Immer wieder geben Personen eine Bürgschaft ab, um ihren Mitmenschen zu helfen. Im Falle dessen, dass der Hauptschuldner nicht zahlen kann, ziehen die Gläubiger die Bürgschaft. Der Bürge zahlt die Forderung. Allerdings gibt es einige Wege, sich der Pflicht zu entziehen und sich gegen die Inanspruchnahme zu wehren.

Das Wichtigste in Kürze

Ein Bürge muss nicht immer seiner Pflicht nachkommen. Zusätzlich müssen gewisse Voraussetzungen für den Bürgschaftsvertrag erfüllt sein. Sind gewisse Punkte nicht erfüllt, dann kann sich der Bürge den Forderungen des Gläubigers entziehen.

Kanzlei CDR Legal - Ihre Anwälte für Ihre Finanzen

CDR Legal in Zahlen

Seit Jahren berät und begleitet CDR Legal Mandanten im Bankrecht, Erbrecht, Kapitalmarktrecht und Insolvenzrecht. Die Kanzlei bietet, Erbrechtsfälle ausgenommen, eine kostenlose Ersteinschätzung und vertritt Sie gerne darüber hinaus, wenn in Ihrem Fall gute Erfolgschancen bestehen.

Kostenlose
Ersteinschätzungen

Mandanten
Insgesamt

Ø-Bewertung aus
388 Rezensionen

Anvertraute
Streitwerte

Schritte zur Kanzlei

Kostenlose
Ersteinschätzung

ca. 15 Min.

Deckungszusage
Rechtsschutz

ca. 1 Woche

Anspruch durchsetzen
bzw. abwehren

sofort im Anschluss
  • Schnelle und kompetente Ersteinschätzung
  • Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Jahrelange Erfahrung und erprobte Vorgehensweisen
Kosten & Prinzipien

CDR Legal bietet korrekte, günstige und zielführende Rechtsdienstleistungen. Im Gegensatz zu vielen anderen Kanzleien übernehmen wir nur Fälle mit echten Erfolgschancen und stellen Ihnen nichts Unerwartetes in Rechnung. Sie werden stets informiert, behalten die Kostenkontrolle und profitieren von unserer langjährigen Erfahrung in unseren Spezialgebieten. Weiterlesen

CDR Legal in Presse & Medien:

Bekannt aus Kommentar Süddeutschen
Bekannt aus Kommentar der Frankfurter Allgemeinen
Bekannt aus Die Zeit

Telefonische Ersteinschätzung

08031 / 7968029

4,9 (388)

Was wird bei einer Bürgschaft vorausgesetzt?

Oft zahlen die Bürgen die Forderung, obwohl sie es nicht müssten.

Es gibt viele Formalitäten, die einzuhalten sind, um einen wirksamen Bürgschaftsvertrag zu entwerfen.

  1. Der Bürgschaftsvertrag muss schriftlich verfasst und am unteren Ende unterschrieben werden.
  2. Nur ein Vollkaufmann kann eine Bürgschaft auch mündlich abschließen.
  3. Der Gläubiger muss den Vertrag ebenfalls in Originalform erhalten.
  4. Inhalte des Vertrages bilden die Entstehung, den Fortbestand, den Umfang und die Durchsetzbarkeit der Hauptforderung.
  5. Zudem gilt das Prinzip der Akzessorietät (§ 767 BGB). Die Verpflichtung des Bürgen hängt somit vom Bestand der Hauptverbindlichkeit ab. Verringern sich die Forderungen durch vergangene Zahlungen des Hauptschuldners, kommt dies dem Bürgen zugute.

Wie kann sich ein Bürge aus den Forderung des Gläubigers entziehen?

Viele Gründe können zur Nichtigkeit eines Bürgschaftsvertrages führen. Im Folgenden führen wir Ihnen einige Argumente für die Unwirksamkeit eines Vertrages auf:

  • Formalität: Die Verfassung der Bürgschaft fand in mündlicher oder elektronischer Form statt.
  • Sittenwidrigkeit: Die finanzielle Belastung ist für den Bürgen zu hoch, er hat sich lediglich aus emotionaler Verbundenheit verpflichtet.
  • Überraschung: Der Bürgschaftsvertrag enthält Allgemeine Geschäftsbedingungen oder der Bürge soll über den angegebenen Vertrag hinaus haften.
  • Irrtum: Dem Bürgen war beim Vertragsabschluss nicht klar, dass er eine Haftung übernimmt oder welche Höhe die Summe beträgt.
  • Rechtswidrigkeit: Der Bürge wurde bedroht oder arglistig getäuscht.
  • Verjährung: Der Gläubiger hält die Verjährungsfrist nicht ein.
  • Widerrufsrecht: Der Hauptschuldner räumt dem Bürgen im Vertrag ein Widerrufsrecht ein.

