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Erbenfeststellungsklage
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Beanspruchen mehrere Personen Erbrechte für sich oder bestreiten das Testament, kommt es nach einem Erbfall zu unterschiedlichen Auffassungen über die Erbfolge, kann eine Erbenfeststellungsklage die erforderliche Rechtssicherheit schaffen. Das Zivilgericht stellt dabei verbindlich fest, wer Erbe ist und ggf. in welcher Quote. Dadurch wird die Abwicklung des Nachlasses geordnet und weitere Streitigkeiten werden reduziert.
In unserem kostenfreien Erstgespräch besprechen wir mit Ihnen Ihre individuelle Situation und prüfen das weitere Vorgehen bei Erbstreitigkeiten.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste in Kürze
- Die Erbenfeststellungsklage wird eingesetzt, um die Erbfolge verbindlich festzulegen - ganz im Gegensatz zum Erbschein, der sich auch als unrichtig herausstellen kann
- Das Verfahren ist klar strukturiert und führt zu einer verbindlichen Entscheidung.
- Ob die Klage für Sie in Fragen kommt, sollten Sie immer mit einem Anwalt besprechen und sich zu Ihrer individuellen Situation beraten lassen
Worum geht es – und wann ist die Klage sinnvoll?
Die Erbenfeststellungsklage ist eine Form der Feststellungsklage. Sie kommt dann in Betracht, wenn eine Erbenstellung ernsthaft bestritten wird oder sich mehrere Personen auf dasselbe Erbrecht berufen. In solchen Situationen reicht ein bloßer Erbnachweis gegenüber Bank oder Grundbuchamt nicht mehr aus – es braucht eine Entscheidung, die bindend ist und das Thema endgültig befriedet.
Bevor eine Klage eingereicht wird, ist es sinnvoll zu prüfen, welcher Nachweis im Einzelfall gebraucht wird:
- Erbschein: Ein Erbschein belegt die Erbfolge im Rechtsverkehr, hat aber nur Vermutungswirkung – er kann sich als unrichtig herausstellen.
- Erbenfeststellungsurteil: Das Urteil liefert die verbindliche Antwort auf die Frage „Wer ist Erbe?“. Weicht ein vorhandener Erbschein davon ab, geht das Urteil vor; ein falscher Erbschein wird in diesem Fall dann eingezogen.
- Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ): Das ENZ ist besonders in EU-grenzüberschreitenden Fällen nützlich. Es dient als Nachweis in anderen EU-Staaten, ersetzt aber nicht die gerichtliche Klärung, wenn die Erbfolge streitig ist.
Für den reinen Nachweis gegenüber Dritten genügt meist Erbschein oder ENZ. Besteht substantieller Streit über das „Ob“ oder die Quote der Erbfolge, ist die Erbenfeststellungsklage das geeignete Mittel.
Wer ist dafür zuständig?
Voraussetzung für eine Erbenfeststellungsklage ist ein Feststellungsinteresse, d.h. Sie haben ein berechtigtes Interesse an der sofortigen Klärung. Das liegt zum Beispiel vor, wenn die Gegenseite Ihr Erbrecht bestreitet oder selbst Erbe sein will. Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Streitwert; ab höheren Werten ist regelmäßig das Landgericht zuständig, vor dem Anwaltszwang nach ZPO § 78 gilt, d.h. ohne Anwalt ist eine Klage nicht möglich.
Beklagte sind in der Regel diejenigen, die Ihre Erbenstellung bestreiten oder eigene Erbrechte geltend machen. Die Antragsgestaltung (z. B. Feststellung als Alleinerbe, hilfsweise als Miterbe) erfolgt nach den Besonderheiten des Falls.
Aussagekräftige Urkunden (Testamente, Erbverträge), Personenstandsurkunden und Zeugenaussagen sind für das Urteil entscheidend. Je nach Streitpunkt kommen Sachverständigengutachten in Betracht, etwa zur Testierfähigkeit oder zur Echtheit handschriftlicher Verfügungen.
