Einige Schuldner missbrauchen das Vertrauen nahestehender Personen, um für einen Kredit eine Bürgschaft zu bekommen. Hat der Bürge den Bürgschaftsvertrag erst einmal unterschrieben, meinen die Schuldner natürlich im Recht zu sein. Doch solch eine Bürgschaft ist meist sittenwidrig und kann vom Bürgen vorzeitig beendet werden.

Im Bundesgesetzbuch ist die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft sehr genau geregelt. Gemäß der gängigen Rechtsprechung sind vor allem drei Punkte relevant: Ist der Bürge finanziell erheblich überfordert durch seine Verpflichtung? Wurde die Bürgschaft gegenüber dem Bürgen verharmlost oder gar verwerflich auf seine Entscheidungsfreiheit eingewirkt? Gab es unzulässigen Druck auf den Bürgen oder wurde dieser in einer seelischen Zwangslage ausgenutzt?

Falls Sie Bürge sind und bei mindestens einem dieser Punkte zu einem "Ja" tendieren, ist Ihre Bürgschaft ggf. sittenwidrig und vorzeitig beendbar. Dazu ist in der Praxis eine kompetente und engagierte Vertretung anzuraten. Denn gewöhnlich besteht an der Gültigkeit Ihrer Bürgschaft ein großes Interesse, welches Schuldner und Gläubiger zu verteidigen suchen.

Ihnen als Bürge bietet die Kanzlei CDR Legal eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung zur Sittenwidrigkeit Ihrer Bürgschaft. Sie können uns Ihre Situation direkt am Telefon oder per Kontaktformular vertrauensvoll schildern. Ohne Umschweife erhalten Sie eine kompetente Einschätzung von uns sowie zielführende Ratschläge zum weiteren Vorgehen.

Wie kann eine Bürgschaft (vorzeitig) beendet werden?

Bevor nachfolgend auf die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft eingegangen wird, ist es sinnvoll sich die Möglichkeiten einer (vorzeitigen) Beendigung der Bürgschaft im Allgemeinen anzuschauen.

Im Wesentlichen stehen dem Bürgen – natürlich stets unter bestimmten Voraussetzungen – die folgenden Optionen zur Verfügung:

  • Widerruf der Bürgschaft
  • Verjährung der Bürgschaftsforderung
  • Verjährung der Hauptforderung

Am häufigsten kommt es in der Praxis zur Verjährung der Bürgschaftsforderung oder der Hauptforderung der Person, für die gebürgt wird, was zum Erlöschen der Bürgschaftserklärung führt. Bis die Verjährung eintritt, vergehen allerdings einige Jahre.

Die Feststellung einer Sittenwidrigkeit der Bürgschaft bietet im Gegensatz dazu eine Möglichkeit früher aus dem Bürgschaftsvertrag herauszukommen. Daher lohnt es sich insbesondere für Bürgen, die sich mit drohenden wirtschaftlichen Belastungen konfrontiert sehen, eine Prüfung der Sittenwidrigkeit vornehmen zu lassen.

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Sittenwidrigkeit der Bürgschaft nach Paragraph 138 BGB

Eine seitens des Bürgen abgegebene Bürgschaftserklärung kann unter bestimmten Voraussetzungen sittenwidrig und somit nichtig sein. Die Sittenwidrigkeit eines Vertrages, so auch eines Bürgschaftsvertrages, ist im Paragraf 138 BGB festgeschrieben („Sittenwidriges Rechtsgeschäft“).

Es haben sich im Laufe der Zeit verschiedene Fallgruppen in der Rechtsprechung herausgebildet, nach denen eine Sittenwidrigkeit der Bürgschaft anzunehmen ist:

  1. Der Bürge wäre durch die Verpflichtung, die sich aus der Bürgschaft ergibt, finanziell krass überfordert
  2. Auf die Entscheidungsfreiheit des Bürgen wird auf verwerfliche Weise eingewirkt oder die Risiken einer Bürgschaft werden verharmlost
  3. Ausübung unzulässigen Drucks auf den Bürgen oder das Ausnutzen einer seelischen Zwangslage

Krasse finanzielle Überforderung des Bürgen

Ein mögliches Szenario, das zur Annahme der Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft führt, ist die erhebliche finanzielle Überforderung des Bürgen. Dies ist der in der Praxis am häufigsten anzutreffende Fall.

