Der VW-Abgasskandal ist nach wie vor in aller Munde. Manchen Autofahrern ist nicht unbedingt bewusst, dass natürlich auch andere Marken von dem Abgasskandal betroffen sind, insbesondere diejenigen, die sich unter dem großen Dach des Volkswagen-Konzerns befinden.

Somit gibt es unter anderem auch einen Abgasskandal bei Porsche, über den dieser Artikel Sie gerne mit den entsprechenden Fakten und Anregungen, was Sie als betroffener Porsche-Eigentümer tun können, informieren möchte.

Worum geht es beim Porsche Dieselskandal?

Beim Abgasskandal der VW Tochter Porsche geht es im Prinzip um das Gleiche wie beim bekannten VW-Abgasskandal, nämlich, dass eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde. Diese führt dazu, dass die ausgestoßenen Abgase nur in bestimmten Situationen der Norm entsprechen, nicht jedoch im Normalbetrieb.

Spätestens seit 2017 ist neben Volkswagen selbst auch die konzerneigene Tochter Porsche betroffen. Zwar produziert die Marke selbst keine Motoren, sondern erhält die vom Automobilhersteller Audi. Da dieser allerdings ebenfalls die illegale Abschalteinrichtung verbaut hat, sind daraus folgend nahezu alle Diesel Fahrzeuge von Porsche betroffen.

Mittlerweile gibt es eine Reihe von Gerichtsverfahren und Urteilen, in denen die entsprechenden Richter in der überwiegenden Mehrheit den klagenden Autofahrern Recht gaben. Porsche wurde entweder zu einer Schadenersatzleistung verurteilt oder der Kläger einigte sich mit dem Hersteller auf einen Vergleich. Darüber werden Sie im weiteren Verlauf des Beitrages noch eingehender informiert.

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Der Hintergrund zum Dieselskandal bei Porsche

Vielleicht ist auch Ihnen vor allem der Begriff Abgasskandal bekannt, Sie wissen allerdings nicht unbedingt, worum es dabei im Detail bei den betroffenen Porsche-Fahrzeugen geht.

Zunächst einmal wurde im Jahre 2017 erstmals seitens des KBA (Kraftfahrtbundesamt) veröffentlicht, dass auch in den Dieselfahrzeugen der bekannten Automarke Porsche sogenannte illegale Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Deshalb wurden bereits offizielle Rückrufe für die betroffenen Porsche Modelle angeordnet.

Vereinfacht gesagt fand in der Hinsicht eine Abgasmanipulation statt, als dass die Messwerte durch eine sogenannte Schummel-Software manipuliert wurden. Daher entsprachen die bei Kontrollen gemessenen Abgaswerte nicht den tatsächlichen Werten beim Betrieb durch Sie. Somit befanden bzw. befinden sich im Grunde genommen Fahrzeuge auf unseren Straßen, die eigentlich aufgrund der überschrittenen Abgashöchstwerte nicht hätten genutzt werden dürfen.

Gibt es bei der Abschalteinrichtung Unterschiede zu VW?

Rein technisch gibt es durchaus Unterschiede zwischen der Abschalteinrichtung, die einerseits in den Volkswagen-Modellen und andererseits in den Porsche Modellen verbaut wurden.

Der Unterschied besteht vor allem darin, dass die Software in den verbauten Volkswagen Modellen, genauer gesagt im Motor, die Aufgabe hat zu erkennen, ob sich das Fahrzeug aktuell auf einem Prüfstand befindet. Ist dies der Fall, führt die sogenannte Schummel-Software dazu, dass für diesen Zeitraum verminderte Abgaswerte produziert werden, die nicht den tatsächlichen Abgasen entspricht.

Die Abschalteinrichtung der betroffenen V6- und V8-Motoren, die beim Porsche Fahrzeug eingesetzt wurden, basiert hingegen darauf, dass erkannt wird, wenn untypische Lenkbewegungen stattfinden. In diesem Fall wird ebenfalls die Abgasreinigung eingeschaltet, sodass in der Prüfung - im Gegensatz zum normalen Fahrbetrieb - die Abgase in vollem Umfang reduziert bzw. gereinigt werden.

Welche Modelle von Porsche sind überhaupt betroffen?

Der Abgasskandal bei Porsche erstreckt sich keineswegs auf sämtliche Modelle des Automobilherstellers. Zunächst einmal sind keine Benziner, sondern bisher ausschließlich Fahrzeuge mit Dieselmotor betroffen. Diese haben entweder die Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6.