Wie läuft das Verfahren ab?
Die Erbenfeststellungsklage läuft in folgenden Schritten ab:
1. Analyse & Strategie
Ihre Unterlagen werden gesichtet, die Zuständigkeit und Beweislage geprüft und gemeinsam mit dem Anwalt eine Prozessstrategie erarbeitet: Ob eine reine Feststellung, die Kombination mit Leistungsanträgen oder parallele Erbscheinsfragen.
2. Klageeinreichung
Eine Anwaltskanzlei erhebt Klage auf Feststellung Ihrer Erbenstellung. Das Gericht fordert anschließend den Gerichtskostenvorschuss an.
3. Zustellung nach Vorschuss
Wichtig zu wissen: Die Klage wird erst zugestellt, wenn der Vorschuss eingezahlt ist. Wer schnell zahlt, verhindert Verzögerungen – gerade mit Blick auf Fristen und Verjährung.
4. Schriftliches Vorverfahren
Regelmäßig verlangt das Gericht zunächst eine Verteidigungsanzeige des Beklagten binnen kurzer Frist. Danach setzt es Fristen für Klageerwiderung und Replik.
5. Mündliche Verhandlung & Beweisaufnahme
Hier werden die Streitpunkte geklärt. Das Gericht nimmt Beweise auf: Urkunden, Zeug:innen, ggf. Gutachten.
6. Urteil & Wirkung
Das Gericht stellt die Erbenstellung fest. Dieses Urteil bindet die Parteien. Besteht ein Widerspruch zum Erbschein, wird dieser eingezogen. In der Praxis ebnet das Urteil den Weg für Grundbuchberichtigungen, Bankauszahlungen und die geordnete Nachlassabwicklung. Nach einem rechtskräftigen Urteil der Erbenfeststellungsklage ist eine erneute Klärung der Erbenstellung ausgeschlossen.
Kostenstruktur – was beeinflusst die Höhe?
Die Kosten hängen im Wesentlichen von drei Faktoren ab:
- Streitwert
Maßgeblich ist der wirtschaftliche Wert der erstrittenen Erbenposition (vereinfacht: Erbquote × Nachlasswert). Bei positiven Feststellungsklagen wird häufig ein Abschlag gegenüber Leistungsklagen in Betracht gezogen, da die Feststellung als solche nicht vollstreckbar ist. Die konkrete Einordnung erfolgt einzelfallbezogen. - Gerichtskosten (GKG)
Mit Klageeinreichung fällt ein Gerichtskostenvorschuss an; ohne diesen erfolgt keine Zustellung. Die Gebühren richten sich nach der gesetzlichen Gebührentabelle und steigen stufenweise mit dem Streitwert. - Anwaltskosten (RVG)
In erster Instanz entstehen regelmäßig eine Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer; auch diese sind streitwertabhängig. Bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs kommt eine Einigungsgebühr hinzu.
Kostenrisiko: Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die Gerichtskosten sowie die eigenen und die gegnerischen Anwaltskosten. Bei teilweisem Obsiegen erfolgt eine quotale Verteilung.
So unterstützt Sie CDR Legal
Nicht immer ist die Erbenfeststellungsklage das erste Mittel der Wahl. Wenn Sie bereits konkrete Ansprüche (z. B. Herausgabe von Nachlassgegenständen) durchsetzen wollen, kann auch eine Leistungsklage klüger sein – ggf. kombiniert mit einem Feststellungsantrag.
Wir von CDR Legal prüfen Ihre ganz individuelle Situation und beraten Sie bereits in unserem kostenfreien Erstgespräch dazu, ob eine Erbenfeststellungsklage für Sie der nächste sinnvolle Weg ist, um Ihre Ansprüche und Rechte durchzusetzen.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
Erstkontakt zu CDR Legal
Füllen Sie ganz einfach das folgende Kontaktformular aus und wir melden uns zeitnah bei Ihnen für ein kostenloses Erstgespräch.

