Falls die Bank Ihr Geschäftskonto sperrt, kann das für Ihr Unternehmen sehr negative Folgen haben. Eventuell müssen Ihre Geschäfte sogar ruhen, weil keine Zahlungsausgänge möglich sind. Deshalb sollten Sie bei der Bank sofort den Grund für die Sperrung des Geschäftskontos in Erfahrung bringen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Falls die Bank ein Geschäftskonto sperrt, geschieht das oftmals ohne vorherige Ankündigung
  • Zu den häufigsten Gründen der Kontosperre gehört der Verdacht auf Geldwäsche, eine vom Finanzamt veranlasste Sperrung oder eine Verstoß gegen bestimmte Richtlinien
  • Im Interesse des Kontoinhabers sollte die Sperrung möglichst schnell aufgehoben werden
  • Falls das Kreditinstitut das Geschäftskonto weiterhin gesperrt hält, sollten Sie sich an einen kompetenten Rechtsanwalt wenden

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Geschäftskonto gesperrt ohne Vorwarnung?

In der überwiegenden Mehrheit aller Fälle wird ein Firmenkonto gesperrt, ohne dass die Bank eine Vorwarnung gegeben hat. Das kontoführende Institut möchte so verhindern, dass Sie vor der Sperre doch noch eine Transaktion von Ihrem Geschäftskonto vornehmen.

Trotzdem keine Vorwarnung erfolgt, hat die Bank anschließend die Pflicht, Sie über die Kontosperrung zu informieren. Zahlungseingänge werden in dem Zusammenhang durchaus häufiger noch zugelassen. Allerdings ist das für einen gewöhnlichen Geschäftsbetrieb nicht ausreichend, da fast immer Zahlungen vom Geschäftskonto abgehen müssen. Und diese werden nicht mehr durchgeführt. Dies betrifft auch Daueraufträge, Lohnzahlungen usw.

Es gibt eine Reihe von Gründen, warum die Bank Ihr Geschäftskonto sperrt, ohne eine Vorwarnung zu geben. Dazu gehören:

  • Verdacht auf Geldwäsche
  • Sperrung wurden vom Zoll veranlasst
  • Sperrung wurde vom Finanzamt veranlasst
  • Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten, die auf Betrug hindeuten
  • Häufige Überziehung des Geschäftskontos in nicht genehmigtem Umfang

Diese und andere Gründe führen in der Praxis häufiger dazu, dass Ihr Geschäftskonto gesperrt wird, ohne dass Ihnen die Bank das vorher ankündigt.

Bankseitige Pflichten bei der Kontosperrung

Die Bank muss Sie über die Kontosperre informieren. Allerdings nicht, zwingend vor der Sperre. Es ist ausreichend, wenn Sie danach informiert werden

Zusammengefasst sind es vor allem die folgenden Pflichten, die das Kreditinstitut in dem Zusammenhang hat:

  • Information des Konto- bzw. Geschäftsinhabers
  • Sperrgrund nennen
  • Kontofunktionen aufrechterhalten

Ankündigung und Information des Firmeninhabers

Die vorherige Ankündigung der Sperre ist nur selten eine Pflicht, welche die Bank hat. In den meisten Fällen wäre es nämlich kontraproduktiv, wenn eine Vorabinformation über eine noch nicht durchgeführte Sperre erfolgen würde. Manchmal allerdings kann das Kreditinstitut den Geschäftsinhaber durchaus vorab informieren. Ein Grund wäre, wenn Sie AGBs oder sonstige Richtlinien (noch) nicht akzeptiert haben.

Informieren muss Sie die Bank über eine durchgeführte Kontosperre allerdings immer, unabhängig vom Grund. Das basiert auf den sogenannten Informationspflichten, die das Kreditinstitut auch bei Geschäftskonten hat.

Gründe wie Sicherheitsbedenken, Finanzamt u.a.

Zu den Pflichten der kontoführenden Bank gehört bei einer Kontosperrung ebenfalls, Ihnen einen Grund zu nennen. Kreditinstitute dürfen nämlich nicht grundlos ein Firmenkonto sperren. In der Praxis existieren eine ganze Reihe von Gründen, die dazu führen können, dass die Bank Ihr Geschäftskonto gesperrt hat.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Betrugsverdacht
  • Geldwäscheverdacht
  • Regelmäßige (ungenehmigte) Kontoüberziehung
  • Unangemessenes Verhalten des Kunden
  • Vertragsverstoß
  • Richtlinienverstoß
  • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss liegt vor
  • Zustimmung zu geänderten AGBs liegt nicht vor
  • Wissentlich falsche Angaben gegenüber der Bank 

Bei all diesen Gründen ist das kontoführende Kreditinstitut dazu berechtigt, Ihr Geschäftskonto zu sperren – meistens ohne vorherige Ankündigung.

Erhalt von Kontofunktionen wie Zahlungseingänge

Die Kontosperrung führt dazu, dass Sie bis zur Aufhebung der Sperre keine Verfügungen von Ihrem Geschäftskonto vornehmen können. Normalerweise spricht jedoch nichts dagegen, dass weiterhin Eingänge auf dem Girokonto verbucht werden. Die Bank ist sogar in gewissem Umfang dazu verpflichtet, bestimmte Kontofunktionen zu erhalten.

Bei Geschäftskunden ist das durchaus besonders wichtig, weil Sie zum Beispiel weiterhin Gutschriften auf Ihr Konto erhalten und so Ihre Liquidität gesichert wird. Auch das Online-Banking muss die Bank unter bestimmten Voraussetzungen manchmal weiterhin zulassen, darf allerdings zum Beispiel Limits deutlich absenken.

Geschäftskonto gesperrt: Was nun?

