Die Dreiecksbeziehung zwischen Schuldner, Gläubiger und Bürge ist ein Konzept des deutschen Schuldrechts, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Der Schuldner (Kreditnehmer) ist die Person, die eine Hauptschuld gegenüber dem Gläubiger hat. Diese ist in der Regel eine finanzielle Forderung, beispielsweise aus einem Darlehen. Der Gläubiger ist die Person oder Institution, die diese Forderung besitzt und auf deren Begleichung Anspruch hat. Bei einer Bürgschaft tritt ein Bürge hinzu. Dieser verpflichtet sich zur Übernahme der Hauptschuld, falls der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Haftung des Bürgen ist im BGB geregelt und dient dem Schutz des Gläubigers, indem sie eine zusätzliche Sicherheit bietet, dass die Forderung erfüllt wird.

Einige Schuldner nutzen das Vertrauen nahestehender Personen aus, um für einen Kredit eine Bürgschaft zu bekommen. Haben Sie als Bürge den Bürgschaftsvertrag erst einmal unterschrieben, meinen die Schuldner in Streitfällen natürlich im Recht zu sein. Doch solch eine Bürgschaft ist meist sittenwidrig, sodass Sie sie als Bürge vorzeitig beenden können.

Im Bundesgesetzbuch (BGB) ist die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft sehr genau geregelt. Gemäß der gängigen Rechtsprechung sind dabei vorrangig drei Fragen relevant:

  • Ist der Bürge durch seine Verpflichtung finanziell erheblich überfordert?
  • Wurde die Bürgschaft gegenüber dem Bürgen verharmlost oder gar verwerflich auf seine Entscheidungsfreiheit eingewirkt?
  • Gab es unzulässigen Druck auf den Bürgen oder wurde dieser in einer seelischen Zwangslage ausgenutzt?

Wenn Sie als Bürge mindestens eine dieser Fragen mit einem "Ja" beantworten können, ist Ihre Bürgschaft unter Umständen sittenwidrig und vorzeitig auflösbar. Dazu ist in der Praxis eine kompetente und engagierte Vertretung anzuraten. Denn gewöhnlich besteht an der Gültigkeit Ihrer Bürgschaft ein großes Interesse, sodass sowohl Schuldner als auch Gläubiger diese zu verteidigen versuchen.

Die Kanzlei CDR Legal bietet Ihnen eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung zur Sittenwidrigkeit Ihrer Bürgschaft an. Sie können uns Ihre Situation direkt am Telefon oder per Kontaktformular vertrauensvoll schildern. Im Anschluss erhalten Sie eine kompetente Einschätzung von uns sowie zielführende Ratschläge zum weiteren Vorgehen.

Wie kann eine Bürgschaft (vorzeitig) beendet werden?

Bevor wir nachfolgend auf die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft eingehen, ist es sinnvoll, sich die Möglichkeiten einer (vorzeitigen) Beendigung der Bürgschaft im Allgemeinen anzuschauen.

Im Wesentlichen stehen Ihnen als Bürgen unter bestimmten Voraussetzungen die folgenden Optionen zur Verfügung:

  • Widerruf der Bürgschaft
  • Verjährung der Bürgschaftsforderung
  • Verjährung der Hauptforderung

Am häufigsten kommt es in der Praxis zur Verjährung der Bürgschaftsforderung oder der Hauptforderung des Schuldners. Das wiederum führt zum Erlöschen der Bürgschaftserklärung. Bis die Verjährung eintritt, vergehen allerdings einige Jahre.

Die Feststellung einer Sittenwidrigkeit der Bürgschaft bietet im Gegensatz dazu eine Möglichkeit, früher aus dem Bürgschaftsvertrag herauszukommen. Daher lohnt es sich insbesondere für Bürgen, die sich mit drohenden wirtschaftlichen Belastungen konfrontiert sehen, eine Prüfung der Sittenwidrigkeit vornehmen zu lassen.

Sittenwidrigkeit der Bürgschaft nach Paragraph 138 BGB

Eine seitens des Bürgen abgegebene Bürgschaftserklärung kann unter bestimmten Voraussetzungen sittenwidrig und somit nichtig sein. Die Sittenwidrigkeit eines Vertrages ist generell im Paragraph 138 BGB, Abs. 1 und 2 festgehalten („Sittenwidriges Rechtsgeschäft“).