So kann CDR Legal Ihnen helfen

Kostenloses Erstgespräch

  • Anwälte mit langjähriger Erfahrung
  • Rat & Begleitung in Rechtsfragen
  • Persönlich, kompetent & zuverlässig

Die Forderungen des Gläubigers gegenüber dem Bürgen können aus verschiedenen Gründen nicht berechtigt sein. Vor einer Zahlung dieser Forderungen sollte der Bürge demnach rechtlich prüfen lassen, ob er dazu verpflichtet ist. Dass ein Bürgschaftsvertrag zu seinem Zeitpunkt wirksam war, bedeutet nicht gleich, dass er dies auch heute noch ist. Lassen Sie sich in einem ersten gemeinsamen Gespräch beraten, wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!

F.A.Q.

Wie lange ist eine Bürgschaft gültig?

Eine Bürgschaft ist grundsätzlich so lange gültig, wie die zugrundeliegende Hauptforderung besteht, für die sie abgegeben wurde. Die Gültigkeitsdauer einer Bürgschaft kann jedoch variieren, je nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Parteien und der Art der Bürgschaft. Es gibt befristete Bürgschaften, bei denen eine festgelegte Laufzeit vereinbart wird, und unbefristete Bürgschaften, die erst enden, wenn die Hauptforderung erfüllt ist. In einigen Fällen kann die Bürgschaft auch durch Kündigung des Bürgen oder durch Eintritt bestimmter Bedingungen beendet werden. Es ist wichtig, die individuellen Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen, um die genaue Gültigkeitsdauer einer Bürgschaft zu ermitteln.

Wie lange kann man von einer Bürgschaft zurücktreten?

Die Möglichkeit, von einer Bürgschaft zurückzutreten, hängt von den Umständen und den gesetzlichen Regelungen in Ihrem Land ab. In der Regel kann ein Bürge von einer Bürgschaft zurücktreten, solange der Hauptschuldner seine Verbindlichkeiten noch nicht erfüllt hat und der Bürge noch keine Zahlungen geleistet hat. Es ist jedoch wichtig, die Bürgschaftsvereinbarung und die geltenden Gesetze sorgfältig zu prüfen, um Ihre Rechte und Pflichten als Bürge zu verstehen. In einigen Fällen kann der Rücktritt von einer Bürgschaft eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Daher empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre individuelle Situation zu klären.

Kann ein Bürge das Geld zurückverlangen?

Ein Bürge kann in der Regel das Geld nicht direkt vom Schuldner zurückverlangen, da seine Verpflichtung primär gegenüber dem Gläubiger besteht. Der Bürge tritt ein, wenn der Hauptschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und zahlt in diesem Fall an den Gläubiger. Allerdings kann der Bürge nach der Leistung an den Gläubiger den gezahlten Betrag vom Hauptschuldner im Rahmen eines Regressanspruchs zurückfordern. Dies setzt voraus, dass der Bürge seine Zahlungspflicht gegenüber dem Gläubiger erfüllt hat und der Hauptschuldner weiterhin zahlungsunfähig oder -unwillig ist. Es empfiehlt sich, bei solchen Angelegenheiten die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, um die individuellen Umstände und Möglichkeiten zu prüfen.

Wie ziehe ich eine Bürgschaft zurück?

Eine Bürgschaft zurückzuziehen kann ein komplexer Prozess sein, da es von den Bedingungen des Bürgschaftsvertrags und den beteiligten Parteien abhängt. Hier sind einige Schritte, die Ihnen helfen können, eine Bürgschaft zurückzuziehen: 1. Vertragsprüfung: Überprüfen Sie zunächst den Bürgschaftsvertrag, um festzustellen, ob es eine Klausel gibt, die es Ihnen erlaubt, die Bürgschaft zurückzuziehen. Die Bedingungen für die Rücknahme können in diesem Vertrag festgelegt sein. 2. Kommunikation mit den beteiligten Parteien: Informieren Sie alle beteiligten Parteien (Hauptgläubiger, Hauptschuldner und ggf. Mitbürgen) schriftlich über Ihre Absicht, die Bürgschaft zurückzuziehen. Geben Sie die Gründe für Ihre Entscheidung an und stellen Sie sicher, dass Sie die Kommunikation dokumentieren. 3. Rechtliche Beratung: Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, um Ihre Optionen zur Rücknahme der Bürgschaft zu prüfen und um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Schritte korrekt befolgen. 4. Verhandlungen: Abhängig von den Bedingungen des Vertrags und den Umständen kann es erforderlich sein, mit den beteiligten Parteien zu verhandeln, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dies kann beinhalten, dass der Hauptschuldner einen neuen Bürgen findet oder alternative Sicherheiten anbietet. 5. Formelle Rücknahme: Sobald eine Einigung erzielt wurde, stellen Sie sicher, dass die Rücknahme der Bürgschaft schriftlich dokumentiert und von allen beteiligten Parteien unterzeichnet wird. Es ist wichtig zu beachten, dass das Zurückziehen einer Bürgschaft nicht immer möglich ist und von den Bedingungen des Vertrags und den Umständen abhängt. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Optionen zu prüfen und mögliche Haftungsrisiken zu minimieren.

