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Twitter Datenleck
Die Ursache für das Datenleck bei Twitter war die Aktualisierung eines Codes seitens des Unternehmens, die bereits im Juni 2021 stattfand. Durch die Aktualisierung sollten Nutzer die Gelegenheit haben, durch Eingabe der Telefonnummer oder E-Mail-Adresse prüfen zu lassen, ob die Daten mit einem Twitter Account verknüpft waren.
Sollte das Ergebnis positiv gewesen sein, wurde seitens Twitter die entsprechende Konto-ID preisgegeben. Dadurch hatten auch Hacker die Möglichkeit, weiterführende Informationen zum Konto der Nutzer zu erhalten. Auf dieser Basis resultierte das Datenleck bei Twitter, durch welches schätzungsweise über 400 Millionen Datensätze in die falschen Hände gerieten. Dazu zählen vor allem Telefonnummern und E-Mail Adressen.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste in Kürze
- Seit Anfang 2022 gab es bei Twitter eine Sicherheitslücke, die vom Konzern nicht rechtzeitig beseitigt werden konnte.
- In der Folge wurden durch Hacker Daten von etwa 5,4 Millionen Nutzern gestohlen, insbesondere Telefonnummern und E-Mail-Adressen.
- Wer Betroffener des Twitter Leak ist, erhält normalerweise Schadenersatz in Höhe von bis zu 5.000 Euro.
- Grund für die Schadensersatzansprüche ist ein Verstoß gegen die DSGVO seitens Twitter, denn der Konzern hat die Daten nicht ausreichend geschützt.
- Ob Sie vom Twitter Datenleck betroffen sind, können Sie einfach über einen sogenannten Datenleck Checker feststellen.
Seit Jahren berät und begleitet CDR Legal Mandanten im Bankrecht, Erbrecht, Kapitalmarktrecht und Insolvenzrecht. Die Kanzlei bietet, Erbrechtsfälle ausgenommen, eine kostenlose Ersteinschätzung und vertritt Sie gerne darüber hinaus, wenn in Ihrem Fall gute Erfolgschancen bestehen.
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CDR Legal in Presse & Medien:
Bin ich vom Twitter Leak betroffen?
Ob auch Ihre Daten gestohlen wurden und Sie dementsprechend vom Twitter Leak betroffen sind, finden Sie auf den folgenden zwei Wegen heraus:
- Anfrage an Twitter
- Datenleck Checker
Twitter bzw. heute X selbst ist auf Grundlage der DSGVO dazu verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu Ihren Daten zu geben. Dazu gehört auch, dass Sie eine Antwort erhalten, ob Ihre Datensätze vom Twitter Datenleck betroffen sind.
Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass Sie einen sogenannten Datenleck Checker in Anspruch nehmen. Diese zeigt Ihnen an, ob Ihre Nutzerdaten an anderen Stellen im Internet auftauchen. In diesem Fall können Sie davon ausgehen, dass Sie aufgrund der gestohlenen Daten einen Anspruch gegenüber Twitter haben. Grund ist insbesondere der Verstoß gegen die Datenschutzgrundbuchverordnung (DSGV).
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Daten durch die Sicherheitslücke gestohlen wurden, nutzen Sie gerne diesen Datenleck Checker: https://sec.hpi.uni-potsdam.de/ilc/
Betrüger nutzen die Daten für kriminelle Zwecke
Die Frage zum Datenleck bei Twitter besteht für die Nutzer darin, ob Betrüger die gestohlenen Daten eventuell für kriminelle Zwecke nutzen. Sind Sie vom Datendiebstahl betroffen, entsteht mitunter ein echter (materieller) Schaden. Deshalb haben vermutlich Millionen Nutzer Schadensersatzansprüche gegen Twitter und können Klage einreichen.
Dass Betrüger die Daten für ihre Zwecke nutzen, steht bereits fest. So boten in der Vergangenheit Betrüger bereits zahlreiche Datensätze über illegale Plattformen zum Kauf an. Betroffen davon waren in nahezu jedem Fall einige der folgenden Daten:
- Telefonnummern
- E-Mail-Adressen
- Sonstige Daten der Nutzer
Ihr Recht auf Schadenersatz
Rechtlich betrachtet ist das Unternehmen Twitter, heute X, nach Ansicht der Rechtsexperten verantwortlich für die Folgen des Datenlecks. Das resultiert unter anderem aus Art. 25 Abs. 1,2 der DSGVO. Dort heißt es, dass entsprechende Unternehmen ausreichende Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen, damit Datensätze nicht unberechtigt in die Hände Dritter gelangen.
Da Twitter dieser Verantwortung anscheinend nicht ausreichend nachgekommen ist, bestehen sehr gute Chancen, dass betroffene Verbraucher eine Entschädigung erhalten. Das Recht auf Schadenersatz gründet sich vor allem auf dem Verstoß gegen die DSGVO. Sollte es zum Beispiel zu einem sogenannten Identitätsdiebstahl und in der Folge einem Missbrauch der Daten kommen, entsteht zudem ein nachweisbarer Schaden.
Erste Urteile zum Twitter Datenleck Schadensersatz
Im Hinblick auf das Datenleck bei Twitter, Facebook, Deezer und anderen Unternehmen, haben erste Gerichte zu Gunsten der Verbraucher ein Urteil gesprochen. Dazu zählen unter anderem:
- Landgericht Oldenburg (Az. 5 O 1809/22)
- Landgericht Zwickau (Az. 7 O 334/22)
- Landgericht Lüneburg (Az.: 3 O 83/22)
Im jeweiligen Urteil wurden betroffenen Verbrauchern, zum Beispiel aufgrund des Datenlecks bei Facebook, eine Entschädigung zwischen 300 und 3.000 Euro - teilweise zuzüglich Zinsen - zugesprochen. Das zeigt deutlich, dass solche Datenlecks wie bei Twitter oft einen Schadenersatzanspruch nach sich ziehen, den Verbraucher auch vor Gericht nach einer Klage durchsetzen können.
Ähnliche Fälle bei Facebook, Deezer & Co.
Das Twitter Datenleck ist nicht das einzige, welches es innerhalb der letzten zwei Jahre gab. Darüber hinaus sind ebenso andere Unternehmen von gestohlenen Datensätzen betroffen, wie zum Beispiel Facebook, Deezer oder auch Instagram.
So unterstützt Sie CDR-Legal
Kostenloses Erstgespräch
Sind Sie vom Datenleck bei Twitter betroffen? In dem Fall nehmen Sie gerne die Dienste der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei CDR-Legal in Anspruch. Die Kanzlei berät Sie zunächst im Rahmen eines für Sie kostenlosen, telefonischen Erstgesprächs.
Innerhalb des Gesprächs prüft CDR-Legal bereits, ob in Ihrem Fall weitere Schritte aussichtsreich sind. Sollten Ihre Daten bei Twitter gestohlen worden sein, bestehen gute Chancen auf Entschädigung und Schadenersatz.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M)