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Hauskredit bei Trennung und Scheidung
In der Praxis kommt es häufig vor, dass sich Ehepartner und Lebensgefährten trennen und ein gemeinsamer Hauskredit für die Immobilie existiert. Gelegentlich kommt es zu Streitigkeiten, wer nach der Trennung oder Scheidung für den Hauskredit haften muss.
Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, wie Sie mit Immobilie und Hauskredit bei Trennung oder Scheidung verfahren können. Eine gütliche Einigung ist der Idealfall. Manchmal lassen sich die Auseinandersetzungen nicht lösen, sodass Sie sich durch eine kompetente Anwaltskanzlei beraten lassen sollten.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste im Überblick
- Wenn sich ein Ehepaar trennt oder scheiden lässt und ein Immobilienkredit existiert, stellt sich die Frage, wer diesen gegenüber der Bank zurückzahlen muss
- Nach einer Scheidung gibt es mehrere Möglichkeiten, um zu einer gütlichen Einigung hinsichtlich des Hauskredits zu gelangen
- Grundsätzlich haftet unabhängig vom Eheverhältnis die Person, die den Kreditvertrag (mit) unterschrieben hat
- Bei unlösbaren Streitigkeiten ist es sinnvoll, dass Sie einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen
Der gemeinsame Hauskredit: Wer haftet?
Gemeinsamer Kredit nach Trennung bzw. Scheidung: Das ist für viele Ehepaare ein großes Problem. Sie stellen sich vor allem die Frage: „Trennung und Hauskredit - wer haftet?“ Diese Frage ist rechtlich betrachtet jedoch sehr einfach zu beantworten.
Haftbar für den Hauskredit ist stets die Person, die den Kreditvertrag unterschrieben hat und dementsprechend offizieller Kreditnehmer ist. Hat nur ein Ehepartner den Darlehensvertrag unterschrieben, haftet er alleine. Ist der Kreditvertrag von beiden ehemaligen Partnern unterzeichnet worden, müssen diese auch gemeinschaftlich für die Schulden haften.
Existiert ein gemeinschaftlicher Hauskredit, weil beide Ehepartner den Vertrag unterschrieben, haften sie für die gesamte Darlehensschuld. Die Bank darf also nicht nur von jedem Ex-Partner die Hälfte der Restschuld verlangen, sondern den vollen, ausstehenden Betrag.
Verheiratet oder unverheiratet: Ist das relevant?
Scheidung und Hauskredit: In dem Fall ist es ebenfalls eine häufig gestellte Frage, ob es für die Haftung relevant ist, ob die Unterzeichnenden verheiratet oder unverheiratet sind. Tatsächlich spielt das keine Rolle. Dass die Unterzeichnenden für die Kreditschulden einstehen müssen, ist unabhängig davon, ob sie verheiratet oder unverheiratet sind. Anders ausgedrückt: Hat nur ein Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben, haftet er nicht automatisch wie der andere Partner, nur weil er verheiratet ist.
Hauskredit aufteilen? Oder auf eine Person umschreiben?
Einen Hauskredit umschreiben nach Trennung: Kann das sinnvoll sein? Eine mögliche Lösung nach einer Trennung oder Scheidung im Hinblick auf den Hauskredit ist es, diesen aufzuteilen. Dafür müssten Sie einen Vertrag aufsetzen (lassen). In diesem halten Sie fest, dass jeder Ex-Partner für die Hälfte der noch existierenden Restschuld haftet.
In der Praxis wird es so gehandhabt, dass mit der Bank ein neuer Kreditvertrag abgeschlossen wird. War bisher nur ein Ex-Partner Kreditnehmer, sind es zukünftig beide ehemaligen Partner. Die Bank wird das ohnehin positiv sehen, weil zwei Kreditnehmer immer „besser“ als nur ein Darlehensnehmer sind – Stichwort Sicherheit.
