Eine Privatinsolvenz wirkt sich stark auf die Kreditwürdigkeit einer Person aus. Betroffene Verbraucher und Verbraucherinnen erhalten negative Einträge bei der Schufa, was das weitere Wirtschaftsleben der ehemaligen Schuldner erschwert. Selbst die Restschuldbefreiung gehört zu den gespeicherten Daten der Auskunftei und hat einen Einfluss auf Ihre Bonität. Die neue Schufa Regelung verkürzt nun jedoch die Speicherdauer solcher Einträge und ermöglicht die Löschung von alten Forderungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schufa-Eintrag über die Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz wird bereits nach 6 Monaten gelöscht
  • Sie haben einen Löschungsanspruch auf verjährte Forderungen, sofern Sie keine Schulden mehr besitzen
  • Auch fehlerhafte und unberechtigte Schufa-Einträge können Sie als ehemaliger Insolvenzschuldner löschen lassen

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Wie verändert sich die Schufa nach Privatinsolvenz?

Nach einer Privatinsolvenz verändert sich der Schufa-Score in mehreren Aspekten. Während des Insolvenzverfahrens wird in der Regel ein negativer Eintrag vorgenommen, der die Insolvenz als finanzielle Belastung für die betroffene Person kennzeichnet. Dieser Eintrag blieb bisher für drei Jahre in den Wirtschaftsauskunfteien gespeichert.

Ein niedriger Score der Bonität erschwert es Ihnen, in dieser Zeit Kredite oder andere Finanzprodukte zu erhalten, da die entsprechenden Vertragspartner oft den Schufa-Score für die Entscheidung heranziehen. Auch für Mietverträge über eine neue Wohnung werden zum Beispiel Schufa-Auskünfte angefordert.

Die Auskunftei enthält allerdings nicht nur Einträge negativer Art. Auch positive Veränderungen, wie die erfolgreiche Tilgung von Schulden nach der Privatinsolvenz zählen zu den Daten. So wird auch die Restschuldbefreiung vermerkt. Diese bietet verschuldeten Personen die Chance auf einen Neuanfang. Sie können Ihre finanzielle Zukunft wiederaufzubauen, auch wenn Sie während des Insolvenzverfahrens nicht alle Schulden begleichen konnten.

Dennoch weist der Eintrag über die Restschuldbefreiung darauf hin, dass eine Person eine Privatinsolvenz durchlaufen hat. Diese negative Konnotation führt dazu, dass die ehemaligen Insolvenzschuldner auch nach der Restschuldbefreiung noch Probleme mit ihrem Schufa-Score haben. 

Nun ist die Löschfrist der Restschuldbefreiung jedoch auf 6 Monate verkürzt. Anstoß dafür gab unter anderem ein verbraucherfreundliches Urteil des OLG Schleswig aus dem Jahr 2021. So können Sie mit Zeit und unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre finanzielle Stabilität wiederherstellen, Ihren Schufa-Score verbessern.

Datenspeicherung laut DSGVO

Die Schufa ist zur Speicherung und Verarbeitung verschiedener Daten in Bezug auf die Privatinsolvenz verpflichtet. Laut Art. 15 DSGVO haben Sie Anspruch auf eine Auskunft über Ihren Schufa-Score. Folgende Informationen gehören zur Speicherung:

  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Ankündigung der Restschuldbefreiung
  • Ende des Insolvenzverfahrens
  • Erteilung oder Ablehnung der Restschuldbefreiung
  • Abweisung des Insolvenzantrags

Nach der Löschfrist entfernt die Schufa die Einträge automatisch. Es ist demnach wichtig, dass Sie nach dem Ablauf eine Selbstauskunft anfordern, um die Löschung entsprechend zu kontrollieren. Sollten die Daten nach Ablauf der Fristen immer noch vermerkt sein und reagiert die Schufa oder das entsprechende Unternehmen nicht auf Ihre Anfragen, können Sie sich Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts einholen.

Die Kanzlei CDR Legal ist auf Bank-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht spezialisiert und verfügt über eine entsprechende Expertise in diesem Bereich. In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Fall und das weitere Vorgehen. So können wir Sie bei der Löschung Ihrer Negativeinträge bei der Schufa unterstützen.

