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Vermächtnis: Annahme und Ausschlagung
Ein Vermächtnis ermöglicht Ihnen als Begünstigten, einen konkreten Vorteil aus einem Nachlass zu ziehen, ohne die Pflichten eines Erben zu übernehmen. Doch auch wenn die Annahme eines Vermächtnisses zunächst naheliegend erscheint, gibt es einige Gründe, die für eine Ausschlagung sprechen könnten.
Die Entscheidung, ein Vermächtnis anzunehmen oder auszuschlagen, ist nicht immer einfach und hängt von rechtlichen, finanziellen und persönlichen Faktoren ab. Dieser Artikel beleuchtet, was bei der Annahme oder Ausschlagung eines Vermächtnisses zu beachten ist und welche Konsequenzen sich aus beiden Entscheidungen ergeben.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste in Kürze
- Als im Testament erwähnter Vermächtnisnehmer können Sie das Vermächtnis annehmen oder ausschlagen
- Bei Annahme ist der Erbe dazu verpflichtet, Ihnen das Vermächtnis auszuhändigen
- Eine Ausschlagung kann formlos erklärt werden, sollte jedoch gut überlegt sein
- Lassen Sie sich in Hinsicht auf Ihre Entscheidung unter Umständen von einem Rechtsanwalt beraten
Vermächtnis annehmen oder ausschlagen?
Als begünstigte Person steht es Ihnen frei, ob Sie ein Vermächtnis annehmen oder ausschlagen. Möchten Sie das Vermächtnis annehmen, sollten Sie sich an den Erben wenden und die Erfüllung fordern. Hierfür gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, jedoch eine Verjährungsfrist, die Sie beachten sollten. Im Streitfall kann es hilfreich sein, die Herausgabe des Vermächtnisses schriftlich anzufordern. In einem separaten Artikel finden Sie Informationen dazu, wie Sie Ihr Vermächtnis richtig und fristgerecht einfordern.
Möchten Sie das Vermächtnis ausschlagen, kann dies formlos geschehen. Dazu können Sie gegenüber dem Erben mündlich oder schriftlich erklären, dass Sie das Vermächtnis nicht annehmen möchten. Anders als bei der Ausschlagung einer Erbschaft gibt es für die Ablehnung eines Vermächtnisses keine gesetzliche Frist, solange Sie es nicht ausdrücklich annehmen oder durch Ihr Verhalten zeigen, dass Sie es akzeptieren (zum Beispiel, indem Sie den vermachten Gegenstand nutzen).
Die Ausschlagung eines Vermächtnisses ist unwiderruflich und sollte gut überlegt sein, da Sie als Vermächtnisnehmer mit der Ablehnung vollständig auf die vermachte Zuwendung verzichten. Wenn im Testament keine Ersatzperson für das Vermächtnis benannt wurde, fällt der vermachte Gegenstand oder Anspruch zurück in den Nachlass und geht an die Erben über.
Daher kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, vor der Ausschlagung rechtlichen Rat einzuholen, um die Konsequenzen besser abschätzen zu können. Gerne stehen wir Ihnen hier für eine unverbindliche Erstberatung zur Verfügung. Die Kanzlei CDR Legal ist auf Erbrecht spezialisiert und unterstützt Sie mit der entsprechenden Expertise.
Mögliche Gründe für eine Ausschlagung
Ein Vermächtnis auszuschlagen, erscheint nicht immer auf den ersten Blick sinnvoll. Jedoch gibt es einige Gründe, die für eine Ausschlagung sprechen können:
- Unattraktiver Vermögensgegenstand: Der vermachte Gegenstand (z. B. eine Immobilie oder ein Fahrzeug) könnte in einem schlechten Zustand oder schwer zu verwerten sein, was Aufwand und Kosten verursacht.
- Steuerliche Belastung: Ein Vermächtnis kann die Erbschaftssteuerpflicht auslösen, auch wenn der vermachte Gegenstand für den Begünstigten keinen tatsächlichen Wert darstellt oder die Steuerlast den Nutzen übersteigt.