Eine andere Alternative besteht darin, bei einem bisher gemeinsamen Hauskredit diesen auf nur eine Person umzuschreiben. Der vorherige Ex-Partner ist anschließend nicht mehr in der Haftung für den Kredit. Eine solche Einigung erreichen Ehepartner allerdings meistens nur dann, wenn sie sich sehr gütlich und einvernehmlich getrennt haben.
Darüber hinaus ist es in der Regel eine Voraussetzung für die Umschreibung auf eine Person, dass diese anschließend alleine über die Immobilie verfügen darf. Im Einzelfall gibt es jedoch sehr unterschiedliche Konstellationen, wie im Zuge der Umschreibung auf eine Person die entsprechenden Verhältnisse bezüglich der Immobilie sein können.
Gemeinsam Kredit alleine übernehmen: Welche Risiken bestehen?
Wenn sich die Ehepartner dafür entschieden haben, den bisher gemeinsamen Kredit nach der Trennung unverheiratet durch eine Person alleine übernehmen zu lassen, hat das durchaus Risiken. Das Hauptrisiko ist ein finanzielles. Durch eine Trennung oder Scheidung passiert es häufiger, dass zumindest ein Partner nicht mehr genug Geld hat, um den Hauskredit abzuzahlen.
Während zuvor ein gemeinsames Einkommen ausreichend war, um die Kreditrate zu zahlen, reicht eventuell zukünftig das Einkommen des einzigen Kreditnehmers nicht mehr aus. Sollte dieses Risiko existieren, ist der mögliche Verkauf der Immobilie eine mögliche Lösung. Hier ist es wichtig, dass Sie den Immobilienvertrag rechtlich prüfen lassen.
Ex zahlt gemeinsam Kredit nicht: Was tun?
Nicht selten haben die ehemaligen Partner den Hauskredit gemeinsam unterschrieben. Nach der Scheidung oder Trennung jedoch weigert sich der eine Ex-Partner unter Umständen, die Raten weiterzuzahlen. Oft kann er sie aus finanziellen Gründen vielleicht auch nicht tragen. In diesem Fall gibt es mehrere Optionen, wie dieses Problem zu lösen ist, insbesondere:
- Partner aus Kreditvertrag entlassen
- Nach Trennung Hauskredit alleine übernehmen
- An Ehefrau überschreiben trotz Kredit
- Ex-Partner auf Zahlung verklagen
Wie Sie an der Auflistung erkennen, gibt es sowohl gütliche Einigungen als auch eine Lösung, die eine rechtliche Auseinandersetzung beinhaltet.
Eine gütliche Einigung ist insbesondere die Haftungsentlassung. In diesem Fall entlässt der eine Ex-Partner den anderen aus dem Kreditvertrag und damit aus der gesamtschuldnerischen Haftung. Das muss die Bank selbstverständlich so bestätigen.
Das Kreditinstitut muss der Haftungsentlassung zwingend zustimmen, weil die Reduzierung auf einen Kreditnehmer rechtliche Nachteile für die Bank haben kann. Sollte der ehemalige Partner bei einem gemeinschaftlichen Hauskredit darauf bestehen, dass der Ex-Partner weiter die Raten mitträgt, ist der Gang zum Rechtsanwalt empfehlenswert. Rechtlich betrachtet ist die Lage meist eindeutig: Beide Kreditnehmer sind dazu verpflichtet, ihren Teil zur Zahlung der Darlehensrate beizutragen.
Trennung während Hausbau: Was tun mit Haus & Kredit?
Die Eigentumsverhältnisse an einem fertigen Haus sind oft eindeutig. Anders stellt sich die Situation während der Bauphase dar, also bei einem noch nicht fertiggestellten Objekt. Hatten zum Beispiel beide Ehepartner während der Bauphase den Kreditvertrag unterschrieben, stellt sich die Frage nach den Eigentumsverhältnissen.