Es haben sich im Laufe der Zeit verschiedene Fallgruppen in der Rechtsprechung herausgebildet, nach denen eine Sittenwidrigkeit der Bürgschaft anzunehmen ist:

  1. Entstehung einer krassen finanziellen Überforderung durch die Übernahme der Hauptschuld 
  2. Verwerfliche Einwirkung auf die Entscheidungsfreiheit des Bürgen oder Verharmlosung der Risiken einer Bürgschaft 
  3. Ausübung unzulässigen Drucks auf den Bürgen oder das Ausnutzen einer seelischen Zwangslage

Krasse finanzielle Überforderung des Bürgen

Ein mögliches Szenario, das zur Annahme der Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft führt, ist die erhebliche finanzielle Überforderung des Bürgen. Dies ist der in der Praxis am häufigsten anzutreffende Fall.

Wann eine solche extreme Überforderung vorliegt, ist nicht einheitlich definiert.  Allerdings gibt es eine Reihe von Gerichtsurteilen, in denen sich die Faustregel herauskristallisiert hat, dass eine krasse finanzielle Überforderung immer dann vorliegt, wenn der Bürge bei Vertragsschluss der Bürgschaft nicht einmal in der Lage ist, die möglicherweise später anfallenden Zinsen mit seinem vorhandenen Vermögen oder pfändbarem Einkommen zu bezahlen.

Es ist davon auszugehen, dass bei der Übernahme einer solchen Verpflichtung eine emotionale Bindung vorliegt. Vor allem die folgenden Personen sind von einer Beeinflussung durch eine bestehende emotionale Bindung betroffen:

  • Ehegatten
  • Lebenspartner
  • Eltern
  • Kinder
  • Arbeitnehmer

Der Kreditnehmer und sein Schicksal liegen diesen Personengruppen besonders am Herzen. Daher können sie dessen Wunsch nicht abschlagen, für ihn zu bürgen, obwohl sie damit selbst einen finanziellen Schaden erleiden könnten. Dies ist oft bei der Ehegattenbürgschaft der Fall.

Die Auflistung ist jedoch nicht abschließend. Auch zu weiteren Verwandten oder Bekannten, wie Geschwistern, guten Freunden oder Angehöriger, kann eine enge emotionale Bindung bestehen. Der Unterschied zu den zuvor aufgelisteten sehr engen Familienmitgliedern besteht allerdings darin, dass dieser Personenkreis dazu verpflichtet ist, die starke emotionale Verbundenheit nachzuweisen.

Übersteigt die Höhe der Verpflichtung des Bürgen seine eigene Leistungsfähigkeit deutlich, wird angenommen, dass dieser grundsätzlich keinerlei Anreiz auf Eingehung der Bürgschaft haben sollte. Es wird deshalb widerleglich vermutet, dass der Bürge bei Eingang der Bürgschaftsverpflichtung nicht auf seine eigenen Interessen und die realistische Einschätzung seines finanziellen Risikos geachtet hat. Stattdessen hat er sich von emotionalen Faktoren leiten lassen, die die beteiligte Bank ausgenutzt hat, um eine Bürgschaft zu erlangen. Das wiederum ist eine sittenwidrige Bürgschaft. Da es sich jedoch um eine widerlegbare Vermutung handelt, kann die Bank die These widerlegen.

Eine anerkannte Ausnahme ist hingegen, wenn durch eine Bürgschaft wirtschaftliche Vorteile erlangt werden. Hier ist es möglich, davon auszugehen, dass die Bürgschaft nicht nur aus emotionalen Gründen abgegeben wurde. Somit ist die Bürgschaft nicht gleich sittenwidrig. Ein Beispiel: Die Bank will eine Vermögensverschiebung zwischen einer weniger vermögenden Person und einer ihr nahestehenden Person vermeiden und verlangt deshalb eine Bürgschaftserklärung.

Ist bei Abschluss des Bürgschaftsvertrages jedoch abzusehen, dass der Bürge die Forderung des Schuldners nicht begleichen kann, so ist dies in der Regel dennoch ein starkes Indiz für die Sittenwidrigkeit der Bürgschaft. 

Erhebliche Einwirkung auf die Entscheidungsfreiheit des Bürgen oder Verharmlosung der Risiken

Ein anderer Grund, warum eine Bürgschaft sittenwidrig sein könnte, bezieht sich auf die Entscheidungsfreiheit des Bürgen. Wirkt die Bank in erheblichem Maße auf diese ein, führt dies häufig zu einer sittenwidrigen Bürgschaft. Es muss jedoch regelmäßig ein besonders hoher Grad an Beeinflussung durch die Bank vorliegen. Es wird dann oft von „besonders verwerflichen Einwirkungen des Kreditgebers auf die Entscheidung des Bürgen“ gesprochen. Was bedeutet das im Detail?

