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Erbschaft & Erbfolge
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Kommt es zu einem Erbfall, stellt sich zunächst die zentrale Frage: Wer wird Erbe – und mit welchen Rechten und Pflichten? Das Erbrecht regelt nicht nur die Verteilung des Nachlasses, sondern auch die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, die Stellung innerhalb einer Erbengemeinschaft und mögliche Ausschlussgründe wie die Erbunwürdigkeit.
Insbesondere wenn kein Testament vorliegt oder familiäre Besonderheiten bestehen, ist die gesetzliche Erbfolge maßgeblich. Doch auch bei bestehendem Testament können sich komplexe Konstellationen ergeben.
Nachfolgend finden Sie einen strukturierten Überblick zu den wichtigsten Themen rund um Erbschaft und Erbfolge.
Inhalte des Artikels
Gesetzliche Erbfolge – wer erbt ohne Testament?
Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie bestimmt, in welcher Reihenfolge Verwandte und Ehegatten erben. Dabei unterscheidet das Gesetz verschiedene Ordnungen der Verwandtschaft.
Typische Fragen sind:
- Wie ist die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament da ist?
- Was gilt, wenn keine Kinder vorhanden sind?
- Was ist zu tun, wenn jemand in der Erbengemeinschaft blockiert?
- Wie erben Halbgeschwister?
- Wie erben Steifkinder?
- Wie erben adoptierte Kinder?
Gerade bei Patchwork-Familien oder besonderen familiären Konstellationen kann die gesetzliche Erbfolge überraschende Ergebnisse haben.
Erbschaft annehmen oder ausschlagen
Nicht jede Erbschaft sollte ungeprüft angenommen werden. Mit der Annahme treten Erben nicht nur in Rechte, sondern auch in Verbindlichkeiten ein. Ist der Nachlass überschuldet, kann dies erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Daher sollten Sie prüfen:
- Ist die Erbschaft wirtschaftlich sinnvoll?
- Welche Fristen gelten für die Ausschlagung?
- Kann eine einmal erklärte Annahme oder Ausschlagung angefochten werden?
Weiterführende Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel „Erbschaft annehmen oder ausschlagen“.
Auch die Frage der Erbunwürdigkeit kann relevant sein, etwa wenn ein Erbe sich schwerwiegender Verfehlungen schuldig gemacht hat.
Erbengemeinschaft und Erbteilung
Sind mehrere Personen Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Diese verwaltet den Nachlass gemeinschaftlich, bis er auseinandergesetzt wird. Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft sind in der Praxis häufig.
Typische Streitpunkte sind unter anderem die Entscheidung über die Nutzung oder den Verkauf einer Immobilie, die Verteilung einzelner Nachlassgegenstände, eine generelle Uneinigkeit über Nachlasswerte oder Blockaden einzelner Miterben. Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, können gerichtliche Schritte notwendig werden.
Weiterführende Informationen:
- Teilungsklage
- Teilungsversteigerung
- Erbenfeststellungsklage
- Auskunftspflicht Bevollmächtigter gegenüber der Erben
Sonderfragen rund um die Erbfolge
Neben der klassischen gesetzlichen Erbfolge treten immer wieder besondere Konstellationen im Nachlass auf, die einer gesonderten Prüfung bedürfen. Dazu zählen mehrere Testamente oder widersprüchliche Verfügungen, eine unklare Erbenstellung, Streit über die Zugehörigkeit zur Erbengemeinschaft sowie internationale Bezüge. Gerade in solchen Fällen ist eine rechtliche Einordnung entscheidend, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.
So unterstützt Sie CDR Legal
Die Fragen rund um Erbschaft und Erbfolge betreffen nicht nur die Verteilung von Vermögen, sondern auch Haftungsrisiken und langfristige wirtschaftliche Konsequenzen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, Fehlentscheidungen zu vermeiden und Ansprüche zu sichern.
Die Anwaltskanzlei CDR Legal ist auf Erbrecht spezialisiert und unterstützt Sie insbesondere bei:
- der Klärung der gesetzlichen Erbfolge
- der Prüfung Ihrer Erbenstellung
- der Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung eines Erbes
- der Durchsetzung von Ansprüchen innerhalb der Erbengemeinschaft sowie bei
- einem gerichtlichen Verfahren zur Erbteilung.
In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation und besprechen mögliche Handlungsoptionen. Über eventuelle Anwalts- und Verfahrenskosten klären wir Sie frühzeitig auf, sodass Sie Ihre Entscheidungen klar und transparent treffen können.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
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