Sie kommen nicht mehr in Ihr Online-Banking oder können kein Geld mehr am Geldautomaten abheben? Auf Nachfrage teilt Ihnen die Bank kurz gefasst mit, dass das Konto gesperrt ist. Gründe geben die Mitarbeiter dafür nicht an. 

Genau das ist Ihnen passiert und Sie wissen nicht, warum? In der Praxis gibt es eine Reihe von Ursachen, weshalb die Bank ein Konto sperrt – und das oft ohne Ankündigung.

Sie haben mehrere Möglichkeiten, gegen die aus Ihrer Sicht ungerechtfertigte Kontosperrung anzugehen. Sollte sich das Kreditinstitut weigern, die Kontosperrung aufzuheben, ist eventuell eine Beratung durch den Rechtsanwalt sinnvoll.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kontosperrung nimmt die Bank in den meisten Fällen ohne vorherige Ankündigung vor
  • Gründe sind unter anderem der Verdacht auf Geldwäsche, ein vorliegender Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sowie Auffälligkeiten bei Transaktionen über höhere Summen
  • Damit die Bank die Kontosperrung wieder aufhebt, müssen Sie sich in der Regel mit dem Kreditinstitut in Verbindung setzen
  • Sollte sich das Bankinstitut weigern, die aus Ihrer Sicht nicht berechtigte Kontosperrung zu beheben, kann Ihnen CDR-Legal helfen

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Bank sperrt Konto ohne Ankündigung oder trotz Guthaben?

Konto gesperrt: Was tun? Diese Frage stellen sich nahezu alle Betroffenen, bei denen die Bank eine Kontosperrung vorgenommen hat. In den weitaus meisten Fällen geschieht das ohne vorherige Ankündigung. Haben Sie nur ein Bankkonto, kann Sie das in ziemliche Schwierigkeiten bringen und unangenehme Folgen nach sich ziehen.

Meistens ist zwar das Konto gesperrt, aber Zahlungseingänge werden weiterhin zugelassen. Hintergrund ist, dass die Kontosperrung ausschließlich Verfügungen vom Konto verhindern soll. Lediglich bei Erbauseinandersetzungen werden sogar Geldeingänge auf das Konto nicht mehr zugelassen.

Bankseitige Pflichten bei Kontosperrung

Kreditinstitute in Deutschland dürfen nicht grundlos eine Kontosperrung durchführen. Wenn Sie die Kontosperrung aufheben lassen möchten, müssen Sie also zunächst den Grund erfahren. Ohnehin hat die Bank bestimmte Pflichten bei der Kontosperrung, nämlich:

  • Informieren des Bankkunden
  • Angabe des Grunds für die Sperrung
  • Erhalten bestimmter Kontofunktionen

Sperrgründe wie Geldwäscheverdacht, Betrugsverdacht und mehr

Zu den häufigsten Gründen, warum eine Kontosperrung vorgenommen wird, zählen:

  • Geldwäscheverdacht
  • Betrugsverdacht
  • Unregelmäßigkeiten bei den Zahlungen, beispielsweise verursacht durch Phishing
  • Sperrung durch das Finanzamt veranlasst
  • Pfändungsschutz bei unbezahlten Schulden im Zuge einer Zwangsvollstreckung
  • Vorliegen eines Überweisungsbeschlusses
  • Unangemessenes Verhalten des Kunden/der Kundin
  • Vertragsverstoß seitens des Kunden/der Kundin
  • Verstoß gegen Richtlinien
  • Fehlende Zustimmung geänderten AGB
  • Regelmäßige unzulässige Überziehung des Kontos
  • Abgabe falscher Angaben gegenüber der Bank 

Ein recht häufiger Grund für eine Kontosperrung ist der Verdacht auf Geldwäsche. Schon ab Einzahlungen in Höhe von 10.000 Euro muss die Herkunft nachgewiesen werden. Zusätzlich werten die Banken besonders häufige und/oder hohe Bareinzahlungen, Auslandsüberweisungen oder Transaktionen mit einer Krypto-Börse als Anzeichen von Geldwäsche.

Ebenfalls greifen die Kreditinstitute zu einer Kontosperrung, wenn Sie Ihr Girokonto regelmäßig und in größerem Umfang überziehen. Dann sollten Sie schnellstmöglich mit der Bank Kontakt aufnehmen, um eventuell den genehmigten Überziehungskredit zu erhöhen oder eine andere Lösung zu finden. 

Manchmal sind es auch Sicherheitsbedenken, die die Bank zu einer Kontosperrung veranlasst. Zum Beispiel dann, wenn sie ungewöhnliche Transaktionen feststellt. In dem Fall liegt der Verdacht nahe, dass sich Betrüger Zugriff auf Ihr Bankkonto verschafft haben. Dies geschieht insbesondere durch Phishing oder andere Betrugsmaschen.