Ein typisches Beispiel der Einwirkung auf die Entscheidungsfreiheit stellt das Ausnutzen der Unerfahrenheit dar. Bei solchen Bürgen handelt es sich oft um einen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, der sich noch in der Ausbildung befindet, studiert oder gerade in den Beruf gestartet ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht die Gefahr, dass dieser Personenkreis die finanzielle Tragweite der Entscheidung nicht ausreichend beurteilen kann. Eine objektive Entscheidung für oder gegen die Bürgschaft ist somit deutlich erschwert.

Wenn also der Vater seinen 20-jährigen Sohn um eine Bürgschaft bittet, ist davon auszugehen, dass der Bürge in gewisser Weise „verwerflich“ in seiner Entscheidungsfreiheit beeinflusst wird. Rechtlich betrachtet ist nicht das Verhalten des Vaters verwerflich. Sondern vielmehr sollte die Bank, sofern sie Kenntnis von der Beziehung hat, die entsprechende Bürgschaft nicht entgegennehmen. In der Praxis kennt die Bank das Alter des Bürgen, weshalb bei einschlägigen Konstellationen oft von der Ausnutzung der Unerfahrenheit ausgegangen werden kann.

Ein weiterer Fall, der eine verwerfliche Einwirkung der Bank auf die Entscheidung des Bürgen darstellt, ist die Verharmlosung der Risiken einer Bürgschaft. Nur damit der Bürge den Bürgschaftsvertrag unterzeichnet, darf das Kreditinstitut gegenüber dem Bürgen nicht die finanziellen Risiken oder die Tragweite der Bürgschaft verharmlosen oder gar verschleiern.

Dem Bürgen darf insbesondere nicht vermittelt werden, er würde mit der Bürgschaft keine große Verpflichtung eingehen oder dass die Inanspruchnahme sehr unwahrscheinlich sei. Die Abgabe seiner Bürgschaftserklärung ist nie „eine reine Formsache“.

Ausnutzen einer seelischen Zwangslage oder unzulässige Druckausübung

Nutzt die Bank eine seelische Zwangslage aus oder erhöht den Druck auf den Bürgen, ist die Bürgschaft sittenwidrig. Es darf kurz gesagt nicht zu einer Überrumpelung des Bürgen kommen.

Ein klassisches Beispiel dafür ist, dass der Kunde aus einem anderen Grund die Geschäftsstelle der Bank aufsucht. Dort wird er dann allerdings aufgefordert, eine Bürgschaftserklärung zu unterzeichnen. Ihm wird sozusagen „die Pistole vor die Brust gesetzt“. Dies erfolgt häufig mit der Begründung, dass der Kredit des Schuldners sonst sofort gekündigt wird.

Dieses Vorgehen wird als sittenwidrig betrachtet, weil der Bürge zum einen zeitlich unter Druck gesetzt und zum anderen in eine Zwangslage gebracht wird, was ihn dann zur Unterschrift bewegt. Eine Bürgschaft muss jedoch stets aus freien Stücken heraus unterschrieben werden.

Wer muss die Sittenwidrigkeit der Bürgschaft beweisen?

Wenn der Bürge die Einrede der Sittenwidrigkeit der Bürgschaft geltend macht, stellt sich die Frage, wer den entsprechenden Beweis führen muss.

Eine krasse finanzielle Überlastung des Bürgen ist relativ einfach zu beweisen.  Dazu muss der Bürge lediglich seine Einnahmen und Ausgaben offenlegen und nachweisen können, dass er seit Abschluss des Bürgschaftsvertrags über kein weiteres Vermögen verfügt.

Auch eine emotionale Bindung kann insbesondere bei dem zuvor bereits erwähnten Personenkreis (Eltern, Ehegatten etc.) relativ schnell angenommen werden und wird sogar widerleglich vermutet. Demnach tritt die sogenannte Beweislastumkehr ein. Die Bank muss in dem Fall den Beweis bringen, dass der Bürge nicht aufgrund einer emotionalen Verbindung gehandelt hat, sondern es sich um eine rationale wirtschaftliche Überlegung handelte. In der Praxis ist dieser Beweis allerdings nur schwer zu führen.