Kann man aus einer Bürgschaft austreten?

Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, bei dem sich eine Person, der Bürge, gegenüber einem Gläubiger verpflichtet, für die Schulden eines Dritten, des Hauptschuldners, einzustehen. Grundsätzlich ist ein Ausstieg aus einer Bürgschaft nicht einfach möglich, da die Verpflichtung des Bürgen gegenüber dem Gläubiger besteht. In bestimmten Fällen kann jedoch eine Aufhebung oder Änderung der Bürgschaft erreicht werden: 1. Einvernehmliche Aufhebung: Wenn alle beteiligten Parteien (Bürge, Hauptschuldner und Gläubiger) einer Aufhebung der Bürgschaft zustimmen, kann der Bürge aus der Bürgschaft entlassen werden. 2. Ablösung durch einen neuen Bürgen: Wenn ein anderer Bürge bereit ist, die Bürgschaft zu übernehmen und der Gläubiger dem zustimmt, kann der bisherige Bürge entlassen werden. 3. Erfüllung der Hauptforderung: Sobald der Hauptschuldner seine Schulden vollständig beglichen hat, endet die Bürgschaft automatisch. 4. Zeitliche Befristung: Wenn die Bürgschaft auf eine bestimmte Zeit befristet ist, endet sie automatisch mit Ablauf dieser Frist. 5. Gerichtliche Anfechtung: In seltenen Fällen kann eine Bürgschaft gerichtlich angefochten werden, etwa wenn der Bürge bei Vertragsschluss getäuscht oder unter Druck gesetzt wurde. Es ist wichtig, sich vor der Übernahme einer Bürgschaft über die möglichen Konsequenzen und Verpflichtungen im Klaren zu sein. Eine professionelle Rechtsberatung kann dabei helfen, die individuellen Umstände und Möglichkeiten zu klären.

Was sind meine Rechte, wenn ich bürge?

Als Bürge haben Sie bestimmte Rechte, die Ihnen in Ihrer Rolle als Sicherheitsgeber zustehen. Hier sind einige der wichtigsten Rechte, die Sie als Bürge haben: 1. Informationsrecht: Sie haben das Recht, über den Umfang Ihrer Bürgschaft und die Verpflichtungen, für die Sie einstehen, vollständig informiert zu werden. Dies beinhaltet Informationen über den Kreditvertrag, die Kreditsumme und die Laufzeit. 2. Recht auf Einrede der Vorausklage: In vielen Rechtssystemen haben Sie das Recht, die Zahlung an den Gläubiger zu verweigern, bis dieser zunächst alle rechtlichen Schritte gegen den Hauptschuldner unternommen hat. Dieses Recht kann jedoch vertraglich ausgeschlossen werden. 3. Recht auf Rückgriff: Wenn Sie als Bürge Zahlungen an den Gläubiger geleistet haben, haben Sie das Recht, diese Beträge vom Hauptschuldner zurückzufordern. Sie können auch Zinsen und Kosten, die Ihnen durch die Bürgschaft entstanden sind, geltend machen. 4. Recht auf Kündigung: In einigen Fällen können Sie als Bürge die Bürgschaft kündigen, insbesondere wenn es sich um eine zeitlich unbefristete Bürgschaft handelt. Die Kündigung entbindet Sie jedoch nicht von bereits eingegangenen Verpflichtungen. 5. Recht auf Aufrechnung: Wenn der Hauptschuldner Ihnen gegenüber Forderungen hat, können Sie diese Forderungen mit den Verbindlichkeiten aus der Bürgschaft aufrechnen, sofern die Forderungen fällig sind und es keine vertraglichen Einschränkungen gibt. Bitte beachten Sie, dass die genauen Rechte und Pflichten eines Bürgen je nach Rechtssystem und den vertraglichen Vereinbarungen variieren können. Es ist ratsam, sich vor der Übernahme einer Bürgschaft rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Rechte und Pflichten vollständig zu verstehen.

Ist eine Bürgschaft unwiderruflich?

