Nicht selten wird eine Bürgschaft seitens des Bürgen voreilig abgeschlossen. Dann stellt sich schnell die Frage, ob der Bürge ein Widerrufsrecht besitzt und demzufolge den Bürgschaftsvertrag innerhalb eines bestimmten Zeitraumes widerrufen kann. Dazu gibt es mittlerweile eindeutige Urteile, auch seitens des BGH.

Das Wichtigste im Überblick

  • Der Widerruf einer Bürgschaft ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Juristische Personen können eine Bürgschaft prinzipiell nicht widerrufen, da dies nur Verbrauchern unter bestimmten Bedingungen gestattet ist.

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Können Verbraucher eine Bürgschaftserklärung widerrufen?

Bezüglich des möglichen Widerrufs einer Bürgschaft ist es wichtig, zwischen Verbrauchern und juristischen Personen bzw. Gewerbetreibenden zu unterscheiden. Nicht richtig ist die Annahme, dass Verbraucher einen Bürgschaftsvertrag prinzipiell widerrufen können, weil dies ebenfalls für sogenannte Fernabsatzverträge gilt.

Der BGH hat vor geraumer Zeit entschieden, dass die Widerrufsregelungen dieser Fernabsatzverträge nicht anwendbar ist auf Bürgschaftserklärungen. Das Urteil des BGH stammt vom 22.9.2020 (Az.: XI ZR 219/19). Prinzipiell haben Verbraucher also bei einer Bürgschaft kein Widerrufsrecht.

Es gibt allerdings Ausnahmen, denn unter bestimmten Voraussetzungen ist der Widerruf möglich. Dies gilt für den Fall, dass folgende Gegebenheiten vorzufinden sind:

  • Bürgschaftsvertrag wurde außerhalb offizieller Geschäftsräume geschlossen
  • Es handelt sich beim Bürgschaftsvertrag um einen Verbrauchervertrag nach BGB
  • Im Bürgschaftsvertrag sind entgeltliche Leistungen enthalten

Treffen diese Merkmale zu, darf der Bürge die entsprechende Bürgschaft widerrufen und wird anschließend von seinen Verpflichtungen befreit. Die Widerrufsfrist beträgt dann 14 Tage ab dem Zeitpunkt, ab dem der Verbraucher über sein Recht zum Widerruf informiert wurde.

Alternative zum Widerruf: Bürgschaft vorzeitig beenden bzw. kündigen

Da der Widerruf einer Bürgschaft nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich ist, müssten sich Bürgen um eine Alternative kümmern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Bürgschaft nämlich vorzeitig beendet bzw. gekündigt werden. Dieses Recht steht den Bürgen insbesondere unter den folgenden Bedingungen zu:

  • Bürgschaftsverhältnis ist unzumutbar
  • Bürgschaft ist sittenwidrig
  • Anfechtung der Bürgschaft wegen Irrtum

Die beste Alternative zum Bürgschaft widerrufen ist möglicherweise eine außerordentliche Kündigung der Bürgschaftserklärung, falls das Bürgschaftsverhältnis unzumutbar ist. Das ist in der Praxis allerdings nur schwer zu beweisen und kommt deshalb relativ selten vor. In dem Fall müsste der Bürge darlegen, dass die Fortsetzung der Bürgschaft für ihn nicht zumutbar ist.

Mögliche Begründungen sind in der Regel, dass es sich bei der Bürgschaft um ein Dauerschuldverhältnis handelt, welches wiederum zahlreiche Verbindlichkeiten beinhaltet. Dies wiederum könnte zu einer deutlichen Benachteiligung des Bürgen führen.

Deutlich bessere Chancen auf eine vorzeitige Beendigung der Bürgschaft bestehen unter der Voraussetzung, dass es sich um ein sittenwidriges Geschäft gehandelt hat. Anzunehmen ist die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft insbesondere, wenn eine der folgenden Gegebenheiten vorhanden ist:

  • Ausnutzung einer emotionalen Bindung zwischen Schuldner und Bürgen
  • Übermäßige Belastung des Bürgen durch die Bürgschaft
  • Weder persönliches noch wirtschaftliches Interesse seitens des Bürgen

Informationen zu den einzelnen Gründen, die dazu führen können, dass eine Bürgschaft sittenwidrig ist, haben wir in einem anderen Beitrag ausführlich dargelegt.