Bei dem Ausnutzen einer seelischen Zwangslage oder dem Ausüben unzulässigen Drucks steht Aussage gegen Aussage, weswegen dieser Beweis schwer zu erbringen ist. 

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Folgen bei Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft

Im bisherigen Beitrag haben Sie die verschiedenen Fallgruppen kennengelernt, nach denen eine Bürgschaft sittenwidrig sein kann.

Nehmen wir an, dass die Bedingungen für die Sittenwidrigkeit vorliegen. Dann stellt sich die Frage, welche Folgen dies für den Bürgen hat.

Grundsätzlich handelt es sich bei einer Bürgschaft um einen Vertrag, der zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger, meist einem Kreditinstitut, abgeschlossen wird. Wird die Bürgschaft nun als sittenwidrig betrachtet, wäre die entsprechende Bürgschaftserklärung des Bürgen unwirksam und somit der komplette Bürgschaftsvertrag nichtig.

Während der Wegfall der Bürgschaft für den Hauptschuldner, also den Kreditnehmer, zunächst keine direkten Folgen hat, ist der Bürge hingegen von seiner Verpflichtung mit sofortiger Wirkung befreit. Er kann also zukünftig von der Bank nicht mehr in Anspruch genommen werden, sollte der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen.

Für den Kreditnehmer hat der Verfall der Bürgschaft oft die Konsequenz, dass er gegenüber der Bank eine andere Sicherheit stellen muss. Kann er das nicht, führt dies mitunter dazu, dass der Kreditgeber den bereits ausgezahlten Kredit kündigt.

Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH)

In der Rechtsprechung, insbesondere im Bereich des Zivilrechts (ZR), hat der BGH in verschiedenen Entscheidungen Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften aufgestellt. Der BGH bezieht sich dabei häufig auf seine Entscheidungen, die in den amtlichen Sammlungen veröffentlicht sind, auch bekannt als BGHZ (BGH-Zivil).

Ein Urteil, das viel Aufmerksamkeit erhielt und unter anderem in der NJW (Neue Juristische Wochenschrift) und im BGHZ veröffentlicht wurde, ist das Urteil aus dem Aktenzeichen XI ZR 380/16. Der Bundesgerichtshof entschied im Jahr 2018 gegen die Klägerin, die ein Darlehen in Höhe von 2 Millionen Euro vergab. Der Kreditnehmer war ein Unternehmen, das in eine wirtschaftliche Krise geriet und Arbeitnehmer als Bürgen einsetzte. Nachdem schon das OLG Karlsruhe die Klage abgewiesen hatte, entschied der BGH auf Bundesebene. Die Klägerin habe gegen die Beklagten keinen Anspruch auf Zahlung, da die Bürgschaften und ihre Verlängerungen wegen Verstoßes gegen die guten Sitten gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig seien.

Dieses Urteil zeigt, dass es immer wieder zu sittenwidrigen Bürgschaften kommt, die allerdings im Einzelfall betrachtet werden müssen. Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation, sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen. Spätestens, wenn die Gläubigerbank als Klägerin auftritt und Sie zur Begleichung der Verbindlichkeiten auffordert, obwohl Ihre Bürgschaft sittenwidrig ist, sollten Sie sich an einen erfahrenen Anwalt wenden. 

So kann CDR Legal Ihnen helfen

Damit eine Bürgschaft sittenwidrig ist, muss einer der folgenden Umstände zutreffen:

  • Krasse finanzielle Überlastung des Bürgen bei emotionaler Verbundenheit
  • Erhebliche Einwirkung auf die Entscheidungsfreiheit des Bürgen oder Verharmlosung der Risiken
  • Ausnutzen einer seelischen Zwangslage oder unzulässige Druckausübung

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Sollten Sie als Bürge der Auffassung sein, dass die von Ihnen eingegangene Bürgschaft sittenwidrig ist, sollten Sie Ihren Einzelfall prüfen lassen. Die Kanzlei CDR-Legal ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und steht Ihnen dabei erfahren zur Seite. In den vergangenen Jahren konnten die Anwälte von CDR-Legal viele betroffene Personen erfolgreich unterstützen.

F.A.Q.

Wann ist eine Bürgschaft sittenwidrig?