Wann eine solche extreme Überforderung vorliegt, ist nicht einheitlich definiert.  Allerdings gibt es eine Reihe von Gerichtsurteilen, in denen sich die Faustregel herauskristallisiert hat, dass eine krasse Überforderung immer dann vorliegt, wenn der Bürge bei Vertragsschluss der Bürgschaft nicht einmal in der Lage ist, die möglicherweise später anfallenden Zinsen mit seinen vorhandenen Vermögen oder pfändbaren Einkommen zu bezahlen.

Dabei wird insbesondere innerhalb dieser Fallgruppe von der Eingehung der Verpflichtung auf Grundlage einer emotionalen Bindung ausgegangen.

Von einer Beeinflussung durch eine bestehende emotionale Bindung ist insbesondere bei nachfolgenden Personen auszugehen:

  • Ehepartnern
  • Lebenspartnern
  • Eltern
  • Kindern
  • Arbeitnehmern

Der Grund für die emotionale Bindung dieser Menschen ist, dass ihnen das Schicksal des Schuldners sehr nahe geht. Daher können sie dessen Wunsch nicht abschlagen, für ihn zu bürgen, obwohl sie damit selbst einen finanziellen Schaden erleiden könnten. Die Auflistung ist jedoch nicht abschließend.  Auch zu weiteren Verwandten oder Bekannten, wie zum Beispiel Geschwistern oder guten Freunde, kann eine enge emotionale Bindung bestehen. Der Unterschied zu den zuvor aufgelisteten sehr engen Familienmitgliedern besteht allerdings darin, dass dieser Personenkreis dazu verpflichtet ist, die starke emotionale Verbundenheit nachzuweisen.

Übersteigt die Höhe der Verpflichtung des Bürgen seine eigene Leistungsfähigkeit deutlich, wird mithin angenommen, dass dieser grundsätzlich keinerlei Anreiz auf Eingehung der Bürgschaft haben sollte. Es wird deshalb widerleglich vermutet, dass der Bürge bei Eingang der Bürgschaftsverpflichtung nicht auf seine eigenen Interessen und die realistische Einschätzung seines finanziellen Risikos sowie seiner finanziellen Situation geachtet hat. Stattdessen hat er sich von emotionalen Faktoren leiten lassen, welche die beteiligte Bank ausgenutzt hat um eine Bürgschaft zu erlangen, was wiederum als sittenwidrig angesehen wird. Da es sich jedoch nur um eine widerlegbare Vermutung handelt, kann die Bank die These widerlegen.

So stellt die Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch die Bürgschaft eine anerkannte Ausnahme dar. Hier kann man davon ausgehen, dass die Bürgschaft nicht nur aus emotionalen Gründen abgegeben wurde.

Auch das Verlangen einer Bürgschaftserklärung von einer weniger vermögenden Person durch die Bank mit dem Ziel Vermögens-verschiebungen zwischen dieser und einer ihr angehörigen vermögenden Person vorzubeugen, muss nicht gleich sittenwidrig.

Ist bei Abschluss des Bürgschaftsvertrages jedoch abzusehen, dass der Bürge bei einer späteren Inanspruchnahme nicht dazu in der Lage sein wird, die seitens des Schuldners gegenüber dem Gläubiger eingegangene Forderung zu begleichen, so ist dies in der Regel jedoch ein starkes Indiz für die Sittenwidrigkeit der Bürgschaft.

Erhebliche Einwirkung auf die Entscheidungsfreiheit des Bürgen oder Verharmlosung der Risiken

Ein anderer Grund, warum eine Bürgschaft sittenwidrig sein könnte, bezieht sich auf die Entscheidungsfreiheit des Bürgen. Wird diese in erheblichen Maße durch Einwirkung der Bank beeinflusst, führt dies häufig dazu, dass die Bürgschaft als sittenwidrig betrachtet wird. Es muss jedoch regelmäßig ein besonders hoher Grad an Einwirkung durch die Bank vorliegen. Es wird dann oft von „besonders verwerflichen Einwirkungen des Kreditgebers auf die Entscheidung des Bürgen“ gesprochen. Was bedeutet das im Detail?