Falls weder der Widerruf der Bürgschaft infrage kommt, noch die Bürgschaftserklärung sittenwidrig ist, bleibt noch eine weitere Option: das Anfechten der Bürgschaftserklärung. Ein möglicher Grund kann sein, dass der Bürgschaftsnehmer von einer falschen Bonität des Schuldners ausgegangen ist. Allerdings lässt sich dies in der Praxis schwer durchsetzen, denn die meisten Gerichte sehen einen solchen Irrtum als nicht ausreichend an, um eine vorzeitige Kündigung der Bürgschaft durchzuführen.

Liegt hingegen eine arglistige Täuschung vor, stehen die Chancen sehr gut, die Bürgschaft erfolgreich anzufechten. Eine solche Täuschung wäre zum Beispiel, falls der Kreditgeber den Bürgen im Hinblick auf das Risiko der Bürgschaft angelogen bzw. getäuscht hat.

Geschäftsführer bürgt für eigenes Unternehmen: kein Widerruf möglich

In der Praxis kommt es häufiger vor, dass zum Beispiel der Geschäftsführer einer GmbH gegenüber einem Gläubiger für sein eigenes Unternehmen als juristische Person bürgen möchte. Dazu gibt es mittlerweile ebenfalls ein Urteil des BGH vom 22. September 2020 mit dem zuvor genannten Aktenzeichen.

Der Bundesgerichtshof kam zu der Auffassung, dass einem Geschäftsführer im Rahmen einer selbstschuldnerischen Bürgschaft, die er für sein eigenes Unternehmen übernommen habe, kein Widerrufsrecht zustehe. Die Hauptbegründung des BGH war, dass es sich beim entsprechenden Bürgschaftsvertrag nicht um einen Verbrauchervertrag gehandelt hätte, weil dafür die charakteristischen Leistungen fehlten.

Können Unternehmen eine Bürgschaft widerrufen?

Da Verbraucher eine Bürgschaft nur unter strengen Voraussetzungen und in Ausnahmefällen widerrufen können und ein Widerruf auch seitens eines Geschäftsführers gegenüber dem Gläubiger nicht möglich ist, stellt sich noch die Frage, ob vielleicht Unternehmen eine abgegebene Bürgschaft widerrufen können.

Das ist jedoch nicht der Fall und es gibt nicht einmal Ausnahmefälle, in denen der Widerruf dennoch möglich ist. Die Begründung ist relativ einfach: Das Widerrufsrecht soll in erster Linie Verbraucher schützen, die sich oft mit geschäftlichen Dingen nicht gut auskennen. Bei Unternehmen wird allerdings davon ausgegangen, dass diese über die Verpflichtungen und möglichen Nachteile informiert sind, die sie zum Beispiel mit einer Bürgschaft eingehen.

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Demzufolge haben Unternehmen kein Widerrufsrecht bei einer Bürgschaft, zumal es sich häufig um ein gewerbliches Rechtsgeschäft handelt. Meistens erhält das Unternehmen für die abgegebene Bürgschaft nämlich eine Avalprovision, sodass der Verbrauchercharakter völlig außen vor ist.

F.A.Q.

Wie lange kann man von einer Bürgschaft zurücktreten?

Die Möglichkeit, von einer Bürgschaft zurückzutreten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Bürgschaft, den vertraglichen Bedingungen und der Gesetzgebung des jeweiligen Landes. Grundsätzlich kann ein Bürge von einer Bürgschaft zurücktreten, solange die Hauptverbindlichkeit, also der Kreditvertrag zwischen dem Gläubiger und dem Hauptschuldner, noch nicht vollständig erfüllt ist. In Deutschland beispielsweise ist der Widerruf einer Bürgschaft grundsätzlich möglich, sofern der Bürge eine Verbraucherbürgschaft abgegeben hat und nicht aus beruflichen oder gewerblichen Gründen handelt. In diesem Fall hat der Bürge gemäß § 312g Abs. 1 BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht, welches ab dem Tag des Vertragsabschlusses beginnt. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und bedarf keiner Begründung. Bei einer Bürgschaft, die aufgrund einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wurde, gelten andere Regelungen. Hier ist ein Rücktritt in der Regel nur möglich, wenn vertraglich vereinbart oder aufgrund besonderer Umstände, wie etwa einer arglistigen Täuschung oder einer wesentlichen Veränderung der Risikolage. Es ist wichtig, sich bei Fragen zur Bürgschaft und einem möglichen Rücktritt an einen Rechtsanwalt oder Experten für Vertragsrecht zu wenden, um individuelle und rechtsverbindliche Informationen zu erhalten.

