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Postbank Phishing
Wie bei allen Banken kann es auch bei der Postbank zu Phishing-Angriffen kommen. Laut eigenen Angaben der Bank nutzen die Betrüger überwiegend Anrufe vermeintlicher Bankmitarbeiter, QR-Codes, E-Mails und SMS, um an die Kontodaten von Postbankkunden zu gelangen und ihre Konten leerzuräumen.
Können die Betrüger nicht ausfindig gemacht werden, kommt eine Haftung durch die Postbank in Betracht. Oft ist jedoch anwaltliche Unterstützung erforderlich, um einen Haftungsanspruch geltend zu machen. In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir Ihren Fall und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen die Postbank.
Beispiele: Ausgewählte Gerichtsurteile zu Betrugsfällen, die CDR Legal in den vergangenen Monaten erstritten hat (PDF-Dateien): 112 C 100/23 (AG Bonn) 🞄 318 O 21/23 (LG Hamburg) 🞄 2-27 O 79/23 (LG Frankfurt am Main)
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste in Kürze
- Postbank Kunden sind deshalb häufiger von Phishing betroffen, weil sich viele Betrüger auf die großen Institute mit vielen Kunden konzentrieren
- Das Postbank Phishing gibt es in mehreren Varianten, zum Beispiel über eine gefälschte Webseite
- Oft fordert ein Link innerhalb einer (SPAM) E-Mail oder SMS dazu auf, sich auf die gefälschte Webseite zu begeben
- Geben Sie auf der Nicht-Original-Webseite Ihre Zugangsdaten ein, können Betrüger diese zukünftig für Transaktionen nutzen
Was bedeutet Phishing eigentlich?
Das Phishing ist bei der Postbank, aber auch bei der Sparkasse und jeder anderen Bank eine gängige Betrugsmasche im Finanzbereich. Die Kriminellen wollen dabei Ihre Zugangsdaten für das Online-Banking fischen und diese missbräuchlich verwenden. So schnell findet der Postbank Online-Banking-Betrug statt.
Eine andere Masche des Phishings sieht vor, dass Ihr Postbank Konto gehackt wird. Die Betrüger verschaffen sich hier direkten Zugriff auf Ihr Bankkonto. Deutlich häufiger findet allerdings das sogenannte passive Phishing statt. Das bedeutet, dass Sie selbst als Postbank Kunde Ihre Bankdaten auf einer gefälschten Webseite eingeben und den Tätern so Zugang zu Ihren Kontodaten ermöglichen.
Welche Ziele verfolgen Betrüger beim Postbank Phishing?
Das wesentliche Ziel der Betrüger besteht darin, nach Erhalt der Zugangsdaten Geld von Ihrem Konto auf andere Konten zu transferieren. Auf dieser Basis werden Sie als Kontoinhaber direkt geschädigt, indem Geld von Ihrem Postbank Konto abgebucht wird.
Ein weiteres Ziel der Betrüger kann darin bestehen, Identitätsdiebstahl zu betreiben. Dieses Verfahren zieht die Bestellung bestimmter Waren in Ihrem Namen oder die Eröffnung weiterer Konten nach sich. Identitätsdiebstahl ist deshalb besonders gefürchtet, weil es zum Teil Monate dauert, um die eigene Unschuld beweisen zu können.
Der unerlaubte Zugriff auf das Bankkonto anderer Personen ermöglicht es den Betrügern außerdem, Geldwäsche zu betreiben. Hier ist der Nachteil, dass die eigentlichen Opfer selbst als Verdächtige oder Täter gelten können. Man spricht in dem Zusammenhang von sogenannten Finanzagenten.
Wie sieht Postbank Phishing in der Praxis aus?
Es gibt schon lange nicht mehr nur den klassischen Betrugsversuch. Leider ist das Postbank Phishing mittlerweile variantenreicher geworden. Dies betrifft insbesondere verschiedene Kommunikationswege, auf denen der Versuch erfolgt, das Phishing durchzuführen. Nach wie vor ist es allerdings am häufigsten eine betrügerische E-Mail, die an Sie und andere Geschädigte versendet wird.