Eine Bürgschaft ist grundsätzlich nicht unwiderruflich, jedoch hängt die Möglichkeit, sie zu widerrufen, von den spezifischen Bedingungen und Umständen der jeweiligen Bürgschaft ab. In einigen Fällen kann der Bürge seine Verpflichtungen durch eine Kündigung oder einen Widerruf beenden, etwa wenn die Bürgschaft auf unbestimmte Zeit vereinbart wurde. Allerdings sind in bestimmten Situationen und bei bestimmten Bürgschaftsarten Widerruf oder Kündigung ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es ist wichtig, den Vertrag und die gesetzlichen Bestimmungen sorgfältig zu prüfen, um die individuellen Möglichkeiten und Grenzen eines Widerrufs oder einer Kündigung der Bürgschaft zu verstehen. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, die Beratung eines Rechtsexperten in Anspruch zu nehmen.

Wann ist eine Bürgschaft nichtig?

Eine Bürgschaft kann unter bestimmten Umständen als nichtig betrachtet werden. Dazu gehören: 1. Formmangel: Eine Bürgschaft muss grundsätzlich schriftlich vereinbart werden. Fehlt die Schriftform, kann die Bürgschaft als nichtig angesehen werden. 2. Widerrechtliche Verpflichtung: Wenn die Bürgschaft für eine rechtswidrige oder sittenwidrige Verpflichtung abgegeben wird, ist sie nichtig. 3. Überschreitung der Vertretungsmacht: Wenn der Bürge keine ausreichende Vertretungsmacht besitzt und die Bürgschaft ohne Zustimmung des Vertretenen abgibt, kann sie als nichtig betrachtet werden. 4. Unbestimmtheit der Verpflichtung: Eine Bürgschaft muss klar und eindeutig die Verpflichtungen des Bürgen definieren. Ist dies nicht der Fall, kann die Bürgschaft als nichtig angesehen werden. 5. Täuschung oder Drohung: Wenn der Bürge durch Täuschung oder Drohung zur Abgabe der Bürgschaft veranlasst wurde, ist die Bürgschaft nichtig. Es ist wichtig, sich bei Unsicherheiten bezüglich der Gültigkeit einer Bürgschaft anwaltlichen Rat einzuholen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wann muss ein Bürge nicht zahlen?

Ein Bürge muss nicht zahlen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören u. a.: 1. Erfüllung der Hauptforderung: Wenn der Hauptschuldner die Forderung vollständig beglichen hat, entfällt die Verpflichtung des Bürgen. 2. Unwirksamer Bürgschaftsvertrag: Ist der Bürgschaftsvertrag aufgrund von Formfehlern, Sittenwidrigkeit oder Täuschung unwirksam, muss der Bürge nicht zahlen. 3. Verjährung: Wenn die Forderung gegen den Hauptschuldner verjährt ist, entfällt auch die Verpflichtung des Bürgen zur Zahlung. 4. Aufrechnung: Der Bürge kann mit eigenen Forderungen gegen den Gläubiger aufrechnen, sofern diese fällig und unstreitig sind. 5. Einrede der Vorausklage: Bei einer Ausfallbürgschaft kann der Bürge verlangen, dass der Gläubiger zunächst den Hauptschuldner verklagt und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn einleitet, bevor der Bürge in Anspruch genommen wird. Es ist wichtig, sich bei bürgschaftsrechtlichen Fragen an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu wenden, um individuelle Situationen und mögliche Ausnahmen zu klären.

Welche Einreden hat der Bürge?

Der Bürge hat verschiedene Einreden, um sich gegen eine Inanspruchnahme durch den Gläubiger zu verteidigen. Zu den häufigsten Einreden zählen: 1. Einrede der Vorausklage: Der Bürge kann verlangen, dass der Gläubiger zunächst den Hauptschuldner in Anspruch nimmt und nur bei dessen Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit auf den Bürgen zurückgreift. 2. Einrede der Anfechtbarkeit: Wenn der Hauptvertrag zwischen dem Hauptschuldner und dem Gläubiger anfechtbar ist, kann der Bürge die Einrede der Anfechtbarkeit erheben. 3. Einrede der Verjährung: Der Bürge kann sich auf die Verjährung der Bürgschaftsforderung berufen, wenn die gesetzliche Verjährungsfrist abgelaufen ist. 4. Einrede der Aufrechnung: Der Bürge kann die Aufrechnung erklären, wenn er selbst eine Forderung gegen den Gläubiger hat. 5. Einrede der unzulässigen Übersicherung: Der Bürge kann sich auf die unzulässige Übersicherung berufen, wenn der Wert der Bürgschaft die gesicherte Forderung deutlich übersteigt. 6. Einrede der Sittenwidrigkeit: Wenn die Bürgschaft als sittenwidrig eingestuft werden kann, kann der Bürge die Einrede der Sittenwidrigkeit erheben. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Einreden nicht automatisch greifen, sondern vom Bürgen aktiv geltend gemacht werden müssen. Ein fachkundiger Rechtsbeistand kann dabei helfen, die für den Einzelfall relevanten Einreden zu identifizieren und durchzusetzen.