Ein typisches Beispiel der Einwirkung auf die Entscheidungsfreiheit, stellt das Ausnutzen der Unerfahrenheit dar. Bei der Person des Bürgen handelt es sich dabei regelmäßig um einen Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, der sich noch in der Ausbildung befindet, studiert oder gerade in den Beruf gestartet ist. Die Gerichte sehen die Gefahr, dass dieser Personenkreis die finanzielle Tragweite seiner Entscheidung nicht ausreichend beurteilen kann. Eine objektive Entscheidung für oder gegen die Bürgschaft ist somit deutlich erschwert.

Wenn also beispielsweise der Vater seinen 20-jährigen Sohn um eine Bürgschaft bittet, ist davon auszugehen, dass der Bürge in gewisser Weise „verwerflich“ in seiner Entscheidungsfreiheit beeinflusst wird.

Rechtlich betrachtet ist nicht das Verhalten des Vaters verwerflich. Sondern vielmehr hat die Bank – vorausgesetzt sie hat von der Konstellation Kenntnis – die entsprechende Bürgschaft nicht entgegennehmen. Alles andere ist als verwerflich zu bewerten.

In der Praxis kennt die Bank das Alter des Bürgen, weshalb bei einschlägigen Konstellationen oft von der Ausnutzung der Unerfahrenheit ausgegangen werden kann.

Ein weiterer Fall aus der Praxis, der eine verwerfliche Einwirkung der Bank auf die Entscheidung des Bürgen darstellt, ist die Verharmlosung der Risiken einer Bürgschaft. Nur damit der Bürge den Bürgschaftsvertrag unterzeichnet, darf das Kreditinstitut gegenüber dem Bürgen nicht die finanziellen Risiken oder die Tragweite der Bürgschaft verharmlosen oder gar verschleiern.

Dem Bürgen darf insbesondere nicht vermittelt werden, er würde mit der Bürgschaft keine große Verpflichtung eingehen, die Abgabe seiner Bürgschaftserklärung sei „eine reine Formsache“ oder es sei sehr unwahrscheinlich, dass er in Anspruch genommen wird.

Ausnutzen einer seelischen Zwangslage oder unzulässige Druckausübung

Die dritte Fallgruppe, aufgrund derer eine Bürgschaft sittenwidrig sein kann, ist die der unzulässigen Druckausübung auf den Bürgen durch die Bank oder das Ausnutzen einer seelischen Zwangslage, in der sich dieser befindet.

Es darf kurz gesagt nicht zu einer Überrumpelung des Bürgen kommen.

Ein klassisches Beispiel dafür ist, dass der Kunde aus einem anderen Grund die Geschäftsstelle der Bank aufsucht. Dort wird er dann allerdings aufgefordert, eine Bürgschaftserklärung zu unterzeichnen. Ihm wird sozusagen „die Pistole vor die Brust gesetzt“.

Dies erfolgt häufig mit der Begründung, dass der Kredit des Schuldners sonst sofort gekündigt wird.

Dieses Vorgehen wird als sittenwidrig betrachtet, weil der Bürge zum einen zeitlich unter Druck gesetzt und zum anderen in eine Zwangslage gebracht wird, was ihm dann zur Unterschrift bewegt. Diese muss jedoch stets aus freien Stücken heraus unterschrieben werden.

Wer muss die Sittenwidrigkeit der Bürgschaft beweisen?

Wenn der Bürge die Einrede der Sittenwidrigkeit der Bürgschaft geltend macht, stellt sich die Frage, wer den entsprechenden Beweis führen muss.

Die Konstellation, in dem der Bürge eine krasse finanzielle Überlastung erleiden würde, ist relativ einfach zu beweisen und stellt vermutlich daher die am häufigsten auftretende Konstellation dar. Er muss dazu lediglich seine Einnahmen und Ausgaben offenlegen und nachweisen können, dass er seit Abschluss des Bürgschaftsvertrags über kein Vermögen verfügt.