- Verknüpfung an Auflagen und Bedingungen: Wenn das Vermächtnis an komplizierte oder unerwünschte Bedingungen geknüpft ist (z. B. die Verpflichtung, bestimmte Personen finanziell zu unterstützen oder das Vermächtnis zu bestimmten Zwecken zu verwenden), könnte der Begünstigte es ablehnen.
- Kosten für die Erfüllung des Vermächtnisses: Einige Vermächtnisse erfordern zusätzliche Kosten, wie etwa eine vermachte Immobilie, die renoviert werden muss. Als Vermächtnisnehmer kann dies für Sie unattraktiv sein.
- Ungünstige persönliche oder finanzielle Situation: Einige Vermächtnisnehmer könnten sich in einer Situation befinden, in der sie keine Verpflichtungen oder zusätzlichen Vermögenswerte übernehmen möchten, etwa bei laufenden Insolvenzverfahren.
- Konflikte mit Erben oder emotionale Belastung: Wenn innere oder äußere Konflikte um das Vermächtnis entstehen, kann der Begünstigte es ablehnen, um Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Was geschieht, wenn Sie ein Vermächtnis ausschlagen?
Schlagen Sie als begünstigte Person Ihr Vermächtnis aus, verlieren Sie Ihren Anspruch auf den vermachten Gegenstand oder die Zuwendung. Anders als bei einer Erbschaft erfolgt kein automatisches Nachrücken einer anderen Person, es sei denn, der Erblasser hat im Testament ausdrücklich eine Ersatzperson für den Fall der Ausschlagung benannt. Ohne eine solche Regelung fällt das Vermächtnis in den Nachlass zurück und bleibt Teil des Erbes, über das die Erben verfügen können.
Durch die Ausschlagung entfällt jede Verpflichtung, die mit dem Vermächtnis verbunden sein könnte, und es entstehen keine rechtlichen oder finanziellen Nachteile für den Ausschlagenden.
Das Vermächtnis aus rechtlicher Betrachtung
Ein Vermächtnisnehmer erhält einen bestimmten Vermögensgegenstand oder Anspruch aus einem Nachlass, ohne die rechtliche Stellung eines Erben einzunehmen. Er haftet deswegen nicht für Nachlassschulden. Die Erben sind verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen (§ 2174 BGB).
Sollte der Erbe Ihnen Ihr Vermächtnis verweigern, suchen Sie sich rechtliche Unterstützung. Unter Umständen ist es notwendig, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten. Die Kanzlei CDR Legal kann Sie in diesem Fall kompetent unterstützen. Bereits in einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch schildern wir Ihnen Ihre Chancen und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt in der Annahme und Ausschlagung eines Vermächtnisses ist das Pflichtteilsrecht. Welchen Einfluss hat das Vermächtnis auf den Pflichtteil? Kann es sich lohnen, das Vermächtnis auszuschlagen und den Pflichtteil einzufordern? Diese und weitere Fragen klären wir in einem weiteren Artikel über den Zusammenhang von Vermächtnis und Pflichtteil.
So hilft Ihnen CDR Legal
Ein Schwerpunkt der Kanzlei CDR Legal ist das Erbrecht. Die Kanzlei unterstützt Sie kompetent und zuverlässig bei der Entscheidung über Annahme und Ausschlagung eines Vermächtnisses. Wir wollen sicherstellen, dass Sie über Ihre Entscheidung gut informiert sind und sie rechtssicher treffen. Bereits in der unverbindlichen und kostenlosen Erstberatung können wir Ihnen entsprechende Hinweise geben. Ebenfalls sind wir für Sie da, wenn Sie Unterstützung in der Kommunikation mit dem Erben oder der Erbgemeinschaft benötigen. Nicht immer wird ein Nachlass ohne Komplikationen abgewickelt. Lassen Sie Ihre rechtliche Lage und weitere Vorgehensweisen prüfen.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
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