Zusammengefasst handelt es sich um die Modelle mit entweder 3,0 oder 4,2 Liter (V6 bzw. V8), sodass in erster Linie folgende Premiumfahrzeuge betroffen sind:

  • Porsche Cayenne
  • Porsche Macan S Diesel

Am häufigsten betroffen ist in dem Zusammenhang der Porsche Cayenne Typ 92 A, da dieser mit dem zuvor bereits genannten V6 (3,0 l) ausgestattet ist. Bezüglich dieses Modells hatte das Kraftfahrtbundesamt auch bereits verpflichtende Rückrufe verordnet. Dies gilt ebenso für die betroffenen Modelle des Porsche Macan.

Welche Urteile gibt es zum Porsche Abgasskandal bisher?

Da es den Porsche Abgasskandal bereits seit mittlerweile drei Jahren gibt, existieren eine Reihe von Gerichtsurteilen, die für Porsche Fahrer sehr interessant sind. In der überwiegenden Mehrheit aller Urteile, die vornehmlich von Landgerichten gefällt wurden, wird Porsche bzw. Audi dazu verurteilt, gegenüber den entsprechenden Klägern und somit betroffenen Autofahrern, Schadenersatz zu leisten. In diesen Urteilen konnten faktisch alle betroffenen Porsche Fahrer, die geklagt hatten, einen Erfolg erzielen.

Besonders interessant und richtungsweisend sind unter anderem die folgenden Vorteile:

  • Landgericht Düsseldorf (vom 22.01.2020, Az.: 23 O 247/18) – Porsche Cayenne
  • Das Landgericht Düsseldorf verurteile Porsche, verbaut wurde der 3-Liter-Diesemotor mit Euro 6, zu einer Schadenersatzzahlung. Zudem halten die Richter fest, dass die Verwendung einer nicht zulässigen Abschalteinrichtung den Vorsatz der Sittenwidrigkeit beinhalte, sodass alle Schäden seitens der Porsche AG beglichen werden müssen, die eine Folge der Manipulation der Abgaswerte seien. Dies ist damit zu begründen, dass das gesamte Fahrzeug durch die nicht zulässige Abschalteinrichtung mangelhaft wäre.
  • Oberlandesgericht Düsseldorf (vom 30.01.2020, Az.: 13 U 81/19) – Porsche Cayenne
  • Geklagt hatte ein Käufer eines Porsche Cayenne mit einem 3.0 Liter V6 Motor des Typs EA 897. Das Gericht orientierte sich hier an den Urteilen zum von Volkswagen manipulierten Motor EA 189. Porsche wurde zu Schadenersatz verurteilt wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung.
  • Landgericht Siegen (vom 11.02.2020, Az.: 5 O 136/19) – Porsche Macan
  • Im verhandelten Fall hatte der Eigentümer eines Porsche Macan geklagt und erhielt von den Richtern einen Betrag von 40.000 Euro zuzüglich Zinsen sowie den außergerichtlichen Anwaltsgebühren zugesprochen.

Dabei sahen es die Richter als erwiesen an, dass im betreffenden Fahrzeug eine manipulierte Abgaseinrichtung verbaut wurde, sodass sich daraus ein erheblicher Mangel ergibt. Daraus resultierend wurde Porsche zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

  • Landgericht Münster (vom 20.01.2020, Az.: 02 O 125/19) – Porsche Macan

Geklagt hatte der Eigentümer eines Porsche Macan S. Interessant hier, das Gericht hat die Audi AG zu Schadenersatz verurteilt. Begründet hat das Gericht dies damit, dass Audi nicht nur eigene Kunden, sondern auch Käufer anderer Marken getäuscht hat. Es sei allgemein bekannt, dass Audi Motoren in Porsche Fahrzeugen verbaut würden.

  • Landgericht Koblenz (vom 10.07.2019, Az.: 12 O 119/18) – Porsche Cayenne
  • Es handelte sich hier um einen Gebrauchtwagenkauf. Das Gericht sah es erwiesen an, dass eine Manipulation vorliegt, die einen Sachmangel darstellt. Damit war der Autofahrer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das Gericht ließ leider auf, ob das Softwareupdate eine zulässige Nachbesserung darstellt. Andere Gerichte haben dies aber bereits abgelehnt.
  • Landgericht Kleve (vom 8.01.2020, Az.: 2 O 142/18) – Porsche Cayenne

Geklagt hatte die Käuferin eines Porsche Cayenne 3,0 l TDI mit Abgasnorm Euro 6. Das Gericht stellte fest, dass aufgrund der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung, die Klägerin berechtigt war, von dem Kaufvertrag zurückzutreten.