Wenn Sie von einer Kontosperrung seitens der Bank erfahren, sollten Sie möglichst schnell handeln. Das ist in Ihrem eigenen Interesse, denn natürlich benötigen Sie für Ihr Geschäft ein rundum funktionierendes Firmenkonto. Das bedeutet, dass Sie möglichst umgehend mit Ihrer Bank Kontakt aufnehmen sollten.

In der überwiegenden Mehrheit aller Fälle kann dann schnell das Problem gelöst und die Kontosperre aufgehoben werden.

Hat das Kreditinstitut Ihr Geschäftskonto zum Beispiel aufgrund häufiger Überziehungen gesperrt, vereinbaren Sie mit der Bank unter Umständen eine neue Kreditlinie. Wurde die Sperrung zum Beispiel vom Finanzamt veranlasst, kann die Bank diese nach dem Bezahlen der offenen Forderungen ebenfalls schnell wieder aufheben.

In manchen Fällen lässt sich der Grund allerdings nicht schnell und einfach aus der Welt schaffen oder die Sperrung ist sogar unberechtigt. Weigert sich das Kreditinstitut dann, die Kontosperre aufzuheben, sollte Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CDR-Legal berät Sie unter anderem zu Ihren Möglichkeiten, wie Sie gegen die Kontosperrung vorgehen können. Hier kommen unter anderem die folgenden Optionen infrage: 

  • Unterlassungsansprüche
  • Einstweilige Verfügung
  • Meldung bei Finanzaufsicht
  • Schadenersatz

Unterlassungsansprüche

Der erste Schritt gegen eine – aus Ihrer Sicht unberechtigten Kontosperrung – vorzugehen, ist häufig das Durchsetzen sogenannter Unterlassungsansprüche. Im Klartext heißt das, dass Sie bzw. Ihr Rechtsanwalt die Bank aufgefordert, die Kontosperrung zu unterlassen – also wieder aufzuheben. 

Zu diesem Zweck versendet der Rechtsanwalt normalerweise eine Unterlassungserklärung, die von der Bank unterschrieben werden soll. Falls das Kreditinstitut diese Erklärung nicht oder nur in abgeänderter Form unterzeichnet, können weitere, rechtliche Schritte notwendig werden.

Einstweilige Verfügung

Sollte das Kreditinstitut der Unterlassung nicht nachkommen, ist die einstweilige Verfügung eine weitere Option. In dem Fall stellt Ihr Rechtsanwalt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Dies geschieht beim zuständigen Gericht.

Stellt das Gericht die sogenannte Eilbedürftigkeit fest, wird eine solche Verfügung oft binnen weniger Tage oder sogar nach einigen Stunden erlassen. Die Bank ist dann zunächst einmal dazu verpflichtet, die Kontosperrung wieder aufzuheben.

Alternativ reicht es mitunter aus, wenn zumindest notwendige Verfügungen wieder zugelassen werden. Die Kontosperrung im Ganzen muss die Bank dafür nicht zwangsläufig aufheben.

Meldung bei Finanzaufsicht

Falls sich die Bank nicht kooperativ zeigt und die Aufhebung der Kontosperrung verweigert, kann durchaus ein Hinweis auf eine entsprechende Anzeige bei der Finanzaufsicht Wirkung zeigen. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zuständig. Der Behörde können Sie ein unzulässiges Vorgehen der Bank anzeigen.

Die Finanzaufsichtsbehörde hat die Möglichkeit, Maßnahmen gegen die betroffene Bank zu verhängen, sollte diese sich unangemessen verhalten. Meistens trifft das allerdings weniger bei einer Kontosperrung zu, sondern eher bei einer (unberechtigten) Kündigung des Geschäftskontos.

Schadenersatz

Selbst wenn die Kontosperrung durch die Bank relativ zeitig aufgehoben wird, kann Ihnen dadurch bereits ein finanzieller Schaden entstanden sein. Dabei geht es nicht nur um eventuelle Kosten einer Rückbuchung oder Ähnlichem. Durch nicht bezahlte Rechnungen können auch Mahngebühren oder sonstige Kosten entstanden sein.

Im schlimmsten Fall kündigen sogar Geschäftspartner oder Kunden bestehende Verträge, weil Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind. In diesen Fällen können Sie von der Bank Schadenersatz verlangen. Den entstandenen Schaden müssen Sie selbstverständlich nachweisen.

Finanzielle Schäden können zum Beispiel sein:

  • Mahngebühren aufgrund nicht bezahlter Rechnungen
  • Gebühren seitens der Bank
  • Zusätzliche Sollzinsen
  • Verlust von Kunden, Geschäftspartnern
  • Sonstige, nachweisliche Schäden finanzieller Art

Wie lange bis zur Freigabe des Geschäftskontos?

Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, über welchen Zeitraum hinweg die Bank ein Geschäftskonto längstens sperren darf. Stattdessen ist es vor allem abhängig vom Grund der Kontosperrung, wann und wie schnell diese wieder aufgehoben wird.

Auch deshalb empfehlen Experten wie Rechtsanwälte, dass sich betroffene Kunden schnellstmöglich mit dem Kreditinstitut in Verbindung setzen sollten. Umso eher der Grund bekannt ist und bestenfalls geklärt werden kann, desto schneller entsperrt die Bank Ihr Firmenkonto wieder. 

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Die Banken heben eine Kontosperrung also normalerweise erst dann auf, wenn sich der Grund erledigt hat. Bei laufenden Strafverfahren kann es allerdings eine ganze Weile dauern, bis Sie Ihr Geschäftskonto wieder in vollem Umfang nutzen können. Das gilt zum Beispiel für Geldwäsche oder für einen anderen Betrugsverdacht.