Darin enthalten ist ein Link, den Sie von Ihrem Gerät aus anklicken sollen. Gehen Sie dieser Aufforderung nach, landen Sie auf einer gefälschten Webseite. Geben Sie dort nun Ihre Kontodaten ein, haben die Betrüger das Ziel erreicht.
Weitere Postbank Phishing Methoden sind zum Beispiel:
- Link innerhalb einer SMS oder WhatsApp Nachricht
- Erstellen einer gefälschten Webseite, in der beispielsweise nur ein Buchstabe von der Original-Webseite abweicht (Fehler ist kaum zu erkennen)
- Schadprogramme, insbesondere Trojaner und Viren
- Anruf angeblicher Bank- oder Microsoft-Mitarbeiter mit der Bitte um PIN oder TAN Nummern
- Anschreiben per Post
Wie kann ich mich vor dem Postbank Phishing schützen?
Glücklicherweise gibt es auch bei der Postbank die Möglichkeit, sich im Vorhinein vor einer Phishing Attacke zu schützen. Das ist möglich, wenn Sie unter anderem die nachfolgenden Tipps beachten:
- Öffnen Sie keine SPAM E-Mails oder SMS unbekannter Absender
- Nutzen Sie die App der Bank oder achten Sie auf das Echtzeitzertifikat der Postbank-Webseite
- Kümmern Sie sich um ein tägliches Live-Update bei Ihrer Antiviren-Software
- Achten Sie darauf, dass die Browser-Adresse der entsprechenden Webseite stets mit „HTTPS“ beginnt
- Geben Sie Ihre Zugangsdaten wie PIN und TAN Nummern niemals bei Anrufen preis
- Speichern Sie Ihre Zugangsdaten nicht auf dem PC oder Smartphone
- Vergewissern Sie sich bei Anschreiben, E-Mails und Anrufen, ob sich hinter dem Absender tatsächlich Ihre Postbank verbirgt.
Die Verbraucherzentrale kann in der Regel bei verschiedenen Anliegen, einschließlich Fragen zu Phishing Betrug, Unterstützung bieten und Sie über die Prävention aufklären.
Wie verhalte ich mich nach einer Phishing Attacke und Onlinebanking Betrug?
Nachdem Sie von der Phishing Attacke im Hinblick auf Ihr Postbank Onlinebanking erfahren haben, werden Sie natürlich erst einmal geschockt sein. Beginnen Sie dennoch zügig damit, Beweise zu sammeln. Am besten wenden Sie sich mit diesen an die Polizei, um einen Betrugsfall zu melden.
Anschließend ist es wichtig, dass Sie die Postbank über die erfolgte Phishing Attacke informieren und gleichzeitig die Regulierung des Schadens fordern. Sollte es in der Hinsicht zu Problemen kommen, wenden Sie sich an eine auf Onlinebanking spezialisierte Anwaltskanzlei, wie CDR-Legal.
Postbank haftet für den entstandenen Phishing Schaden
In den Fällen, in denen der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt hat, muss die Postbank den Schaden ersetzen, der durch Phishing entstanden ist. Dies gilt insbesondere, wenn bei dem Vorgang des Online-Bankings keine aktuellen Vorsichtsmaßnahmen im Hinblick auf die Authentifizierung gefordert werden. Die Postbank setzt dabei auf die BestSign App.
Trotzdem kann es natürlich passieren, dass sich die Postbank weigert, Ihnen den Schaden zu ersetzen und die geforderte Zahlung zu leisten. Oft nutzen die Banken den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit. Zu dieser entscheidenden Frage gibt es bereits eine Reihe von Urteilen.
