eine Kreditkündigung führt dazu, dass die verbleibenden Raten sofort fällig werden. Es ist wichtig, dies mit Ihrem Kreditgeber zu besprechen, um mögliche finanzielle Konsequenzen zu vermeiden.
Corinna Ruppel nutzt ihre Fachexpertise aus ihrer langjährigen Tätigkeit als Kreditspezialistin und Syndikusanwältin, um Privatpersonen und Unternehmen in allen Fragen rund um Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht und Erbrecht zu beraten und zu vertreten. Dabei legt sie besonderen Wert auf Transparenz und eine vertrauensvolle Basis dem Mandanten gegenüber.