Kann man eine Bürgschaft rückgängig machen?

Eine Bürgschaft ist grundsätzlich ein rechtlich bindender Vertrag, bei dem eine Person (der Bürge) sich verpflichtet, für die Schulden einer anderen Person (des Schuldners) einzustehen, falls dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Die Möglichkeit, eine Bürgschaft rückgängig zu machen, ist begrenzt und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In einigen Fällen kann eine Bürgschaft widerrufen werden, beispielsweise wenn der Bürge nicht über die volle Tragweite seiner Verpflichtungen informiert wurde oder wenn die Bürgschaftserklärung formelle Fehler aufweist. Zudem kann eine Bürgschaft unter bestimmten Umständen gekündigt werden, etwa wenn der Bürge seine Zustimmung zur Erhöhung der Hauptschuld nicht gegeben hat oder wenn eine zeitlich befristete Bürgschaft ausläuft. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Möglichkeiten, eine Bürgschaft rückgängig zu machen, im Einzelfall geprüft werden müssen. Daher ist es ratsam, bei solchen Fragen professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um die individuellen Umstände und die entsprechenden rechtlichen Optionen zu klären.

Kann eine Bürgschaft widerrufen werden?

Ja, eine Bürgschaft kann grundsätzlich widerrufen werden. Allerdings hängt die Möglichkeit des Widerrufs von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel den Vertragsbedingungen und der Art der Bürgschaft. In manchen Fällen kann der Bürge seine Bürgschaftserklärung widerrufen, bevor der Gläubiger sie angenommen hat. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft, bei der der Bürge unabhängig vom Hauptschuldner haftet, ist ein Widerruf schwieriger durchzusetzen. In jedem Fall sollte man sich bei der Frage des Widerrufs einer Bürgschaft an einen Rechtsanwalt oder Fachmann wenden, um eine individuelle Beratung und Unterstützung zu erhalten.

Wann ist eine Bürgschaft unwiderruflich?

Eine Bürgschaft ist unwiderruflich, wenn sie vertraglich als solche festgelegt wurde und der Bürge sich ausdrücklich dazu verpflichtet hat, die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners ohne Einschränkungen oder Bedingungen zu übernehmen. In solchen Fällen kann der Bürge seine Verpflichtung nicht einseitig kündigen oder zurückziehen. Es ist wichtig, sich vor der Übernahme einer unwiderruflichen Bürgschaft über die möglichen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen im Klaren zu sein und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Wie lange kann man eine Bürgschaft widerrufen?

Eine Bürgschaft kann grundsätzlich nicht widerrufen werden, sobald sie wirksam zustande gekommen ist. Allerdings gibt es bestimmte Situationen, in denen eine Bürgschaft beendet oder angefochten werden kann, etwa bei Sittenwidrigkeit, arglistiger Täuschung oder wesentlicher Veränderung der Risikolage. Es ist wichtig, sich bei solchen Fragestellungen an einen qualifizierten Rechtsanwalt zu wenden, um individuellen Rat und Unterstützung zu erhalten.

Was hat ein Bürge für Rechte?

Ein Bürge hat verschiedene Rechte, die ihm im Rahmen einer Bürgschaft zustehen. Dazu gehören: 1. Einrede der Vorausklage: Der Bürge hat das Recht, die Einrede der Vorausklage zu erheben, bevor er zur Zahlung herangezogen wird. Das bedeutet, dass der Gläubiger zunächst versuchen muss, die Forderung beim Hauptschuldner einzutreiben, bevor er sich an den Bürgen wendet. 2. Informationsrecht: Der Bürge hat das Recht, vom Gläubiger über den aktuellen Stand der Forderung und die finanzielle Situation des Hauptschuldners informiert zu werden. Dies ermöglicht dem Bürgen, mögliche Risiken abzuschätzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. 3. Selbstschuldnerische Bürgschaft: Wenn der Bürge eine selbstschuldnerische Bürgschaft abgeschlossen hat, kann er sich nicht auf die Einrede der Vorausklage berufen. Allerdings hat er das Recht, vom Hauptschuldner die Erstattung der geleisteten Zahlungen zu verlangen. 4. Rückgriffsrecht: Nachdem der Bürge die Forderung des Gläubigers beglichen hat, steht ihm ein Rückgriffsrecht gegenüber dem Hauptschuldner zu. Das bedeutet, dass der Bürge die gezahlte Summe vom Hauptschuldner zurückfordern kann. 5. Kündigungsrecht: In bestimmten Fällen, wie beispielsweise bei einer Bürgschaft auf Zeit oder einer Bürgschaft auf erstes Anfordern, hat der Bürge das Recht, die Bürgschaft zu kündigen. Dies ist jedoch abhängig von den individuellen Vereinbarungen und gesetzlichen Regelungen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Rechte eines Bürgen je nach Rechtsordnung und individuellen Vertragsbedingungen variieren können. Daher ist es ratsam, sich bei rechtlichen Fragen von einem Fachanwalt beraten zu lassen.

