Sie erkennen eine Kontosperrung leicht daran, dass Sie keine Verfügungen mehr vornehmen können. Das gilt sowohl im Bereich Online-Banking (Überweisung) als auch beim Versuch, am Geldautomaten Bargeld zu verfügen.
Vielleicht ist es Ihnen in der Vergangenheit schon passiert, dass Ihr Konto gesperrt oder Ihr Konto eingefroren wurde? In der Praxis gibt es eine Reihe von Gründen, warum die Bank ein Konto sperrt – und das oft ohne Ankündigung.
Sollte sich das Kreditinstitut weigern, die Kontosperrung aufheben zu wollen, ist eventuell eine Beratung durch den Rechtsanwalt sinnvoll. Sie haben dann mehrere Möglichkeiten gegen die aus Ihrer Sicht ungerechtfertigte Kontosperrung anzugehen.
Inhalte des Artikels
Konto gesperrt: was tun? Diese Frage stellen sich nahezu alle Betroffenen, bei denen die Bank schon einmal eine Kontosperrung vorgenommen hat. In den weitaus meisten Fällen geschieht das ohne vorherige Ankündigung. Das hat den Grund, dass Sie nicht zwischen der Ankündigung und der durchgeführten Kontosperrung noch Verfügungen vornehmen können.
Meistens ist zwar das Konto gesperrt, aber Zahlungseingänge werden weiterhin zugelassen. Das hat den Grund, dass natürlich mit der Kontosperrung ausschließlich Verfügungen vom Konto verhindert werden sollen. Eine der wenigen Ausnahmen sind Kontosperrungen aufgrund einer Erbauseinandersetzung.
Kreditinstitute in Deutschland dürfen nicht grundlos eine Kontosperrung durchführen. Wenn Sie die Kontosperrung aufheben lassen möchten, müssen Sie also zunächst den Grund erfahren. Ohnehin hat die Bank bestimmte Pflichten bei der Kontosperrung, nämlich:
Zu den häufigsten Gründen, warum eine Kontosperrung vorgenommen wird, zählen:
Ein recht häufiger Grund für eine Kontosperrung ist der Verdacht auf Geldwäsche. Schon ab Einzahlungen in Höhe von 10.000 Euro muss die Herkunft nachgewiesen werden. Deshalb kommt es in der Vergangenheit mittlerweile relativ häufig zu Kontosperrungen, weil zumindest ein Verdacht auf eine mögliche Geldwäsche besteht.
Ein Grund für die Zunahme von Kontosperrungen wegen des Verdachts auf Geldwäsche ist, dass die Banken zum Beispiel besonders häufige und/oder hohe Bareinzahlungen, prinzipiell Geldeingänge ab einer bestimmten Höhe, Auslandsüberweisungen oder Transaktionen mit einer Krypto-Börse bereits als Anzeichen von Geldwäsche werten.
Ebenfalls greifen die Kreditinstitute zu einer Kontosperrung, wenn Sie Ihr Girokonto regelmäßig und in größerem Umfang überziehen. Dann sollten Sie schnellstmöglich mit der Bank Kontakt aufnehmen, um eventuell den genehmigten Überziehungskredit zu erhöhen oder eine andere Lösung zu finden.
Manchmal sind es auch Sicherheitsbedenken, welche die Bank zu einer Kontosperrung veranlasst. Dann werden zum Beispiel ungewöhnliche Transaktionen festgestellt. In dem Fall liegt der Verdacht nahe, dass Betrüger Ihre Zugangsdaten missbräuchlich verwenden. Dies geschieht insbesondere durch Phishing oder andere Betrugsmaschen.
Regelmäßig kommt es auch deshalb zu einer Kontosperrung, weil ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt. Das geschieht in der Regel, wenn Sie eine Rechnung nicht bezahlen und auch nicht auf Mahnungen reagieren. In die gleiche Rubrik fällt die Sperrung durch das Finanzamt, falls Sie Steuerschulden haben.
Wie eingangs bereits erwähnt, werden zwar auf der einen Seite die meisten Kontosperrungen seitens der Bank ohne Ankündigung vorgenommen. Auf der anderen Seite hat das kontoführende Institut dann allerdings die Aufgabe, Sie über die Kontosperrung zu informieren. Das geschieht oftmals zum Beispiel als Hinweis am Geldautomaten, falls Sie mit Ihrer Girocard oder Kreditkarte Verfügungen vornehmen möchten.
Ebenfalls ist das Kreditinstitut dazu verpflichtet, den Grund für die Kontosperrung zu nennen. Wie im vorherigen Abschnitt bereits zum Teil angesprochen, gibt es durchaus eine Vielzahl von Gründen für eine Sperrung des Girokontos.
Neben der Informationspflicht ist das Kreditinstitut bei einer Kontosperrung ebenfalls dazu verpflichtet, bestimmte Kontofunktionen zu erhalten. Dazu gehören in erster Linie Zahlungseingänge, die im Regelfall weiterhin auf das Konto vorgenommen werden dürfen.
Je nach Grund der Kontosperrung muss die Bank eventuell den Pfändungsfreibetrag zulassen, über den Kontoinhaber zum Beispiel beim Vorliegen eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses verfügen können. Dann müssen Sie das Konto allerdings sofort in ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln.
