Die Bürgschaft wird in der Praxis häufig zur Absicherung eines Kredits genutzt. Bei Zahlungsausfall des Kreditnehmers kann die Bank auf Sie als Bürgen zurückgreifen. Dafür schließen Sie als dritte Partei im Kreditgeschäft einen Bürgschaftsvertrag mit dem Kreditnehmer und der Bank.

Als Bürge müssen Sie einige gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen erfüllen. Dazu gehört etwa die Volljährigkeit von Ihnen als Bürge, die Schriftform der Bürgschaft sowie ausreichend finanzielle Mittel seitens des Bürgen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Damit eine Bürgschaft rechtsgültig ist, muss der Bürge bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
  • Zu den Bürgschaftsvoraussetzungen gehört unter anderem, dass alle Beteiligten volljährig sind und der Bürge sich der finanziellen Verpflichtung bewusst ist.
  • Die Vereinbarung selbst muss nicht nur bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sondern darf auch nicht gegen die guten Sitten verstoßen oder mit erheblichen Nachteilen für den Bürgen verbunden sein.

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Welche rechtlichen Anforderungen gibt es an die Bürgschaft?

Zunächst gibt es gesetzliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Bürgschaftsvertrag zustande kommt und die Bürgschaft in dieser Form rechtswirksam ist. 

Diese Anforderungen gelten grundsätzlich für alle Arten von Bürgschaften. So schließen sie auch die häufig verwendete selbstschuldnerische Bürgschaft, die Ausfallbürgschaft, die Kreditbürgschaft sowie die Globalbürgschaft mit ein. 

Die meisten gesetzlichen Voraussetzungen für den Vertrag befinden sich im BGB, wie zum Beispiel die strenge Akzessorietät der Bürgschaft.

Rahmenbedingung für die Rechtsgültigkeit einer Bürgschaft

  1. Alle beteiligten Parteien (Bürge, Kreditnehmer und Kreditgeber) sind volljährig
  2. Hauptschuld des Schuldners muss bestehen 
  3. Das Bürgschaftsversprechen wird in schriftlicher Form abgegeben (§ 766 BGB)
  4. Der Bürgschaftsvertrag enthält die Unterschriften aller Beteiligten
  5. Der Bürge verfügt über ausreichende Sicherheiten
  6. Das Original der Bürgschaftsurkunde muss der Bank vorliegen (FAX nicht ausreichend)
  7. Der Bürge wird von der kreditgebenden Bank akzeptiert
  8. Zwischen dem Kreditnehmer und dem Bürgen besteht ein gewisses Vertrauensverhältnis
  9. Die Bürgschaft ist weder sittenwidrig noch benachteiligt sie den Bürgen massiv

Bei den zuerst genannten Punkten handelt es sich im Wesentlichen um Formalitäten und zwingende Voraussetzungen, die für fast jeden Vertrag gelten. Dazu gehört insbesondere, dass die beteiligten Parteien volljährig sind und die Vereinbarung unterschreiben. In der Regel handelt es sich bei einer Kredit- und Ausfallbürgschaft um einen Darlehensnehmer (Hauptschuldner), einen Darlehensgeber (Gläubiger) und einen Bürgen.

Ebenso muss ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Bürgen und dem Darlehensnehmer bestehen. Ansonsten ist davon auszugehen, dass der Bürge unter Druck gesetzt wird oder aus anderen Gründen die Bürgschaft übernimmt, ohne sich dessen voll bewusst zu sein oder dies zu wollen. Wichtig ist auch, dass die Bürgschaft nicht gegen die guten Sitten verstößt oder der Bürge durch bestimmte Faktoren stark benachteiligt wird.

Voraussetzungen: Schriftform und Originalurkunde liegt vor

In § 766 BGB ist festgelegt, dass das Bürgschaftsversprechen (nicht jedoch unbedingt der Vertrag) der Schriftform bedarf. Die schriftliche Bürgschaftsurkunde muss der Bank zudem im Original vorliegen. Ein FAX ist nicht ausreichend. Denn eine empfangsbedürftige Willenserklärung wie die Bürgschaft ist erst dann rechtswirksam, wenn die Urkunde dem Empfänger zugegangen ist. Es muss also auf die Originalurkunde bestanden werden.