Eine Bürgschaft ist sittenwidrig, wenn sie gegen die guten Sitten (§ 138 BGB) verstößt und somit als nichtig angesehen wird. Dies kann der Fall sein, wenn: Die Bürgschaft eine unangemessene finanzielle Belastung für den Bürgen darstellt, die in keinem Verhältnis zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen steht. Der Bürge aufgrund seiner persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Situation in besonderem Maße schutzbedürftig ist und die Bürgschaftsübernahme eine unzumutbare Härte darstellt. Der Bürge bei Abschluss der Bürgschaftsverpflichtung über seine tatsächlichen Verpflichtungen und Risiken getäuscht oder arglistig irregeführt wurde. Die Bürgschaft aufgrund einer sittenwidrigen, rechtswidrigen oder unmoralischen Absicht abgeschlossen wurde. In solchen Fällen kann die Bürgschaft als sittenwidrig angesehen werden und der Bürge ist nicht verpflichtet, die übernommenen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Es ist jedoch stets eine Einzelfallprüfung erforderlich, um zu beurteilen, ob eine Bürgschaft tatsächlich sittenwidrig ist.

Was bedeutet krasse finanzielle Überforderung?

Krasse finanzielle Überforderung bezeichnet eine Situation, in der eine Person oder Organisation starke Schwierigkeiten hat, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Genau bedeutet das, wenn das pfändbare Einkommen des Bürgen nicht ausreicht, um die Zinsen des gesicherten Kredits zu zahlen. Dies kann aufgrund unerwarteter Ausgaben, hoher Schulden, plötzlicher Einkommensverluste oder schlechter finanzieller Planung entstehen. In solchen Fällen sind die Betroffenen oft gezwungen, drastische Maßnahmen zu ergreifen, um ihre finanzielle Situation zu bewältigen, wie den Verkauf von Vermögenswerten, Einschränkung von Ausgaben oder Umstrukturierung von Schulden. Krasse finanzielle Überforderung kann zu erheblichen emotionalen Belastungen, sozialen Problemen und langfristigen negativen Auswirkungen auf das Wohlergehen der Betroffenen führen.

Was bedeutet verwerflicherweise auf die Willensbildung des Bürgen eingewirkt?

Verwerflicherweise auf die Willensbildung des Bürgen eingewirkt bedeutet, dass in unzulässiger oder unethischer Weise Einfluss auf die Entscheidungsfindung einer Person, die als Bürge einspringt, genommen wurde. Dies kann beispielsweise durch Täuschung, Manipulation oder Druck geschehen. So wird der Bürge dazu bewegt, eine Verpflichtung oder Verantwortung zu übernehmen, die er unter normalen Umständen möglicherweise nicht eingegangen wäre. Solche unzulässigen Einflussnahmen können die Rechtmäßigkeit einer Bürgschaft infrage stellen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Je nach Rechtsordnung können unterschiedliche rechtliche Konsequenzen eintreten. Daher ist es ratsam, sich bei rechtlichen Fragen an einen Fachanwalt zu wenden.

Was bedeutet Ausnutzen einer seelischen Zwangslage bei einer Bürgschaft?

Ausnutzen einer seelischen Zwangslage bei einer Bürgschaft bezieht sich auf eine Situation, in der eine Person eine Bürgschaft übernimmt, weil sie sich aufgrund von psychischem Druck oder emotionaler Manipulation nicht in der Lage sieht, die Übernahme abzulehnen. In solchen Fällen kann die Wirksamkeit der Bürgschaft infrage gestellt werden. Schließlich beruht sie möglicherweise nicht auf einer freien und informierten Entscheidung der betroffenen Person. Das Gesetz schützt in solchen Situationen den Bürgen, indem es ermöglicht, die Bürgschaftserklärung anzufechten und gegebenenfalls für unwirksam zu erklären.

Wird ein Bürge überprüft?

Ja. Ein Bürge wird in der Regel überprüft, um sicherzustellen, dass er die finanzielle Stabilität und Kreditwürdigkeit besitzt, um im Falle eines Zahlungsausfalls des Hauptkreditnehmers die Verbindlichkeiten zu übernehmen. Die Überprüfung kann eine Bonitätsprüfung, eine Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie eine Untersuchung der bisherigen Zahlungshistorie umfassen. Dies ist ein wichtiger Schritt für Kreditgeber, um das Risiko eines Kreditausfalls zu minimieren und die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Rückzahlung zu erhöhen.

Kann man eine Bürgschaft anfechten?

