Postbank Kunden zählen insbesondere deshalb zur bevorzugten Zielgruppe von Betrügern, weil es sie in einer großen Anzahl gibt. Beim Postbank Phishing gehen die entsprechenden Betrüger oft mit verschiedenen Methoden vor. Sind Sie Opfer eines Postbank Online-Banking Betruges geworden, sollten Sie eine Anzeige erstatten und sich unter Umständen an einen Rechtsanwalt wenden.
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Das Phishing ist bei der Postbank und quasi bei jeder anderen Bank eine mittlerweile gängige Betrugsmasche im Finanzbereich. Gefischt werden sollen dabei die Zugangsdaten für das Online-Banking. Auf dieser Grundlage findet dann ein Postbank Online-Banking Betrug statt, indem Betrüger die Zugangsdaten missbräuchlich verwenden.
Manchmal wird das Phishing auch vorgenommen, indem zum Beispiel das Postbank Konto gehackt wird. Deutlich häufiger findet allerdings das sogenannte passive Phishing statt. Das beinhaltet, dass Sie selbst als Postbank Kunde Ihre Zugangsdaten auf einer – natürlich gefälschten Webseite – eingeben und den Betrügern so Zugang zu Ihren Daten ermöglichen.
Das wesentliche Ziel der Betrüger besteht auf ein Postbank Phishing darin, nach Erhalt der Zugangsdaten Geld vom Konto des Geschädigten auf ihre eigenen / andere Konten zu transferieren. Auf dieser Basis wird das Opfer direkt geschädigt, indem Geld vom Postbank Konto abgebucht wird.
Ein weiteres Ziel der Betrüger keinen darin bestehen, Identitätsdiebstahl zu betreiben. Dann werden beispielsweise auf den Namen der Opfer Waren bestellt oder es findet mit den entsprechenden Daten die Eröffnung weiterer Konten statt. Identitätsdiebstahl ist deshalb besonders gefürchtet, weil es zum Teil Monate braucht, bis sich die Opfer gegenüber den Geschädigten im Hinblick auf ihre Unschuld beweisen können.
Ein anderes Ziel kann darin bestehen, letztendlich Geldwäsche zu betreiben. Das hat den negativen Beigeschmack, dass die eigentlichen Opfer selbst zu Tätern werden können. Man spricht in dem Zusammenhang von sogenannten Finanzagenten.
Leider ist auch das Postbank Phishing mittlerweile variantenreicher geworden. Das liegt unter anderem an den verschiedenen Kommunikationswegen, auf denen der Versuch erfolgt, das Phishing durchzuführen. Nach wie vor ist es allerdings am häufigsten eine betrügerische E-Mail, die an die Opfer versendet wird.
Darin enthalten ist ein Link, den der Empfänger anklicken soll. Geht er dieser Aufforderung nach, gelangt er auf eine gefälschte Webseite. Gibt der Kontoinhaber nun dort die Zugangsdaten ein, haben die Betreiber ihr Ziel erreicht.
Mittlerweile gibt es allerdings auch beim Postbank Phishing noch andere Methoden, die nicht auf einem Link innerhalb einer E-Mail basieren. Es handelt sich dabei um folgenden Varianten:
Die Kommunikationswege sind also mittlerweile vielschichtig, sodass Sie bei sämtlichen Varianten sehr kritisch vorgehen sollten.
Glücklicherweise gibt es auch bei der Postbank die Möglichkeit, sich im Vorhinein vor einer Phishing Attacke zu schützen. Das ist möglich, wenn Sie zum Beispiel die nachfolgenden Tipps beachten:
Nachdem Sie eine Phishing Attacke im Hinblick auf Ihr Postbank Online-Banking festgestellt haben, werden Sie natürlich erst einmal geschockt sein! Beginnen Sie dennoch zügig damit, Beweise zu sammeln. Damit gehen Sie am besten zur Polizei und erstatten dort eine Anzeige wegen Betrugs.
Anschließend ist es wichtig, dass Sie die Postbank über die erfolgte Phishing Attacke informieren und gleichzeitig die Regulierung des Schadens fordern. Sollte es in der Hinsicht zu Problemen kommen, sollten Sie sich an eine auf Online Banking spezialisierte Anwaltskanzlei wenden, wie CDR-Legal.
In der Mehrheit aller Fälle in Vergangenheit musst auch die Postbank einen Schaden ersetzen, der durch Phishing entstanden ist. Dies gilt insbesondere unter Voraussetzung, dass die Banken beim Online-Banking nicht die die möglichen aktuellen Vorsichtsmaßnahmen im Hinblick auf die Authentifizierung nutzen.
Trotzdem kann es natürlich passieren, dass sich die Postbank weigert, Ihnen den Schaden zu ersetzen. Das geschieht regelmäßig dann, wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Zu dieser entscheidenden Frage gibt es eine Reihe von Urteilen.
Dass Urteile im Hinblick auf Phishing auch gegen die klagenden Kunden ausfallen können, zeigt ein Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt am Main aus dem Jahre 2016 (Az.: 32 C 3377/15 (72)). Im verhandelten Fall war dem Kunden ein Schaden von 4.900 Euro aufgrund einer nicht autorisierten Überweisung entstanden, der Phishing zugrunde lag.
Die Amtsrichter gelangten allerdings zu der Überzeugung, dass die Postbank Kundin grob fahrlässig gehandelt habe. Zu dieser Auffassung kamen die Richter vor allem deshalb, weil der Betroffenen hätte bekannt sein müssen, dass es derartige Phishing-Attacken schon seit geraumer Zeit gibt. Daher müsse die Postbank den Schaden nicht übernehmen.
In einem etwas anders gelagerten Fall konnte ein betroffenes Ehepaar vor dem Landgericht Bonn zumindest einen Vergleich schließen (Beschl. v. 17.10.2014, Az. 3 O 214/14). Die Opfer erhielten ebenfalls eine Phishing Mail, die nach Ansicht der Eheleute von der Postbank stammte. Natürlich waren jedoch in diesem Fall Betrüger die Absender.
Nachdem die Eheleute mehrere relevante Angaben machten, wie zum Beispiel Geheimzahl für das Telefon-Banking oder auch Ausweisdaten, wurden dann später insgesamt fast 8.000 Euro Konto abgebucht. Zu dem Vergleich kam es vor allem deshalb, weil zwar grobe Fahrlässigkeit nicht mit Sicherheit festgestellt werden konnte, aber allein durch die Bekanntgabe der Identitätsdaten nahegelegt werden konnte.
Postbank Kunden sind häufiger von Phishing betroffen, weil es von ihnen in Deutschland zahlenmäßig sehr viele gibt. Es existieren mehrere Möglichkeiten und Maßnahmen, die Sie zum Schutz vor Phishing Attacken ergreifen können.
Sollten Sie trotzdem einmal Opfer einer Phishing Attacke werden, gilt leider nicht automatisch: „Postbank Online-Banking Betrug, Geld zurück!“. Die Postbank wird immer versuchen Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. Hier steht Ihnen die Kanzlei CDR-Legal als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. In vielen Fällen konnten wir von der Bank alles oder zumindest Teile des verlorenen Geldes wiedererlangen.
Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs können wir Ihren Fall besprechen und gemeinsam das weitere Vorgehen festlegen.
Wichtige Fragen, damit wir Sie gut beraten können:
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