  • Landgericht Stuttgart (vom 23.08.2019, Az.: 29 O 397/18) – Porsche Macan

In dem streitgegenständlichen Porsche Macan war ein von Audi Hungaria hergestellter 3-Liter V6 Dieselmotor des Tpys EA 897 verbaut. Das Softwareupdate wurde aufgespielt.

Ungeachtet dessen hat das Gericht Porsche wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt.

BGH-Urteil vom 25. Mai macht auch Porsche Fahrern Hoffnung

Ebenfalls sehr positiv für Porsche Fahrer ist ein aktuelles Urteil des BGH (25. Mai 2020), auch wenn sich dieses auf den Volkswagen Dieselskandal bezieht. In seinem Urteilt stellt der BGH fest, dass Autokäufer, die ein bezüglich der Abgase manipuliertes Fahrzeug erworben hatten, Anrecht auf Schadenersatz nach Paragraf 826 BGB haben. Dieser Paragraf bezieht sich auf eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung.

Als Maßstab für den Schadensersatzanspruch wird normalerweise der Brutto-Kaufpreis genommen. Allerdings muss der Autohalter eine Anrechnung der bereits mit dem betroffenen Fahrzeug zurückgelegten Kilometer akzeptieren. Nach Auffassung der Bundesrichter ist bereits deshalb ein Schaden vorhanden, weil ein – wenn auch abstraktes – Risiko besteht, dass das Fahrzeug entweder stillgelegt werden können oder es eine Beeinträchtigung beim Betrieb gibt.

Das BGH-Urteil sowie die zuvor genannten Urteile der Landgerichte/Oberlandgerichte führen dazu, dass betroffene Porsche-Eigentümer sehr gute Erfolgsaussichten vor Gericht haben.

Was kann ich als betroffener Porsche-Kunde tun?

Fahren Sie einen Diesel von Porsche, der vom Abgasskandal betroffen ist? In dem Fall haben Sie gute Aussichten, einen Großteil Ihres damaligen Kaufpreises als Schadenersatz zurück zu bekommen. Grundsätzlich existieren sogar mehrere Möglichkeiten, in welcher Form Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können.

In erster Linie handelt es sich dabei um Ansprüche, die sich aus der Sachmängelhaftung gegenüber dem Porsche-Händler ergeben. Grundsätzlich stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:

  • Ansprüche der Gewährleistung gegenüber dem Porsche-Händler
  • Schadenersatzanspruch aufgrund einer unerlaubten Handlung durch den Hersteller Porsche
  • Ansprüche gegenüber dem Porsche-Händler, die sich aus der Sachmängelhaftung ergeben

Sie können demzufolge sowohl Ansprüche gegenüber dem Hersteller Porsche als auch gegenüber Ihrem Porsche-Händler geltend machen. Dieser Tatsache liegt zugrunde, dass die unzweifelhaft in den entsprechenden Modellen verbaute Abschalteinrichtung einen Fahrzeugmangel darstellt. Daher haben Sie als Käufer das Recht, sich auf Gewährleistungsrechte zu berufen, was in dem Fall insbesondere den Händler betreffen würde.

Die möglichen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller Porsche ergeben sich vor allem daraus, dass das Kraftfahrtbundesamt in der Vergangenheit bereits mehrere Zwangsrückrufe veranlasst hat, da eben die entsprechende Modelle auf illegale Art und Weise manipuliert wurden sind. Dies wiederum gibt Ihnen die Möglichkeit, auch gegenüber dem Automobilhersteller Porsche Schadensersatzansprüche aufgrund einer unerlaubten Handlung bzw. mitunter sogar aufgrund eines sittenwidrigen Verhaltens geltend zu machen.

Fazit: Gute Aussichten für Porsche Fahrer

Zusammengefasst sind Ihre Erfolgsaussichten in einem Verfahren auf Schadenersatz sehr gut, falls Sie ein vom Porsche Abgasskandal betroffenes Fahrzeug wie den Porsche Cayenne als Diesel-Variante fahren. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sowohl die Händler, als auch Porsche, die Ansprüche anfänglich zurückweisen. Daher ist es empfehlenswert und wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche über einen Rechtsanwalt geltend machen.

Mit der Kanzlei CDR-Legal, sind Sie im Porsche Abgasskandal bestens vertreten. Nutzen Sie gerne die Möglichkeit zu einem kostenlosen Erstgespräch, damit wir gemeinsam Ihre Möglichkeiten und die weitere Vorgehensweise besprechen können.

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