Auch die emotionale Bindung, kann insbesondere bei dem zuvor bereits erwähnten Personenkreis (Eltern, Ehepartner etc.) relativ schnell angenommen werden, beziehungsweise wird es in solchen Konstellationen gar widerleglich vermutet. Demnach tritt die sogenannte Beweislastumkehr ein. Die Bank muss somit den Beweis führen, dass der Bürge nicht aufgrund einer emotionalen Verbindung gehandelt hat, sondern es sich um eine rationale wirtschaftliche Überlegung handelte. In der Praxis ist dieser Beweis allerdings nur schwer zu führen. Ebenso ist letzte Fallgruppe des Ausnutzens einer seelischen Zwangslage oder der unzulässigen Druckausübung sehr schwer nachzuweisen, da nicht selten Aussage gegen Aussagen stehen.

Folgen bei Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft

Im bisherigen Beitrag haben Sie die verschiedenen Fallgruppen kennengelernt, nach denen eine Bürgschaft sittenwidrig sein kann.

Nehmen wir an, dass die Bedingungen für die Sittenwidrigkeit vorliegen. Dann stellt sich die Frage, welche Folgen dies eigentlich für den Bürgen hat?

Grundsätzlich handelt es sich bei einer Bürgschaft um einen Vertrag, der zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger, meist einem Kreditinstitut, abgeschlossen wird. Wird die Bürgschaft nun als sittenwidrig betrachtet, wäre die entsprechende Bürgschaftserklärung des Bürgen unwirksam und somit der komplette Bürgschaftsvertrag nichtig.

Während der Wegfall der Bürgschaft für den Hauptschuldner – also die Person, für die gebürgt wird – zunächst keine direkten Folgen hat, ist der Bürger hingegen von seiner Verpflichtung mit sofortiger Wirkung befreit.

Der Bürge kann also zukünftig von der Bank nicht mehr in Anspruch genommen werden, sollte der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen.

Für den Hauptschuldner hat der Wegfall der Bürgschaft oft die Konsequenz, dass dieser gegenüber der Bank eine andere Sicherheit stellen muss. Kann er das nicht, führt dies mitunter dazu, dass der Kreditgeber den bereits ausgezahlten Kredit kündigt.

So kann CDR Legal Ihnen helfen

Sie haben zuvor die verschiedenen Fallgruppen kennengelernt, nach denen regelmäßig eine Sittenwidrigkeit der Bürgschaft angenommen wird. Dazu gehörte die krasse finanzielle Überlastung bei emotionaler Verbundenheit, die erhebliche Einwirkung auf die Entscheidungsfreiheit des Bürgen oder Verharmlosung der Risiken sowie das Ausnutzen einer seelischen Zwangslage oder unzulässige Druckausübung.

Ob Ihr konkreter Einzelfall auch tatsächlich unter die jeweilige Fallgruppe fällt, muss steht gesondert geprüft werden.

Sollten Sie Bürge sein und der Auffassung sein, dass die von Ihnen eingegangene Bürgschaft sittenwidrig ist,  so ist Ihnen geraten Ihren konkreten Fall von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen. Die Kanzlei CDR-Legal steht Ihnen dabei gerne zur Seite. Die Kanzlei hat schon eine Reihe von Bürgen bei der erfolgreichen Abwehr begleitet.

F.A.Q.

Wann ist eine Bürgschaft sittenwidrig?

Eine Bürgschaft ist sittenwidrig, wenn sie gegen die guten Sitten (§ 138 BGB) verstößt und somit als nichtig angesehen wird. Dies kann der Fall sein, wenn: 1. Die Bürgschaft eine unangemessene finanzielle Belastung für den Bürgen darstellt, die in keinem Verhältnis zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen steht. 2. Der Bürge aufgrund seiner persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Situation in besonderem Maße schutzbedürftig ist und die Bürgschaftsübernahme eine unzumutbare Härte darstellt. 3. Der Bürge bei Abschluss der Bürgschaftsverpflichtung über seine tatsächlichen Verpflichtungen und Risiken getäuscht oder arglistig irregeführt wurde. 4. Die Bürgschaft aufgrund einer sittenwidrigen, rechtswidrigen oder unmoralischen Absicht abgeschlossen wurde. In solchen Fällen kann die Bürgschaft als sittenwidrig angesehen werden und der Bürge ist nicht verpflichtet, die übernommenen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Es ist jedoch stets eine Einzelfallprüfung erforderlich, um zu beurteilen, ob eine Bürgschaft tatsächlich sittenwidrig ist.