Warum muss eine Bürgschaft unbefristet sein?

Eine Bürgschaft muss nicht zwangsläufig unbefristet sein, allerdings gibt es gute Gründe, warum sie in vielen Fällen unbefristet gestaltet wird. Eine unbefristete Bürgschaft bietet sowohl dem Gläubiger als auch dem Bürgen eine gewisse Sicherheit und Flexibilität. 1. Schutz des Gläubigers: Eine unbefristete Bürgschaft stellt sicher, dass der Gläubiger im Falle eines Zahlungsausfalls des Hauptschuldners jederzeit auf den Bürgen zurückgreifen kann, um seine Forderungen geltend zu machen. Bei einer befristeten Bürgschaft hätte der Gläubiger möglicherweise nur einen begrenzten Zeitraum, um seine Ansprüche durchzusetzen, was zu finanziellen Verlusten führen kann. 2. Flexibilität für den Bürgen: Eine unbefristete Bürgschaft erlaubt es dem Bürgen, die Bürgschaft jederzeit zu kündigen, solange er dies im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen tut. Bei einer befristeten Bürgschaft wäre der Bürge möglicherweise für die gesamte Laufzeit der Bürgschaft verpflichtet, auch wenn sich die finanzielle Situation des Hauptschuldners verbessert hat oder der Bürge seine Unterstützung aus anderen Gründen beenden möchte. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen eine befristete Bürgschaft sinnvoll sein kann, etwa wenn die Bürgschaft für einen bestimmten Zeitraum oder ein konkretes Projekt abgeschlossen wird. In solchen Fällen sollten die Laufzeit und die Bedingungen der Bürgschaft klar im Vertrag festgehalten werden, um Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Wann erlischt eine unbefristete Bürgschaft?

Eine unbefristete Bürgschaft erlischt in der Regel unter folgenden Umständen: 1. Erfüllung der Hauptverbindlichkeit: Wenn der Hauptschuldner seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Gläubiger vollständig beglichen hat, erlischt die Bürgschaft automatisch, da der Grund für die Bürgschaft nicht mehr besteht. 2. Kündigung durch den Bürgen: Der Bürge hat das Recht, eine unbefristete Bürgschaft jederzeit zu kündigen. Nach der Kündigung haftet der Bürge nicht mehr für zukünftige Verbindlichkeiten des Hauptschuldners, bleibt jedoch für bereits entstandene Verbindlichkeiten bis zum Zeitpunkt der Kündigung verantwortlich. 3. Änderung der Hauptverbindlichkeit: Wenn sich die Hauptverbindlichkeit wesentlich ändert, ohne dass der Bürge zugestimmt hat, kann die Bürgschaft erlöschen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Gläubiger und der Hauptschuldner die Konditionen des Kredits ändern, wodurch sich das Risiko für den Bürgen erhöht. 4. Zeitablauf: In einigen Rechtsordnungen kann eine unbefristete Bürgschaft nach Ablauf einer bestimmten Frist erlöschen, wenn der Gläubiger innerhalb dieser Frist keine Forderung gegen den Bürgen geltend gemacht hat. Diese Frist variiert je nach Gesetzgebung. 5. Insolvenz des Hauptschuldners: Wenn der Hauptschuldner insolvent wird und ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, kann dies dazu führen, dass die Bürgschaft erlischt, sofern der Bürge nicht ausdrücklich auf sein Recht verzichtet hat, im Insolvenzverfahren des Hauptschuldners befriedigt zu werden. Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Informationen allgemeiner Natur sind und je nach Rechtsordnung und den spezifischen Umständen des Einzelfalls variieren können. Es wird empfohlen, bei konkreten Fragen zur Bürgschaft die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.