Eine Ausnahme vom Schriftformerfordernis gibt es jedoch: Ist der Bürge Kaufmann und gehört die Bürgschaft zum Unternehmen seines Handelsgewerbes, so ist § 766 BGB nicht zu beachten.
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Ist ein Widerruf der Bürgschaft bei Abschluss außerhalb der Geschäftsräume möglich?

Bei der Wirksamkeit einer Bürgschaft war lange Zeit ungewiss, ob ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Bürgschaftsvertrag (sog. Fernabsatz) mit einer Widerrufsbelehrung versehen werden muss. Eine Entscheidung hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22.09.2020, Az. XI ZR 219/19, getroffen. Die Widerrufsbelehrung ist auch dann nicht erforderlich, wenn die Bürgschaft außerhalb von Geschäftsräumen unterzeichnet wird.

Bedürfnis der Bank: Bürge ist kreditwürdig

Neben den oben genannten gesetzlichen Voraussetzungen hat auch der Kreditgeber einige Anforderungen an den Bürgen. So ist er primär daran interessiert, dass es dem Bürgen möglich ist, seinen eventuellen Verpflichtungen auch tatsächlich nachkommen zu können. Deshalb akzeptiert die Bank in der Regel nur solche Bürgen, die kreditwürdig sind und dies durch verschiedene Unterlagen nachweisen können.

Bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Bürgen legen die Banken an den Bürgen grundsätzlich die gleichen Maßstäbe an wie an den Kreditnehmer, der den Kredit aufnehmen möchte.

Voraussetzungen seitens des Kreditinstituts

  1. Der Bürge ist volljährig
  2. Ein regelmäßiges Einkommen ist vorhanden
  3. Sicherheiten (Vermögenswerte) sind vorhanden
  4. Kein Negativmerkmal in der Schufa vorhanden
  5. Keine schlechten Erfahrungen der Bank mit dem Bürgen

Ob der Schuldner von der Bank ein Darlehen erhält oder nicht, hängt also häufig auch davon ab, ob der vorgesehene Bürge akzeptiert wird.

Was darf nicht passieren? Weitere Voraussetzungen für die Bürgschaft

Im Rahmen einer Bürgschaft gibt es nicht nur sogenannte positive Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Es gibt auch einige negative Voraussetzungen, die nicht erfüllt sein dürfen.

Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Umstände, die im Zusammenhang mit einer Bürgschaft nicht eintreten bzw. vorliegen dürfen:

  1. Formfehler
  2. Bürgschaft sittenwidrig
  3. Unzulässige Haftungsklausel
  4. Irrtum seitens des Bürgen
  5. Finanzielle Überforderung des Bürgen aufgrund der Höhe des Kredits
  6. Zu starke emotionale Verbundenheit des Bürgen bzw. Ausnutzen durch den Schuldner
  7. Bürge hat weder persönliches noch wirtschaftliches Interesse
  8. Entscheidungsfreiheit des Bürgen wird negativ beeinflusst
  9. Bürgschaftsbank verharmlost die Bürgschaft
  10. Kreditinstitut setzt Bürgen unter Druck

Bürgschaft darf auf keinen Fall sittenwidrig sein

Ein weiteres Kriterium für eine rechtskräftige Bürgschaft ist, dass sie nicht gegen die guten Sitten verstößt. Dies ist in § 138 BGB (Sittenwidriges Rechtsgeschäft) geregelt. Von einer solchen Sittenwidrigkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn einer der folgenden drei Tatbestände vorliegt:

  • Die emotionale Bindung zwischen dem Bürgen und dem Schuldner wird ausgenutzt.
  • Der Bürge ist mit den eingegangenen Verpflichtungen finanziell überfordert.
  • Es liegt weder ein wirtschaftliches noch ein persönliches Interesse an der Kreditgewährung vor.

Bürgschaftsvertrag erhält ungültige Klausel

Damit ein Bürgschaftsvertrag wirksam ist, darf er keine unwirksamen Klauseln enthalten.

Häufig kommt es vor, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gläubiger eine Haftung des Bürgen vereinbart wird, die über den abgeschlossenen Bürgschaftsvertrag hinausgeht. Dies ist unzulässig und bietet somit die Chance, den Bürgschaftsvertrag anzufechten.