Diese sind oft nicht eindeutig zu klären, wenn sich das Haus noch in der Paraphrase befindet. Das führt zu Unklarheiten, was mit dem Haus und dem Kredit nach einer Trennung passiert. Im Idealfall haben Sie diese Konstellation bedacht und innerhalb eines Ehevertrags eine Regelung getroffen.
Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll. Die rechtliche Lage ist allerdings oft komplex, wie in solchen Fällen mit dem Haus (Eigentumsverhältnisse) und dem Hauskredit umzugehen ist.
Nur einer steht im Grundbuch: Was bedeutet das?
Unabhängig davon, ob nur ein Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben hat, steht häufig nur einer der Partner im Grundbuch. Ausschließlich diese Person ist die rechtmäßige Eigentümerin der Immobilie. Das bedeutet: Nur der Ehepartner, der im Grundbuch steht, ist Eigentümer des Hauses.
Nur unter der Voraussetzung, dass anderweitige Vereinbarungen bestehen, wird von dieser Regel abgewichen. Das kann insbesondere im Rahmen eines Ehevertrags geschehen. Besonders kompliziert ist es, wenn nicht derjenige Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben hat, der im Grundbuch steht.
Der Grund ist, dass die Grundbucheintragung als Sicherheit gegenüber der Bank für den Immobilienkredit stattfindet. Eine komplexe Situation ergibt sich demnach unter den folgenden Voraussetzungen:
- Ehepartner A hat Kreditvertrag alleine unterschrieben
- Ehepartner B steht als Eigentümer im Grundbuch
- Uneinigkeit nach Scheidung oder Trennung über Eigentums- und Kreditverhältnis
Haus an Ehepartner überschreiben trotz Kredit?
Im Rahmen einer gütlichen Einigung ist nahezu jede Konstellation denkbar, wie es mit der Immobilie und dem Hauskredit nach der Trennung oder Scheidung weitergehen kann. Hier stehen beispielsweise folgende Optionen zur Verfügung:
- Umschreibung des Hauskredits auf einen Ex-Partner
- Übertragung der Immobilie auf einen Partner und Auszahlung des Ex-Partners
- Gemeinschaftlicher Verkauf der Immobilie und Aufteilung des Erlöses
- Haus an Ehepartner überschreiben trotz Kredit
Im letzteren Fall würde der eine Ex-Partner dem anderen das Haus überschreiben, wenn der Kredit entweder nur von ihm oder von beiden unterschrieben wurde. Dann sollten allerdings weitere Regelungen getroffen werden, dass zum Beispiel der Empfänger der Immobilie eine Art Miete an den Ex-Partner zahlt. Einvernehmliche Lösungen in der Hinsicht gibt es viele.
Wie kann ein Bankrechtsanwalt bei Trennung helfen?
Wie Sie unserem Beitrag entnehmen konnten, ist die Konstellation bei Scheidung und gemeinsamer Immobilie nebst Hauskredit oft relativ komplex. Auf der einen Seite gibt es mehrere Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung. Öfter scheitert das allerdings gerade nach Scheidungen, da die Ex-Partner in keinem guten Verhältnis zueinander stehen.
Kommt es deshalb zu Streitigkeiten, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll. Empfehlenswert ist zum Beispiel eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei wie CDR Legal. Im ersten Schritt können Sie ein kostenloses, telefonisches Erstgespräch beanspruchen.
Falls keine gütliche Einigung möglich ist, unterstützt Sie die Anwaltskanzlei etwa mit einer Klage gegen Ihren Ex-Partner auf Weiterzahlung der monatlichen Raten. Aber auch eine rechtliche Beratung im Hinblick auf mögliche gütliche Einigungen ist jederzeit möglich und sinnvoll. Dort berät Sie die Kanzlei CDR Legal zum Beispiel, wie Sie nach einer Scheidung den Hauskredit und die Immobilie gerecht aufteilen.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
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