Was bedeutet krasse finanzielle Überforderung?

Krasse finanzielle Überforderung bezeichnet eine Situation, in der eine Person oder Organisation extreme Schwierigkeiten hat, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Genau bedeutet das, wenn das pfändbare Einkommen des Bürgen nicht ausreicht, um die Zinsen des gesicherten Kredits zu zahlen. Dies kann aufgrund unerwarteter Ausgaben, hoher Schulden, plötzlicher Einkommensverluste oder schlechter finanzieller Planung entstehen. In solchen Fällen sind die Betroffenen oft gezwungen, drastische Maßnahmen zu ergreifen, um ihre finanzielle Situation zu bewältigen, wie z.B. den Verkauf von Vermögenswerten, Einschränkung von Ausgaben oder Umstrukturierung von Schulden. Krasse finanzielle Überforderung kann zu erheblichen emotionalen Belastungen, sozialen Problemen und langfristigen negativen Auswirkungen auf das Wohlergehen der Betroffenen führen.

Was bedeutet verwerflicherweise auf die Willensbildung des Bürgen eingewirkt?

Verwerflicherweise auf die Willensbildung des Bürgen eingewirkt bedeutet, dass in unzulässiger oder unethischer Weise Einfluss auf die Entscheidungsfindung einer Person, die als Bürge fungiert, genommen wurde. Dies kann beispielsweise durch Täuschung, Manipulation oder Druck geschehen, um den Bürgen dazu zu bewegen, eine Verpflichtung oder Verantwortung zu übernehmen, die er unter normalen Umständen möglicherweise nicht eingegangen wäre. Solche unzulässigen Einflussnahmen können die Rechtmäßigkeit einer Bürgschaft in Frage stellen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Je nach Rechtsordnung können unterschiedliche rechtliche Konsequenzen eintreten, daher ist es ratsam, sich bei rechtlichen Fragen an einen Fachanwalt zu wenden.

Was bedeutet Ausnutzen einer seelischen Zwangslage bei einer Bürgschaft?

Ausnutzen einer seelischen Zwangslage bei einer Bürgschaft bezieht sich auf eine Situation, in der eine Person eine Bürgschaft übernimmt, weil sie sich aufgrund von psychischem Druck oder emotionaler Manipulation nicht in der Lage sieht, die Übernahme abzulehnen. In solchen Fällen kann die Wirksamkeit der Bürgschaft in Frage gestellt werden, da sie möglicherweise nicht auf einer freien und informierten Entscheidung der betroffenen Person beruht. Das Gesetz schützt in solchen Situationen den Bürgen, indem es die Möglichkeit bietet, die Bürgschaftserklärung anzufechten und gegebenenfalls für unwirksam zu erklären.

Wird ein Bürge überprüft?

Ja, ein Bürge wird in der Regel überprüft, um sicherzustellen, dass er die finanzielle Stabilität und Kreditwürdigkeit besitzt, um im Falle eines Zahlungsausfalls des Hauptkreditnehmers die Verbindlichkeiten zu übernehmen. Die Überprüfung kann eine Bonitätsprüfung, eine Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie eine Untersuchung der bisherigen Zahlungshistorie umfassen. Dies ist ein wichtiger Schritt für Kreditgeber, um das Risiko eines Kreditausfalls zu minimieren und die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Rückzahlung zu erhöhen.

Kann man eine Bürgschaft anfechten?

Ja, eine Bürgschaft kann unter bestimmten Umständen angefochten werden. Gründe für eine Anfechtung können beispielsweise Irrtum, Täuschung oder widerrechtliche Drohung sein. Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung wird die Bürgschaft als nichtig betrachtet und der Bürge haftet nicht mehr für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners. Es ist jedoch wichtig, sich bei solchen Angelegenheiten an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden, um die individuellen Umstände des Falles zu prüfen und professionelle Beratung zu erhalten.

Was muss ich beachten wenn ich für jemanden Bürge?