Irrtum des Bürgen in Bezug auf seine Haftung

Die Bürgschaft darf nicht übernommen werden, wenn der Bürge nicht weiß, welche finanziellen Verpflichtungen er mit der Bürgschaft eingeht. Es kommt nicht selten vor, dass sich Bürgen ihrer Haftung nicht bewusst sind oder über den Umfang ihrer Haftung im Unklaren gelassen werden.

In diesem Fall liegt ein sogenannter „Irrtum bei Vertragsschluss“ vor, sodass der Bürgschaftsvertrag anfechtbar ist. Dies ist jedoch nicht zu verwechseln mit dem Irrtum des Bürgen, dass der Schuldner die Schuld selbst erfüllen könne. Schließlich soll genau die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners abgesichert werden.

Rechtliche Sicherheit bei der Bürgschaft

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es eine Reihe von Voraussetzungen gibt, die für eine rechtsgültige Bürgschaft erfüllt sein müssen. Neben den gesetzlichen Formvorschriften muss auch die Bank den Bürgen akzeptieren.

Ferner gibt es bestimmte Umstände, die im Zusammenhang mit einer Bürgschaft nicht vorliegen dürfen, da der Bürgschaftsvertrag ansonsten sittenwidrig sein könnte.

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F.A.Q.

Wer darf für einen Kredit bürgen?

Ein Bürge für einen Kredit kann grundsätzlich jede volljährige und geschäftsfähige Person sein, die über eine ausreichende Bonität verfügt. Das bedeutet, dass der Bürge finanziell in der Lage sein muss, für die Schulden des Kreditnehmers einzustehen, falls dieser der Forderung nicht nachkommen kann. In der Regel handelt es sich um nahe Verwandte, Ehepartner oder Freunde des Kreditnehmers, die ein berechtigtes Interesse am Zustandekommen des Kredits haben. Banken und Kreditinstitute prüfen die Kreditwürdigkeit des Bürgen sorgfältig, bevor sie die Bürgschaft akzeptieren. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Bürgschaft erhebliche finanzielle Risiken für den Bürgen mit sich bringen kann, weshalb eine sorgfältige Abwägung und Beratung vor der Übernahme einer solchen Verpflichtung notwendig ist.

Was passiert, wenn ich bürge?

Bei einer Bürgschaft übernehmen Sie die finanzielle Verantwortung für die Schulden oder Verbindlichkeiten einer Person gegenüber einem Gläubiger oder Vertragspartner. Im Falle eines Zahlungsausfalls oder einer Vertragsverletzung durch die Hauptpartei kann der Gläubiger Sie als Bürge in Anspruch nehmen, um die ausstehenden Beträge oder Forderungen des Schadensersatzes zu begleichen. Bürgschaften sind rechtlich bindend und können erhebliche finanzielle Risiken bergen. Deshalb sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie bereit sind, diese Verantwortung zu übernehmen und ob Sie sich über die möglichen Folgen im Klaren sind.

Wer darf nicht für einen Kredit bürgen?

Personen, die nicht für einen Kredit bürgen dürfen, sind in der Regel Personen unter 18 Jahren, Geschäftsunfähige oder stark eingeschränkt geschäftsfähige Personen. Zudem sollten Personen, die selbst bereits eine hohe Verschuldung oder eine negative Schufa-Auskunft haben, nicht als Bürge in Betracht gezogen werden. Schließlich sind sie im Falle eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers möglicherweise nicht in der Lage, die Verpflichtungen zu erfüllen.

Wann brauche ich bei der Bank einen Bürgen?

Bei der Bank benötigen Sie einen Bürgen, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen beantragen und die Bank aufgrund Ihrer finanziellen Lage, Bonität oder fehlender Sicherheiten Zweifel an Ihrer Rückzahlungsfähigkeit hat. Ein Bürge ist eine dritte Person, die sich verpflichtet, für Ihre Schulden aufzukommen, falls es für Sie nicht möglich ist, die vereinbarten Raten zurückzuzahlen. Die Hinzunahme eines Bürgen erhöht Ihre Kreditwürdigkeit und die Wahrscheinlichkeit, dass die Bank Ihnen die gewünschte Kreditsumme gewährt. Es ist wichtig, dass der Bürge über eine gute Bonität und ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um im Bedarfsfall für Sie einzuspringen.