Schufa Eintrag löschen lassen nach Restschuldbefreiung

Zu jedem der oben genannten Schritte einer Privatinsolvenz erfolgt ein neuer negativer Eintrag in der Schufa. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Anfang des Jahres 2023 Zweifel an der Speicherdauer dieser Einträge geäußert. Gleichzeitig kam die Frage auf, ob die Speicherung dieser Daten nicht im öffentlichen Register ausreichend sei und somit früher aus den Wirtschaftsauskunfteien gelöscht werden könnte. Vor allem, wenn die Schuldner die Restschuldbefreiung erreicht haben, sollte es im Interesse der Verbraucher und Verbraucherinnen eine kürzere Löschfrist geben.

Noch bevor der Bundesgerichtshof oder der Europäischen Gerichtshof Urteile treffen konnte, kam die Schufa der Frage im April 2023 entgegen. Während früher eine Speicherfrist von 3 Jahren galt, speichert die Auskunftei Ihre Daten zu den Schulden heute nur noch für 6 Monate nach der Restschuldbefreiung. 

Mit der Restschuldbefreiung erlässt Ihnen das Gericht die offenen Forderungen aus der Zeit vor der Privatinsolvenz. Nach der neu festgelegten Speicherfrist übernimmt die Schufa die Löschung dieses Eintrags automatisch. Für eine sofortige Löschung sollten Sie selbst aktiv werden und einen Anwalt ansprechen. 

Vorteile der Schufa Löschung

Ein positiver Schufa-Score ist im Interesse einer jeden Privatperson. Denn zur Prüfung der Bonität und Kreditwürdigkeit ziehen Vertragspartner oft die Einträge der Auskunftei in Betracht. So werden die Daten zum Beispiel bei Miet- und Kreditverträgen angefordert. Überprüfen Sie deshalb selbst Ihren Schufa-Score und veranlassen Sie gegebenenfalls die Löschung von unberechtigten Negativeinträgen.

Nach Insolvenzverfahren Schufa löschen: Voraussetzungen und Fristen

In der Regel löscht die Schufa nun die Informationen über Ihre Privatinsolvenz auf den Tag genau nach Ablauf von 6 Monaten. Sollte dies jedoch nicht geschehen sein, können Sie unverzüglich Ihren Löschungsanspruch geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass der Eintrag über die Restschuldbefreiung tatsächlich mehr als 6 Monate zurückliegt.

Gleichzeitig sollten Sie überprüfen, ob es fehlerhafte oder unberechtigte Negativeinträge unter Ihren Informationen gibt. Die Löschung von fehlerhaften, veralteten oder unberechtigten Einträgen in der Schufa können Sie ganz einfach in fünf Schritten erledigen:

  1. Informieren Sie sich bei der Schufa über Ihren Score
  2. Überprüfen Sie, ob alle Angaben korrekt sind
  3. Versichern Sie sich, dass der Eintrag über die Restschuldbefreiung mehr als 6 Monate zurückliegt 
  4. Fordern Sie die Schufa zur Löschung auf
  5. Überprüfen Sie erneut Ihre Informationen

Sollten Sie Unterstützung bei der Durchsetzung der Löschungsfrist benötigen, wenden Sie sich an einen erfahrenen Anwalt.

Urteile in Bezug auf die Löschung des Schufa-Eintrags zur Restschuldbefreiung

Schon Mitte des Jahres 2021 stieß das Oberlandesgericht Schleswig die Diskussion über die Verkürzung der Schufa-Speicherfristen in Bezug auf die Restschuldbefreiung an. Der Kläger in dem Fall forderte die Schufa zur Löschung der Negativeinträge auf, da er in seinem Wirtschaftsleben stark eingeschränkt war. Das OLG gab dem Kläger schließlich recht und entschied, dass eine Speicherung unter Beachtung des § 3 Abs. 2 InsO-BekV nur 6 Monate lang zu vertreten sei. Als Grundlage für die Entscheidung zog das OLG auch die zuvor im Jahr 2018 veröffentlichte DSGVO heran.

Obwohl die Entscheidung für den ehemaligen Insolvenzschuldner ausfiel, ließ das Landgericht eine Revision ausdrücklich zu. Mit der Verkürzung der Löschungsfrist reagierte die Schufa nun Anfang 2023 auf weitere Urteile des BGH und des EuGH, die zu einer ähnlichen Entscheidung im Fall um den Löschungsanspruch kamen. 

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