Regelmäßig kommt es auch deshalb zu einer Kontosperrung, weil ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt. Das geschieht in der Regel, wenn Sie Forderungen nicht bezahlen, nicht auf Mahnungen reagieren oder Daueraufträge nicht mehr eingezogen werden können. In die gleiche Rubrik fällt die Sperrung durch das Finanzamt, falls Sie Steuerschulden haben.

Die Kontopfändung folgt in diesem Fall auf den Vollstreckungsbescheid. Wichtig ist dabei der Vollstreckungstitel. Dabei handelt es sich um einen rechtlichen Beschluss, der bestätigt, dass ein Schuldner eine bestimmte Geldschuld gegenüber einem Gläubiger hat. Nach Ablauf einer gewissen Zeit, die oft in Monaten und Tagen gemessen wird, kann der Gläubiger die Bank anweisen, das Bankkonto des Schuldners zu pfänden. Betroffene haben dann keinen Zugriff mehr auf ihr Konto, bis die Forderungen bezahlt sind.

Ankündigung und Information des Kontoinhabers

Wie eingangs erwähnt, werden die meisten Kontosperrungen seitens der Bank ohne Ankündigung vorgenommen. Dennoch hat das kontoführende Institut die Aufgabe, Sie über die Kontosperrung zu informieren. Das geschieht oftmals zum Beispiel als Hinweis am Geldautomaten, falls Sie mit Ihrer Girocard oder Kreditkarte Verfügungen vornehmen möchten.

Ebenfalls ist das Kreditinstitut dazu verpflichtet, den Grund für die Kontosperrung zu nennen. Sie sollten auf jeden Fall erfahren, ob Ihr Konto bei der Sparkasse oder anderen Banken aus Geldwäscheverdacht, aufgrund von Auslandsüberweisungen oder aus anderen Gründen gesperrt wurde. 

Erhalt von Kontofunktionen wie Zahlungseingänge

Neben der Informationspflicht ist das Kreditinstitut bei einer Kontosperrung ebenfalls dazu verpflichtet, bestimmte Kontofunktionen zu erhalten. Dazu gehören in erster Linie Zahlungseingänge, die im Regelfall weiterhin auf das Konto vorgenommen werden dürfen. 

Je nach Grund der Kontosperrung muss die Bank eventuell den Pfändungsfreibetrag zulassen, über den Kontoinhaber zum Beispiel beim Vorliegen eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses verfügen können. Dann müssen Sie das Konto allerdings sofort in ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln.

Konto gesperrt: Was tun?

Um eine Kontosperrung aufheben zu lassen, müssen Sie in den meisten Fällen selbst aktiv werden. Dabei steht sicherlich die Frage im Vordergrund: Konto gesperrt, wie komme ich an mein Geld? Im ersten Schritt sollten Sie das Gespräch mit der Bank suchen, falls diese Sie nicht ohnehin bereits über die Kontosperrung und den vorliegenden Grund informiert hat. Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei der Kontopfändung nicht um eine Kündigung Ihres Kontos handelt.

In den meisten Fällen ist die Kontosperrung völlig berechtigt und dient sogar Ihrem eigenen Schutz. Trotzdem ist natürlich Eile geboten, da Sie keine Verfügungen mehr vom gesperrten Konto vornehmen können. 

Nicht selten können Sie eine Kontosperrung durch ein Gespräch mit der Bank klären. Liegt etwa ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor, können Sie den entsprechenden Betrag überweisen. Anschließend darf die Bank Ihr Konto nach Freigabe wieder entsperren.

Ähnlich verhält es sich auch bei einem Geldwäscheverdacht. Haben Sie zum Beispiel einen größeren Betrag auf Ihr Konto eingezahlt und können die Herkunft nachweisen, hebt die Bank die Kontosperrung in der Regel ebenfalls schnell auf. Gleiches gilt häufig für ein regelmäßig überzogenes Girokonto, wenn Sie eine Vereinbarung mit der Bank treffen.

Manchmal kommt es jedoch ebenso vor, dass die Kontosperrung aus Ihrer Sicht unberechtigt ist und die Bank sich weigert, diese wieder aufzuheben. Das bedeutet, dass Sie weder beleghafte Überweisungen durchführen noch sich am Geldautomaten mit Bargeld versorgen oder in Geschäften zahlen können.