Was bedeutet Einreden des Bürgen?

Einreden des Bürgen bezieht sich auf die Einwendungen oder Einwände, die ein Bürge gegenüber der Forderung eines Gläubigers erheben kann. Im Bereich des Bürgschaftsrechts hat der Bürge bestimmte Rechte, um sich gegen die Inanspruchnahme durch den Gläubiger zu wehren. Hierbei kann der Bürge auf Einreden zurückgreifen, die entweder aus dem Bürgschaftsvertrag selbst oder aus allgemeinen gesetzlichen Regelungen resultieren. Einreden des Bürgen können beispielsweise die Verjährung, die Anfechtbarkeit oder die Aufrechnung sein. Durch das Geltendmachen dieser Einreden kann der Bürge seine Haftung reduzieren oder sogar verhindern, dass er zur Zahlung an den Gläubiger verpflichtet wird. Es ist wichtig, dass der Bürge seine Rechte und die möglichen Einreden kennt, um sich effektiv vor ungerechtfertigten Forderungen schützen zu können.

Welche Einreden hat der Bürge?

Der Bürge hat verschiedene Einreden, die er geltend machen kann, um sich gegen eine Inanspruchnahme durch den Gläubiger zu wehren. Einige der häufigsten Einreden sind: 1. Einrede der Anfechtbarkeit: Der Bürge kann die Anfechtbarkeit des Bürgschaftsvertrags geltend machen, wenn dieser aufgrund von Irrtum, Täuschung, Drohung oder rechtswidriger Handlung zustande gekommen ist. 2. Einrede der Vorausklage: Der Bürge kann verlangen, dass der Gläubiger zunächst den Hauptschuldner in Anspruch nimmt, bevor er sich an den Bürgen wendet. Diese Einrede ist in vielen Rechtsordnungen gesetzlich vorgesehen und dient dem Schutz des Bürgen. 3. Einrede der Verjährung: Der Bürge kann sich auf die Verjährung der Forderung berufen, wenn der Gläubiger seine Ansprüche nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist geltend gemacht hat. 4. Einrede der Aufrechnung: Der Bürge kann eine Aufrechnung mit einer eigenen Forderung gegen den Gläubiger erklären, um seine Verpflichtungen aus der Bürgschaft zu reduzieren oder aufzuheben. 5. Einrede der Unwirksamkeit: Der Bürge kann die Unwirksamkeit des Hauptvertrags oder der Bürgschaft geltend machen, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. 6. Einrede der Erfüllung: Der Bürge kann sich darauf berufen, dass der Hauptschuldner seine Verpflichtungen bereits erfüllt hat und somit keine weiteren Ansprüche gegen den Bürgen bestehen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Einreden je nach Rechtsordnung und den Umständen des Einzelfalls variieren können. Daher ist es ratsam, sich bei rechtlichen Fragen an einen Fachanwalt zu wenden.

Was ist eine Höchstbetragsbürgschaft?

Eine Höchstbetragsbürgschaft bezieht sich auf eine Bürgschaft, bei der Sie als Bürge eine maximale Haftungsgrenze festlegen, die im Falle einer Inanspruchnahme nicht überschritten wird. In rechtlicher Hinsicht kann diese Art von Bürgschaft Fragen bezüglich ihrer Wirksamkeit und Anwendbarkeit aufwerfen. Wenn es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Höchstbetragsbürgschaft kommt, könnte eine Partei möglicherweise eine Klage vor dem zuständigen Zivilsenat erheben. Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn es Unstimmigkeiten hinsichtlich der Auslegung der Bürgschaftsbedingungen oder ihrer Anwendung gibt. Der EuGH könnte in bestimmten Fällen auch angerufen werden, wenn die Angelegenheit EU-rechtliche Fragen betrifft.

Wo im BGB ist das Widerrufsrecht von Bürgschaften geregelt?

Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Widerrufsrecht bei Bürgschaften nicht allgemein geregelt. Das BGB sieht für Verbraucher im Rahmen von Verbraucherverträgen bestimmte Widerrufsrechte vor, aber Bürgschaften fallen normalerweise nicht unter diese Regelungen. Informationen finden Sie allerdings ab § 765 Abs. 1 ff. BGB. Vor Abschluss eines Bürgschaftsvertrags über eine Finanzdienstleistung sollten Sie Ihre Pflichten und die jeweils geltende Richtlinie in Betracht ziehen.