Ja, eine Bürgschaft kann unter bestimmten Umständen angefochten werden. Gründe für eine Anfechtung können etwa Irrtum, Täuschung oder widerrechtliche Drohung sein. Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung wird die Bürgschaft als nichtig betrachtet und der Bürge haftet nicht mehr für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners. Es ist jedoch wichtig, sich bei solchen Angelegenheiten an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden, um die individuellen Umstände des Falles zu prüfen und professionelle Beratung zu erhalten.

Was muss ich beachten wenn ich für jemanden Bürge?

Wenn Sie für jemanden bürgen, übernehmen Sie eine große Verantwortung und haften im Falle eines Zahlungsausfalls des Hauptschuldners. Bevor Sie sich dazu entscheiden, für jemanden zu bürgen, sollten Sie folgende Punkte beachten: Vertrauen: Stellen Sie sicher, dass Sie der Person, für die Sie bürgen, uneingeschränkt vertrauen. Sie sollten von der finanziellen Zuverlässigkeit und Zahlungsmoral überzeugt sein. Finanzielle Stabilität: Prüfen Sie Ihre eigene finanzielle Situation und stellen Sie sicher, dass Sie im Falle eines Zahlungsausfalls des Hauptschuldners die Verpflichtungen übernehmen können, ohne Ihre eigene finanzielle Stabilität zu gefährden. Vertragsbedingungen: Lesen Sie den Bürgschaftsvertrag sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass Sie alle Bedingungen und Verpflichtungen verstehen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Begrenzte Bürgschaft: Wenn möglich, verhandeln Sie eine begrenzte Bürgschaft, bei der Ihre Haftung auf einen bestimmten Betrag oder Zeitraum beschränkt ist. Informieren Sie sich über Alternativen: Bevor Sie sich für eine Bürgschaft entscheiden, prüfen Sie, ob es andere Möglichkeiten gibt, die Person zu unterstützen, wie ein privates Darlehen oder eine Schenkung. Kommunikation: Bleiben Sie in Kontakt mit dem Kreditnehmer und überwachen Sie dessen finanzielle Situation, um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen. Indem Sie diese Punkte beachten, können Sie das Risiko einer Bürgschaft minimieren und eine fundierte Entscheidung treffen. Denken Sie daran, dass eine Bürgschaft eine ernst zu nehmende Verpflichtung ist und Sie im Falle eines Zahlungsausfalls des Hauptschuldners zur Verantwortung gezogen werden können.

Welche Folgen hat die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft für die Bank?

Die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft hat erhebliche Folgen für die Bank. In solchen Fällen wird die Bürgschaft als nichtig angesehen, was bedeutet, dass sie rechtlich unwirksam ist. Die Bank hat so keinen Anspruch auf die Erfüllung der Bürgschaft durch den Bürgen. Dies kann zu erheblichen finanziellen Verlusten für die Bank führen, insbesondere wenn der Hauptschuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Zudem kann die Bank im Hinblick auf ihren Ruf Schaden nehmen, wenn sie an der Gewährung sittenwidriger Bürgschaften beteiligt ist. Daher ist es für Banken von entscheidender Bedeutung, die rechtlichen und ethischen Aspekte von Bürgschaften sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass sie nicht gegen die Grundsätze der Sittenwidrigkeit verstoßen.

Wie kann eine sittenwidrige Bürgschaft beendet werden?

Eine sittenwidrige Bürgschaft kann beendet werden, indem der Bürge die Anfechtung der Bürgschaftserklärung aufgrund von Sittenwidrigkeit geltend macht. Hierbei ist es wichtig, dass der Bürge nachweist, dass die Bürgschaft unter unangemessenen Bedingungen oder aufgrund von unzulässigem Druck zustande gekommen ist. In solchen Fällen kann das zuständige Gericht die Bürgschaft für nichtig erklären und somit die Verpflichtungen des Bürgen beenden. Es empfiehlt sich, bei Verdacht auf Sittenwidrigkeit rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Verteidigung und Durchsetzung der eigenen Rechte zu gewährleisten.

Wer stellt die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft fest?

Die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wird in der Regel durch ein Gericht festgestellt. Im Falle eines Rechtsstreits prüft das zuständige Gericht die Umstände der Bürgschaft und entscheidet, ob sie gegen die guten Sitten verstößt. Dabei werden Faktoren wie die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bürgen, die Höhe der Bürgschaft und die Beziehung zwischen Bürgen und Hauptschuldner berücksichtigt. Sollte das Gericht die Bürgschaft als sittenwidrig einstufen, wird sie für nichtig erklärt und der Bürge von seinen Verpflichtungen entbunden.