Rechtliche Schritte gegen die Kontosperrung einleiten

Verweigert die Bank die Aufhebung der Kontosperrung, ist die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts wie der Kanzlei CDR Legal sinnvoll. Die Rechtsanwaltskanzlei nimmt in Ihrem Auftrag in der Regel zunächst mit der Bank Kontakt auf. 

Bei einer augenscheinlich nicht berechtigten Kontosperrung und falls sich die Bank weigert, diese wieder aufzuheben, kommen in rechtlicher Hinsicht hauptsächlich die folgenden Möglichkeiten infrage:

  • Unterlassungsansprüche
  • Einstweilige Verfügung
  • Schadenersatz

Im ersten Schritt kann der Rechtsanwalt an die Bank eine Unterlassungserklärung senden. Diese beinhaltet, die Kontosperrung unverzüglich aufzuheben. Weigert sich die Bank weiterhin, kann auch eine einstweilige Verfügung erwirkt werden. 

Liegt diese vor, muss das Kreditinstitut die Kontosperrung umgehend aufheben. Ist Ihnen durch die vorübergehende Kontosperrung ein finanzieller Schaden entstanden, kommt ebenso ein Schadensersatzanspruch infrage. Auch in dem Fall vertritt Sie die Anwaltskanzlei CDR-Legal mit Ihren Ansprüchen.

Konto gesperrt: Wie lange dauert die Freischaltung?

Wie lange es bis zur Aufhebung der Kontosperrung dauert, hängt im Wesentlichen davon ab, was der Grund für die Kontosperrung ist. Können Sie als Kunde oder Kundin das Problem direkt mit der Bank lösen, hebt das Kreditinstitut die Sperre umgehend auf. Eine gesetzliche Regelung, wie lange ein Konto grundsätzlich gesperrt werden darf, gibt es nicht.

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Bei einer Pfändung darf die Bank die Sperre erst aufheben, wenn eine Freigabe seitens des Gläubigers vorliegt. Besonders lange wird es bis zur Aufhebung der Kontosperrung dauern, wenn der Verdacht auf Betrug oder eine sonstige Straftat wie Geldwäsche vorliegt. In der Regel hebt das Kreditinstitut die Kontosperrung dann erst auf, wenn Sie entlastet sind oder ein entsprechendes Verfahren eingestellt wurde.

F.A.Q.

Was tun bei Sperrung des Kontos?

Es ist essentiell, sofort zu handeln! Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank, um den Grund der Sperrung zu klären. Im Streitfall mit Ihrer Bank setzen Sie sich gerne mit unserer Kanzlei in Verbindung. Wir stehen Ihnen mit Expertise und Durchsetzungsvermögen zur Seite.

Kann das Konto wegen einer Sperrung gekündigt werden?

Gemäß § 19 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken kann eine Bank das Konto kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Verdächtige Aktivitäten oder Verstöße gegen die Kontobedingungen können einen solchen wichtigen Grund darstellen.

Wann darf die Bank mein Konto sperren?

Banken dürfen ein Konto sperren, wenn sie Betrug, Missbrauch oder verdächtige Aktivitäten vermuten. Auch bei Nichtbezahlung von Schulden oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung kann eine Kontosperrung erfolgen.

Kann man trotz Kontosperrung auf das Konto zugreifen?

Trotz einer Kontosperrung ist ein Zugriff auf das Konto in der Regel nicht möglich.

Wie kann ich einer Sperrung meines Kontos vorbeugen?

Um einer Kontosperrung vorzubeugen, sollten Sie stets Ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen und Überziehungslimits vermeiden. Seien Sie wachsam gegenüber verdächtigen Aktivitäten und informieren Sie Ihre Bank sofort. Öffnen Sie niemals verdächtige E-Mails oder Links, die zu Phishing-Angriffen führen könnten.

Kann ein gesperrtes Konto wiederhergestellt werden?

Ein gesperrtes Konto kann unter bestimmten Umständen wiederhergestellt werden, oft mit rechtlicher Unterstützung. Die genauen Schritte hängen von den Gründen für die Sperrung und den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab.

Kann die Bank ein Konto ohne Angabe von Gründen sperren?

Banken haben das Recht, ein Konto zu sperren, allerdings nicht ohne Angabe von Gründen. Es muss einen triftigen Grund geben, wie zum Beispiel den Verdacht auf Geldwäsche oder Betrug. Die Bank ist zudem verpflichtet, den Kunden über die Sperrung zu informieren.

Gibt es Fristen für die Wiederherstellung eines gesperrten Kontos?

Es gibt keine gesetzlich festgelegten Fristen für die Wiederherstellung eines gesperrten Kontos in Deutschland. Die Dauer kann je nach Bank und den spezifischen Umständen variieren.

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