Urteile im Hinblick auf die Haftung bei Phishing der Postbank
In einem Fall konnte ein betroffenes Ehepaar vor dem Landgericht Bonn einen Vergleich schließen (Beschl. v. 17.10.2014, Az. 3 O 214/14). Die Opfer erhielten eine Phishing Mail, die nach Ansicht der Eheleute von der Postbank stammte. Selbstverständlich waren in diesem Fall Betrüger die Absender, die sich die Daten zu ihrem Vorteil machten.
Nachdem die Eheleute mehrere relevante Angaben gegeben hatten, wie die Geheimzahl für das Telefon-Banking oder auch Ausweisdaten, buchten die Betrüger später insgesamt fast 8.000 Euro vom Bankkonto ab. Zum Vergleich kam es später hauptsächlich deshalb, weil grobe Fahrlässigkeit nicht mit Sicherheit festgestellt werden konnte, aber allein durch die Bekanntgabe der Identitätsdaten nahegelegt werden konnte.
So erhalten Sie mit CDR Legal Ihr Geld zurück
Kostenloses Erstgespräch
Sollte sich die Postbank weigern, Ihnen einen durch Online-Banking-Betrug entstandenen Schaden zu ersetzen, ist anwaltliche Unterstützung erforderlich. Als Anwaltskanzlei für Bank- und Finanzrecht haben wir uns auf Fälle wie Ihren spezialisiert. In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir Ihren Fall und geben Ihnen erste hilfreiche Hinweise zum weiteren Vorgehen. Anschließend können Sie frei entscheiden, ob Sie uns mit der Betreuung Ihres Falls beauftragen möchten.
F.A.Q.
Wer haftet bei BestSign-Betrug?
Die Haftungsfrage bei BestSign-Betrug hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel haftet der Verursacher des Betrugs, jedoch kann in bestimmten Fällen auch die Bank mithaften. Eine individuelle Rechtsberatung ist hier dringend empfohlen.
Was ist BestSign-Betrug?
BestSign-Betrug ist eine Form der Online-Kriminalität, bei der Betrüger die Postbank-App BestSign missbrauchen, um betrügerische Transaktionen durchzuführen. Sie sollten stets die Sicherheit Ihrer Online Banking Applikationen gewährleisten. Bei Verdacht oder Vorfällen kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank.
Was tun bei Betrug des Postbank-Kontos?
Handeln Sie sofort! Informieren Sie umgehend die Postbank über den Verdacht und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Unser Team steht bereit, Sie rechtlich zu unterstützen.
Wie schützt man Postbank Konto vor Betrug?
Aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung, überwachen Sie regelmäßig Ihre Kontobewegungen und melden Sie verdächtige Aktivitäten unverzüglich der Bank. Mit Wachsamkeit und Sicherheitsmaßnahmen können Sie Ihr Postbank Konto vor Betrug schützen.
Welche Ziele verfolgen die Täter beim Postbank Phishing?
Phishing ist eine Form des Internetbetrugs, bei dem die Täter versuchen, an persönliche Daten eines Nutzers zu gelangen, um beispielsweise Geldtransaktionen durchzuführen.
Wie sieht Postbank Phishing in der Praxis aus?
Phishing bei der Postbank offenbart sich oft durch unerwartete E-Mails oder Nachrichten, die Sie auffordern, vertrauliche Daten preiszugeben. Sie könnten aufgefordert werden, auf einen Link zu klicken oder persönliche Informationen einzugeben.
Kann ich verdächtige E-Mails an die Postbank melden?
Ja, Sie können verdächtige E-Mails definitiv an die Postbank melden. Die Bank bietet für solche Situationen spezielle Kontaktkanäle an. Ihre Wachsamkeit hilft dabei, Betrugsversuche zu verhindern.
Muss die Postbank den Schaden bei Betrug ersetzen?
Es hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls ab. Wenn der Kontoinhaber alle Sorgfaltspflichten eingehalten hat und der Betrug nicht oder nur in kleinen Teilen auf das eigene Verschulden zurückzuführen ist, dann haften gewöhnlich die Bank.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.