Wenn Sie für jemanden bürgen, übernehmen Sie eine große Verantwortung und haften im Falle eines Zahlungsausfalls des Hauptschuldners. Bevor Sie sich dazu entscheiden, für jemanden zu bürgen, sollten Sie folgende Punkte beachten: 1. Vertrauen: Stellen Sie sicher, dass Sie der Person, für die Sie bürgen, voll und ganz vertrauen. Sie sollten von deren finanzieller Zuverlässigkeit und Zahlungsmoral überzeugt sein. 2. Finanzielle Stabilität: Prüfen Sie Ihre eigene finanzielle Situation und stellen Sie sicher, dass Sie im Falle eines Zahlungsausfalls des Hauptschuldners die Verpflichtungen übernehmen können, ohne Ihre eigene finanzielle Stabilität zu gefährden. 3. Vertragsbedingungen: Lesen Sie den Bürgschaftsvertrag sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass Sie alle Bedingungen und Verpflichtungen verstehen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. 4. Begrenzte Bürgschaft: Wenn möglich, verhandeln Sie eine begrenzte Bürgschaft, bei der Ihre Haftung auf einen bestimmten Betrag oder Zeitraum beschränkt ist. 5. Informieren Sie sich über Alternativen: Bevor Sie sich für eine Bürgschaft entscheiden, prüfen Sie, ob es andere Möglichkeiten gibt, die Person zu unterstützen, wie z.B. ein privates Darlehen oder eine Schenkung. 6. Kommunikation: Bleiben Sie in Kontakt mit dem Hauptschuldner und überwachen Sie dessen finanzielle Situation, um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen. Indem Sie diese Punkte beachten, können Sie das Risiko einer Bürgschaft minimieren und eine fundierte Entscheidung treffen. Denken Sie daran, dass eine Bürgschaft eine ernstzunehmende Verpflichtung ist und Sie im Falle eines Zahlungsausfalls des Hauptschuldners zur Verantwortung gezogen werden können.

Welche Folgen hat die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft für die Bank?

Die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft hat erhebliche Folgen für die Bank. In solchen Fällen wird die Bürgschaft als nichtig angesehen, was bedeutet, dass sie rechtlich unwirksam ist und die Bank keinen Anspruch auf die Erfüllung der Bürgschaft durch den Bürgen hat. Dies kann zu erheblichen finanziellen Verlusten für die Bank führen, insbesondere wenn der Hauptschuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Zudem kann die Bank im Hinblick auf ihren Ruf Schaden nehmen, wenn sie an der Gewährung sittenwidriger Bürgschaften beteiligt ist. Daher ist es für Banken von entscheidender Bedeutung, die rechtlichen und ethischen Aspekte von Bürgschaften sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass sie nicht gegen die Grundsätze der Sittenwidrigkeit verstoßen.

Wie kann eine sittenwidrige Bürgschaft beendet werden?

Eine sittenwidrige Bürgschaft kann beendet werden, indem der Bürge die Anfechtung der Bürgschaftserklärung aufgrund von Sittenwidrigkeit geltend macht. Hierbei ist es wichtig, dass der Bürge nachweist, dass die Bürgschaft unter unangemessenen Bedingungen oder aufgrund von unzulässigem Druck zustande gekommen ist. In solchen Fällen kann das zuständige Gericht die Bürgschaft für nichtig erklären und somit die Verpflichtungen des Bürgen beenden. Es empfiehlt sich, bei Verdacht auf Sittenwidrigkeit rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Verteidigung und Durchsetzung der eigenen Rechte zu gewährleisten.

Wer stellt die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft fest?

Die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wird in der Regel durch ein Gericht festgestellt. Im Falle eines Rechtsstreits prüft das zuständige Gericht die Umstände der Bürgschaft und entscheidet, ob sie gegen die guten Sitten verstößt. Dabei werden Faktoren wie die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bürgen, die Höhe der Bürgschaft und die Beziehung zwischen Bürgen und Hauptschuldner berücksichtigt. Sollte das Gericht die Bürgschaft als sittenwidrig einstufen, wird sie für nichtig erklärt und der Bürge von seinen Verpflichtungen entbunden.