Um eine Kontosperrung aufheben zu lassen, müssen Sie in den meisten Fällen selbst aktiv werden. Dabei steht sicherlich die Frage im Vordergrund: Konto gesperrt, wie komme ich an mein Geld? Im ersten Schritt sollten Sie das Gespräch mit der Bank suchen, falls diese Sie nicht ohnehin bereits über die Kontosperrung und den vorliegenden Grund informiert hat.
Sehr empfehlenswert ist es, nicht gegenüber der Bank sehr verärgert zu reagieren oder gar schriftlich oder telefonisch Mitarbeiter zu beleidigen. In den meisten Fällen ist die Kontosperrung völlig berechtigt und dient sogar Ihrem eigenen Schutz. Trotzdem ist natürlich – auch beim Kontakt mit der Bank – Eile geboten, da Sie keine Verfügungen mehr vom gesperrten Konto vornehmen können.
Nicht selten können Sie eine Kontosperrung durch ein Gespräch mit der Bank klären. Liegt zum Beispiel ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor, können Sie den entsprechenden Betrag überweisen. Anschließend darf die Bank Ihr Konto nach Freigabe wieder entsperren.
Ähnlich verhält es sich auch bei einem Verdacht auf Geldwäsche. Haben Sie zum Beispiel einen größeren Betrag auf Ihr Konto eingezahlt und können die Herkunft nachweisen, hebt die Bank die Kontosperrung in der Regel ebenfalls schnell auf. Gleiches gilt häufig für ein regelmäßig überzogenes Girokonto, wenn Sie eine Vereinbarung mit der Bank treffen.
Manchmal kommt es jedoch ebenso vor, dass die Kontosperrung aus Ihrer Sicht unberechtigt ist und die Bank sich weigert, diese wieder aufzuheben. Das bedeutet, dass Sie weder beleghafte Überweisungen durchführen noch sich am Geldautomaten mit Bargeld versorgen oder in Geschäften unbar zahlen können.
Verweigert die Bank dann die Aufhebung der Kontosperrung, ist die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts wie der Kanzlei CDR-Legal sinnvoll. Die Rechtsanwaltskanzlei nimmt in der Regel zunächst mit der Bank in Ihrem Auftrag Kontakt auf.
Bei einer augenscheinlich nicht berechtigten Kontosperrung und falls sich die Bank weigert, diese wieder aufzuheben, kommen in rechtlicher Hinsicht vor allem die folgenden Möglichkeiten infrage:
Im ersten Schritt kann der Rechtsanwalt an die Bank zum Beispiel eine Unterlassungserklärung senden. Diese beinhaltet, die Kontosperrung unverzüglich aufzuheben. Weigert sich die Bank weiterhin, kann auch eine einstweilige Verfügung erwirkt werden.
Liegt diese vor, muss das Kreditinstitut die Kontosperrung umgehend aufheben. Ist Ihnen durch die – vorübergehende – Kontosperrung ein finanzieller Schaden entstanden, kommt ebenso ein Schadensersatzanspruch infrage. Auch in dem Fall vertritt Sie die Anwaltskanzlei CDR-Legal mit Ihren Ansprüchen.
Wie lange es bis zur Aufhebung der Kontosperrung dauert, hängt im Wesentlichen davon ab, was der Grund für die Kontosperrung ist und ob Sie diesen – eventuell gemeinsam mit der Bank – aus der Welt schaffen können. Ist das der Fall, hebt das Kreditinstitut die Sperre natürlich umgehend auf. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht, wie lange ein Konto grundsätzlich gesperrt werden darf.
Bei zum Beispiel einer vorliegenden Pfändung darf die Bank die Sperre erst aufheben, wenn eine Freigabe seitens des Gläubigers vorliegt. Besonders lange wird es bis zur Aufhebung der Kontosperrung dauern, wenn Betrug oder eine sonstige Straftat wie Geldwäsche vorliegen oder Sie zumindest verdächtigt werden. In der Regel hebt das Kreditinstitut die Kontosperrung dann erst auf, wenn Sie entlastet sind oder ein entsprechendes Verfahren eingestellt wurde.
Wie hilfreich fanden Sie den Artikel?
Klicken Sie auf die Sterne, um den Artikel zu bewerten
Durchschnittliche Bewertung: 4.9 / 5. Anzahl der Bewertungen: 159
Bisher gibt es keine Bewertungen des Artikel
We are sorry that this post was not useful for you!
Let us improve this post!
Tell us how we can improve this post?
Ihr kostenloses Erstgespräch:
08031 7968029
Melden Sie sich gerne zum monatlichen Rundmail mit über 2.000 Abonnenten an und erhalten Sie alle wichtigen Neuigkeiten zu der Entwicklung des Sachverhalts.
Corinna Ruppel nutzt ihre Fachexpertise aus ihrer langjährigen Tätigkeit als Kreditspezialistin und Syndikusanwältin, um Privatpersonen und Unternehmen in allen Fragen rund um Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht und Erbrecht zu beraten und zu vertreten. Dabei legt sie besonderen Wert auf Transparenz und eine vertrauensvolle Basis dem Mandanten gegenüber.
Ihr kostenloses Erstgespräch:
↳ 08031 / 7968029
Persönliche Betreuung
Über 20 Jahre Erfahrung
Ex-Bankmitarbeiterin
Deutschlandweite Vertretung
Kostenloses Erstgespräch