Was muss ein Bürge alles angeben?

Ein Bürge muss in der Regel folgende Informationen angeben, um als Bürge für eine andere Person einzuspringen: Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Berufliche Informationen: Arbeitgeber, Position, Beschäftigungsdauer und monatliches Einkommen. Finanzielle Informationen: Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Kredite und monatliche Ausgaben. Familienstand und Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Beziehung zum Schuldner: Die Art der Beziehung zwischen dem Bürgen und der Person, für die er bürgt, sollte angegeben werden. Bonitätsauskunft: Einige Kreditgeber verlangen eine Bonitätsauskunft des Bürgen, um dessen Kreditwürdigkeit zu überprüfen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Anforderungen je nach Kreditgeber und Art der Bürgschaft variieren können. Daher ist es wichtig, dass Bürgen alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, um den Prozess reibungslos und erfolgreich abzuschließen.

Was muss ein Bürge nachweisen bei einem Kredit?

Ein Bürge muss bei einem Kredit in der Regel seine Kreditwürdigkeit und finanzielle Stabilität nachweisen. So bietet er dem Kreditgeber die Sicherheit, dass er im Falle eines Zahlungsausfalls des Hauptkreditnehmers die Rückzahlung übernehmen kann. Dazu gehören in der Regel die Vorlage von Einkommensnachweisen, eine positive Schufa-Auskunft, ein Nachweis über ein regelmäßiges und ausreichendes Einkommen sowie gegebenenfalls weitere Sicherheiten wie Immobilien oder Wertpapiere. Es ist wichtig, dass der Bürge sich seiner Verantwortung bewusst ist und die finanziellen Risiken einer Bürgschaft sorgfältig abwägt, bevor er sich dazu verpflichtet, für einen Kredit einzustehen.

Welche Arten von Bürgschaften gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften, darunter die Ausfallbürgschaft, Globalbürgschaft, Kreditbürgschaft und die Mietbürgschaft. Eine Sonderform ist außerdem die selbstschuldnerische Bürgschaft. Bei dieser haftet der Bürge für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners ohne Einschränkungen. Gleichzeitig verzichtet er auf das Recht auf Einrede der Vorausklage. Das bedeutet, dass der Gläubiger die Zwangsvollstreckung direkt gegen den Bürgen ohne vorherige Inanspruchnahme des Hauptschuldners durchführen kann.

Kann eine Bürgschaft abgelehnt werden?

Ja, eine Bürgschaft kann abgelehnt werden. Auf dieses Recht kann der potenzielle Bürge aus verschiedenen Gründen zurückgreifen, zum Beispiel wenn er nicht über ausreichendes finanzielles Vermögen verfügt, um die Verpflichtungen und Zinsen aus der Bürgschaft zu erfüllen. Zudem ist es möglich, wenn der Bürge bereits mehrere andere Bürgschaften übernommen hat. Ebenso hat er den Anspruch auf eine Ablehnung, wenn rechtliche oder vertragliche Bedingungen nicht erfüllt sind. Es ist wichtig, die genauen Umstände und Anforderungen einer Bürgschaft zu prüfen und sich bei Unsicherheiten an einen Rechtsanwalt oder Fachberater zu wenden. Dies ermöglicht es Ihnen, sicherzustellen, dass sämtliche Aspekte korrekt und gesetzeskonform behandelt werden.

Was wird bei einem Bürgen von der Bank geprüft?

Bei einem Bürgen prüft die Bürgschaftsbank verschiedene Aspekte, um sicherzustellen, dass dieser im Falle eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers die Verpflichtungen übernehmen kann. Zu den geprüften Faktoren gehören: Bonität: Die Bank überprüft die Kreditwürdigkeit des Bürgen durch die Einsicht in seine Schufa-Auskunft und andere Kreditauskunfteien. Hierbei wird sichergestellt, dass der Bürge keine negativen Einträge wie Zahlungsverzögerungen oder Insolvenzen hat. Einkommen: Die Bank prüft die Einkommenssituation des Bürgen. So stellt sie sicher, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um im Bedarfsfall die Kreditverpflichtungen des Schuldners zu übernehmen. Hierzu werden in der Regel Gehaltsnachweise und/oder Steuerbescheide angefordert. Beschäftigungsverhältnis: Die Bank interessiert sich auch für die Art des Beschäftigungsverhältnisses des Bürgen, um die Stabilität des Einkommens zu beurteilen. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag oder eine langjährige Selbstständigkeit sind hierbei von Vorteil. Vermögensverhältnisse: Die Bank kann auch Informationen über das Vermögen des Bürgen anfordern, um seine finanzielle Stabilität zu beurteilen. Dazu zählen unter anderem Immobilien, Wertpapiere oder Sparanlagen. Verwandtschaftsverhältnis: In einigen Fällen kann das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Bürge und Kreditnehmer für die Bank von Bedeutung sein. Bei verwandten Bürgen ist es eher möglich, für die Schulden des Kreditnehmers einzustehen. Die Bank führt diese Prüfungen durch, um das Risiko eines Zahlungsausfalls zu minimieren. Gleichzeitig gewährleistet sie, dass der Bürge im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die Verpflichtungen übernehmen kann.

Welches Mindesteinkommen muss ein Bürge haben?

Die Frage nach dem Mindesteinkommen eines Bürgen ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, eine Bürgschaft für eine andere Person zu übernehmen. Es ist wichtig zu wissen, dass die Anforderungen an das Mindesteinkommen je nach Land, Kreditinstitut und Art der Bürgschaft variieren können. Das Mindesteinkommen eines Bürgen sollte ausreichend sein, um die übernommenen Verbindlichkeiten zu decken. Dabei wird häufig ein gewisser Prozentsatz über dem Existenzminimum oder der Pfändungsfreigrenze angesetzt, um zu bestätigen, dass der Bürge auch nach der Übernahme der Verbindlichkeiten seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann. Um konkrete Zahlen zu nennen und die spezifischen Anforderungen für den jeweiligen Fall zu ermitteln, ist es ratsam, sich an das jeweilige Kreditinstitut oder einen Fachanwalt für Vertragsrecht zu wenden. So können Sie garantieren, dass Sie als Bürge über das erforderliche Mindesteinkommen verfügen, um die Bürgschaft erfolgreich abzuschließen und den Hauptschuldner bestmöglich zu unterstützen.

Wie wird die Bonität eines Bürgen geprüft?

Die Bonität eines Bürgen wird durch eine sorgfältige Prüfung seiner Kreditwürdigkeit und finanziellen Stabilität ermittelt. Dieser Prozess umfasst in der Regel die Überprüfung der folgenden Faktoren: Kredit-Score: Der Kredit-Score des Bürgen, der von Kreditauskunfteien wie Schufa, Experian oder Equifax bereitgestellt wird, gibt Aufschluss über seine bisherige Kreditgeschichte und Zahlungsmoral. Ein hoher Kredit-Score deutet auf eine gute Kreditwürdigkeit hin. Einkommensnachweise: Die Überprüfung der Einkommensnachweise des Bürgen hilft dabei, seine finanzielle Stabilität und Fähigkeit einzuschätzen. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten: Die Analyse der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Bürgen, wie Immobilien, Bankkonten, Investitionen, Kredite und andere Schulden, macht es möglich, ein umfassenderes Bild seiner finanziellen Lage zu erhalten. Beschäftigungssituation: Die Überprüfung der aktuellen Beschäftigungssituation des Bürgen, wie Arbeitsplatz im Unternehmen, Position und Dauer der Beschäftigung, kann Aufschluss über seine finanzielle Sicherheit und Stabilität geben. Zahlungsverhalten: Die Prüfung von Zahlungsverhalten und -historie des Bürgen, wie pünktliche Zahlungen von Krediten, Hypotheken oder Mietverträgen, ist ein weiterer Indikator für seine Kreditwürdigkeit. Durch die sorgfältige Bewertung dieser Faktoren kann die Bonität eines Bürgen effektiv geprüft werden. Ein Bürge mit guter Bonität bietet dem Kreditgeber zusätzliche Sicherheit und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Kredit bewilligt wird.